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Rechtsprechung
   BVerwG, 13.05.1993 - 9 C 37.92   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1993,6067
BVerwG, 13.05.1993 - 9 C 37.92 (https://dejure.org/1993,6067)
BVerwG, Entscheidung vom 13.05.1993 - 9 C 37.92 (https://dejure.org/1993,6067)
BVerwG, Entscheidung vom 13. Mai 1993 - 9 C 37.92 (https://dejure.org/1993,6067)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Ausweiseinziehung - Einziehung des Vertriebenenausweises - Beginn der Jahresfrist - Erwerb der deutschen Staatsangehörigkeit - Deutsche Volkszugehörigkeit

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (17)Zitiert selbst (11)

  • BVerwG, 20.03.1990 - 9 C 12.89

    Vertriebenenausweis - Vertrauensschutz - Ausweiseinziehungsverfahren - …

    Auszug aus BVerwG, 13.05.1993 - 9 C 37.92
    Das müsse aus der Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts vom 20. März 1990 - BVerwG 9 C 12.89 - (BVerwGE 85, 79) hergeleitet werden, nach der die Vorschriften des Art. 48 Abs. 2 und 3 BayVwfG im Rahmen des § 18 BVFG unmittelbar anzuwenden seien.

    Das richtet sich im vorliegenden Fall zunächst danach, ob und gegebenenfalls welche Leistungen der Kläger aufgrund des Ausweises in der Vergangenheit erhalten hat oder noch beanspruchen könnte (vgl. dazu Urteil vom 20. März 1990 - BVerwG 9 C 12.89 - BVerwGE 85, 79).

    Sie muß deshalb den Ausweisinhaber im Rahmen der ihm vor der Ausweiseinziehung einzuräumenden Äußerungsmöglichkeit zur Mitteilung über erhaltene oder bereits bewilligte Leistungen auffordern, wobei es diesem obliegt, insoweit vollständige Angaben zu machen (Urteil vom 20. März 1990 - BVerwG 9 C 12.89 - ).

    Gleichwohl durfte der dem Kläger erteilte Vertriebenenausweis nicht in vollem Umfang, sondern nur gegenständlich beschränkt eingezogen werden, weil dem Kläger teilweise nach Maßgabe der in den Urteilen vom 20. März 1990 - BVerwG 9 C 12.89 - (BVerwGE 85, 79) und vom 17. Februar 1992 - BVerwG 9 C 152.90 - (Buchholz 412.3 § 18 BVFG Nr. 16) enthaltenen Grundsätzen Vertrauensschutz zur Seite steht.

  • BVerwG, 15.05.1990 - 9 C 51.89

    Voraussetzungen für die deutsche Volkszugehörigkeit von nach Beginn der …

    Auszug aus BVerwG, 13.05.1993 - 9 C 37.92
    Die deutsche Volkszugehörigkeit von nach Beginn der allgemeinen Vertreibungsmaßnahmen geborenen Personen (sog. Spätgeborene) setzt nämlich voraus, daß zumindest ein Elternteil deutscher Volkszugehöriger im Sinne des § 6 BVFG ist und dem Spätgeborenen deutsches Volksbewußtsein bis zur Selbständigkeit prägend vermittelt worden ist (vgl. Urteil vom 15. Mai 1990 - BVerwG 9 C 51.89 - Buchholz 412.3 § 6 BVFG Nr. 64 m.w.N.).

    Eine fehlende oder mangelhafte Beherrschung der deutschen Sprache ist aber regelmäßig ein Umstand, der der Annahme einer Überlieferung Volksdeutschen Bewußtseins entgegensteht (Urteil vom 15. Mai 1990 - BVerwG 9 C 51.89 - a.a.O.).

  • BVerwG, 07.02.1974 - III C 115.71
    Auszug aus BVerwG, 13.05.1993 - 9 C 37.92
    Das ist der Fall, wenn der Betroffene infolge eines bestimmten Verhaltens der Behörde darauf vertrauen durfte, daß diese ein Recht nach so langer Zeit nicht mehr geltend machen werde, er ferner tatsächlich darauf vertraut hat, daß das Recht nicht mehr ausgeübt werde und sich infolgedessen in seinen Vorkehrungen und Maßnahmen so eingerichtet hat, daß ihm durch die verspätete Durchsetzung des Rechts ein unzumutbarer Nachteil entstehen würde (Urteil vom 7. Februar 1974 - BVerwG 3 C 115.71 - BVerwGE 44, 339 ).

