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Rechtsprechung
   VG Schleswig, 15.06.2022 - 9 C 36/21   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2022,15164
VG Schleswig, 15.06.2022 - 9 C 36/21 (https://dejure.org/2022,15164)
VG Schleswig, Entscheidung vom 15.06.2022 - 9 C 36/21 (https://dejure.org/2022,15164)
VG Schleswig, Entscheidung vom 15. Juni 2022 - 9 C 36/21 (https://dejure.org/2022,15164)
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Wird zitiert von ... (5)Zitiert selbst (28)

  • VG Schleswig, 27.11.2019 - 9 C 97/19

    Zulassung zum Studium der Humanmedizin an der Christian-Albrechts-Universität zu …

    Auszug aus VG Schleswig, 15.06.2022 - 9 C 36/21
    Die gewährten Deputatsreduzierungen sind bereits in den Vorjahren von der Kammer nicht beanstandet worden (vgl. VG Schleswig, Beschluss vom 27.11.2019 ? 9 C 97/19 ?, juris Rn. 38 ff. m. w. N.).

    Dabei handelt es sich um eine Verlängerung der bereits in den Vorjahren bestehenden Lehrdeputatsermäßigung, die von der Kammer in der Vergangenheit anerkannt wurde (vgl. VG Schleswig, Beschluss vom 27.11.2019 ? 9 C 97/19 ?, juris Rn. 38).

    Sie wurde durch das Präsidium für die Zeit vom 01.04.2020 bis zum 31.03.2024 gewährt und im Übrigen für Herrn Prof. Dr. xx in den vergangenen Jahren von der Kammer stets anerkannt (vgl. VG Schleswig, Beschluss vom 27.11.2019 ? 9 C 97/19 ?, juris Rn. 38 m. w. N.).

    Da die Antragstellerin dagegen im Übrigen keine Bedenken erhoben hat, die Kammer die Ermäßigungen in den Vorjahren eingehend geprüft und das OVG Schleswig die Beschlüsse der Kammer jeweils bestätigt hat, wird auf den Beschluss zum Studienjahr 2019/2020 (VG Schleswig, Beschluss vom 27.11.2019 ? 9 C 97/19 ?, juris Rn. 38 ff. m. w. N.) und die schriftsätzlichen Ausführungen der Antragsgegnerin Bezug genommen.

    Die Vorlesungen, die gleichzeitig für Zahn- und Humanmediziner·innen angeboten werden, wurden unter Berücksichtigung der Rechtsprechung der Kammer in den Vorjahren in der Exportberechnung nicht berücksichtigt (VG Schleswig, Beschluss vom 27.11.2019 ? 9 C 97/19 ?, juris Rn. 61).

    Seit 2019 wendet die Antragsgegnerin eine zu den Vorjahren veränderte Berechnungsmethode an (VG Schleswig, Beschluss vom 27.11.2019 ? 9 C 97/19 ?, juris Rn. 66).

    In dem Modul Proteinbiochemie nahmen Biochemie-Studierende nach Angaben der Antragsgegnerin nicht teil; bei dem Modul Neurochemie gab es keine vorklinische Beteiligung (vgl. VG Schleswig, Beschluss vom 27.11.2019 ? 9 C 97/19 ?, juris Rn. 66).

  • BVerwG, 04.03.2015 - 6 B 39.14

    Ausschöpfung der Studienplatzkapazität; Studiengang Medizin; …

    Auszug aus VG Schleswig, 15.06.2022 - 9 C 36/21
    Es ist kapazitätsrechtlich nicht erforderlich, Gruppengrößen oder Anrechnungsfaktoren normativ zu regeln (BVerwG, Beschluss vom 04.03.2015 ? 6 B 39/14 ?, juris Rn. 46) und für die aufnehmenden Studiengänge jeweils Curricular(norm)werte festzusetzen (vgl. OVG Schleswig, B. v. 08.04.2014 ? 3 NB 123/13 ?, n. v. S. 5).

    Die Gruppengröße in den importierenden Studiengängen kann abstrakt oder nach den in der Hochschulwirklichkeit in den letzten Jahren durchschnittlich festgestellten Gruppengrößen bestimmt werden (BVerwG, Beschluss vom 04.03.2016 ? 6 B 39/14 ?, juris Rn. 17).

