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Rechtsprechung
   VGH Bayern, 01.08.2019 - 9 C 19.1331   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2019,24964
VGH Bayern, 01.08.2019 - 9 C 19.1331 (https://dejure.org/2019,24964)
VGH Bayern, Entscheidung vom 01.08.2019 - 9 C 19.1331 (https://dejure.org/2019,24964)
VGH Bayern, Entscheidung vom 01. August 2019 - 9 C 19.1331 (https://dejure.org/2019,24964)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    GKG § 52 Abs. 1 ; GKG § 68 Abs. 1
    Berücksichtigung des Arbeitsaufwandes eines Gerichts bei der Streitwertfestsetzung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (6)Zitiert selbst (2)

  • VGH Bayern, 30.04.2015 - 9 C 15.489

    Streitwertbeschwerde der Prozessbevollmächtigten aus eigenem Recht; baurechtliche …

    Auszug aus VGH Bayern, 01.08.2019 - 9 C 19.1331
    Sollten diesen Verfahren Verpflichtungsklagen auf bauaufsichtliches Einschreiten zugrunde gelegen haben, geht der Senat auch bei solchen Klagen regelmäßig von einem Streitwert von 7.500 Euro aus (vgl. BayVGH, B.v. 30.4.2015 - 9 C 15.489 - juris Rn. 3 m.w.N.).
  • VGH Bayern, 06.11.2015 - 9 C 15.2337

    Streitwertbeschwerde gegen die Erteilung eines Bauvorbescheids

    Auszug aus VGH Bayern, 01.08.2019 - 9 C 19.1331
    In baurechtlichen Nachbarklagen geht der Senat üblicherweise vom unteren Wert des in Nr. 9.7.1 des Streitwertkatalogs 2013 vorgeschlagenen Streitwertrahmens aus und setzt regelmäßig einen Streitwert in Höhe von 7.500 Euro fest (vgl. BayVGH, B.v. 6.11.2015 - 9 C 15.2337 - Rn. 3).
  • VGH Bayern, 25.01.2022 - 9 C 19.1873

    Erfolgreiche Streitwertbeschwerde (Baurecht, Nachbarklage)

    Der von der Beklagten angeführte Arbeitsaufwand des Gerichts im Vergleich zu einem dasselbe Vorhaben betreffenden Klageverfahren gegen einen erteilten Vorbescheid, zu dem vom Verwaltungsgericht ein Streitwert von 15.000 Euro festgesetzt wurde, hat mit dem ausschlaggebenden klägerischen Abwehrinteresse nichts zu tun; er ist bei der Streitwertfestsetzung nicht zu berücksichtigen (…vgl. BVerwG, B.v. 15.9.2015 - 9 KSt 2.15 u.a. - juris Rn. 3 m.w.N.; BayVGH, B.v. 1.8.2019 - 9 C 19.1331 - juris Rn. 3).
  • VGH Bayern, 13.11.2020 - 9 C 20.2373

    Abweichung vom Streitwertkatalog bei Befreiung von den Festsetzungen des …

    In baurechtlichen Nachbarklagen, in denen es nicht zuerst um den Wert oder die Kosten eines Bauvorhabens, sondern um die Geltendmachung von Nachbarrechten geht (…vgl. BayVGH, B.v. 26.4.2016 - 9 C 16.669 - juris Rn. 3), geht der Senat üblicherweise vom unteren Wert des in Nr. 9.7.1 des Streitwertkatalogs 2013 vorgeschlagenen Streitwertrahmens aus und setzt regelmäßig einen Streitwert in Höhe von 7.500 Euro fest (BayVGH, B.v. 1.8.2019 - 9 C 19.1331 - juris Rn. 3 m.w.N.).
  • VGH Bayern, 20.03.2020 - 15 C 20.478

    Unbegründete Streitwertbeschwerde im Verfahren einer Anfechtungsklage gegen eine …

    Rn. 11 Da der Arbeitsaufwand des Gerichts mit dem ausschlaggebenden klägerischen Abwehrinteresse (s.o.) nicht zu tun hat, ist dieser bei der Streitwertfestsetzung nicht zu berücksichtigen (…vgl. BVerwG, B.v. 15.9.2015 - 9 KSt 2/15 u.a. - UPR 2016, 116 = juris Rn. 3 m.w.N.; BayVGH, B.v. 1.8.2019 - 9 C 19.1331 - juris Rn. 3).
  • OVG Sachsen, 27.02.2023 - 1 E 7/23

    Streitwertbeschwerde; Baunachbarklage; Garage

    Rn. 11 Der vom Prozessbevollmächtigten der Beigeladenen angeführte Arbeitsaufwand des Verwaltungsgerichts ist insofern unerheblich, weil er nicht mit dem ausschlaggebenden klägerischen Abwehrinteresse der in Rede stehenden Baunachbarklage korreliert; er kann daher bei der Streitwertfestsetzung von vornherein keine Berücksichtigung finden (…vgl. BVerwG, Beschl. v. 15. September 2015 - 9 KSt 2.15 - juris Rn. 3 m. w. N.; BayVGH, Beschl. v. 1. August 2019 - 9 C 19.1331 - juris Rn. 3;… BayVGH, Beschl. v. 25. Januar 2022 - 9 C 19.1873 -, juris Rn. 4).
  • VGH Bayern, 04.10.2019 - 9 C 19.1608

    Nachbarklage gegen eine Befreiung von einem Bebaungsplan für die Errichtung eines …

    In baurechtlichen Nachbarklagen, in denen es nicht zuerst um den Wert oder die Kosten eines Bauvorhabens, sondern um die Geltendmachung von Nachbarrechten geht (…vgl. BayVGH, B.v. 26.4.2016 - 9 C 16.669 - juris Rn. 3), geht der Senat üblicherweise vom unteren Wert des in Nr. 9.7.1 des Streitwertkatalogs 2013 vorgeschlagenen Streitwertrahmens aus und setzt regelmäßig einen Streitwert in Höhe von 7.500 Euro fest (BayVGH, B.v. 1.8.2019 - 9 C 19.1331 - juris Rn. 3 m.w.N.).
  • VGH Bayern, 29.09.2020 - 9 C 20.1865

    Festsetzung des Streitwerts bei Klage gegen Bauvorbescheid

    In baurechtlichen Nachbarklagen geht der Senat üblicherweise vom unteren Wert des in Nr. 9.7.1 des Streitwertkatalogs 2013 vorgeschlagenen Streitwertrahmens aus und setzt regelmäßig einen Streitwert in Höhe von 7.500 Euro fest (vgl. BayVGH, B.v. 1.8.2019 - 9 C 19.1331 - juris Rn. 3 m.w.N.).
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