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Weitere Entscheidung unten: VG Schleswig, 07.03.2022

Rechtsprechung
   AG Bremen, 22.04.2021 - 9 C 41/21   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2021,10409
AG Bremen, 22.04.2021 - 9 C 41/21 (https://dejure.org/2021,10409)
AG Bremen, Entscheidung vom 22.04.2021 - 9 C 41/21 (https://dejure.org/2021,10409)
AG Bremen, Entscheidung vom 22. April 2021 - 9 C 41/21 (https://dejure.org/2021,10409)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • RA Kotz

    Verkehrsunfall - Desinfektionsmaßnahmen im Zuge Fahrzeugreparatur (Covid19-Pauschale)

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Desinfektionsmaßnahmen im Zuge einer Fahrzeugreparatur - Corona-Virus

Corona: Rechtsprechungsübersichten

 
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Wird zitiert von ...

  • AG Krefeld, 03.02.2022 - 6 C 152/21
    Rn. 11 Auch ein Ersatzanspruch des Klägers hinsichtlich der Hygienekosten besteht nicht, wobei es offenbleiben kann, ob Hygienekosten der Kfz-Werkstatt, die für die Desinfektion der wesentlichen Kontaktflächen unmittelbar vor Herausgabe des Fahrzeuges an den Werkstattkunden anfallen, erstattungsfähig sind (…so: LG Stuttgart, Urt. v. 21.07.2021, 13 S 25/21; a.A.: AG Bremen, Urt. v. 22.04.2021, 9 C 41/21;… AG Kassel, Urt. v. 26.03.2021, 435 C 4071/20;… AG Krefeld, Urt. v. 23.03.2021, 11 C 1/21;… AG Aachen, Urt. v. 28.01.2021, 110 C 161/20; Böhm/Nugel, ZfS 5/21, 244 ff.).
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dejure.org Übersicht AG Bremen

Rechtsprechung
   VG Schleswig, 07.03.2022 - 9 C 41/21   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2022,6279
VG Schleswig, 07.03.2022 - 9 C 41/21 (https://dejure.org/2022,6279)
VG Schleswig, Entscheidung vom 07.03.2022 - 9 C 41/21 (https://dejure.org/2022,6279)
VG Schleswig, Entscheidung vom 07. März 2022 - 9 C 41/21 (https://dejure.org/2022,6279)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2022,6279) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (2)

 
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Wird zitiert von ... (7)Zitiert selbst (28)

  • VG Schleswig, 05.12.2019 - 9 C 85/19

    Hochschulzulassung im Studiengang Humanmedizin zum 1. Fachsemester Wintersemester …

    Auszug aus VG Schleswig, 07.03.2022 - 9 C 41/21
    Bereits mit der RiLi-LVVO 2019 wurden die von der Kammer gerügten Mängel aufgegriffen und u. a. die "anderen Aufgaben und Funktionen in der Selbstverwaltung" sowie die "Aufgaben in der Forschung", für die sie eine Obergrenze der jeweils zulässigen Deputatsreduzierungen festlegt, hinreichend konkretisiert (Beschluss der Kammer vom 05.12.2019 ? 9 C 85/19 ?, juris Rn. 25).

    Die RiLi-LVVO 2020 legt die einzelnen Aufgaben sowie die Obergrenze der jeweils zulässigen Deputatsreduzierungen, hinreichend konkret dar (vgl. Beschluss der Kammer vom 05.12.2019 ? 9 C 85/19 ?, juris Rn. 25 ff.;… Vorjahresbeschluss, juris Rn. 22 ff.).

    Die Kammer hat sie bereits in den Vorjahren für gerechtfertigt gehalten (…vgl. Vorjahresbeschluss, juris Rn. 25 ff.; Beschluss der Kammer vom 05.12.2019 ? 9 C 85/19 ?, juris Rn. 25 ff. und zur RiLi -LVVO 2011: Beschluss der Kammer vom 16.11.2017 ? 9 C 94/17 ?, juris Rn. 26 ff.; OVG Schleswig, Beschluss vom 18.04.2016 ? 3 NB 1/16 ?, n. v. S. 3).

