Rechtsprechung
| OVG Rheinland-Pfalz, 19.12.2012 - 9 C 10741/12.OVG |
Volltextveröffentlichungen (8)
- openjur.de
- Justiz Rheinland-Pfalz
§ 917 BGB, § 37 FlurbG, § 44 Abs 2 FlurbG, § 44 Abs 3 S 3 FlurbG
Flurbereinigung - Erschließung eines Nachbargrundstücks - Berücksichtigung eines Notwegerechtes - RA Kotz
Flurbereinigung - Erschließung eines Nachbargrundstücks
- ra.de
- ArgeLandentwicklung (Volltext/Auszüge)
Wegerecht; Notweg; Erschließung/Rechtsanspruch; Erschließung/Nachbargrundstück; Erschließung/Abwägung; Abwägung/Erschließungsalternativen
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
FlurbG § 44 Abs. 3 S. 3
Anspruch eines Teilnehmers auf ordnungsgemäße Erschließung eines Nachbargrundstücks aus § 44 Abs. 3 S: 3 FlurbG - Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz und Volltext)
Anspruch eines Teilnehmers auf ordnungsgemäße Erschließung eines Nachbargrundstücks aus § 44 Abs. 3 S: 3 FlurbG
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- ArgeLandentwicklung (Leitsatz)
Abwägung; Erschließung; Erschließungsalternativen; Nachbargrundstück; Notweg; Rechtsanspruch; Wegerecht
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Wird zitiert von ... (3) Zitiert selbst (7)
- BVerwG, 27.04.2010 - 10 C 4.09
Abschiebungsschutz; Abschiebungsverbot; Widerrufsverfahren; subsidiärer Schutz; …
Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 19.12.2012 - 9 C 10741/12
Wenn eine wertgleiche Abfindung gegeben und somit der Bestand der eingebrachten Werte gesichert ist, findet eine darüber hinausgehende gerichtliche Kontrolle des Abwägungsvorganges der Flurbereinigungsbehörde nur noch daraufhin statt, ob ein Verstoß gegen das Willkürverbot vorliegt oder ob konkretisierte und verfestigte betriebliche Entwicklungsmöglichkeiten, die nicht bereits im Bestand angelegt und deshalb bei der Gleichwertigkeitsprüfung zu berücksichtigen waren, angemessen berücksichtigt worden sind (vgl. BVerwG, Urteil vom 23. August 2006 - 10 C 4.09 -, in BVerwGE 126, 303, sowie juris, Rn. 24 f.).Dabei handelt es sich jedoch nur um einen Hinweis auf eine theoretische Entwicklungsmöglichkeit und nicht um einen Beleg für konkrete Baumaßnahmen, deren Durchführung voraussehbar ist (vgl. zu diesen Anforderungen BVerwG, Urteil vom 23. August 2006, a.a.O., juris, Rn. 30).
- BVerwG, 03.03.2011 - 9 A 8.10
Planauslegung; Anstoßfunktion; Gutachten; Ausführungsplanung; informelles …
Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 19.12.2012 - 9 C 10741/12
Rn. 32 Entgegen der Auffassung des Klägers drängt sich keine Erschließung auf, bei der sein Abfindungsflurstück Nr. … nicht in Anspruch genommen wird (vgl. zur Alternativenprüfung im Fachplanungsrecht zuletzt: BVerwG, Urteil vom 3. März 2011, - 9 A 8.10 -, Rn. 66). - BVerwG, 23.08.2006 - 10 C 4.05
Flurbereinigungsplan; Abfindung; Landabfindung; Gestaltung der Abfindung; Gebot …
Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 19.12.2012 - 9 C 10741/12
Wenn eine wertgleiche Abfindung gegeben und somit der Bestand der eingebrachten Werte gesichert ist, findet eine darüber hinausgehende gerichtliche Kontrolle des Abwägungsvorganges der Flurbereinigungsbehörde nur noch daraufhin statt, ob ein Verstoß gegen das Willkürverbot vorliegt oder ob konkretisierte und verfestigte betriebliche Entwicklungsmöglichkeiten, die nicht bereits im Bestand angelegt und deshalb bei der Gleichwertigkeitsprüfung zu berücksichtigen waren, angemessen berücksichtigt worden sind (vgl. BVerwG, Urteil vom 23. August 2006 - 10 C 4.09 -, in BVerwGE 126, 303, sowie juris, Rn. 24 f.).