    Nur in diesem Falle kann er bei Untätigkeit der Behörde aufgrund längeren Zeitablaufs darauf vertrauen, der Vertriebenenausweis werde nicht mehr eingezogen (Urteil vom 7. Februar 1974 - BVerwG 3 C 115.71 - a.a.O. S. 344).

  • BVerwG, 26.04.1967 - VIII C 30.64

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 13.05.1993 - 9 C 37.92
    Die Voraussetzungen dieses Erlasses, der - soweit er vorstehend zitiert ist - ungeachtet kleinerer Unterschiede im Wortlaut der Sache nach mit der ihm nachgebildeten Vorschrift des § 6 BVFG übereinstimmt (vgl. Urteil vom 26. April 1967 - BVerwG 8 C 30.64 - BVerwGE 26, 344 ), liegen nicht vor.

    Das schließt ein Bekenntnis zum deutschen Volkstum aus (Urteile vom 26. April 1967 - BVerwG 8 C 30.64 - BVerwGE 26, 344 ; vom 24. Oktober 1968 - BVerwG 3 C 121.67 - BVerwGE 30, 305; vom 27. Juni 1985 - BVerwG 8 C 30.83 - Buchholz 412.3 § 6 BVFG Nr. 44).

  • BVerwG, 27.06.1985 - 8 C 30.83

    Bekenntnis zum deutschen Volkstum - Volkszählungen - Deutsche Volkszugehörigkeit

    Auszug aus BVerwG, 13.05.1993 - 9 C 37.92
    Das schließt ein Bekenntnis zum deutschen Volkstum aus (Urteile vom 26. April 1967 - BVerwG 8 C 30.64 - BVerwGE 26, 344 ; vom 24. Oktober 1968 - BVerwG 3 C 121.67 - BVerwGE 30, 305; vom 27. Juni 1985 - BVerwG 8 C 30.83 - Buchholz 412.3 § 6 BVFG Nr. 44).

    Vielmehr bedarf es in einem solchen Falle eines darüber hinausgehenden positiven Verhaltens, etwa der Angabe der deutschen Volkszugehörigkeit gegenüber amtlichen Stellen bei späteren Gelegenheiten, aus dem sich eindeutig der Wille ergibt, ausschließlich dem deutschen Volk als einer national geprägten Kulturgemeinschaft anzugehören (Urteil vom 27. Juni 1985 - BVerwG 8 C 30.83 - a.a.O.).

  • BVerwG, 19.12.1984 - Gr. Sen. 1.84

    Rücknahme begünstigender Verwaltungsakte

    Auszug aus BVerwG, 13.05.1993 - 9 C 37.92
    Nach dem Beschluß des Großen Senats des Bundesverwaltungsgerichts vom 19. Dezember 1984 - BVerwG Gr.Sen. 1 und 2.84 - (BVerwGE 70, 356) beginnt die Frist, die keine Bearbeitungs-, sondern eine Entscheidungsfrist ist, nicht bereits mit der behördlichen Erkenntnis der - im vorliegenden Zusammenhang zu unterstellenden - Rechtswidrigkeit des Verwaltungsaktes.
  • BVerwG, 25.06.1991 - 9 C 22.90

    Bekenntnis zum deutschen Volkstum - Einziehung des Vertriebenenausweises - …

    Auszug aus BVerwG, 13.05.1993 - 9 C 37.92
    Der dem Kläger erteilte Vertriebenenausweis, an dessen Einziehung der Beklagte somit nicht von vornherein gehindert war, ist in der Tat auch ausgestellt worden, obwohl die rechtlichen Voraussetzungen dafür nicht vorgelegen haben, was eine Einziehung des Vertriebenenausweises nach § 18 BVFG rechtfertigt (vgl. Urteil vom 25. Juni 1991 - BVerwG 9 C 22.90 - BVerwGE 88, 312 ).
  • BVerwG, 20.02.1991 - 9 B 247.90

