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Rechtsprechung
   BVerwG, 29.06.1993 - 9 C 4.93   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1993,9979
BVerwG, 29.06.1993 - 9 C 4.93 (https://dejure.org/1993,9979)
BVerwG, Entscheidung vom 29.06.1993 - 9 C 4.93 (https://dejure.org/1993,9979)
BVerwG, Entscheidung vom 29. Juni 1993 - 9 C 4.93 (https://dejure.org/1993,9979)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Leistungen nach dem Kriegsgefangenenentschädigungsgesetz - Begriff des Kriegsgefangenen im Sinne des § 2 Abs. 1 Kriegsgefangenenentschädigungsgesetz (KgfEG) - Festhalten von Gefangenen im Ausland auf eng begrenztem Raum unter dauernder Bewachung im ursächlichen ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (2)Zitiert selbst (16)

  • BVerwG, 13.11.1957 - V C 595.56

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 29.06.1993 - 9 C 4.93
    Nach der ebenfalls ständigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts endet die Kriegsgefangenschaft außer durch gelungene Flucht nur durch Freilassung und Heimschaffung (Urteil vom 13. November 1957 - BVerwG 5 C 595.56 - Buchholz 412.4 § 2 KgfEG Nr. 5 und zahlreiche spätere Entscheidungen).

    Heimschaffung bedeutet die Rückführung des Kriegsgefangenen in seine Heimat, wobei Heimat für ihn jener Staat ist, "von dem er abhängt" (Urteil vom 13. November 1957 - BVerwG 5 C 595.56 - a.a.O.).

    Damit hat der 5. Senat des Bundesverwaltungsgerichts seine dem entgegenstehende frühere Rechtsprechung insoweit aufgegeben (vgl. Urteil vom 13. November 1957 - BVerwG 5 C 595.56 - a.a.O.).

  • BVerwG, 06.11.1968 - V C 28.68

    Gewährung von Kriegsgefangenenentschädigung - Entlassung aus einem …

    Auszug aus BVerwG, 29.06.1993 - 9 C 4.93
    Auf eine Verbringung nach Deutschland Kommt es jedoch - wie auch die Vorinstanz nicht verkennt - ausnahmsweise dann nicht an, wenn der Kriegsgefangene bei oder nach seiner Freilassung durch den Gewahrsamsstaat auf die Heimschaffung verzichtet (Urteil vom 6. November 1968 - BVerwG 5 C 28.68 - a.a.O.).

    Die Heimschaffung 'als Kriegsgefangener' ist dagegen ein allein auf die Person des ehemaligen Wehrmachtsangehörigen bezogenes Geschehen; sie bedeutet, daß der Kriegsgefangene 'für seine Person allein' nach Deutschland in den Grenzen vom 31. Dezember 1937 verbracht bzw. zurückgeführt wird (vgl. Urteile vom 6. November 1968 - BVerwG 5 C 28.68 - …und vom 22. September 1986 - BVerwG 9 C 13.86 - a.a.O.).

    Nach dem Vorbringen des Klägers ist vielmehr davon auszugehen, daß sich der verheiratete Kläger - aus verständlichen und menschlich naheliegenden Gründen - von Anfang an um eine Ausreise nur gemeinsam mit seiner Ehefrau bzw. seiner Familie bemüht hat, so daß sein Wille stets auf eine (Familien-)Aussiedlung aus Rumänien und nicht (mehr) auf eine - allein auf seine Person und ehemalige Wehrmachtszugehörigkeit bezogene - Heimschaffung 'als Kriegsgefangener' gerichtet war (vgl. auch insoweit Urteil vom 6. November 1968 a.a.O.).".

  • BVerwG, 22.09.1986 - 9 C 13.86

    Deutsche Volkszugehörige - Kriegsgefangenschaft - Ausländischer …

    Auszug aus BVerwG, 29.06.1993 - 9 C 4.93
    Aus den zuvor angeführten Gründen hat der nunmehr für das Recht der Kriegsgefangenenentschädigung zuständige erkennende Senat an der im Urteil vom 25. November 1970 - BVerwG 5 C 18.68 - zum Ausdruck gebrachten neueren Rechtsauffassung des 5. Senats festgehalten (Senatsurteil vom 22. September 1986 - BVerwG 9 C 13.86 - Buchholz 412.4 § 2 KgfEG Nr. 4 1).

