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Rechtsprechung
   BVerwG, 04.04.1995 - 9 C 400.94   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1995,1302
BVerwG, 04.04.1995 - 9 C 400.94 (https://dejure.org/1995,1302)
BVerwG, Entscheidung vom 04.04.1995 - 9 C 400.94 (https://dejure.org/1995,1302)
BVerwG, Entscheidung vom 04. April 1995 - 9 C 400.94 (https://dejure.org/1995,1302)
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  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Beurteilung der Volkszugehörigkeit - Allgemeine Vertreibungsmaßnahmen - Vertriebenenstatus - Nachgeborene - Altfälle

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • DVBl 1995, 868 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (22)Zitiert selbst (17)

  • BVerwG, 16.01.1992 - 9 B 192.91

    Entstehung des Vertriebenenstatus - maßgebendes Vertreibungsgebiet - deutsche …

    Auszug aus BVerwG, 04.04.1995 - 9 C 400.94
    Der Kläger hat hiernach die Vertriebeneneigenschaft erworben, wenn in der Person seiner Mutter der Vertriebenenstatus vor seinem Geburtstag am 23. Oktober 1949 entstanden ist und weiterhin die Mutter im Zeitpunkt seiner Geburt entweder allein personensorgeberechtigt war oder ihr - sofern auch der Vater personensorgeberechtigt war - das Recht der gesetzlichen Vertretung allein oder zusammen mit dem Vater zustand (Urteil vom 22. Oktober 1973 - BVerwG 8 C 155.72 - BVerwGE 44, 114; Beschluß vom 16. Januar 1992 - BVerwG 9 B 192.91 - Buchholz 412.3 § 1 BVFG Nr. 46).

    Der Vertriebenenstatus, der eine Einreise nach Deutschland nicht voraussetzt, entsteht aber mit dem - unter Wohnsitzaufgabe erfolgten - Verlassen des sog. individuellen Vertreibungsgebiets (…Urteil vom 21. Juni 1988 - BVerwG 9 C 282.86 - Buchholz 412.3 § 1 BVFG Nr. 39, S. 16; Beschluß vom 16. Januar 1992 - BVerwG 9 B 192.91 - Buchholz 412.3 § 1 BVFG Nr. 46).

    Maßgebend ist insoweit gemäß Art. 220 Abs. 1 EGBGB n.F., Art. 19 EGBGB a.F. (vgl. Beschluß vom 16. Januar 1992 - BVerwG 9 B 192.91 - aaO.) das polnische Recht, da der Vater des Klägers polnischer Staatsangehöriger war.

  • BVerwG, 21.06.1988 - 9 C 282.86

    Volksdeutscher - Vertriebener - Individuelles Vertreibungsgebiet - …

    Auszug aus BVerwG, 04.04.1995 - 9 C 400.94
    Ein einmal entstandener Vertriebenenstatus geht durch nachträgliche Ereignisse nicht wieder verloren (Urteil vom 12. Juni 1959 - BVerwG 4 C 47.58 - BVerwGE 9, 5; Urteil vom 18. März 1986 - BVerwG 9 C 1.86 - Buchholz 412.3 § 1 BVFG Nr. 31; Urteil vom 21. Juni 1988 - BVerwG 9 C 282.86 - Buchholz 412.3 § 1 BVFG Nr. 39, S. 16; Urteil vom 7. November 1985 - BVerwG 5 C 39.82 - Buchholz 412.2 § 1 HkG Nr. 10 betreffend den Heimkehrerstatus).

    Der Vertriebenenstatus, der eine Einreise nach Deutschland nicht voraussetzt, entsteht aber mit dem - unter Wohnsitzaufgabe erfolgten - Verlassen des sog. individuellen Vertreibungsgebiets (Urteil vom 21. Juni 1988 - BVerwG 9 C 282.86 - Buchholz 412.3 § 1 BVFG Nr. 39, S. 16; Beschluß vom 16. Januar 1992 - BVerwG 9 B 192.91 - Buchholz 412.3 § 1 BVFG Nr. 46).