    Deutsche Volkszugehörigkeit - Beginn allgemeiner Vertreibungsmaßnahmen - …

    Auszug aus BVerwG, 13.05.1993 - 9 C 37.92
    Sie ist auch für ihn maßgebend (Beschluß vom 20. Februar 1991 - BVerwG 9 B 247.90 - Buchholz 412.3 § 6 BVFG Nr. 65 m.w.N.).
  • BVerwG, 24.10.1968 - III C 121.67

    Verfolgungsschäden in Vertreibungsgebieten - Bekenntnis zum deutschen Volkstum - …

    Auszug aus BVerwG, 13.05.1993 - 9 C 37.92
    Das schließt ein Bekenntnis zum deutschen Volkstum aus (Urteile vom 26. April 1967 - BVerwG 8 C 30.64 - BVerwGE 26, 344 ; vom 24. Oktober 1968 - BVerwG 3 C 121.67 - BVerwGE 30, 305; vom 27. Juni 1985 - BVerwG 8 C 30.83 - Buchholz 412.3 § 6 BVFG Nr. 44).
  • BVerwG, 12.11.1991 - 9 B 109.91

    Vertriebene - Deutsche Volkszugehörigkeit - Volksdeutsche Bekenntnislage

    Auszug aus BVerwG, 13.05.1993 - 9 C 37.92
    Das reicht jedoch nicht aus, um mittelbar auf einen Bekenntnissachverhalt schließen zu können (vgl. Beschluß vom 12. November 1991 - BVerwG 9 B 109.91 - Buchholz 412.3 § 6 BVFG Nr. 67, S. 62).
  • BVerwG, 17.02.1992 - 9 C 152.90

    Vertriebeneneigenschaft i. S. d. § 1 Abs. 3 Bundesvertriebenengesetz (BVFG) bei …

  • BVerwG, 07.10.1998 - 3 B 68.97

    Bewilligung einer Zuwendung unter auflösender Bedingung; Rückforderung ohne …

    Zwar ist es richtig, daß das Bundesverwaltungsgericht in dem von der Beschwerde herangezogenen Urteil vom 13. Mai 1993 (BVerwG 9 C 37.92 - Buchholz 412.3 § 18 BVFG Nr. 17 S. 51) ausgesprochen hat, das Verhalten einer Behörde, das das Vertrauen des Betroffenen in die Nichtgeltendmachung eines Anspruchs begründe, könne auch in einem Unterlassen bestehen.
  • VGH Hessen, 01.08.1995 - 7 UE 4296/88

    Einziehung eines Vertriebenenausweises - Vertrauensschutz

    Jedoch bleibt § 18 BVFG Prüfungsmaßstab in den Fällen, in denen - wie hier - die Einziehung des Vertriebenenausweises unter der Geltung des § 18 BVFG bis zum 1. Januar 1993 erfolgt ist (BVerwG, U. v. 13.05.1993 - 9 C 37.92 - Buchholz 412.3 § 18 BVFG Nr. 17 = BayVBl. 93, 663).

    Rn. 52 Ob im Rahmen der Prüfung der Einziehungsvoraussetzungen auch die Vorschrift des § 48 Abs. 4 Satz 1 HVwVfG anwendbar ist, wonach die Rücknahme des rechtswidrigen Verwaltungsaktes nur innerhalb eines Jahres seit dem Zeitpunkt der Kenntnisnahme vom Vorliegen der Rücknahmevoraussetzungen zulässig ist, kann dahinstehen (so auch BVerwG, U. v. 13.05.1993 - 9 C 37.92 -, a.a.O.); denn die Behörde hat diese Frist im vorliegenden Verfahren eingehalten.

    Diese Frist beginnt nicht bereits mit der behördlichen Erkenntnis der Rechtswidrigkeit des Verwaltungsaktes, sondern es ist darüber hinaus die vollständige Kenntnis aller für die Entscheidung über die Rücknahme des Verwaltungsaktes und für die Gewährung von Vertrauensschutz erheblichen Tatsachen erforderlich (BVerwG, U. v. 13.05.1993 - 9 C 37.92 -, a.a.O.).

