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Rechtsprechung
   BVerwG, 19.04.1994 - 9 C 20.93   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1994,232
BVerwG, 19.04.1994 - 9 C 20.93 (https://dejure.org/1994,232)
BVerwG, Entscheidung vom 19.04.1994 - 9 C 20.93 (https://dejure.org/1994,232)
BVerwG, Entscheidung vom 19. April 1994 - 9 C 20.93 (https://dejure.org/1994,232)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Vertriebene - Volkszugehörigkeit - Ausreise - Aufnahme - Spätgeborene - Zweite Generation

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerwGE 95, 311
  • NJW 1995, 412 (Ls.)
  • NVwZ 1994, 1107
  • DVBl 1994, 935
  • DÖV 1994, 1043
 
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Wird zitiert von ... (83)Zitiert selbst (10)

  • BVerwG, 10.11.1976 - 8 C 92.75

    Spätgeborene - Aussiedlungsgebiet - Vertreibungsmaßnahme - Vertriebene

    Auszug aus BVerwG, 19.04.1994 - 9 C 20.93
    Das ergebe sich aus den Ausführungen des Bundesverwaltungsgerichts im Urteil vom 10. November 1976 (BVerwGE 51, 298 (309)), in dem ausgeführt worden sei, daß der Bekenntniszusammenhang und die fortwirkende Vertreibungslage für weitere Generationen von Spätgeborenen infolge der Entwicklungen in den Vertreibungsgebieten nicht mehr unterstellt werden könne.

    Das ist seit dem Urteil vom 10. November 1976 (BVerwGE 51, 298) ständige Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts.

    Allerdings hat der früher für das Vertriebenenrecht zuständige 8. Senat des Bundesverwaltungsgerichts in der genannten Entscheidung vom 10. November 1976 (a.a.O.) in dieser Hinsicht erhebliche Zweifel geäußert, weil bei diesem Personenkreis ein durch den Familienverband vermittelter Bekenntniszusammenhang und eine fortwirkende Vertreibungslage wegen der in der Nachkriegszeit eingetretenen Veränderungen in den Vertreibungsgebieten wohl nicht mehr unterstellt werden könnten.

    Dabei ist zu berücksichtigen, daß die Weitergabe der in einer Familie bestehenden Bekenntnislage an das spätgeborene Kind in der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts ungeachtet der Formulierung im Urteil vom 10. November 1976 (a.a.O.) nicht "unterstellt" wird, sondern aufgrund von Tatsachen jeweils festgestellt werden muß, und zwar selbst dann, wenn beide Elternteile deutsche Volkszugehörige sind (vgl. z. B. Urteil vom 15. Mai 1990 - BVerwG 9 C 51.89 - Buchholz 412.3 § 6 BVFG Nr. 64; Beschluß vom 12. November 1991 - BVerwG 9 B 109.91 - Buchholz 412.3 § 6 BVFG Nr. 67).

  • BVerwG, 03.11.1992 - 9 C 6.92

    Vertreibungsmaßnahmen - Vertreibungsgebiete - Vertriebene

    Auszug aus BVerwG, 19.04.1994 - 9 C 20.93
    Ein solcher läßt sich auch nicht aus der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts herleiten, nach der bis zum 1. Januar 1993 generell eine gesetzliche Vermutung dafür besteht, daß die in § 1 Abs. 2 Nr. 3 BVFG genannten Gebiete wegen der Spätfolgen der allgemeinen Vertreibungsmaßnahmen verlassen worden sind (vgl. zuletzt BVerwGE 91, 140).

    Wie zuletzt im Urteil vom 3. November 1992 (BVerwGE 91, 140) ausgeführt, gilt für sämtliche Aussiedlungsgebiete im Sinne des § 1 Abs. 2 Nr. 3 BVFG eine gesetzliche Vermutung für das Verlassen dieser Gebiete aus vertreibungsbedingten Gründen, solange der Gesetzgeber keine andere Regelung getroffen hat, was in bezug auf Rumänien durch § 4 Abs. 2 BVFG in der Fassung des Art. 1 Nr. 4 KfbG nur für den Personenkreis der nach dem 31. Dezember 1992 ausgesiedelten Spätaussiedler geschehen ist.

    Andererseits kann die gesetzliche Vermutung aufgrund der Feststellungen des Verwaltungsgerichts nicht als widerlegt angesehen werden, weil der Wunsch der Klägerin, mit ihren Eltern in Deutschland zusammenzuleben, ohne weiteres seine Ursache in den Spätfolgen der allgemeinen Vertreibungsmaßnahmen gehabt haben kann (BVerwGE 91, 140 (144)).