    Diese Praxis ist in den Vorjahren stets von der Kammer gebilligt worden (Vorjahresbeschluss, juris Rn 27; Beschluss der Kammer vom 05.12.2019 ? 9 C 85/19 ?, juris Rn. 31) und entspricht der Regelung in Ziff. 1.3 RiLi-LVVO 2020.

    Dies ist jedoch nach Auffassung der Kammer unschädlich, da die gewährten Ermäßigungen auch nach der konkreter gefassten RiLi-LVVO 2020 gerechtfertigt ist und damit vor Beginn des Berechnungszeitraumes eine hinreichende rechtliche Grundlage bestand (vgl. Beschluss der Kammer vom 05.12.2019 ? 9 C 85/19 ?, juris Rn. 28).

  • BVerfG, 22.10.1991 - 1 BvR 393/85

    Zulassung zum Studium

    Auszug aus VG Schleswig, 07.03.2022 - 9 C 41/21
    Soweit in dieses Teilhaberecht durch absolute Zulassungsbeschränkungen eingegriffen wird, ist dies nur auf einer gesetzlichen Grundlage statthaft und nur dann verfassungsgemäß, wenn dies zum Schutz eines überragend wichtigen Gemeinschaftsgutes ? Funktionsfähigkeit der Universitäten in Wahrnehmung ihrer Aufgaben in Forschung, Lehre und Studium ? und nur in den Grenzen des unbedingt Erforderlichen unter erschöpfender Nutzung der vorhandenen, mit öffentlichen Mitteln geschaffenen Ausbildungskapazitäten angeordnet wird (BVerfG, Beschluss vom 22.10.1991 ? 1 BvR 393/85 ?, juris Rn. 65).

    Die anhand von Zahlenwerten und Formeln vorzunehmende Ermittlung der Ausbildungskapazität unterliegt einschließlich ihrer Ableitung (BVerfG, Beschluss vom 22.10.1991 ? 1 BvR 393/85 ?, juris Rn. 73 f.) schon im Eilverfahren einer eingehenden verwaltungsgerichtlichen Kontrolle (vgl. BVerfG…, Beschluss vom 31.03.2004 ? 1 BvR 356/04 ?, juris Rn. 22).

  • VGH Baden-Württemberg, 20.11.2013 - NC 9 S 174/13

    Kein Anspruch auf Zulassung zum Studium aus Überschreitung des Gesamt-CNW für den …

    Auszug aus VG Schleswig, 07.03.2022 - 9 C 41/21
    Dabei ist nach der ständigen Rechtsprechung der Kammer (…vgl. Vorjahresbeschluss, juris Rn. 43) und des OVG Schleswig (z. B. Beschluss vom 26.03.2014 ? 3 NB 1/14 ?, n. v. S. 4) kein Schwundabschlag zu berücksichtigen (vgl. auch VGH Mannheim, Urteil vom 20.11.2013 ? NC 9 S 174/13 ?, juris Rn. 47).
  • BVerwG, 04.03.2015 - 6 B 39.14

    Ausschöpfung der Studienplatzkapazität; Studiengang Medizin; …

    Auszug aus VG Schleswig, 07.03.2022 - 9 C 41/21
    Es ist kapazitätsrechtlich nicht erforderlich, Gruppengrößen oder Anrechnungsfaktoren normativ zu regeln (BVerwG, Beschluss vom 04.03.2015 ? 6 B 39/14 ?, juris Rn. 46) und für die aufnehmenden Studiengänge jeweils Curricular(norm)werte festzusetzen (vgl. OVG Schleswig, B. v. 08.04.2014 ? 3 NB 123/13 ?, n. v. S. 5).
  • VGH Hessen, 24.09.2009 - 10 B 1142/09

    Erlass einer einstweiligen Anordnung - Zulassung zum Studiengang Medizin - …

    Auszug aus VG Schleswig, 07.03.2022 - 9 C 41/21
    Ausgehend davon hält es die Kammer auch nicht für erforderlich, jeweils die Einhaltung des Curricularnormwertes für den aufnehmenden Studiengang zu überprüfen; auch für ein solches Erfordernis gibt § 12 HZVO nichts her (so auch: OVG Münster…, Beschluss vom 19.12.2013 ? 13 C 107/13 ?, juris Rn. 18; VGH Kassel, Urteil vom 24.09.2009 ? 10 B 1142/09.MM.W8 ?, juris Rn. 48; anders: OVG Lüneburg…, Beschluss vom 15.04.2014 ? 2 NB 103/13 ?, juris Rn. 42 ff.; OVG Koblenz…, Beschluss vom 12.04.2016 ? 6 B 10087/16 ?, juris Rn. 9 ff.).
  • OVG Niedersachsen, 03.09.2010 - 2 NB 394/09