  • OVG Rheinland-Pfalz, 12.04.2016 - 6 B 10087/16

    Kapazitätsberechnung bei zulassungsbeschränktem Studienfach

    Auszug aus VG Schleswig, 15.06.2022 - 9 C 36/21
    Ausgehend davon hält es die Kammer auch nicht für erforderlich, jeweils die Einhaltung des Curricularnormwertes für den aufnehmenden Studiengang zu überprüfen; auch für ein solches Erfordernis gibt § 12 HZVO nichts her (so auch: OVG Münster…, Beschluss vom 19.12.2013 ? 13 C 107/13 ?, juris Rn. 18; VGH Kassel…, Urteil vom 24.09.2009 ? 10 B 1142/09.MM.W8 ?, juris Rn. 48; anders: OVG Lüneburg…, Beschluss vom 15.04.2014 ? 2 NB 103/13 ?, juris Rn. 42 ff.; OVG Koblenz, Beschluss vom 12.04.2016 ? 6 B 10087/16 ?, juris Rn. 9 ff.).

    Dies ist nicht zu beanstanden (vgl. OVG Koblenz, Beschluss vom 12.04.2016 ? 6 B 10087/16 ?, juris Rn. 8).

  • VG Schleswig, 24.11.2020 - 9 C 57/20

    Vorläufige Zulassung zum Studium der Humanmedizin an der Universität Lübeck zum …

    Auszug aus VG Schleswig, 15.06.2022 - 9 C 36/21
    Dabei ist nach der ständigen Rechtsprechung der Kammer (vgl. VG Schleswig, Beschluss vom 24.11.2020 ? 9 C 57/20 ?, juris Rn. 43) und des OVG Schleswig (z. B. Beschluss vom 26.03.2014 ? 3 NB 1/14 ?, n. v. S. 4) kein Schwundabschlag zu berücksichtigen (vgl. auch VGH Mannheim…, Urteil vom 20.11.2013 ? NC 9 S 174/13 ?, juris Rn. 47).

    Denn der betroffene Studienplatz wird auch im Falle der Beurlaubung rechtlich nicht "frei" und kann daher auch nicht anderweitig besetzt werden, weil der oder die Studierende jederzeit seine oder ihre Beurlaubung abbrechen und "seinen" oder "ihren" Studienplatz wieder in Anspruch nehmen kann (st. Rspr. der Kammer ? vgl. VG Schleswig, Beschluss vom 24.11.2020 ? 9 C 57/20 ?, juris Rn. 60? und des OVG Schleswig, zuletzt Beschluss vom 29.05.2012 ? 3 NB 164/11 ?, n. v. S. 4).

  • BVerfG, 22.10.1991 - 1 BvR 393/85

    Zulassung zum Studium

    Auszug aus VG Schleswig, 15.06.2022 - 9 C 36/21
    Soweit in dieses Teilhaberecht durch absolute Zulassungsbeschränkungen eingegriffen wird, ist dies nur auf einer gesetzlichen Grundlage statthaft und nur dann verfassungsgemäß, wenn dies zum Schutz eines überragend wichtigen Gemeinschaftsgutes ? Funktionsfähigkeit der Universitäten in Wahrnehmung ihrer Aufgaben in Forschung, Lehre und Studium ? und nur in den Grenzen des unbedingt Erforderlichen unter erschöpfender Nutzung der vorhandenen, mit öffentlichen Mitteln geschaffenen Ausbildungskapazitäten angeordnet wird (BVerfG, Beschluss vom 22.10.1991 ? 1 BvR 393/85 ?, juris Rn. 65).

    Die anhand von Zahlenwerten und Formeln vorzunehmende Ermittlung der Ausbildungskapazität unterliegt einschließlich ihrer Ableitung (BVerfG, Beschluss vom 22.10.1991 ? 1 BvR 393/85 ?, juris Rn. 73 f.) schon im Eilverfahren einer eingehenden verwaltungsgerichtlichen Kontrolle (vgl. BVerfG…, Beschluss vom 31.03.2004 ? 1 BvR 356/04 ?, juris Rn. 22).

