Rechtsprechung
| VGH Bayern, 23.06.2017 - 9 C 17.763 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- openjur.de
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
ZPO § 114; VwGO § 166 Abs. 1 S. 1
Prozesskostenhilfe; Rückwirkende Bewilligung bei Bewilligungsreife vor Beendigung des Verfahrens; Keine Bewilligungsreife bei Anlass zu weiteren Erhebungen und Nachfragen; alles Erforderliche getan; persönliche und wirtschaftliche Verhältnisse; Finanzierung des ... - Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VG Regensburg, 03.04.2017 - RN 4 K 16.418
- VGH Bayern, 23.06.2017 - 9 C 17.763
Wird zitiert von ... (3) Zitiert selbst (6)
- VGH Bayern, 13.07.2010 - 11 C 10.1212
Prozesskostenhilfe für erstinstanzliches Verfahren; rückwirkende Bewilligung …
Auszug aus VGH Bayern, 23.06.2017 - 9 C 17.763
Ist das Hauptsacheverfahren, für das Prozesskostenhilfe begehrt wird, bereits durch Vergleich, Klagerücknahme oder beiderseitige Erledigungserklärungen beendet, scheidet die Bewilligung von Prozesskostenhilfe grundsätzlich aus, da diese voraussetzt, dass die fragliche Rechtsverfolgung noch "beabsichtigt" ist (…Kopp/Schenke, VwGO, 22. Aufl. 2016, § 166 Rdnr. 14; BayVGH, B.v.13.7.2010 - 11 C 10.1212).Ausnahmsweise kommt eine rückwirkende Bewilligung von Prozesskostenhilfe allerdings auch noch nach Beendigung des Hauptsacheverfahrens in Betracht, wenn die antragstellende Partei bereits vorher alles Erforderliche für die Bewilligung von Prozesskostenhilfe getan hat, also unter Vorlage der vorgeschriebenen und sonst erforderlichen Unterlagen einen vollständigen Antrag auf Prozesskostenhilfe gestellt hat und sich neben den hinreichenden Erfolgsaussichten auch ihre persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse damit zweifelsfrei - ohne ergänzende Erklärungen - beurteilen lassen (BayVGH, B.v. 7.7.2014 - 7 C 14.1020; B.v. 13.7.2010 - 11 C 10.1212; B.v. 8.1.2007 - 9 C 05.532;… B.v. 12.12.2006 - 9 C 06.2407 - juris Rn. 13).
- VGH Bayern, 03.03.2016 - 9 C 16.96
Amtshandlung
Auszug aus VGH Bayern, 23.06.2017 - 9 C 17.763
Anders als das Prozesskostenhilfeverfahren erster Instanz ist das Beschwerdeverfahren in Prozesskostenhilfesachen im Fall der Zurückweisung der Beschwerde kostenpflichtig (vgl. BayVGH, B.v. 3.3.2016 - 9 C 16.96 - juris Rn. 8). - OLG Koblenz, 17.05.2016 - 5 W 234/16
Bewilligung der Prozesskostenhilfe bei unklaren Einkommensverhältnissen des …
Auszug aus VGH Bayern, 23.06.2017 - 9 C 17.763
Die Angaben des Klägers über seine persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse boten nämlich Anlass für weitere Erhebungen und hätten Nachfragen gerechtfertigt (vgl. OLG Koblenz, B.v. 17.5.2016 - 5 W 234/16 m.w.N.).
- VGH Bayern, 07.07.2014 - 7 C 14.1020
Bewilligung von Prozesskostenhilfe nach Erledigung des Rechtsstreits
Auszug aus VGH Bayern, 23.06.2017 - 9 C 17.763
Ausnahmsweise kommt eine rückwirkende Bewilligung von Prozesskostenhilfe allerdings auch noch nach Beendigung des Hauptsacheverfahrens in Betracht, wenn die antragstellende Partei bereits vorher alles Erforderliche für die Bewilligung von Prozesskostenhilfe getan hat, also unter Vorlage der vorgeschriebenen und sonst erforderlichen Unterlagen einen vollständigen Antrag auf Prozesskostenhilfe gestellt hat und sich neben den hinreichenden Erfolgsaussichten auch ihre persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse damit zweifelsfrei - ohne ergänzende Erklärungen - beurteilen lassen (BayVGH, B.v. 7.7.2014 - 7 C 14.1020; B.v. 13.7.2010 - 11 C 10.1212; B.v. 8.1.2007 - 9 C 05.532;… B.v. 12.12.2006 - 9 C 06.2407 - juris Rn. 13). - VGH Bayern, 12.12.2006 - 9 C 06.2407
Auszug aus VGH Bayern, 23.06.2017 - 9 C 17.763
