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| VGH Bayern, 30.10.2013 - 9 C 12.2537 |
Volltextveröffentlichungen (2)
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Wird zitiert von ... Zitiert selbst (4)
- OVG Mecklenburg-Vorpommern, 15.01.2013 - 1 O 103/12
Streitwert; Erhöhungsbegehren eines nicht kostenpflichtigen Verfahrensbeteiligten
Auszug aus VGH Bayern, 30.10.2013 - 9 C 12.2537
In diesem Fall kann er nämlich bei einer höheren Streitwertfestsetzung von seinem Prozessgegner einen höheren Betrag liquidieren und so zugleich seine eigene Zahlungsverpflichtung aus der Vergütungsvereinbarung mindern (vgl. OVG Mecklenburg-Vorpommern, B.v. 15.1.2013 - 1 O 103/12 - juris Rn. 3 m.w.N.; BayVGH, B.v. 20.5.1996 - 2 C 96.526 NVwZ-RR 1997, 195). - OVG Sachsen, 03.09.2010 - 3 E 32/10
Streitwertbeschwerde, Erhöhung des Streitwerts, Honorarvereinbarung
Auszug aus VGH Bayern, 30.10.2013 - 9 C 12.2537
Bei einer zu niedrigen Streitwertfestsetzung ist regelmäßig nur der Prozessbevollmächtigte des Verfahrensbeteiligten beschwert, der dann aus eigenem Recht gemäß § 32 Abs. 2 RVG Beschwerde führen kann (vgl. Sächs. OVG, B.v. 3.9.2010 - 3 E 32/10 - juris Rn. 2). - VGH Bayern, 20.05.1996 - 2 C 96.526
Auszug aus VGH Bayern, 30.10.2013 - 9 C 12.2537
In diesem Fall kann er nämlich bei einer höheren Streitwertfestsetzung von seinem Prozessgegner einen höheren Betrag liquidieren und so zugleich seine eigene Zahlungsverpflichtung aus der Vergütungsvereinbarung mindern (…vgl. OVG Mecklenburg-Vorpommern, B.v. 15.1.2013 - 1 O 103/12 - juris Rn. 3 m.w.N.; BayVGH, B.v. 20.5.1996 - 2 C 96.526 NVwZ-RR 1997, 195). - VGH Bayern, 30.10.2013 - 9 C 12.2431
Infektionsschutzrecht; Streitwertbeschwerde eines (teilweise) kostenpflichtigen …
Auszug aus VGH Bayern, 30.10.2013 - 9 C 12.2537
Rn. 11 Zur Begründung wird auf die Beschwerdebegründung gegen die Festsetzung des Streitwerts im vorläufigen Rechtsschutzverfahren (Verfahren 9 C 12.2431) verwiesen.
- VGH Bayern, 01.03.2021 - 24 C 21.517
Fehlendes Rechtsschutzbedürfnis eines Verfahrensbeteiligten für Erhöhung des …
Bei einer zu niedrigen Streitwertfestsetzung ist regelmäßig nur der Prozessbevollmächtigte des Verfahrensbeteiligten beschwert, der dann aus eigenem Recht gemäß § 32 Abs. 2 RVG Beschwerde führen kann (BayVGH, B.v.30.10.2013 - 9 C 12.2537;… vgl. auch Sächs. OVG, B.v. 3.9.2010 - 3 E 32/10 - juris Rn. 2).Angesichts dieses klaren und eindeutigen Wortlauts besteht für eine Auslegung dahingehend, dass es sich in Wahrheit um eine vom Bevollmächtigten des Antragstellers im eigenen Namen erhobene Beschwerde nach § 32 Abs. 2 Satz 1 RVG handeln solle, kein Raum (BayVGH, B.v.30.10.2013 - 9 C 12.2537; vgl. BayVGH, B.v. 8.3.1976 - 273 VIII 74 - juris).
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