  • VGH Baden-Württemberg, 20.11.2013 - NC 9 S 174/13

    Kein Anspruch auf Zulassung zum Studium aus Überschreitung des Gesamt-CNW für den …

    Auszug aus VG Schleswig, 15.06.2022 - 9 C 36/21
    Dabei ist nach der ständigen Rechtsprechung der Kammer (vgl. VG Schleswig…, Beschluss vom 24.11.2020 ? 9 C 57/20 ?, juris Rn. 43) und des OVG Schleswig (z. B. Beschluss vom 26.03.2014 ? 3 NB 1/14 ?, n. v. S. 4) kein Schwundabschlag zu berücksichtigen (vgl. auch VGH Mannheim, Urteil vom 20.11.2013 ? NC 9 S 174/13 ?, juris Rn. 47).
  • VGH Hessen, 24.09.2009 - 10 B 1142/09

    Erlass einer einstweiligen Anordnung - Zulassung zum Studiengang Medizin - …

    Auszug aus VG Schleswig, 15.06.2022 - 9 C 36/21
    Ausgehend davon hält es die Kammer auch nicht für erforderlich, jeweils die Einhaltung des Curricularnormwertes für den aufnehmenden Studiengang zu überprüfen; auch für ein solches Erfordernis gibt § 12 HZVO nichts her (so auch: OVG Münster…, Beschluss vom 19.12.2013 ? 13 C 107/13 ?, juris Rn. 18; VGH Kassel, Urteil vom 24.09.2009 ? 10 B 1142/09.MM.W8 ?, juris Rn. 48; anders: OVG Lüneburg…, Beschluss vom 15.04.2014 ? 2 NB 103/13 ?, juris Rn. 42 ff.; OVG Koblenz…, Beschluss vom 12.04.2016 ? 6 B 10087/16 ?, juris Rn. 9 ff.).
  • OVG Niedersachsen, 03.09.2010 - 2 NB 394/09

    Einstweilige Anordnung bzgl. der Zulassung zu einem Vollstudienplatz oder …

    Auszug aus VG Schleswig, 15.06.2022 - 9 C 36/21
    Die Kammer hat in ständiger Rechtsprechung die von der Antragsgegnerin für Vorlesungen angenommene Gruppengröße von 180 gebilligt und ist dabei der Rechtsprechung des OVG Lüneburg (Beschluss vom 03.09.2010 ? 2 NB 394/09 ?, juris Rn. 79;… Beschluss vom 11.07.2008 ? 2 NB 487/07 ?, juris Rn. 51) und des OVG Schleswig (Beschluss vom 30.09.2011 ? 3 NB 18/11 ?, n. v. S. 3) gefolgt.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 08.05.2008 - 13 C 75/08

    Anspruch auf nähere Quantifizierung der Mitwirkung eines Lehrkörpers bei …

    Auszug aus VG Schleswig, 15.06.2022 - 9 C 36/21
    Gegenstand, Art und Umfang (d. h. die Zahl der erforderlichen Lehrveranstaltungsstunden) der Studienanforderungen und damit die entsprechenden als Dienstleistungsexport zu erbringenden Veranstaltungen müssen normativ, d. h. in der Regel in staatlichen Prüfungsvorschriften oder hochschulrechtlichen Studien- oder Prüfungsordnungen geregelt sein (st. Rspr. der Kammer seit Beschluss vom 20.11.2012 ? 9 C 54/12 ?, n. v. S. 15; OVG Lüneburg…, Beschluss vom 09.09.2015 ? 2 NB 368/14 ?, juris Rn. 97; OVG Münster, Beschluss vom 08.05.2008 ? 13 C 75/08 ?, juris Rn. 12; VGH Kassel…, Beschluss vom 10.03.1994 ? 3 Ga 23024/93 NC ?, juris Rn. 6;… Bahro/Berlin, Das Hochschulzulassungsrecht in der Bundesrepublik Deutschland. Kommentar, 4. Aufl., S. 398).
  • OVG Niedersachsen, 09.09.2015 - 2 NB 368/14