    Einstweilige Anordnung bzgl. der Zulassung zu einem Vollstudienplatz oder …

    Auszug aus VG Schleswig, 07.03.2022 - 9 C 41/21
    Die Kammer hat in ständiger Rechtsprechung die von der Antragsgegnerin für Vorlesungen angenommene Gruppengröße von 180 gebilligt und ist dabei der Rechtsprechung des OVG Lüneburg (Beschluss vom 03.09.2010 ? 2 NB 394/09 ?, juris Rn. 79;… Beschluss vom 11.07.2008 ? 2 NB 487/07 ?, juris Rn. 51) und des OVG Schleswig (Beschluss vom 30.09.2011 ? 3 NB 18/11 ?, n. v. S. 3) gefolgt.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 08.05.2008 - 13 C 75/08

    Anspruch auf nähere Quantifizierung der Mitwirkung eines Lehrkörpers bei …

    Auszug aus VG Schleswig, 07.03.2022 - 9 C 41/21
    Gegenstand, Art und Umfang (d. h. die Zahl der erforderlichen Semesterwochenstunden) der Studienanforderungen und damit die entsprechenden als Dienstleistungsexport zu erbringenden Veranstaltungen müssen normativ, d. h. in der Regel in staatlichen Prüfungsvorschriften oder hochschulrechtlichen Studien- oder Prüfungsordnungen geregelt sein (st. Rspr. der Kammer seit Beschluss vom 20.11.2012 ? 9 C 54/12 ?, n. v. S. 15; OVG Lüneburg…, Beschluss vom 09.09.2015 ? 2 NB 368/14 ?, juris Rn. 97; OVG Münster, Beschluss vom 08.05.2008 ? 13 C 75/08 ?, juris Rn. 12; VGH Kassel…, Beschluss vom 10.03.1994 ? 3 Ga 23024/93 NC ?, juris Rn. 6;… Bahro/Berlin, Das Hochschulzulassungsrecht in der Bundesrepublik Deutschland. Kommentar, 4. Aufl., S. 398).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 19.12.2013 - 13 C 107/13

    Antrag auf vorläufige Zulassung zum Studium der Humanmedizin im 1. Klinischen …

    Auszug aus VG Schleswig, 07.03.2022 - 9 C 41/21
    Ausgehend davon hält es die Kammer auch nicht für erforderlich, jeweils die Einhaltung des Curricularnormwertes für den aufnehmenden Studiengang zu überprüfen; auch für ein solches Erfordernis gibt § 12 HZVO nichts her (so auch: OVG Münster, Beschluss vom 19.12.2013 ? 13 C 107/13 ?, juris Rn. 18; VGH Kassel…, Urteil vom 24.09.2009 ? 10 B 1142/09.MM.W8 ?, juris Rn. 48; anders: OVG Lüneburg…, Beschluss vom 15.04.2014 ? 2 NB 103/13 ?, juris Rn. 42 ff.; OVG Koblenz…, Beschluss vom 12.04.2016 ? 6 B 10087/16 ?, juris Rn. 9 ff.).
  • OVG Niedersachsen, 09.09.2015 - 2 NB 368/14

    Kapazität; Kapazitätserschöpfungsgebot; Mitternachtszählung; Privatpatienten; …

    Auszug aus VG Schleswig, 07.03.2022 - 9 C 41/21
    Gegenstand, Art und Umfang (d. h. die Zahl der erforderlichen Semesterwochenstunden) der Studienanforderungen und damit die entsprechenden als Dienstleistungsexport zu erbringenden Veranstaltungen müssen normativ, d. h. in der Regel in staatlichen Prüfungsvorschriften oder hochschulrechtlichen Studien- oder Prüfungsordnungen geregelt sein (st. Rspr. der Kammer seit Beschluss vom 20.11.2012 ? 9 C 54/12 ?, n. v. S. 15; OVG Lüneburg, Beschluss vom 09.09.2015 ? 2 NB 368/14 ?, juris Rn. 97; OVG Münster…, Beschluss vom 08.05.2008 ? 13 C 75/08 ?, juris Rn. 12; VGH Kassel…, Beschluss vom 10.03.1994 ? 3 Ga 23024/93 NC ?, juris Rn. 6;… Bahro/Berlin, Das Hochschulzulassungsrecht in der Bundesrepublik Deutschland. Kommentar, 4. Aufl., S. 398).
  • OVG Niedersachsen, 30.11.2004 - 2 NB 430/03