  • BVerwG, 21.03.1995 - 9 C 47.94

    Voraussetzungen für die Ausstellung eines Vertriebenenausweises - Umfang der …

    Auszug aus BVerwG, 04.04.1995 - 9 C 400.94
    Zu den Kriterien für die Beurteilung der Volkszugehörigkeit von Personen, die während der allgemeinen Vertreibungsmaßnahmen geboren worden sind (wie Urteil vom 21. März 1995 - BVerwG 9 C 47.94 -).

    Wie der Senat im Urteil vom 21. März 1995 - BVerwG 9 C 47.94 - im einzelnen dargelegt hat, ist nämlich die Volkszugehörigkeit von Personen, die - wie der 1949 geborene Kläger - während der - in Polen bei seiner Geburt noch nicht beendeten - allgemeinen Vertreibungsmaßnahmen geboren worden sind und das Vertreibungsgebiet nach deren Abschluß verlassen haben, nicht nach den für bekenntnisunfähige Frühgeborene maßgebenden Kriterien (vgl. dazu Urteil vom 23. Februar 1988 - BVerwG 9 C 41.87 - BVerwGE 79, 73; Urteil vom 5. November 1991 - BVerwG 9 C 77.90 - Buchholz 412.3 § 6 BVFG Nr. 66), sondern nach den für Spätgeborene geltenden Grundsätzen zu beurteilen, wie sie in den Urteilen vom 10. November 1976 - BVerwG 8 C 92.75 - (BVerwGE 51, 298), vom 2. Dezember 1986 - BVerwG 9 C 6.86 - (Buchholz 412.3 § 6 BVFG Nr. 47) sowie vom 15. Mai 1990 - BVerwG 9 C 51.89 - (Buchholz 412.3 § 6 BVFG Nr. 64) enthalten sind.

  • BVerwG, 29.05.1957 - V C 407.56

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 04.04.1995 - 9 C 400.94
    Indessen steht es einer Vertreibung gleich, wenn jemand, der seinen Wohnsitz im Vertreibungsgebiet hatte und sich lediglich tatsächlich - z.B. zu Besuch - im Reichsgebiet nach dem Stand vom 31. Dezember 1937 aufhielt, diesen Wohnsitz im Hinblick auf die allgemeinen Vertreibungsmaßnahmen aufgegeben hat (BVerfGE 17, 224, 231; Urteil vom 29. Mai 1957 - BVerwG 5 C 407.56 - BVerwGE 5, 110, 111; Urteil vom 8. Februar 1962 - BVerwG 8 C 107.60 - ZLA 1962, 237).

    Die Mutter des Klägers, die seinerzeit in Süddeutschland als Landarbeiterin tätig war, hatte zu Beginn der allgemeinen Vertreibungsmaßnahmen nach dem Recht des Bürgerlichen Gesetzbuchs (Urteil vom 29. Mai 1957 - BVerwG 5 C 407.56 - aaO.) ihren Wohnsitz in Polen.

  • BVerwG, 15.07.1986 - 9 C 9.86

    Vertriebene - Vermögensschäden - Aussiedler - Deutsche Volkszugehörigkeit - …

    Auszug aus BVerwG, 04.04.1995 - 9 C 400.94
    Sie ist, wie § 1 Abs. 1 BVFG zunächst voraussetzt, deutsche Volkszugehörige im Sinne des § 6 Abs. 1 BVFG a.F. Dies folgt aus einer Reihe von Indizien, die insgesamt hinreichend für ein Bekenntnis zum deutschen Volkstum sprechen (vgl. dazu z.B. Urteil vom 15. Juli 1986 - BVerwG 9 C 9.86 - BVerwGE 74, 336).
  • BVerwG, 23.02.1988 - 9 C 41.87