  • BVerwG, 15.05.1990 - 9 C 51.89

    Voraussetzungen für die deutsche Volkszugehörigkeit von nach Beginn der …

    Auszug aus BVerwG, 19.04.1994 - 9 C 20.93
    Dabei ist zu berücksichtigen, daß die Weitergabe der in einer Familie bestehenden Bekenntnislage an das spätgeborene Kind in der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts ungeachtet der Formulierung im Urteil vom 10. November 1976 (…a.a.O.) nicht "unterstellt" wird, sondern aufgrund von Tatsachen jeweils festgestellt werden muß, und zwar selbst dann, wenn beide Elternteile deutsche Volkszugehörige sind (vgl. z. B. Urteil vom 15. Mai 1990 - BVerwG 9 C 51.89 - Buchholz 412.3 § 6 BVFG Nr. 64; Beschluß vom 12. November 1991 - BVerwG 9 B 109.91 - Buchholz 412.3 § 6 BVFG Nr. 67).

    Bei seiner Prüfung muß das Verwaltungsgericht daher von den im Urteil vom 15. Mai 1990 (a.a.O.) zusammenfassend dargelegten Grundsätzen ausgehen, nach denen einem spätgeborenen Kind bis zu seiner Selbständigkeit das Bewußtsein vermittelt worden sein muß, ausschließlich dem deutschen Volk als einer national geprägten Kulturgemeinschaft anzugehören.

    Andererseits hat sich die Klägerin auf ein "Schlüsselerlebnis" im Sinne der Entscheidung vom 15. Mai 1990 (a.a.O.) berufen.

  • BVerfG, 29.04.1980 - 2 BvR 1441/79

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Anwendung von Präklusionsvorschriften …

    Auszug aus BVerwG, 19.04.1994 - 9 C 20.93
    Diesen Vortrag, den sie nach den besonderen Umständen des Prozeßverlaufs vor dem Verwaltungsgericht nicht zu präzisieren brauchte (vgl. BVerfGE 54, 117 (126)), wird sie freilich nunmehr bei der erneuten Verhandlung durch Angabe konkreter Tatsachen in schlüssiger Form substantiieren müssen.
  • BVerwG, 16.02.1993 - 9 C 25.92

    Deutsche Staatsangehörigkeit - Verlassen des Vertreibungsgebietes

    Auszug aus BVerwG, 19.04.1994 - 9 C 20.93
    § 6 Abs. 2 BVFG ist nicht anwendbar (BVerwGE 92, 70).
  • BVerwG, 12.11.1991 - 9 B 109.91

    Vertriebene - Deutsche Volkszugehörigkeit - Volksdeutsche Bekenntnislage

    Auszug aus BVerwG, 19.04.1994 - 9 C 20.93
    Dabei ist zu berücksichtigen, daß die Weitergabe der in einer Familie bestehenden Bekenntnislage an das spätgeborene Kind in der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts ungeachtet der Formulierung im Urteil vom 10. November 1976 (…a.a.O.) nicht "unterstellt" wird, sondern aufgrund von Tatsachen jeweils festgestellt werden muß, und zwar selbst dann, wenn beide Elternteile deutsche Volkszugehörige sind (vgl. z. B. Urteil vom 15. Mai 1990 - BVerwG 9 C 51.89 - Buchholz 412.3 § 6 BVFG Nr. 64; Beschluß vom 12. November 1991 - BVerwG 9 B 109.91 - Buchholz 412.3 § 6 BVFG Nr. 67).
  • BVerwG, 25.08.1976 - 8 C 64.75

    Vertriebenenausweis - Aussiedlergebiete - D1-Verfahren

    Auszug aus BVerwG, 19.04.1994 - 9 C 20.93
    Sie gehört jedoch nicht zu ihrem Regelungsinhalt (vgl. BVerwGE 1, 283 (289) für das frühere Notaufnahmeverfahren; BVerwGE 51, 101 für das frühere D 1 - Verfahren; Beschlüsse vom 26. Mai 1987 - BVerwG 9 B 157.87 - Buchholz 412.3 § 6 BVFG Nr. 51 und vom 25. April 1988 - BVerwG 9 B 30.88 - Buchholz 412.3 § 6 BVFG Nr. 55 betreffend das frühere Registrierscheinverfahren nach der Verteilungsverordnung).
  • BVerwG, 25.04.1988 - 9 B 30.88