    Kapazität; Kapazitätserschöpfungsgebot; Mitternachtszählung; Privatpatienten; …

    Auszug aus VG Schleswig, 15.06.2022 - 9 C 36/21
    Gegenstand, Art und Umfang (d. h. die Zahl der erforderlichen Lehrveranstaltungsstunden) der Studienanforderungen und damit die entsprechenden als Dienstleistungsexport zu erbringenden Veranstaltungen müssen normativ, d. h. in der Regel in staatlichen Prüfungsvorschriften oder hochschulrechtlichen Studien- oder Prüfungsordnungen geregelt sein (st. Rspr. der Kammer seit Beschluss vom 20.11.2012 ? 9 C 54/12 ?, n. v. S. 15; OVG Lüneburg, Beschluss vom 09.09.2015 ? 2 NB 368/14 ?, juris Rn. 97; OVG Münster…, Beschluss vom 08.05.2008 ? 13 C 75/08 ?, juris Rn. 12; VGH Kassel…, Beschluss vom 10.03.1994 ? 3 Ga 23024/93 NC ?, juris Rn. 6;… Bahro/Berlin, Das Hochschulzulassungsrecht in der Bundesrepublik Deutschland. Kommentar, 4. Aufl., S. 398).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 19.12.2013 - 13 C 107/13

    Antrag auf vorläufige Zulassung zum Studium der Humanmedizin im 1. Klinischen …

  • OVG Niedersachsen, 30.11.2004 - 2 NB 430/03

    Antrag auf vorläufige unbeschränkte Zulassung zum Studium der Humanmedizin; …

  • VGH Baden-Württemberg, 11.06.2013 - NC 9 S 675/12

    Auslegung von § 11 KapVO VII (juris: KapVO BW 202); Grundsatz der Unzulässigkeit …

  • OVG Saarland, 17.07.2006 - 3 X 3/06

    Vorläufige Zulassung zum Studium der Humanmedizin im Wintersemester 2005/2006 im …

  • OVG Niedersachsen, 10.12.2010 - 2 NB 199/10

    Zulassung zum Studium der Zahnmedizin im Sommersemester 2010

  • OVG Niedersachsen, 15.04.2014 - 2 NB 103/13

    Kürzung des für die Kapazitätsberechnung maßgeblichen Curriculareigenanteils im …

  • OVG Saarland, 16.07.2012 - 2 B 56/12

    Vorläufige Zulassung zum Studium der Humanmedizin an der Universität des …

  • OVG Niedersachsen, 11.07.2008 - 2 NB 487/07

    Zulassung zum Studium der Humanmedizin - Sommersemester 2007 - Beschwerde im …

  • OVG Schleswig-Holstein, 15.04.2004 - 3 NB 16/03

    Curricularanteil, Dienstleistungsexport, Humanmedizin, Schwundquote, …

  • VGH Bayern, 26.07.2011 - 7 CE 11.10288

    Universität Würzburg; Humanmedizin; Wintersemester 2010/2011; …

  • VGH Hessen, 10.03.1994 - 3 Ga 23024/93

    Zulassung zum Humanmedizinstudium

  • VG Leipzig, 28.01.2015 - 2 K 455/13

    Anspruch auf Zulassung auf einen Studienplatzes außerhalb der festgesetzten …

  • AG Wipperfürth, 08.04.2003 - 9 C 28/03

    Nachbarrechtliche Streitigkeit; Beschädigung eines Traktors durch einen …

  • BVerfG, 31.03.2004 - 1 BvR 356/04

    Anforderungen an die Sachverhaltsaufklärung in einem verwaltungsgerichtlichen …

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 04.09.2017 - 13 C 16/17

    Zulassung zum Studium der Humanmedizin i.R.d. Kapazitätserschöpfungsgebots

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 26.01.2010 - 13 C 407/09

    Festlegung der Lehrkapazität für die Zahnmedizin im Studienjahr 2009/2010

  • OVG Sachsen, 18.05.2015 - 2 B 86/15

    Deputatsreduzierung; DFG-Fachkollegiat

  • VG Schleswig, 20.01.2021 - 9 C 56/20

    Keine vorläufige Zulassung zum Studium der Humanmedizin an der …

  • VG Schleswig, 13.02.2025 - 9 C 51/24

    Zulassung zum Studium der Humanmedizin an der Christian-Albrechts-Universität zu …

    Rn. 42 Die gewährten Deputatsreduzierungen für Frau Dr. D., Herrn Dr. E., Frau Dr. F. sowie Frau Dr. H. sind bereits in den Vorjahren von der Kammer nicht beanstandet worden (…vgl. Vorjahresbeschluss, juris Rn. 31 ff.; VG Schleswig, Beschluss vom 15.06.2022 --- 9 C 36/21 ---, juris Rn. 31 ff.; VG Schleswig…, Beschluss vom 27.11.2019 --- 9 C 97/19 ---, juris Rn. 38 ), wurden mit Vorlage entsprechender Präsidiumsbeschlüsse belegt und dauerten im Zeitpunkt des Berechnungsstichtages und des Beginns des Studienjahres 2024/2025 noch an.