    Die Heimschaffung 'als Kriegsgefangener' ist dagegen ein allein auf die Person des ehemaligen Wehrmachtsangehörigen bezogenes Geschehen; sie bedeutet, daß der Kriegsgefangene 'für seine Person allein' nach Deutschland in den Grenzen vom 31. Dezember 1937 verbracht bzw. zurückgeführt wird (vgl. Urteile vom 6. November 1968 - BVerwG 5 C 28.68 - und vom 22. September 1986 - BVerwG 9 C 13.86 - a.a.O.).

  • BVerwG, 25.11.1970 - V C 18.68

    Beendigung der Kriegsgefangenschaft eines Memeldeutschen - Gewährung von …

    Auszug aus BVerwG, 29.06.1993 - 9 C 4.93
    Aus diesen Erwägungen hat der früher für das Gebiet des Kriegsgefangenenentschädigungsrechts zuständige 5. Senat des Bundesverwaltungsgerichts in seinem Urteil vom 25. November 1970 - BVerwG 5 C 18.68 - im Anschluß an die Wiedergabe seiner Rechtsprechung, nach welcher ein deutscher Staatsangehöriger nach Deutschland heimzuschaffen sei, festgestellt, daß das "gleiche ... für diejenigen Kriegsgefangenen (gelte), die ... nur deutsche Volkszugehörige waren".

    Aus den zuvor angeführten Gründen hat der nunmehr für das Recht der Kriegsgefangenenentschädigung zuständige erkennende Senat an der im Urteil vom 25. November 1970 - BVerwG 5 C 18.68 - zum Ausdruck gebrachten neueren Rechtsauffassung des 5. Senats festgehalten (Senatsurteil vom 22. September 1986 - BVerwG 9 C 13.86 - Buchholz 412.4 § 2 KgfEG Nr. 4 1).

  • BVerwG, 10.12.1969 - VIII C 104.69

    Zurückstellung von Ingenieurschülern - § 12 Abs. 4 Nr. 3a WPflG, Selbstbindung …

    Auszug aus BVerwG, 29.06.1993 - 9 C 4.93
    Schließlich kann der Kläger aus dem Umstand, daß mehrere Angehörige Kriegsgefangenenentschädigung erhalten haben, nichts für sich herleiten (vgl. Urteile vom 10. Dezember 1969 - BVerwG 8 C 104.69 - BVerwGE 34, 27 8 [BVerwG 16.09.1969 - VI C 123/67] sowie vom 25. November 1977 - BVerwG 5 C 22.77 - Buchholz 412.4 § 2 KgfEG Nr. 37 S. 8 f.).
  • BVerwG, 01.03.1982 - 3 B 37.81

    Nichtzulassung der Revision mangels grundsätzlicher Bedeutung - Ausstellung eines …

    Auszug aus BVerwG, 29.06.1993 - 9 C 4.93
    Denn Vertriebenenausweise, die - wie der dem Kläger erteilte - unter der Geltung eben des § 15 Abs. 5 BVFG ausgestellt worden sind, sind für alle Behörden verbindlich (Beschluß vom 1. März 1982 - BVerwG 3 B 37.81 - Buchholz 427.7 § 60 RepG Nr. 6 bzw. 412.3 § 15 BVFG Nr. 16 ).
  • BVerwG, 25.11.1977 - 5 C 22.77

    Anspruch auf Kriegsgefangenenentschädigung - Rücknahme eines begünstigen …

    Auszug aus BVerwG, 29.06.1993 - 9 C 4.93
    Schließlich kann der Kläger aus dem Umstand, daß mehrere Angehörige Kriegsgefangenenentschädigung erhalten haben, nichts für sich herleiten (vgl. Urteile vom 10. Dezember 1969 - BVerwG 8 C 104.69 - BVerwGE 34, 27 8 [BVerwG 16.09.1969 - VI C 123/67] sowie vom 25. November 1977 - BVerwG 5 C 22.77 - Buchholz 412.4 § 2 KgfEG Nr. 37 S. 8 f.).
  • BVerwG, 17.03.1983 - 5 C 124.81