    Aufnahme als Aussiedler - Verteilungsverfahren - Durchgangslager - Deutsche …

    Auszug aus BVerwG, 19.04.1994 - 9 C 20.93
    Sie gehört jedoch nicht zu ihrem Regelungsinhalt (vgl. BVerwGE 1, 283 (289) für das frühere Notaufnahmeverfahren; BVerwGE 51, 101 für das frühere D 1 - Verfahren; Beschlüsse vom 26. Mai 1987 - BVerwG 9 B 157.87 - Buchholz 412.3 § 6 BVFG Nr. 51 und vom 25. April 1988 - BVerwG 9 B 30.88 - Buchholz 412.3 § 6 BVFG Nr. 55 betreffend das frühere Registrierscheinverfahren nach der Verteilungsverordnung).
  • BVerwG, 17.12.1954 - IV C 60.54

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 19.04.1994 - 9 C 20.93
    Sie gehört jedoch nicht zu ihrem Regelungsinhalt (vgl. BVerwGE 1, 283 (289) für das frühere Notaufnahmeverfahren; BVerwGE 51, 101 für das frühere D 1 - Verfahren; Beschlüsse vom 26. Mai 1987 - BVerwG 9 B 157.87 - Buchholz 412.3 § 6 BVFG Nr. 51 und vom 25. April 1988 - BVerwG 9 B 30.88 - Buchholz 412.3 § 6 BVFG Nr. 55 betreffend das frühere Registrierscheinverfahren nach der Verteilungsverordnung).
  • BVerwG, 26.05.1987 - 9 B 157.87
    Auszug aus BVerwG, 19.04.1994 - 9 C 20.93
    Sie gehört jedoch nicht zu ihrem Regelungsinhalt (vgl. BVerwGE 1, 283 (289) für das frühere Notaufnahmeverfahren; BVerwGE 51, 101 für das frühere D 1 - Verfahren; Beschlüsse vom 26. Mai 1987 - BVerwG 9 B 157.87 - Buchholz 412.3 § 6 BVFG Nr. 51 und vom 25. April 1988 - BVerwG 9 B 30.88 - Buchholz 412.3 § 6 BVFG Nr. 55 betreffend das frühere Registrierscheinverfahren nach der Verteilungsverordnung).
  • BAG, 28.06.2012 - 6 AZR 780/10

    Massenentlassungsanzeige - keine Heilung von Fehlern

    Das Ergebnis solcher Vorfragen bildet lediglich den Grund für die Verwaltungsentscheidung, gehört jedoch nicht zu ihrem Regelungsinhalt (BVerwG 19. April 1994 - 9 C 20.93 - BVerwGE 95, 311, 318 f.; 21. November 1994 - 1 B 143.94 - NVwZ-RR 1995, 540; vgl. auch BAG 3. August 1989 - 8 AZR 335/87 - BAGE 62, 288; BGH 4. Februar 2004 - XII ZR 301/01 - BGHZ 158, 19; Hinrichs Kündigungsschutz und Arbeitnehmerbeteiligung bei Massenentlassungen S. 151 ff.;… vgl. zu hier nicht interessierenden Ausnahmen von diesem Grundsatz Sachs in Stelkens/Bonk/Sachs aaO Rn. 59).
  • BVerwG, 23.04.2026 - 1 C 23.25

    Tatbestandswirkung des Aufnahmebescheides

    Die Tatbestandswirkung erstreckt sich indes nicht auf die für die Spätaussiedlereigenschaft nach den §§ 4 ff. BVFG maßgebliche deutsche Volkszugehörigkeit (Bestätigung der Rechtsprechung, vgl. nur BVerwG, Urteil vom 19. April 1994 - 9 C 20.93 - BVerwGE 95, 311).

    Dieses Verfahren hat nach Systematik und Zweck des Bundesvertriebenengesetzes allein die Aufgabe, zu gewährleisten, dass nur solche Personen mit dem Ziel, als Spätaussiedler Aufnahme zu finden, in das Bundesgebiet einreisen, die aufgrund einer vorläufigen Prüfung voraussichtlich zu dem berechtigten Personenkreis gehören (vgl. BT-Drs. 11/6937 S. 5 f. und BT-Drs. 15/420 S. 118 f.; BVerwG, Urteile vom 19. April 1994 - 9 C 20.93 - BVerwGE 95, 311 und vom 19. Juni 2001 - 1 C 26.00 - BVerwGE 114, 332 ).