    Vertriebene - Deutsche Volkszugehörigkeit - Frühgeborener - Ethnisch gemischte …

    Auszug aus BVerwG, 04.04.1995 - 9 C 400.94
    Wie der Senat im Urteil vom 21. März 1995 - BVerwG 9 C 47.94 - im einzelnen dargelegt hat, ist nämlich die Volkszugehörigkeit von Personen, die - wie der 1949 geborene Kläger - während der - in Polen bei seiner Geburt noch nicht beendeten - allgemeinen Vertreibungsmaßnahmen geboren worden sind und das Vertreibungsgebiet nach deren Abschluß verlassen haben, nicht nach den für bekenntnisunfähige Frühgeborene maßgebenden Kriterien (vgl. dazu Urteil vom 23. Februar 1988 - BVerwG 9 C 41.87 - BVerwGE 79, 73; Urteil vom 5. November 1991 - BVerwG 9 C 77.90 - Buchholz 412.3 § 6 BVFG Nr. 66), sondern nach den für Spätgeborene geltenden Grundsätzen zu beurteilen, wie sie in den Urteilen vom 10. November 1976 - BVerwG 8 C 92.75 - (BVerwGE 51, 298), vom 2. Dezember 1986 - BVerwG 9 C 6.86 - (Buchholz 412.3 § 6 BVFG Nr. 47) sowie vom 15. Mai 1990 - BVerwG 9 C 51.89 - (Buchholz 412.3 § 6 BVFG Nr. 64) enthalten sind.
  • BVerwG, 15.05.1990 - 9 C 51.89

    Voraussetzungen für die deutsche Volkszugehörigkeit von nach Beginn der …

    Auszug aus BVerwG, 04.04.1995 - 9 C 400.94
    Wie der Senat im Urteil vom 21. März 1995 - BVerwG 9 C 47.94 - im einzelnen dargelegt hat, ist nämlich die Volkszugehörigkeit von Personen, die - wie der 1949 geborene Kläger - während der - in Polen bei seiner Geburt noch nicht beendeten - allgemeinen Vertreibungsmaßnahmen geboren worden sind und das Vertreibungsgebiet nach deren Abschluß verlassen haben, nicht nach den für bekenntnisunfähige Frühgeborene maßgebenden Kriterien (vgl. dazu Urteil vom 23. Februar 1988 - BVerwG 9 C 41.87 - BVerwGE 79, 73; Urteil vom 5. November 1991 - BVerwG 9 C 77.90 - Buchholz 412.3 § 6 BVFG Nr. 66), sondern nach den für Spätgeborene geltenden Grundsätzen zu beurteilen, wie sie in den Urteilen vom 10. November 1976 - BVerwG 8 C 92.75 - (BVerwGE 51, 298), vom 2. Dezember 1986 - BVerwG 9 C 6.86 - (Buchholz 412.3 § 6 BVFG Nr. 47) sowie vom 15. Mai 1990 - BVerwG 9 C 51.89 - (Buchholz 412.3 § 6 BVFG Nr. 64) enthalten sind.
  • BVerwG, 10.11.1976 - 8 C 92.75

    Spätgeborene - Aussiedlungsgebiet - Vertreibungsmaßnahme - Vertriebene

    Auszug aus BVerwG, 04.04.1995 - 9 C 400.94
    Wie der Senat im Urteil vom 21. März 1995 - BVerwG 9 C 47.94 - im einzelnen dargelegt hat, ist nämlich die Volkszugehörigkeit von Personen, die - wie der 1949 geborene Kläger - während der - in Polen bei seiner Geburt noch nicht beendeten - allgemeinen Vertreibungsmaßnahmen geboren worden sind und das Vertreibungsgebiet nach deren Abschluß verlassen haben, nicht nach den für bekenntnisunfähige Frühgeborene maßgebenden Kriterien (vgl. dazu Urteil vom 23. Februar 1988 - BVerwG 9 C 41.87 - BVerwGE 79, 73; Urteil vom 5. November 1991 - BVerwG 9 C 77.90 - Buchholz 412.3 § 6 BVFG Nr. 66), sondern nach den für Spätgeborene geltenden Grundsätzen zu beurteilen, wie sie in den Urteilen vom 10. November 1976 - BVerwG 8 C 92.75 - (BVerwGE 51, 298), vom 2. Dezember 1986 - BVerwG 9 C 6.86 - (Buchholz 412.3 § 6 BVFG Nr. 47) sowie vom 15. Mai 1990 - BVerwG 9 C 51.89 - (Buchholz 412.3 § 6 BVFG Nr. 64) enthalten sind.
  • BVerwG, 02.12.1986 - 9 C 6.86