  • VGH Bayern, 10.12.2015 - 4 BV 15.1830

    Rückforderung einer staatlichen Zuwendung

    Dies ist der Fall, wenn der Begünstigte aufgrund besonderer Umstände berechtigterweise annehmen durfte, die Behörde werde von einer Rücknahme des als rechtswidrig erkannten Verwaltungsakts absehen, und wenn er sein Vertrauen auf die Nichtausübung der Rücknahmebefugnis in einer Weise betätigt hat, dass ihm mit der gleichwohl erfolgten Rücknahme ein unzumutbarer Nachteil entstünde (vgl. BVerwG, U. v. 20.12.1999 - 7 C 42/98 - BVerwGE 110, 226/236; U. v. 13.5.1993 - 9 C 37/92 - BayVBl 1993, 663 m. w. N.).
  • VG Köln, 24.09.2014 - 10 K 5382/12
    Rn. 23 Vgl. zu einem ähnlichen Fall BVerwG, Urt. vom 13. Mai 1993 - 9 C 37/92 - juris Rdnr. 21.

    Rn. 37 Vgl. BVerwG, Beschl. vom 12. November 1991 - 9 B 109/91 - juris Rdnr. 4; Urt. vom 13. Mai 1993 - 9 C 37/92 - juris Rdnr. 24.

    Rn. 45 Vgl. BVerwG, Urt. vom 13. Mai 1993 - 9 C 37/92 - juris Rdnr. 24 m. w. N.

  • BVerwG, 15.03.1994 - 9 C 340.93

    Staatsangehörigkeit - Deutsche Volksliste

    Die Voraussetzungen dieses Erlasses sind aber ungeachtet kleinerer Unterschiede im Wortlaut der Sache nach mit der ihm nachgebildeten Vorschrift des § 6 BVFG a. F. identisch (BVerwGE 26, 344 (348); Urteil vom 13. Mai 1993 - BVerwG 9 C 37.92 - Buchholz 412.3 § 18 BVFG Nr. 17 S. 54).
  • VGH Bayern, 10.12.2015 - 4 B 15.1831

    Verstoß gegen interkommunales Gleichbehandlungsgebot

    Dies ist der Fall, wenn der Begünstigte aufgrund besonderer Umstände berechtigterweise annehmen durfte, die Behörde werde von einer Rücknahme des als rechtswidrig erkannten Verwaltungsakts absehen, und wenn er sein Vertrauen auf die Nichtausübung der Rücknahmebefugnis in einer Weise betätigt hat, dass ihm mit der gleichwohl erfolgten Rücknahme ein unzumutbarer Nachteil entstünde (vgl. BVerwG, U. v. 20.12.1999 - 7 C 42/98 - BVerwGE 110, 226/236; U. v. 13.5.1993 - 9 C 37/92 - BayVBl 1993, 663 m. w. N.).
  • VGH Bayern, 21.10.2020 - 11 CS 20.1509

    Zur Frage einer Verwirkung bei Entziehung der Fahrerlaubnis

    Das ist insbesondere der Fall, wenn der Betroffene infolge eines bestimmten Verhaltens der Behörde darauf vertrauen durfte, dass diese das Recht nach so langer Zeit nicht mehr geltend machen werde (Vertrauensgrundlage), er ferner tatsächlich darauf vertraut hat, dass das Recht nicht mehr ausgeübt werde (Vertrauenstatbestand) und sich infolgedessen in seinen Vorkehrungen und Maßnahmen so eingerichtet hat, dass ihm durch die verspätete Durchsetzung des Rechts ein unzumutbarer Nachteil entstehen würde (…stRspr, vgl. BVerwG, U.v. 30.8.2018 - 2 C 10.17 - BVerwGE 163, 36 = juris Rn. 21;… B.v. 20.1.2017 - 8 B 23.16 - NVwZ-RR 2017, 430 = juris Rn. 14;… U.v. 27.7.2005 - 8 C 15.04 - NVwZ 2005, 1334 = juris Rn. 25; U.v. 13.5.1993 - 9 C 37.92 - BayVBl 1993, 663 = juris Rn. 19;… U.v. 7.2.1974 - 3 C 115.71 - BVerwGE 44, 339 = juris Rn. 18;… BayVerfGH, B.v. E.v. 17.7.2020 - Vf. 23-VII-19 - juris Rn. 26;… OVG NW, B.v. 21.7.2020 - 6 A 26/18 - juris Rn. 33 jeweils m.w.N.).

