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Weitere Entscheidung unten: BVerwG, 21.11.1989

Rechtsprechung
   BVerwG, 22.08.1989 - 9 C 49.89   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1989,14118
BVerwG, 22.08.1989 - 9 C 49.89 (https://dejure.org/1989,14118)
BVerwG, Entscheidung vom 22.08.1989 - 9 C 49.89 (https://dejure.org/1989,14118)
BVerwG, Entscheidung vom 22. August 1989 - 9 C 49.89 (https://dejure.org/1989,14118)
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Rechtsprechung
   BVerwG, 21.11.1989 - 9 C 49.89   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1989,6794
BVerwG, 21.11.1989 - 9 C 49.89 (https://dejure.org/1989,6794)
BVerwG, Entscheidung vom 21.11.1989 - 9 C 49.89 (https://dejure.org/1989,6794)
BVerwG, Entscheidung vom 21. November 1989 - 9 C 49.89 (https://dejure.org/1989,6794)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Asylanspruch eines Mitglieds der Eritrean Peoples Liberation Front (EPLF) - Gefahr politischer Verfolgung in Äthiopien

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ...Zitiert selbst (6)

  • BVerwG, 21.06.1988 - 9 C 12.88

    Bewilligung von Prozesskostenhilfe

    Auszug aus BVerwG, 21.11.1989 - 9 C 49.89
    Denn solange dieser Zusammenhang gegeben ist, genießt der politisch Verfolgte ungeachtet eines Zwischenaufenthalts in einem anderen, objektiv sicheren Land in der Bundesrepublik Asylrecht (Senatsurteil vom 21. Juni 1988 - BVerwG 9 C 12.88 - BVerwGE 79, 347 [BVerwG 21.06.1988 - 9 C 12/88]).

    Einen solchen Flüchtling will der Verwaltungsgerichtshof selbst dann nicht mehr als Schutzsuchenden ansehen, wenn er im Drittland sehr schnell und ohne Umschweife den Entschluß zur Weiterreise faßt, so daß sein Aufenthalt dort seinem äußeren Erscheinungsbild nach keinen stationären Charakter angenommen hat, worauf nach der Rechtsprechung des Senats (Urteil vom 21. Juni 1988 - BVerwG 9 C 12.88 - a.a.O.) aber abzuheben ist.

    Im Urteil vom 21. Juni 1988 - BVerwG 9 C 12.88 - (…a.a.O.) hat der Senat lediglich ausgesprochen, daß bei einem objektiv stationär gewordenen Drittlandaufenthalt des Verfolgten die Flucht auch dann beendet ist, wenn der Aufenthalt nach seiner subjektiven Vorstellung nur vorläufigen Charakter haben sollte.

    Für die Prüfung, ob sein Aufenthalt seinem Willen entsprechend oder auch entgegen seinen Vorstellungen nach den Umständen des Verweilens im Drittland nunmehr stationären Charakter angenommen hat, verbleibt es daher bei den im Senatsurteil vom 21. Juni 1988 - BVerwG 9 C 12.88 - (…a.a.O. S. 354 ff.) aufgezeigten Kriterien, wie insbesondere Existenzgründungsversuchen, Wohnraumbeschaffung auf Dauer oder der Länge des Aufenthalts.

    Des weiteren ist vorsorglich anzumerken, daß aus dem Umstand, daß die Klägerin keine Ausweispapiere vorgelegt hat, keine im Sinne des Senatsurteils vom 21. Juni 1988 - BVerwG 9 C 12.88 - (BVerwGE 79, 347 [BVerwG 21.06.1988 - 9 C 12/88]) für sie nachteiligen Schlüsse zu ziehen sind, wenn ihr Vortrag zutrifft, daß ihr die Papiere nach Beendigung der Reise weggenommen oder von ihrem Reisebegleiter einbehalten worden sind.