    Deutsche Volkszugehörigkeit - Allgemeine Vertreibungsmaßnahmen - Ethnisch …

    Auszug aus BVerwG, 04.04.1995 - 9 C 400.94
    Wie der Senat im Urteil vom 21. März 1995 - BVerwG 9 C 47.94 - im einzelnen dargelegt hat, ist nämlich die Volkszugehörigkeit von Personen, die - wie der 1949 geborene Kläger - während der - in Polen bei seiner Geburt noch nicht beendeten - allgemeinen Vertreibungsmaßnahmen geboren worden sind und das Vertreibungsgebiet nach deren Abschluß verlassen haben, nicht nach den für bekenntnisunfähige Frühgeborene maßgebenden Kriterien (vgl. dazu Urteil vom 23. Februar 1988 - BVerwG 9 C 41.87 - BVerwGE 79, 73; Urteil vom 5. November 1991 - BVerwG 9 C 77.90 - Buchholz 412.3 § 6 BVFG Nr. 66), sondern nach den für Spätgeborene geltenden Grundsätzen zu beurteilen, wie sie in den Urteilen vom 10. November 1976 - BVerwG 8 C 92.75 - (BVerwGE 51, 298), vom 2. Dezember 1986 - BVerwG 9 C 6.86 - (Buchholz 412.3 § 6 BVFG Nr. 47) sowie vom 15. Mai 1990 - BVerwG 9 C 51.89 - (Buchholz 412.3 § 6 BVFG Nr. 64) enthalten sind.
  • BVerwG, 05.11.1991 - 9 C 77.90

    Frühgeborenes bekenntnisunfähiges Kind - Bekenntnislage der Familie - Allgemeine …

    Auszug aus BVerwG, 04.04.1995 - 9 C 400.94
    Wie der Senat im Urteil vom 21. März 1995 - BVerwG 9 C 47.94 - im einzelnen dargelegt hat, ist nämlich die Volkszugehörigkeit von Personen, die - wie der 1949 geborene Kläger - während der - in Polen bei seiner Geburt noch nicht beendeten - allgemeinen Vertreibungsmaßnahmen geboren worden sind und das Vertreibungsgebiet nach deren Abschluß verlassen haben, nicht nach den für bekenntnisunfähige Frühgeborene maßgebenden Kriterien (vgl. dazu Urteil vom 23. Februar 1988 - BVerwG 9 C 41.87 - BVerwGE 79, 73; Urteil vom 5. November 1991 - BVerwG 9 C 77.90 - Buchholz 412.3 § 6 BVFG Nr. 66), sondern nach den für Spätgeborene geltenden Grundsätzen zu beurteilen, wie sie in den Urteilen vom 10. November 1976 - BVerwG 8 C 92.75 - (BVerwGE 51, 298), vom 2. Dezember 1986 - BVerwG 9 C 6.86 - (Buchholz 412.3 § 6 BVFG Nr. 47) sowie vom 15. Mai 1990 - BVerwG 9 C 51.89 - (Buchholz 412.3 § 6 BVFG Nr. 64) enthalten sind.
  • BVerwG, 08.11.1994 - 9 C 599.93

    Bedeutung der Religion für die Zugehörigkeit zum deutschen Volkstum - Bedeutung …

  • BVerwG, 02.12.1986 - 9 C 16.86

    Vertreibung - Vertriebenenstatus - Ausstellung eines Vertriebenenausweises - …

  • BVerwG, 12.06.1959 - IV C 47.58

    Rechtsmittel

  • BVerwG, 18.03.1986 - 9 C 1.86

    Verlust des Wohnsitzes - Ehegatte eines Vertriebenen - Nichtdeutscher Ehegatte - …