    Denn nur dann kann der Betroffene bei Untätigkeit der Behörde aufgrund längeren Zeitablaufs darauf vertrauen, sie werde von dieser Befugnis keinen mehr Gebrauch machen (BVerwG, U.v. 13.5.1993 a.a.O. Rn. 19;… U.v. 7.2.1974 a.a.O. Rn. 18;… siehe auch BVerwG, U.v. 24.7.2008 - 7 A 2.07 - NVwZ 2009, 599 = juris Rn. 25;… U.v. 20.12.1999 - 7 C 42.98 - BVerwGE 110, 226 juris Rn. 28 a.E.;… U.v. 9.12.1998 - 3 C 1.98 - BVerwGE 108, 93 = juris Rn. 39;… BAG, U.v. 25.4.2001 - 5 AZR 497/99 - NJW 2001, 2907 = juris Rn. 20), hier also darauf vertrauen, ihm werde die Fahrerlaubnis nicht mehr entzogen.

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 18.01.2017 - 4 A 1998/14

    Unzulässiges Aufstellen eines Geldspielgerätes in einer Tankstelle mangels des …

    Rn. 20 Vgl. BVerwG, Urteile vom 13.5.1993 - 9 C 37.92 -, BayVBl 1993, 663 ff. = juris, Rn. 19, und vom 20.12.1999 - 7 C 42.98 -, BVerwGE 110, 226 = juris, Rn. 27.
  • VGH Baden-Württemberg, 09.11.1994 - 6 S 2621/92

    Vertriebenenausweis für Aussiedler aus Polen; Sammeleinbürgerung; Erwerb der …

    Rn. 30 Hierfür kommt es weder auf den Zeitpunkt der Eintragung in die Deutsche Volksliste (…so aber Renner in: Hailbronner/Renner, Staatsangehörigkeitsrecht, 1991, Rn. 2 zu § 1 StAngRegG) noch auf den Zeitpunkt an, zu dem das (1.) Staatsangehörigkeits-Regelungsgesetz in Kraft trat (so aber im Ergebnis Bayer. VGH…, Urt. vom 16.12.1963 - 50 V 61 -, BayVGH n.F. 19, 33 (40)), sondern auf den Zeitpunkt kurz vor Beginn der Vertreibung (ebenso BVerwG…, Urt. vom 24.02.1966 - I C 21.64 -, BVerwGE 23, 274 (279); vgl. auch Urt. vom 13.05.1993 - 9 C 37.92 -, Buchholz 412.3 § 18 BVFG Nr. 17 (S. 56)).

    Insoweit ist § 6 BVFG (a.F.) heranzuziehen (BVerwG…, Urt. vom 23.02.1959 - I C 120.57 -, Buchholz 132.0 § 8 1. StARegG (S. 4); Urt. vom 13.05.1993, a.a.O. (S. 56); st. Rspr.).

  • VG Saarlouis, 16.05.2018 - 6 K 1623/16

    Asylklage eines syrischen Staatsangehörigen, der auch die ungarische …

    Rn. 38 Vgl. BVerwG, Urteil vom 20.9.2001, 7 C 6.01 a.a.O., und vom 13.5.1993, 9 C 37.92, Buchholz 412.3 § 18 BVfG Nr. 17, m.w.N.
  • VG Saarlouis, 24.08.2022 - 6 K 621/21

    Türkei: Rücknahme der Flüchtlingseigenschaft bei rechtswidriger Zuerkennung von …

  • VG Aachen, 16.12.2014 - 2 K 1603/12

    Keine beschränkte Ausschreibung von Einzelgewerken nach Aufhebung einer …

  • BVerwG, 26.04.2000 - 5 B 207.99
  • VG Trier, 28.06.2007 - 6 K 643/06

    "Kuhtrainer" verhindert Teilnahme am Förderprogramm Umweltschonende …

  • VGH Hessen, 21.02.1995 - 6 UE 1709/92

    Zweckwidrige Verwendung einer Zuwendung - Aufhebung des Zuwendungsbescheides - …

  • VG Gera, 20.09.2001 - 5 K 1238/98

    Rückübertragungsanspruch aus dem Einigungsvertrag; Voraussetzungen von Rücknahme …

  • VG Stuttgart, 17.03.2008 - A 11 K 5748/07
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