    Die Bescheinigung hat zwar keine konstitutive Wirkung, darf aber voraussetzungsgemäß nur erteilt werden, wenn die Prüfung ergibt, dass der Antragsteller die in § 4 BVFG genannten Anforderungen erfüllt (vgl. zur Ausstellung des Vertriebenenausweises BVerwG, Urteil vom 19. April 1994 - 9 C 20.93 - BVerwGE 95, 311 ; im Einzelnen zum Regelungskonzept auch BVerwG, Urteil vom 19. Juni 2001 - 1 C 26.00 - BVerwGE 114, 332 ).

    Rn. 13 Vor diesem Hintergrund verbietet sich die Annahme, dass bereits durch den im Aufnahmeverfahren erteilten Aufnahmebescheid rechtsverbindlich über die deutsche Volkszugehörigkeit oder sogar über die Spätaussiedlereigenschaft und damit über den Deutschen-Status im Sinne des Art. 116 Abs. 1 GG entschieden wird (stRspr, vgl. nur BVerwG, Urteile vom 19. April 1994 - 9 C 20.93 - BVerwGE 95, 311 , vom 19. Juni 2001 - 1 C 26.00 - BVerwGE 114, 332 …und vom 16. Juli 2015 - 1 C 29.14 - BVerwGE 152, 283 Rn. 24; siehe auch BT-Drs.

    Die im Aufnahmeverfahren erfolgte Prüfung der Voraussetzungen der deutschen Volkszugehörigkeit kann daher nur eine vorläufige (zu § 15 Abs. 1 Satz 2 BVFG siehe nachfolgend unter b.) und ihr Ergebnis lediglich der Grund für die getroffene Entscheidung sein; sie gehört jedoch nicht zu ihrem Regelungsinhalt (vgl. im Einzelnen BVerwG, Urteile vom 19. April 1994 - 9 C 20.93 - BVerwGE 95, 311 , vom 19. Juni 2001 - 1 C 26.00 - BVerwGE 114, 332 …und vom 16. Juli 2015 - 1 C 29.14 - BVerwGE 152, 283 Rn. 24; OVG Hamburg, Beschluss vom 5. Mai 2000 - 4 Bs 75/00 - juris Rn. 3).

    Auch die zuletzt genannte Fallkonstellation ist von dem Begriff des Verlassens der Aussiedlungsgebiete "im Wege des Aufnahmeverfahrens" umfasst (vgl. BVerwG, Urteile vom 19. April 1994 - 9 C 20.93 - BVerwGE 95, 311 und vom 12. Juli 2001 - 5 C 30.00 - BVerwGE 115, 10 ).

    Damit kann bei Vorliegen eines Aufnahmebescheides wegen der ihm insoweit zukommenden Tatbestandswirkung im Bescheinigungsverfahren nicht in Frage gestellt werden, dass das Verlassen des Aussiedlungsgebiets im Wege der Aufnahme bzw. - dem gleichbedeutend - im Wege des Aufnahmeverfahrens erfolgt ist (stRspr, BVerwG, Urteile vom 19. April 1994 - 9 C 20.93 - BVerwGE 95, 311 , vom 19. Juni 2001 - 1 C 26.00 - BVerwGE 114, 332 und vom 12. Juli 2001 - 5 C 30.00 - BVerwGE 115, 10 ; so auch VGH Mannheim…, Beschluss vom 19. März 1996 - 16 S 3027/95 - juris Rn. 5; OVG Münster…, Urteil vom 20. Januar 2011 - 12 A 2923/09 - juris Rn. 63; VG Köln…, Urteil vom 18. Februar 2014 - 7 K 2899/12 - juris Rn. 21 ff.).

  • BVerwG, 29.10.2019 - 1 C 43.18

    Spätaussiedlereigenschaft erfordert Abstammung von einem deutschen …

    Eines auf die Voreltern bezogenen ungeschriebenen "Generationenschnitts" bedarf es nicht, da das Gesetz den Erwerb des Spätaussiedlerstatus in § 4 Abs. 1 Nr. 3 BVFG durch den Verweis auf die Stichtagserfordernisse des § 4 Abs. 1 Nr. 1 und 2 BVFG und den "Zeitschnitt" der Geburt des Aufnahmebewerbers vor dem 1. Januar 1993 (BVerwG, Urteil vom 19. April 1994 - 9 C 20.93 - BVerwGE 95, 311 ) sowie in § 6 Abs. 2 BVFG durch das Bekenntnis zum deutschen Volkstum und dessen Bestätigung ausdrücklichen zeitlichen und sachlichen Beschränkungen unterwirft (vgl. bereits BVerwG…, Urteil vom 25. Januar 2008 - 5 C 8.07 - BVerwGE 130, 197 Rn. 14).
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