    Voraussetzungen der Rüge mangelhafter Sachaufklärung - Unterschied zu …

    Auszug aus BVerwG, 29.06.1993 - 9 C 4.93
    Andererseits erfüllen Aufenthaltsbeschränkungen, die Stellung unter Polizeiaufsicht und die damit verbundene Meldepflicht sowie Ausreiseverbote nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts für sich allein diese Voraussetzungen noch nicht, weil es sich dabei nicht um solche Beschränkungen der Bewegungsfreiheit handelt, die einem echten Gewahrsam gleichkommen (vgl. zuletzt Urteil vom 17. März 1983 - BVerwG 5 C 124.81 - Buchholz 412.4 § 2 KgfEG Nr. 39 m.w.N.).
  • BVerwG, 16.09.1969 - VI C 123.67

    Anwendung des Gleichbehandlungsgrundsatzes im Recht der nordrhein-westfälischen …

    Auszug aus BVerwG, 29.06.1993 - 9 C 4.93
    Schließlich kann der Kläger aus dem Umstand, daß mehrere Angehörige Kriegsgefangenenentschädigung erhalten haben, nichts für sich herleiten (vgl. Urteile vom 10. Dezember 1969 - BVerwG 8 C 104.69 - BVerwGE 34, 27 8 [BVerwG 16.09.1969 - VI C 123/67] sowie vom 25. November 1977 - BVerwG 5 C 22.77 - Buchholz 412.4 § 2 KgfEG Nr. 37 S. 8 f.).
  • BVerwG, 13.11.1957 - V C 338.56

    Genehmigung zur Ausreise in die Bundesrepublik Deutschland und Besitz einer …

    Auszug aus BVerwG, 29.06.1993 - 9 C 4.93
    Wer Deutscher im Sinne des § 2 KgfEG ist, bestimmt sich nach Art. 116 GG (ständige Rechtsprechung seit dem Urteil vom 13. November 1957 - BVerwG 5 C 338.56 - Buchholz 412.4 § 2 KgfEG Nr. 4).
  • BVerwG, 28.05.1991 - 9 C 150.90
  • BVerwG, 19.07.1961 - V C 66.60

    Rechtsmittel

  • BVerwG, 22.04.1976 - III C 63.74
  • BVerwG, 17.03.1983 - 5 C 50.82
  • BVerwG, 31.10.1967 - V C 028.66

    Bewilligung von Unterhaltshilfe nach dem Lastenausgleichsgesetz (LAG) - …

  • BVerwG, 23.06.1971 - V C 65.70
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 12.11.2009 - 12 A 2193/08

    Anwendung der Überleitungsregel des Art. 123 Abs. 1 GG auf …

    Rn. 28 Vgl. BVerwG, Urteil vom 29. Juni 1993 - 9 C 4.93 -, Buchholz 412.4, § 2 KgfEG, Nr. 45; Urteil vom 20. Januar 1987 - 9 C 12.86 -, Buchholz 412.2, § 1 HkG, Nr. 11; Urteil vom 26. August 1964 - V C 128 und 129.63 -, BVerwGE 19, 204 und Urteil vom 19. Juli 1961 - V C 66.60 -, DÖV 1962, 67.

    Rn. 30 vgl. BVerwG, Urteil vom 29. Juni 1993 - 9 C 4.93 -, a. a. O.,.

  • BVerwG, 24.10.1996 - 9 B 508.96

    Voraussetzungen für die Darlegung und Bezeichnung einer Divergenzrüge - …

    Die Beschwerde macht geltend, das Urteil des Verwaltungsgerichts weiche von dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 29. Juni 1993 - BVerwG 9 C 4.93 - (Buchholz 412.4 § 2 KgfEG Nr. 45) ab.
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