    Antrag auf vorläufige unbeschränkte Zulassung zum Studium der Humanmedizin; …

    Auszug aus VG Schleswig, 07.03.2022 - 9 C 41/21
    Es liegt im Organisationsermessen, die für den ersten Studienabschnitt vorgesehenen Ausbildungsinhalte von Lehrpersonal der Lehreinheit Vorklinik vermitteln zu lassen, wenn sie diese Handhabung für geeignet hält, den Studierenden die erforderlichen Kenntnisse zu vermitteln (vgl. OVG Schleswig…, Beschluss vom 15.04.2004 ? 3 NB 16/03 ?, juris Rn. 27; OVG Saarlouis…, Beschluss vom 17.07.2006 ? 3 X 3/06 ?, juris Rn. 162; OVG Lüneburg, Beschluss vom 30.11.2004 ? 2 NB 430/03 ?, juris Rn. 29).
  • VGH Baden-Württemberg, 11.06.2013 - NC 9 S 675/12

    Auslegung von § 11 KapVO VII (juris: KapVO BW 202); Grundsatz der Unzulässigkeit …

  • OVG Saarland, 17.07.2006 - 3 X 3/06

    Vorläufige Zulassung zum Studium der Humanmedizin im Wintersemester 2005/2006 im …

  • OVG Niedersachsen, 10.12.2010 - 2 NB 199/10

    Zulassung zum Studium der Zahnmedizin im Sommersemester 2010

  • OVG Niedersachsen, 15.04.2014 - 2 NB 103/13

    Kürzung des für die Kapazitätsberechnung maßgeblichen Curriculareigenanteils im …

  • OVG Niedersachsen, 11.07.2008 - 2 NB 487/07

    Zulassung zum Studium der Humanmedizin - Sommersemester 2007 - Beschwerde im …

  • OVG Schleswig-Holstein, 15.04.2004 - 3 NB 16/03

    Curricularanteil, Dienstleistungsexport, Humanmedizin, Schwundquote, …

  • VGH Bayern, 26.07.2011 - 7 CE 11.10288

    Universität Würzburg; Humanmedizin; Wintersemester 2010/2011; …

  • OVG Rheinland-Pfalz, 12.04.2016 - 6 B 10087/16

    Kapazitätsberechnung bei zulassungsbeschränktem Studienfach

  • VGH Hessen, 10.03.1994 - 3 Ga 23024/93

    Zulassung zum Humanmedizinstudium

  • VGH Bayern, 01.02.2016 - 7 ZB 15.10191

    Zulassung zum Studium der Humanmedizin

  • VG Schleswig, 16.11.2016 - 7 C 25/16

    Zulassung zum Studium der Humanmedizin im 1. Fachsemester im Wege der …

  • VG Schleswig, 16.11.2017 - 9 C 94/17

    Vorläufige Zulassung zum Studium der Humanmedizin

  • BVerfG, 31.03.2004 - 1 BvR 356/04

    Anforderungen an die Sachverhaltsaufklärung in einem verwaltungsgerichtlichen …

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 04.09.2017 - 13 C 16/17

    Zulassung zum Studium der Humanmedizin i.R.d. Kapazitätserschöpfungsgebots

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 26.01.2010 - 13 C 407/09

    Festlegung der Lehrkapazität für die Zahnmedizin im Studienjahr 2009/2010

  • VG Schleswig, 12.11.2018 - 9 C 68/18

    Vorläufige Zulassung zum Studium der Humanmedizin an der Universität zu Lübeck …

  • OVG Sachsen, 18.05.2015 - 2 B 86/15

    Deputatsreduzierung; DFG-Fachkollegiat

  • VG Schleswig, 24.11.2020 - 9 C 57/20

    Vorläufige Zulassung zum Studium der Humanmedizin an der Universität Lübeck zum …