Ausnahmsweise kommt eine rückwirkende Bewilligung von Prozesskostenhilfe allerdings auch noch nach Beendigung des Hauptsacheverfahrens in Betracht, wenn die antragstellende Partei bereits vorher alles Erforderliche für die Bewilligung von Prozesskostenhilfe getan hat, also unter Vorlage der vorgeschriebenen und sonst erforderlichen Unterlagen einen vollständigen Antrag auf Prozesskostenhilfe gestellt hat und sich neben den hinreichenden Erfolgsaussichten auch ihre persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse damit zweifelsfrei - ohne ergänzende Erklärungen - beurteilen lassen (BayVGH, B.v. 7.7.2014 - 7 C 14.1020; B.v. 13.7.2010 - 11 C 10.1212; B.v. 8.1.2007 - 9 C 05.532; B.v. 12.12.2006 - 9 C 06.2407 - juris Rn. 13). - VGH Bayern, 08.01.2007 - 9 C 05.532
Auszug aus VGH Bayern, 23.06.2017 - 9 C 17.763
Ausnahmsweise kommt eine rückwirkende Bewilligung von Prozesskostenhilfe allerdings auch noch nach Beendigung des Hauptsacheverfahrens in Betracht, wenn die antragstellende Partei bereits vorher alles Erforderliche für die Bewilligung von Prozesskostenhilfe getan hat, also unter Vorlage der vorgeschriebenen und sonst erforderlichen Unterlagen einen vollständigen Antrag auf Prozesskostenhilfe gestellt hat und sich neben den hinreichenden Erfolgsaussichten auch ihre persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse damit zweifelsfrei - ohne ergänzende Erklärungen - beurteilen lassen (BayVGH, B.v. 7.7.2014 - 7 C 14.1020; B.v. 13.7.2010 - 11 C 10.1212; B.v. 8.1.2007 - 9 C 05.532;… B.v. 12.12.2006 - 9 C 06.2407 - juris Rn. 13).
- BGH, 12.09.2022 - AnwZ (Brfg) 28/20
Ablehnung des Antrags auf Gewährung von Prozesskostenhilfe für die …
Voraussetzung ist ein formgerechter und vollständiger Antrag (§ 112c Abs. 1 Satz 1 BRAO, § 166 Abs. 1 Satz 1 VwGO, § 117 ZPO), über den im ordentlichen Geschäftsgang noch vor Beendigung der Instanz hätte entschieden werden können (vgl. OLG Frankfurt am Main…, Beschluss vom 24. November 1992 - 26 W 21/92, juris Rn. 4; BayVGH, Beschluss vom 23. Juni 2017 - 9 C 17.763, juris Rn. 6 f.; OVG für das Land Nordrhein-Westfalen…, Beschluss vom 8. Oktober 2020 - 12 E 669/20, juris Rn. 3 ff.; jeweils mwN). - VGH Bayern, 03.02.2025 - 19 C 24.1047
Beabsichtigte Rechtsverfolgung, Aufenthaltserlaubnis, Vorübergehender Schutz, …
Rn. 4 Ist das Hauptsacheverfahren, für das Prozesskostenhilfe begehrt wird, bereits durch Vergleich, Klagerücknahme oder beiderseitige Erledigungserklärungen beendet, scheidet die Bewilligung von Prozesskostenhilfe grundsätzlich aus, da diese voraussetzt, dass die fragliche Rechtsverfolgung noch "beabsichtigt" ist (…Kopp/Schenke, VwGO, 29. Aufl. 2023, § 166 Rn. 14; BayVGH, B.v. 23.6.2017 - 9 C 17.763 - juris Rn. 6;… B.v.13.7.2010 - 11 C 10.1212 - juris Rn. 6).Ausnahmsweise kommt eine rückwirkende Bewilligung von Prozesskostenhilfe allerdings auch noch nach Beendigung des Hauptsacheverfahrens in Betracht, wenn der Bewilligungsantrag während des Verfahrens gestellt, aber nicht verbeschieden worden ist und der Antragsteller mit seinem Antrag bereits alles für die Bewilligung der Prozesskostenhilfe Erforderliche getan hat (…BVerwG, B.v. 1.7.1991 - 5 B 26.91 - juris Rn. 3; BayVGH, B.v. 23.6.2017 - 9 C 17.763 - juris Rn. 6;… B.v. 7.7.2014 - 7 C 14.1020 - juris Rn. 7).
- VGH Bayern, 03.02.2025 - 19 C 24.1141
Keine PKH bei unterlassenem Rechtsmittel
Rn. 5 Ist das Hauptsacheverfahren, für das Prozesskostenhilfe begehrt wird, bereits durch Vergleich, Klagerücknahme oder beiderseitige Erledigungserklärungen beendet, scheidet die Bewilligung von Prozesskostenhilfe grundsätzlich aus, da diese voraussetzt, dass die fragliche Rechtsverfolgung noch "beabsichtigt" ist (…Kopp/Schenke, VwGO, 29. Aufl. 2023, § 166 Rdnr. 14; BayVGH, B.v. 23.6.2017 - 9 C 17.763 - juris Rn. 6;… B.v. 13.7.2010 - 11 C 10.1212 - juris Rn. 6).
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