Rechtsprechung
| BVerwG, 21.11.1989 - 9 C 40.89 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer
Anerkennung ausländischer Flüchtlinge - Antrag auf Asyl wegen politischer Verfolgung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VG Stuttgart, 17.05.1988 - A 11 K 9103/87
- VGH Baden-Württemberg, 17.04.1989 - A 13 S 906/88
- BVerwG, 17.07.1989 - 9 C 40.89
- BVerwG, 21.11.1989 - 9 C 40.89
Wird zitiert von ... (3) Zitiert selbst (6)
- BVerwG, 21.06.1988 - 9 C 12.88
Bewilligung von Prozesskostenhilfe
Auszug aus BVerwG, 21.11.1989 - 9 C 40.89
Denn solange dieser Zusammenhang gegeben ist, genießt der politisch Verfolgte ungeachtet eines Zwischenaufenthalts in einem anderen, objektiv sicheren Land in der Bundesrepublik Asylrecht (Senatsurteil vom 21. Juni 1988 - BVerwG 9 C 12.88 - BVerwGE 79, 347 [BVerwG 21.06.1988 - 9 C 12/88] ).Einen solchen Flüchtling will der Verwaltungsgerichtshof selbst dann nicht mehr als Schutzsuchenden ansehen, wenn er im Drittland sehr schnell und ohne Umschweife den Entschluß zur Weiterreise faßt, so daß sein Aufenthalt dort seinem äußeren Erscheinungsbild nach keinen stationären Charakter angenommen hat, worauf nach der Rechtsprechung des Senats (Urteil vom 21. Juni 1988 - BVerwG 9 C 12.88 - a.a.O.) aber abzuheben ist.
Im Urteil vom 21. Juni 1988 - BVerwG 9 C 12.88 - (…a.a.O.) hat der Senat lediglich ausgesprochen, daß bei einem objektiv stationär gewordenen Drittlandaufenthalt des Verfolgten die Flucht auch dann beendet ist, wenn der Aufenthalt nach seiner subjektiven Vorstellung nur vorläufigen Charakter haben sollte.
Für die Prüfung, ob sein Aufenthalt seinem Willen entsprechend oder auch entgegen seinen Vorstellungen nach den Umständen des Verweilens im Drittland nunmehr stationären Charakter angenommen hat, verbleibt es daher bei den im Senatsurteil vom 21. Juni 1988 - BVerwG 9 C 12.88 - (…a.a.O. S. 354 ff.) aufgezeigten Kriterien, wie insbesondere Existenzgründungsversuchen, Wohnraumbeschaffung auf Dauer oder der Länge des Aufenthalts.
Im Rahmen der Würdigung aller Fluchtumstände wird möglicherweise auch von Bedeutung sein, daß die Klägerin zu 1 nach ihrem Bekunden ihren Paß in Italien weggeworfen hat (vgl. dazu Senatsurteil vom 21. Juni 1988 - BVerwG 9 C 12.88 - a.a.O. S. 356).
- BVerwG, 30.05.1989 - 9 C 44.88
Drittstaat - Flüchtling - Aufbau einer Lebensgrundlage - Verfolgung
Auszug aus BVerwG, 21.11.1989 - 9 C 40.89
Wie der Senat jedoch im Urteil vom 30. Mai 1989 - BVerwG 9 C 414.88 - (DÖV 1989, 993 = Dok.Ber. A 1989, 245) entschieden hat, braucht der Drittstaat die erforderlichen Hilfen nicht selbst zu leisten, sondern es genügt, daß er den Flüchtling am - mit privater Hilfe erfolgenden - Aufbau einer Lebensgrundlage nicht behindert.Hierzu gelten die Ausführungen des Senats im Urteil vom 30. Mai 1989 - BVerwG 9 C 44.88 - (…a.a.O.).