  • VG Schleswig, 29.12.2023 - 9 C 15/23

    Keine vorläufige Zulassung zum Studium der Humanmedizin an der Universität Lübeck …

    Die Kammer hat sie bereits in den Vorjahren für gerechtfertigt befunden (vgl. Vorjahresbeschluss, n.v., S. 9; Beschluss der Kammer vom 07.03.2022 --- 9 C 41/21 ---, juris Rn. 31 ff.;… Beschluss der Kammer vom 24.11.2020 --- 9 C 57/20 ---, juris Rn. 25 ff.;… Beschluss der Kammer vom 05.12.2019 --- 9 C 85/19 ---, juris Rn. 25 ff. und zur RiLi - LVVO 2011: Beschluss der Kammer vom 16.11.2017 --- 9 C 94/17 ---, juris Rn. 26 ff.; OVG Schleswig, Beschluss vom 18.04.2016 --- 3 NB 1/16 ---, n. v. S. 3).

    Diese Praxis ist in den Vorjahren stets von der Kammer als zulässig erachtet worden (Vorjahresbeschluss, n.v., S. 10; Beschluss der Kammer vom 07.03.2022 --- 9 C 41/21 ---, juris Rn. 27 ;… Beschluss der Kammer vom 24.11.2020 --- 9 C 57/20 ---, juris Rn. 27 ;… Beschluss der Kammer vom 05.12.2019 --- 9 C 85/19 ---, juris Rn. 31 ) und entspricht der Regelung in Ziff. 1.3 RiLi-LVVO 2022.

    Aufgrund dieser detaillierten Aufstellungen der zeitlichen Anforderung ist die vom Präsidium ausgesprochene Lehrdeputatsermäßigung von 2, 7 LVS weiterhin gerechtfertigt (zur Deputatsermäßigung in einem Umfang von 2, 7 LVS bis zu 30.09.2022: vgl. Vorjahresbeschluss, n.v., S. 11; Beschluss der Kammer vom 07.03.2022 --- 9 C 41/21 ---, juris Rn. 35 ).

    Die Deputatsermäßigung im Umfang von 2, 7 LVS findet ihre Grundlage in der Ziff. 2.2 RiLi-LVVO 2022 und erscheint ebenfalls angemessen (vgl. auch Vorjahresbeschluss, n.v., S. 11; sowie Beschluss der Kammer vom 07.03.2022 --- 9 C 41/21 ---, juris Rn. 36 ).

    Dabei ist nach der ständigen Rechtsprechung der Kammer (vgl. Vorjahresbeschluss, n.v., S. 14; Beschluss der Kammer vom 07.03.2022 --- 9 C 41/21 --- juris Rn. 49 ) und des Schleswig-Holsteinischen Oberverwaltungsgerichts (z. B. Beschluss vom 26.03.2014 --- 3 NB 1/14 ---, n. v., S. 4) kein Schwundabschlag zu berücksichtigen (vgl. auch VGH Mannheim…, Urteil vom 20.11.2013 --- NC 9 S 174/13 ---, juris Rn. 47).

    Rn. 46 Nach diesen Maßstäben begegnet der von der Antragsgegnerin berücksichtigte Dienstleistungsexport für die der Lehreinheit Vorklinische Medizin nicht zugeordneten Studiengänge Medizinische Informatik, Molecular Life Science (Bachelor und Master), Medizinische Ingenieurswissenschaft (Bachelor), Infektionsbiologie (Master), Physiotherapie (Bachelor) und Psychologie (Bachelor), Ergotherapie/Logopädie (Bachelor), Hebammenwissenschaft (Bachelor) sowie Pflege (Bachelor) keinen Bedenken (vgl. auch Vorjahresbeschluss, n.v., S. 14, wobei dort noch ein weiterer Export in den Studiengang Psychologie (Master) erfolgte; Beschluss der Kammer vom 07.03.2022 --- 9 C 41/21 --- juris Rn. 50 -52; OVG Schleswig, Beschluss vom 18.04.2016 --- 3 NB 1/16 ---, n. v., S. 4).