- BVerwG, 30.09.1992 - 11 C 8.92
Flurbereinigung - Abfindung - Abfindungsgrundstück - Abfindungsflurstück
Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 19.12.2012 - 9 C 10741/12
Vielmehr hat jeder Teilnehmer grundsätzlich einen Anspruch auf eine Erschließung, die die mögliche und funktionsgerechte Benutzung seiner Abfindungsflurstücke jederzeit und ohne besondere Schwierigkeiten ermöglicht (BVerwG, Urteil vom 30. September 1992 - 11 C 8.92 - in RdL 1993, 13), wobei die Erschließung nicht nur durch Wege erfolgen kann, sondern auch durch die Festsetzung von Dienstbarkeiten. - OVG Mecklenburg-Vorpommern, 19.02.2002 - 9 K 27/00
Einstellung eines Bodenordnungsverfahrens ; Fehlende Bestandskraft des …
Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 19.12.2012 - 9 C 10741/12
Ein Notwegerecht genügt allerdings nicht (OVG MV, Urteil vom 19. Februar 2002 - 9 K 27/00 -). - AG Berlin-Charlottenburg, 23.10.2000 - 2 C 58/00
Begründetheit einer Klage hinsichtlich eines Anspruchs auf Zahlung aus …
Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 19.12.2012 - 9 C 10741/12
Dieses Notwegerecht wurde durch Urteile des Amtsgerichts Kusel vom 30. November 2000 - 2 C 58/00 -, des Landgerichts Kaiserslautern vom 19. März 2002 - 1 S 1/01 - und des Amtsgerichts Kusel vom 20. März 2003 - 2 C 184/02 - bestätigt. - OVG Rheinland-Pfalz, 04.10.1979 - 9 C 130/78
Förderung/Interessen, gemeindliche; Abwägung/Verhältnisse, …
Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 19.12.2012 - 9 C 10741/12
Rn. 20 Als Anspruchsgrundlage kommt nur diese Vorschrift in Betracht, denn § 37 FlurbG beschreibt zwar den Auftrag der Flurbereinigungsbehörde zur Neugestaltung des Flurbereinigungsgebietes, der auch das Schaffen von Wegen umfasst (§ 37 Abs. 1 Satz 2 FlurbG), begründet aber keinen entsprechenden Anspruch der Teilnehmer (OVG RP, Urteil vom 4. Oktober 1979 -9 C 130/78- in RdL 1980, 41;… Wingerter in Schwantag/Wingerter, FlurbG, 8. Aufl. 2008, § 37 Rn. 7).
- OVG Niedersachsen, 19.03.2024 - 15 KF 5/21
Streit um eine Abfindung durch den Flurbereinigungsplan im vereinfachen …
Dessen Rechte werden dadurch gewahrt, dass er durch die Flurbereinigung mit Land von gleichem Wert abgefunden werden muss und ihm durch die unterbliebene Erschließung eines benachbarten Abfindungsflurstücks kein zusätzlicher Nachteil wiederfährt (vgl. OVG RP, Urteil vom 19.12.2012 - 9 C 10741/12 - juris Rn. 25).Vielmehr kann der Erschließungspflicht auch in der Weise genügt werden, dass die Flurbereinigungsbehörde zugunsten des erschließungsbedürftigen Grundstücks eine Wegedienstbarkeit begründet (vgl. BVerwG…, Urteil vom 30.9.1992 - 11 C 8.92 - juris Rn. 11; HessVGH…, Urteil vom 13.8.2020 - 23 C 2754/15 - juris Rn. 53; OVG LSA…, Urteil vom 8.6.2016 - 8 K 4.14 - juris Rn. 29; OVG RP, Urteil vom 19.12.2012 - 9 C 10741/12 - juris Rn. 24;… Wingerter/Mayr, a. a. O., § 44 Rn. 65).
Denn nach § 44 Abs. 3 Satz 3 Halbsatz 1 FlurbG hat der Teilnehmer grundsätzlich einen Anspruch auf eine Erschließung, die ihm die Benutzung seiner Abfindungsflurstücke jederzeit ohne besondere Schwierigkeiten ermöglicht (vgl. BVerwG…, Urteil vom 30.9.1992, a. a. O., Rn. 12; OVG LSA…, Urteil vom 8.6.2016, a. a. O., Rn. 28; OVG RP, Urteil vom 19.12.2012, a. a. O., Rn. 24).
Die Brücke müsste daher zur Befahrbarkeit einer solchen Erschließung erst durch Baumaßnahmen ertüchtigt werden, die einen erheblichen - auch finanziellen - Aufwand verursachen (vgl. dazu OVG LSA…, Urteil vom 22.2.2023 - 8 K 4/21 - juris Rn. 42 zum Bodenordnungsverfahren; OVG RP, Urteil vom 19.12.2012 - 9 C 10741/12 - juris Rn. 34).
- VG Trier, 22.10.2019 - 7 K 1641/19
Rechtsbehelfe eines Nachbarn gegen eine teilweise Einziehung eines …
Der Anspruch des Eigentümers eines zu erschließenden Grundstücks erstreckt sich jedoch nicht darauf, dass ein Nachbargrundstück erschlossen wird (vgl. OVG RP, Urteil vom 19. Dezember 2012 - 9 C 10741/12.OVG -, Rn. 23 ff., juris).Rn. 54 b. Des Weiteren ist nicht der in der Rechtsprechung anerkannte Ausnahmefall gegeben, wonach das Erfordernis der Erschließung ausnahmsweise nachbarschützende Wirkung haben kann, wenn die Erschließung des Bauvorhabens fehlt und daher infolge des von dem Nachbarn zu duldenden Notwege- oder Notleitungsrechts nach § 917 Abs. 1 Bürgerliches Gesetzbuch - BGB - eine unmittelbare Rechtsverschlechterung bewirkt wird (…vgl. dazu: BayVGH a.a.O.;… SaarlOVG a.a.O.; s.a. OVG RP, Urteil vom 19. Dezember 2012 - 9 C 10741/12 -, Rn. 25 , juris).
- BVerwG, 19.11.2020 - 9 B 55.19
Keine drittschützende Wirkung des § 37 FlurbG
Die obergerichtliche Rechtsprechung und Literatur folgen - soweit ersichtlich einhellig - dieser Auffassung (vgl. etwa OVG Koblenz, Urteil vom 19. Dezember 2012 - 9 C 10741/12 - juris Rn. 20 m.w.N., Flurbereinigungsgericht Münster, Urteil vom 15. Februar 1982 - 9 G 28/81 - RzF 37 zu § 37 Abs. 1 FlurbG;… weitere Nachweise bei Wingerter/Mayr, FlurbG, 10. Aufl. 2018, § 37 Rn. 7 und § 44 Rn. 42).
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