- BVerwG, 15.12.1987 - 9 C 285.86
Ausgestaltung - Bedeutung - Entscheidungsverfahren - Bundesamt - Ausländerbehörde …
Auszug aus BVerwG, 21.11.1989 - 9 C 40.89
Dieser Zustand ändert sich nicht dadurch, daß der Verfolgte einen anderen Staat, der ihm Sicherheit hätte bieten können, lediglich als Fluchtweg benutzt (Senatsurteil vom 15. Dezember 1987 - BVerwG 9 C 285.86 - BVerwGE 78, 332 [BVerwG 15.12.1987 - 9 C 285/86] ).
- BVerwG, 21.11.1989 - 9 C 55.89
Bewilligung von Prozesskostenhilfe
Auszug aus BVerwG, 21.11.1989 - 9 C 40.89
Keine Beendigung der Flucht eines politisch Verfolgten in einem sicheren Drittland bereits deshalb, weil er nicht schon bei Verlassen des Verfolgerlandes den Willen zur Weiterwanderung hatte (wie Senatsurteil vom heutigen Tag - BVerwG 9 C 55.89 - zur Veröffentlichung in der Entscheidungssammlung bestimmt). - BVerwG, 21.11.1989 - 9 C 53.89
Bewilligung von Prozesskostenhilfe
Auszug aus BVerwG, 21.11.1989 - 9 C 40.89
Unter solchen Umständen muß sich die Beiziehung derartiger Erkenntnisquellen an sich aufdrängen (vgl. Senatsurteil vom heutigen Tag - BVerwG 9 C 53.89). - BVerwG, 20.12.1960 - I C 148.59
Behandlung eines in einem anderen Konventionsland als ausländischer Flüchtling …
Auszug aus BVerwG, 21.11.1989 - 9 C 40.89
Jede andere Betrachtungsweise wäre auch lebensfremd und würde an die Flucht die Maßstäbe einer normalen Reise anlegen, was nicht angängig ist (vgl. Urteil vom 20. Dezember 1960 - BVerwG 1 C 148.59 - Buchholz 402.22 Art. 1 GK Nr. 7).
- BVerwG, 03.08.1990 - 9 B 45.90
Vorbringen des Asylbewerbers - Deutsche Übersetzung seines fremdsprachlich …
Durch die Urteile des Bundesverwaltungsgerichts vom 21. November 1989 - BVerwG 9 C 55.89, ebenso BVerwG 9 C 36.89, BVerwG 9 C 40.89, BVerwG 9 C 49.89, BVerwG 9 C 54.89, BVerwG 9 C 56.89 und BVerwG 9 C 73.89 - (Buchholz 402.25 § 2 AsylVfG Nr. 13, zur Veröffentlichung in der Entscheidungssammlung vorgesehen) ist ferner geklärt, daß auch dann, wenn der politisch Verfolgte bei Fluchtantritt nur das Erreichen des sicheren Nachbarlandes vor Augen hatte, nicht schon wegen des Fehlens eines von vornherein auf Weiterreise gerichteten Willens die Prüfung entbehrlich ist, ob die Flucht nach ihrem Gesamtverlauf im Drittstaat nach objektiven Maßstäben stationären Charakter angenommen hat oder nicht. - VGH Baden-Württemberg, 23.11.1995 - A 12 S 3382/94
Mittelbare staatliche Gruppenverfolgung der syrisch-orthodoxen Christen aus dem …
Angesichts des zu Recht bejahten objektiven Nachfluchtgrundes stehe auch der langjährige Aufenthalt im Libanon der Asylanerkennung nicht entgegen; deshalb liege auch keine Abweichung vom Urteil des BVerwG vom 21.11.1989 (9 C 40.89) vor. - VGH Baden-Württemberg, 23.11.1995 - A 12 S 3380/94
Mittelbare staatliche Gruppenverfolgung der chaldäischen Christen aus dem Tur …
Angesichts des zu Recht bejahten objektiven Nachfluchtgrundes stehe auch der langjährige Aufenthalt im Libanon der Asylanerkennung nicht entgegen; deshalb liege auch keine Abweichung vom Urteil des BVerwG vom 21.11.1989 (9 C 40.89) vor.
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| BVerwG, 17.07.1989 - 9 C 40.89 |
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