    Denn der betroffene Studienplatz wird auch im Falle der Beurlaubung rechtlich nicht "frei" und kann daher auch nicht anderweitig besetzt werden, weil der oder die Studierende jederzeit seine oder ihre Beurlaubung abbrechen und "seinen" oder "ihren" Studienplatz wieder in Anspruch nehmen kann (st. Rspr. der Kammer, vgl. Vorjahresbeschluss, n.v., S. 17; Beschluss der Kammer vom 07.03.2022 --- 9 C 41/21 -, juris Rn. 60 , und des OVG Schleswig, zuletzt Beschluss vom 29.05.2012 --- 3 NB 164/11 ---, n. v., S. 4).

  • VG Schleswig, 19.12.2024 - 9 C 40/24

    Keine vorläufige Zulassung zum Studium der Humanmedizin im 1. Fachsemester an der …

    Die Kammer hat sie bereits in den Vorjahren für gerechtfertigt befunden (…vgl. Vorjahresbeschluss, juris Rn. 28 ff.; Beschluss der Kammer vom 07.03.2022 --- 9 C 41/21 ---, juris Rn. 31 ff.;… Beschluss der Kammer vom 24.11.2020 --- 9 C 57/20 ---, juris Rn. 25 ff.;… Beschluss der Kammer vom 05.12.2019 --- 9 C 85/19 ---, juris Rn. 25 ff. und zur RiLi - LVVO 2011: Beschluss der Kammer vom 16.11.2017 --- 9 C 94/17 ---, juris Rn. 26 ff.; OVG Schleswig, Beschluss vom 18.04.2016 --- 3 NB 1/16 ---, n. v. S. 3).

    Aufgrund dieser detaillierten Aufstellungen der zeitlichen Anforderung ist die vom Präsidium ausgesprochene Lehrdeputatsermäßigung von 2, 7 LVS weiterhin gerechtfertigt (…zur Deputatsermäßigung in einem Umfang von 2, 7 LVS bis zu 30.09.2022: vgl. Vorjahresbeschluss, juris Rn. 31; Beschluss der Kammer vom 07.03.2022 --- 9 C 41/21 ---, juris Rn. 35 ).

    Die Deputatsermäßigung im Umfang von 2, 7 LVS findet ihre Grundlage in der Ziff. 2.2 RiLi-LVVO 2022 und erscheint ebenfalls angemessen (…vgl. auch Vorjahresbeschluss, juris Rn. 32; Beschluss der Kammer vom 07.03.2022 --- 9 C 41/21 ---, juris Rn. 36 ).

    Dabei ist nach der ständigen Rechtsprechung der Kammer (…vgl. Vorjahresbeschluss, juris Rn. 45; Beschluss der Kammer vom 07.03.2022 --- 9 C 41/21 --- juris Rn. 49 ) und des Schleswig-Holsteinischen Oberverwaltungsgerichts (z. B. Beschluss vom 26.03.2014 --- 3 NB 1/14 ---, n. v., S. 4) kein Schwundabschlag zu berücksichtigen (vgl. auch VGH Mannheim…, Urteil vom 20.11.2013 --- NC 9 S 174/13 ---, juris Rn. 47).

    Rn. 45 Nach diesen Maßstäben begegnet der von der Antragsgegnerin berücksichtigte Dienstleistungsexport für die der Lehreinheit Vorklinische Medizin nicht zugeordneten Studiengänge Medizinische Informatik, Molecular Life Science (Bachelor und Master), Medizinische Ingenieurswissenschaft (Bachelor), Infektionsbiologie (Master), Physiotherapie (Bachelor) und Psychologie (Bachelor), Ergotherapie/Logopädie (Bachelor), Hebammenwissenschaft (Bachelor) sowie Pflege (Bachelor) keinen Bedenken (…vgl. auch Vorjahresbeschluss, juris Rn. 46; Beschluss der Kammer vom 07.03.2022 --- 9 C 41/21 --- juris Rn. 50 -52; OVG Schleswig, Beschluss vom 18.04.2016 --- 3 NB 1/16 ---, n. v., S. 4).