    Dabei ist nach der ständigen Rechtsprechung der Kammer (vgl. VG Schleswig, Beschluss vom 15.06.2022 --- 9 C 36/21 ---, juris Rn. 54 ) und des Schleswig-Holsteinischen Oberverwaltungsgerichts (z. B. OVG Schleswig, Beschluss vom 26.03.2014 --- 3 NB 1/14 ---, n. v. S. 4) kein Schwundabschlag zu berücksichtigen (vgl. auch VGH Mannheim…, Urteil vom 20.11.2013 --- NC 9 S 174/13 ---, juris Rn. 47).

    Dies wurde bei der erstmaligen Angabe dieses Wertes von der Kammer zwar nicht beanstandet (VG Schleswig, Beschluss vom 15.06.2022 --- 9 C 36/21 ---, juris Rn. 65 ), jedoch wurde dieser Wert auch nicht durch die Kammer bestätigt.

    In den Kapazitätsberechnungen der Vorjahre ist die Berücksichtigung der Doppel- und Zweitstudierenden aufgrund ihrer Anzahl regelmäßig nicht zu vernachlässigen gewesen, da sich daraus meist ein Unterschied von mindestens einem Studienplatz ergeben hat (…vgl. Vorjahresbeschluss, juris Rn. 65, 86; VG Schleswig, Beschluss vom 15.06.2022 --- 9 C 36/21 ---, juris Rn. 66, 89; VG Schleswig…, Beschluss vom 20. Januar 2021 - 9 C 56/20 -, juris Rn. 79 ; VG Schleswig…, Beschluss vom 27.11.2019 --- 9 C 97/19 ---, juris Rn. 62 ).

    Rn. 79 Da die Antragsgegnerin für das Wintersemester 2024/2025 trotz Aufforderung keine diesbezüglichen Angaben gemacht hat, geht die Kammer wie in den Vorjahren von 11 Doppel- und Zweitstudierenden (4 Doppel- und 7 Zweitstudierende) aus (…siehe Vorjahresbeschluss, juris Rn. 65; VG Schleswig, Beschluss vom 15.06.2022 --- 9 C 36/21 ---, juris Rn. 66 ).

  • VG Schleswig, 27.09.2024 - 9 C 25/23

    Zulassung zum Studium der Humanmedizin an der Christian-Albrechts-Universität zu …

    Rn. 26 Die Zahl der Deputatsverminderungen ist mit 15 LVS gegenüber dem Berechnungszeitraum Wintersemester 2021/2022, der der letzten Entscheidung der Kammer zum 1. Fachsemester im Studiengang Humanmedizin bei der Antragsgegnerin zugrundeliegt (VG Schleswig, Beschluss vom 15.06.2022 --- 9 C 36/21 ---, juris Rn. 26 ff.), um 4 LVS vermindert.

    Rn. 37 Die gewährten Deputatsreduzierungen für Frau Dr. D., Herrn Dr. E., Herrn Prof. Dr. H. sowie Frau Dr. I. sind bereits in den Vorjahren von der Kammer nicht beanstandet worden (vgl. VG Schleswig, Beschluss vom Beschluss vom 15.06.2022 --- 9 C 36/21 ---, juris Rn. 30 ), wurden mit Vorlage entsprechender Präsidiumsbeschlüsse belegt und dauerten im Zeitpunkt des Berechnungsstichtages und des Beginns des Studienjahres 2023/2024 noch an.

    Dabei ist nach der ständigen Rechtsprechung der Kammer (vgl. VG Schleswig, Beschluss vom Beschluss vom 15.06.2022 --- 9 C 36/21 ---, juris Rn. 54 ) und des Schleswig-Holsteinischen Oberverwaltungsgerichts (z. B. OVG Schleswig, Beschluss vom 26.03.2014 --- 3 NB 1/14 ---, n. v. S. 4) kein Schwundabschlag zu berücksichtigen (vgl. auch VGH Mannheim…, Urteil vom 20.11.2013 --- NC 9 S 174/13 ---, juris Rn. 47).