  • BVerfG, 12.02.1964 - 1 BvR 253/63

    Vertriebenenbegriff

  • BVerwG, 22.10.1973 - VIII C 155.72

    Rechtsmittel

  • BVerwG, 07.11.1985 - 5 C 39.82

    Heimkehrereigenschaft - Erlöschen der Eigenschaft - Vorübergehendes Verlassen

  • BVerwG, 29.01.2010 - 5 B 21.09

    Nichtzulassungsbeschwerde; Darlegungsanforderungen bei der Klagebefugnis; …

    Der Verwaltungsgerichtshof musste sich nach seiner Rechtsansicht schon nicht damit auseinandersetzen, ob den Klägerinnen überhaupt - wie von ihnen behauptet - die aus § 7 BVFG a.F. hergeleitete Vertriebeneneigenschaft zukam; denn nach seiner Rechtsansicht kann daraus - selbst wenn die Vertriebeneneigenschaft anzunehmen wäre (vgl. dazu Urteile vom 4. April 1995 - BVerwG 9 C 400.94 - Buchholz 412.3 § 1 BVFG Nr. 51 und vom 6. Februar 2003 - BVerwG 5 C 44.01 - Buchholz 412.3 § 7 BVFG Nr. 5) - der allein im Streit stehende Anspruch auf Erteilung einer "Aufnahmebescheinigung" nicht entnommen werden.

    Dabei durfte er auf der Grundlage seiner Rechtsauffassung die "umstrittene Frage, ob die Klägerinnen nach Maßgabe des § 7 BVFG a.F. Vertriebene sind", offen lassen (UA S. 10, vgl. dazu auch Urteile vom 4. April 1995 a.a.O. und 6. Februar 2003 a.a.O.).

  • BVerfG, 26.02.2007 - 1 BvR 474/05

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Entscheidung über die Gewährung von …

    Unter Berufung auf das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 4. April 1995 - BVerwG 9 C 400.94 - (Buchholz 412.3 § 1 BVFG Nr. 51) verneinte das Verwaltungsgericht zudem die Erfolgsaussichten eines Anspruchs auf Anerkennung als Vertriebene im Sinne des § 7 BVFG alte Fassung, weil diese Vorschrift nur auf einen Vertriebenenstatus Anwendung finde, der in einer Person eines bis zum 1. Januar 1993 Übergesiedelten entstanden sei.

    Rn. 14 a) Verwaltungsgericht und Verwaltungsgerichtshof haben die Erfolgsaussichten des Hilfsantrags der Beschwerdeführerin auf Anerkennung als Vertriebene nach § 7 BVFG alte Fassung unter Berufung auf das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 4. April 1995 - BVerwG 9 C 400.94 - (…a.a.O.) mit der Begründung verneint, sie könne sich nicht auf § 7 BVFG in der vor 1993 geltenden Fassung berufen, weil diese Vorschrift nur auf einen Vertriebenenstatus Anwendung finde, der in einer Person eines bis zum 1. Januar 1993 Übergesiedelten entstanden sei.

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 03.08.2009 - L 3 R 220/08

    Rentenversicherung

    Sie gelte nach der Rechtsprechung u.a. des Bundesverwaltungsgerichts (BVerwG, Urteil vom 04.04.1995 - 9 C 400/94 -) aber weiterhin für Personen, die den Vertriebenenstatus - wie ihr Ehemann - bereits vor dem 01.01.1993 erworben hätten.

    Zwar kommt der Aufhebung des § 7 BVFG a.F. zum 01.01.1993 keine Rückwirkung in dem Sinne zu, dass ein Vertriebenenstatus, der nach der bis zu diesem Zeitpunkt geltenden Rechtslage kraft Gesetzes entstanden ist, nachträglich beseitigt worden wäre (BVerwG, Urteil vom 04.04.1995 - 9 C 400/94 -, abgedruckt bei Juris).