    Denn der betroffene Studienplatz wird auch im Falle der Beurlaubung rechtlich nicht "frei" und kann daher auch nicht anderweitig besetzt werden, weil der oder die Studierende jederzeit seine oder ihre Beurlaubung abbrechen und "seinen" oder "ihren" Studienplatz wieder in Anspruch nehmen kann (…st. Rspr. der Kammer, vgl. Vorjahresbeschluss, juris Rn. 62; Beschluss der Kammer vom 07.03.2022 --- 9 C 41/21 ---, juris Rn. 60 , und des OVG Schleswig, zuletzt Beschluss vom 29.05.2012 --- 3 NB 164/11 ---, n. v., S. 4).

  • VG Schleswig, 20.12.2024 - 9 C 36/24

    Zulassung zum Studium der Psychologie (Bachelor, 1. Fachsemester) an der …

    Denn der betroffene Studienplatz wird auch im Falle der Beurlaubung rechtlich nicht "frei" und kann daher auch nicht anderweitig besetzt werden, weil der oder die Studierende jederzeit seine oder ihre Beurlaubung abbrechen und "seinen" oder "ihren" Studienplatz wieder in Anspruch nehmen kann (stRspr, vgl. VG Schleswig, Beschluss vom 7. März 2022 --- 9 C 41/21 ---, juris Rn. 60 , und des OVG Schleswig, Beschluss vom 29. Mai 2012 --- 3 NB 164/11 ---, n. v., S. 4).
  • VG Schleswig, 01.03.2024 - 9 C 14/23

    Vorläufige Zulassung außerhalb der festgesetzten Kapazität im Studiengang …

    Denn der betroffene Studienplatz wird auch im Falle der Beurlaubung rechtlich nicht "frei" und kann daher auch nicht anderweitig besetzt werden, weil der oder die Studierende jederzeit seine oder ihre Beurlaubung abbrechen und "seinen" oder "ihren" Studienplatz wieder in Anspruch nehmen kann (stRspr, vgl. VG Schleswig, Beschluss vom 07.03.2022 - 9 C 41/21 -, juris Rn. 60 , und des OVG Schleswig, Beschluss vom 29.05.2012 - 3 NB 164/11 -, n. v., S. 4).
  • VG Schleswig, 23.05.2025 - 9 C 47/24

    Zulassung zum Studium 1. Fachsemester in dem Masterstudiengang Klinische …

    Denn der betroffene Studienplatz wird auch im Falle einer Beurlaubung rechtlich nicht "frei" und kann daher auch dann nicht anderweitig besetzt werden, weil der oder die Studierende jederzeit seine oder ihre Beurlaubung abbrechen und seinen oder ihren Studienplatz wieder in Anspruch nehmen kann (stRspr, vgl. VG Schleswig, Beschluss vom 7. März 2022 - 9 C 41/21 -, juris Rn. 60 , und des OVG Schleswig, Beschluss vom 29. Mai 2012 - 3 NB 164/11 -, n. v., S. 4).
  • VG Schleswig, 20.02.2025 - 9 C 33/24

    Zulassung zum Studium der Psychologie (Bachelor, 1. Fachsemester) an der …

    Denn der betroffene Studienplatz wird auch im Falle einer Beurlaubung rechtlich nicht "frei" und kann daher auch dann nicht anderweitig besetz werden, weil der oder die Studierende jederzeit seine oder ihre Beurlaubung abbrechen und seinen oder ihren Studienplatz wieder in Anspruch nehmen kann (stRspr, vgl. VG Schleswig, Beschluss vom 7. März 2022 - 9 C 41/21 -, juris Rn. 60 , und des OVG Schleswig, Beschluss vom 29. Mai 2012 - 3 NB 164/11 -, n. v., S. 4).
  • VG Schleswig, 22.06.2023 - 9 C 55/22

    Keine vorläufige Zulassung zum Studium der Humanmedizin an der Universität Lübeck …

    Rn. 18 Nach den zur Gerichtsakte gereichten Unterlagen der Antragsgegnerin ist nach Auffassung der erkennenden Kammer nicht zweifelhaft, dass die Stelleneinstufung der Lehrpersonen fehlerfrei erfolgt ist (vgl. Beschluss der Kammer vom 07.03.2022 --- 9 C 41/21 ---, juris Rn. 22 ; im Folgenden: Vorjahresbeschluss).
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