    Rn. 61 Der in der Berechnung geltend gemachte Dienstleistungsexport in die Zahnmedizin in Höhe von 32,548 LVS (WS 2021/2022: 30, 54 LVS nach VG Schleswig, Beschluss vom 15.06.2022 --- 9 C 36/21 ---, juris Rn. 66 ) ist auf Grund eines nicht nachvollziehbar erläuterten und zu hoch angesetzten Curricularanteils (CAq) der Lehreinheit Vorklinik am Curricularwert des Studiengangs Zahnmedizin sowie auf Grund der Nichtberücksichtigung der Doppel- und Zweitstudierenden in der Berechnung der Antragsgegnerin auf 28, 51 LVS zu korrigieren.

    Dies wurde bei der erstmaligen Angabe dieses Wertes von der Kammer zwar nicht beanstandet (VG Schleswig, Beschluss vom 15.06.2022 --- 9 C 36/21 ---, juris Rn. 65 ), jedoch wurde dieser Wert auch nicht durch die Kammer bestätigt.

  • VG Bayreuth, 21.11.2024 - B 3 E 24.10008

    Berechnung des Lehrangebots unter Berücksichtigung der Debutatsminderungen

    Nach der Rechtsprechung dieses Gerichts und verschiedener Obergerichte (vgl. beispielhaft BayVGH, B.v. 12.8.2021 - 7 CE 21.10044 - juris; B.v. 2.6.2015 - 7 CE 15.10008 - juris Rn. 5; OVG Schleswig-Holstein, B.v. 15.6.2022 - 9 C 36/21 - juris; OVG NW, B.v. 25.2.2010 - 13 C 1/10 - juris Rn 3-6; OVG Berlin-Bbg., B.v. 20.11.2009 - 5 NC 72.09 - juris Rn. 17; OVG LSA, B.v. 16.7.2009 - 3 N 599/08 - juris Rn. 13; HessVGH, U.v. 24.9.2009 - 10 B 1142/09.MM.W8 - juris Rn. 24; OVG Saarl.
  • VG Bayreuth, 25.11.2022 - B 8 E 22.10002

    Zum Stichtag bereits feststehender zeitlicher Ablauf einer genehmigten …

    Nach der Rechtsprechung dieses Gerichts und verschiedener Obergerichte (vgl. beispielhaft BayVGH, B.v. 12.08.2021 - 7 CE 21.10044 -, juris; B.v. 02.06.2015 - 7 CE 15.10008 -, juris Rn. 5; OVG Schleswig-Holstein, B.v. 15.06.2022 - 9 C 36/21 -, juris; OVG NW, B.v. 25.02.2010 - 13 C 1/10 -, juris Rn 3-6; OVG Berlin-Bbg., B.v. 20.11.2009 - 5 NC 72.09 -, juris Rn. 17; OVG LSA, B.v. 16.07.2009 - 3 N 599/08 -, juris Rn. 13; HessVGH, U.v. 24.09.2009 - 10 B 1142/09.MM.W8 -, juris Rn. 24; OVG Saarl.
  • OVG Schleswig-Holstein, 19.11.2025 - 3 NB 3/24

    Zulassung zum Studium der Humanmedizin 1. Fachsemester

    Rn. 4 Das Verwaltungsgericht geht im angegriffenen Beschluss insgesamt davon aus, dass sich die reguläre Stellenausstattung gegenüber den Vorjahren nicht verändert habe und dass die Antragsgegnerin von einer zutreffenden Anzahl an Planstellen und verfügbaren Lehrveranstaltungsstunden ausgegangen sei (vgl. Beschl.-Abdr. S. 9 und die Stellenübersicht auf Beschl.-Abdr. S. 7 sowie die Vorjahresbeschlüsse des Verwaltungsgerichts vom 15.06.2022 - 9 C 36/21 -, juris Rn. 14 -24, …und vom 20.01.2021 - 9 C 56/20 -, juris Rn. 14 -34, mit denen die von der Antragsgegnerin zugrunde gelegte Stellenausstattung und die Deputatsberechnung jeweils gebilligt wurde).
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