  • BVerwG, 15.12.1987 - 9 C 285.86

    Ausgestaltung - Bedeutung - Entscheidungsverfahren - Bundesamt - Ausländerbehörde …

    Auszug aus BVerwG, 21.11.1989 - 9 C 49.89
    Dieser Zustand ändert sich nicht dadurch, daß der Verfolgte einen anderen Staat, der ihm Sicherheit hätte bieten können, lediglich als Fluchtweg benutzt (Senatsurteil vom 15. Dezember 1987 - BVerwG 9 C 285.86 - BVerwGE 78, 332 [BVerwG 15.12.1987 - 9 C 285/86]).
  • BVerwG, 30.05.1989 - 9 C 44.88

    Drittstaat - Flüchtling - Aufbau einer Lebensgrundlage - Verfolgung

    Auszug aus BVerwG, 21.11.1989 - 9 C 49.89
    Sofern die Vorinstanz ihre Zweifel an dem von der Klägerin geltend gemachten Engagement für die EPLF überwinden kann und zur Annahme gelangen sollte, daß die äthiopischen Behörden ihr gegenüber ein Verfolgungsinteresse haben, so würde - hiervon geht das Berufungsgericht zutreffend aus - die in Eritrea seit Jahren bestehende Bürgerkriegssituation die Annahme einer politischen Verfolgung nicht von vornherein ausschließen (vgl. Senatsurteil vom 30. Mai 1989 - BVerwG 9 C 44.88 - DÖV 1989, 993 = Dok.Ber. A 1989, 245).
  • BVerwG, 21.11.1989 - 9 C 55.89

    Bewilligung von Prozesskostenhilfe

    Auszug aus BVerwG, 21.11.1989 - 9 C 49.89
    Keine Beendigung der Flucht eines politisch Verfolgten in einem sicheren Drittland bereits deshalb, weil er nicht schon bei Verlassen des Verfolgerlandes den Willen zur Weiterwanderung hatte (wie Senatsurteil vom heutigen Tag - BVerwG 9 C 55.89 - zur Veröffentlichung in der Entscheidungssammlung bestimmt).
  • BVerwG, 26.04.1960 - II C 68.58

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 21.11.1989 - 9 C 49.89
    Denn darin könnte nicht davon gesprochen werden, daß die Klägerin schuldhaft die Aufklärung des Sachverhalts erschwert hätte (vgl. Urteil vom 26. April 1960 - BVerwG 2 C 68.58 - BVerwGE 10, 270 [BVerwG 26.04.1960 - II C 68/58]).
  • BVerwG, 20.12.1960 - I C 148.59

    Behandlung eines in einem anderen Konventionsland als ausländischer Flüchtling …

    Auszug aus BVerwG, 21.11.1989 - 9 C 49.89
    Jede andere Betrachtungsweise wäre auch lebensfremd und würde an die Flucht die Maßstäbe einer normalen Reise anlegen, was nicht angängig ist (vgl. Urteil vom 20. Dezember 1960 - BVerwG 1 C 148.59 - Buchholz 402.22 Art. 1 GK Nr. 7).
  • BVerwG, 03.08.1990 - 9 B 45.90

    Vorbringen des Asylbewerbers - Deutsche Übersetzung seines fremdsprachlich …

    Durch die Urteile des Bundesverwaltungsgerichts vom 21. November 1989 - BVerwG 9 C 55.89 , ebenso BVerwG 9 C 36.89 , BVerwG 9 C 40.89 , BVerwG 9 C 49.89 , BVerwG 9 C 54.89 , BVerwG 9 C 56.89 und BVerwG 9 C 73.89 - (Buchholz 402.25, § 2 AsylVfG Nr. 13, zur Veröffentlichung in der Entscheidungssammlung vorgesehen) ist ferner geklärt, daß auch dann, wenn der politisch Verfolgte bei Fluchtantritt nur das Erreichen des sicheren Nachbarlandes vor Augen hatte, nicht schon wegen des Fehlens eines von vornherein auf Weiterreise gerichteten Willens die Prüfung entbehrlich ist, ob die Flucht nach ihrem Gesamtverlauf im Drittstaat nach objektiven Maßstäben stationären Charakter angenommen hat oder nicht.
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