    Dies gilt aber nur dann, wenn derjenige, der sich auf die Vorschrift des § 7 BVFG a.F. beruft, - anders als hier der Ehemann der Klägerin - bis zum 01.01.1993 in das Bundesgebiet übergesiedelt ist (vgl. den Wortlaut der Entscheidung des BVerwG vom 04.04.1995 - 9 C 400/94 - , Rdnr. 14, nach der § 7 BVFG a.F. nur weiterhin anwendbar ist, wenn der Vertriebenenstatus in der Person eines bis zum 01.01.1993 "Übergesiedelten" nach der bis zu diesem Zeitpunkt geltenden Rechtslage kraft Gesetzes entstanden ist).

  • VGH Baden-Württemberg, 21.01.2009 - 1 S 2002/07

    Aufnahme eines nichtdeutschen Ehegatten eines vor 1993 eingereisten Vertriebenen …

    Denn ein bereits entstandener Vertriebenenstatus sollte durch die Neuregelung des Vertriebenenrechts nicht entzogen werden (vgl. BVerwG, Urteil vom 04.04.1995 - 9 C 400.94 -, Buchholz 412.3 § 1 BVFG Nr. 51).
  • BVerwG, 18.11.1999 - 5 C 8.99

    Übersiedlung nach Deutschland ohne Aufnahmebescheid; besondere Härte; Erteilung …

    Ein Verlassen des Aussiedlungsgebiets im Sinne des § 1 Abs. 2 Nr. 3 BVFG liegt indessen - neben der Überschreitung der Grenze dieses Gebiets - nur vor, wenn der dort bestehende Wohnsitz aufgegeben wird (Urteil vom 15. Januar 1975 - BVerwG 8 C 27.74 - Buchholz 412.3 § 10 BVFG Nr. 2;… Urteil vom 26. April 1988 - BVerwG 9 C 284.86 - Buchholz 412.3 § 1 BVFG Nr. 38, S. 7; Urteil vom 21. Juni 1988 - BVerwG 9 C 282.86 - Buchholz 412.3 § 6 Nr. 39; Urteil vom 4. April 1995 - BVerwG 9 C 400.94 - Buchholz 412.3 § 1 BVFG Nr. 51).
  • BVerwG, 07.07.1998 - 9 B 1202.97

    Anspruch auf Erteilung eines Aufnahmebescheides nach § 26 des Gesetzes über die …

    Dieses Vorbringen führt auf keine in einem Revisionsverfahren klärungsbedürftige Rechtsfrage, wobei offenbleiben kann, ob die Klägerin den Vertriebenenstatus nach § 1 Abs. 2 Nr. 2 BVFG über § 7 BVFG a.F. erworben hat (vgl. dazu Urteil vom 4. Juni 1996 - BVerwG 9 C 110.95 - BVerwGE 101, 205, 206, 207) [BVerwG 04.06.1996 - 9 C 110/95]und welche rechtliche Bedeutung der Aufhebung des § 7 BVFG a.F. durch das am 1. Januar 1993 in Kraft getretene Kriegsfolgenbereinigungsgesetz für Personen zukommt, die erst nach dem 31. Dezember 1992 nach Deutschland übersiedeln (vgl. Urteil vom 4. April 1995 - BVerwG 9 C 400.94 - Buchholz 412.3 § 1 BVFG Nr. 51, S. 6).
  • BVerwG, 12.11.1996 - 9 C 158.95

    Vertriebenenrecht - Indizwirkung von Sprache und Religionszugehörigkeit

    Das Berufungsgericht wird daher prüfen müssen, ob sich aus sonstigen Umständen eine deutsche Abstammung des Vaters der Kläger zu 1 und 3 herleiten läßt, etwa aus den Nachnamen der Vorfahren des Vaters (vgl. Urteil vom 4. April 1995 - BVerwG 9 C 400.94 - ) oder aus den im Verwaltungsverfahren und im erstinstanzlichen Verfahren eingeholten schriftlichen Erklärungen von Auskunftspersonen, die auch als Zeugen in Betracht kommen können.
  • BVerwG, 11.08.1995 - 9 B 342.95

    Ausstellung eines Vertriebenenausweises mangels deutscher Volkszugehörigkeit - …

    Im vorliegenden Fall hat sich das Berufungsgericht mit den von der Beschwerde angeführten Umständen als rechtlich nicht erheblich ersichtlich deshalb nicht befaßt, weil auch dann, wenn - wie in Rumänien - deutsche Volkszugehörige und die Angehörigen des Mehrheitsvolks in der Regel verschiedenen Religionsgemeinschaften angehören, sich aus der Religionszugehörigkeit regelmäßig keine Rückschlüsse auf das Volkstum ziehen lassen (Urteil vom 8. November 1994 - BVerwG 9 C 599.93 - Buchholz 412.3 § 6 BVFG Nr. 76), aus einem deutschen Vornamen unter bestimmten Voraussetzungen lediglich auf eine deutsche Abstammung (vgl. Urteil vom 4. April 1995 - BVerwG 9 C 400.94 - DokBer A 1995, 219), nicht dagegen auf eine Überlieferung volksdeutschen Bewußtseins geschlossen werden kann, und schließlich eine unterbliebene Namensromanisierung oder Namensmadjarisierung allenfalls dann von Bedeutung sein könnte, wenn - was hier nicht festgestellt und auch nicht vorgetragen worden ist - seitens rumänischer Stellen unter Androhung von Nachteilen auf den Kläger Druck ausgeübt worden wäre, seinen Namen romanisieren zu lassen.
  • LSG Sachsen-Anhalt, 19.11.2013 - L 3 R 137/12

    Fremdrentenrecht - Vertriebener - Anerkennung von Beitragszeiten in Rumänien - …

    Rn. 47 Eine Herleitung der Abstammung aus Nachnamen ist dann ohne weiteres zulässig, wenn sowohl die Vorfahren väterlicherseits als auch die Vorfahren mütterlicherseits sämtlich deutsche Nachnamen hatten (vgl. BVerwG, Urteil vom 4. April 1995 - 9 C 400/94 -, Buchholz 412.3 § 1 BVFG Nr. 51 und juris Rn 17).
  • VGH Baden-Württemberg, 23.05.2000 - 10 S 3032/98

    Entscheidungszuständigkeit für Aufenthaltsgenehmigung bzw Zuzugsgenehmigung von …

    Dementsprechend finden nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts die vor dem 01.01.1993 geltenden Vorschriften des Bundesvertriebenengesetzes auch nur grundsätzlich Anwendung (Urt. v. 04.04.1995 - 9 C 400.94 -, Buchholz 412.3 § 1 BVFG Nr. 51).
  • BVerwG, 04.09.2001 - 5 B 48.01

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision - Grundsatzrüge des § 132 Abs. 2 …

  • BVerwG, 22.12.1999 - 5 B 156.99
  • VGH Baden-Württemberg, 20.01.1999 - 6 S 949/96

    Vertriebenenstatus mit Zeitpunkt der sog Administrativumsiedlung

  • LSG Baden-Württemberg, 22.01.2008 - L 11 R 4603/06
  • BVerwG, 17.11.1995 - 9 B 548.95

    Anspruch eines spätgeborenen Rumänen auf Ausstellung des Vertriebenenausweises - …

  • BVerwG, 22.12.1999 - 5 B 133.99
  • BVerwG, 22.12.1999 - 5 B 201.99
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 18.12.2001 - 18 B 845/01

    Anspruch auf ein vorläufiges ausländerrechtliches Bleiberecht i.R. der …

  • BVerwG, 11.05.1995 - 9 B 120.95

    Ausstellung eines Vertriebenenausweises - Bewusstsein der Angehörigkeit zum …

  • LSG Baden-Württemberg, 08.07.2008 - L 13 R 4625/06
  • VG Köln, 08.06.2021 - 7 K 3256/19
  • VG Ansbach, 09.01.2008 - AN 15 K 07.03157

    Klage auf Erhalt eines Vertriebenenausweises, obwohl bereits 1988 die Erteilung …

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