Rechtsprechung
| BVerwG, 21.11.1989 - 9 C 52.89 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer
Asylanspruch von äthiopischem Staatsangehörigen eritreischer Volkszugehörigkeit - Mitglied der Eritrean Peoples Liberation Front (EPLF)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VG Stuttgart, 24.08.1988 - A 17 K 11172/87
- VGH Baden-Württemberg, 17.04.1989 - A 13 S 1669/88
- BVerwG, 21.11.1989 - 9 C 52.89
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (5)
- BVerwG, 21.06.1988 - 9 C 12.88
Bewilligung von Prozesskostenhilfe
Auszug aus BVerwG, 21.11.1989 - 9 C 52.89
Denn solange dieser Zusammenhang gegeben ist, genießt der politisch Verfolgte ungeachtet eines Zwischenaufenthalts in einem anderen, objektiv sicheren Land in der Bundesrepublik Asylrecht (Senatsurteil vom 21. Juni 1988 - BVerwG 9 C 12.88 - BVerwGE 79, 347 [BVerwG 21.06.1988 - 9 C 12/88] ).Einen solchen Flüchtling will der Verwaltungsgerichtshof selbst dann nicht mehr als Schutzsuchenden ansehen, wenn er im Drittland sehr schnell und ohne Umschweife den Entschluß zur Weiterreise faßt, so daß sein Aufenthalt dort seinem äußeren Erscheinungsbild nach keinen stationären Charakter angenommen hat, worauf nach der Rechtsprechung des Senats (Urteil vom 21. Juni 1988 - BVerwG 9 C 12.88 - a.a.O.) aber abzuheben ist.
Im Urteil vom 21. Juni 1988 - BVerwG 9 C 12.88 - (…a.a.O.) hat der Senat lediglich ausgesprochen, daß bei einem objektiv stationär gewordenen Drittlandaufenthalt des Verfolgten die Flucht auch dann beendet ist, wenn der Aufenthalt nach seiner subjektiven Vorstellung nur vorläufigen Charakter haben sollte.
Für die Prüfung, ob sein Aufenthalt seinem Willen entsprechend oder auch entgegen seinen Vorstellungen nach den Umständen des Verweilens im Drittland nunmehr stationären Charakter angenommen hat, verbleibt es daher bei den im Senatsurteil vom 21. Juni 1988 - BVerwG 9 C 12.88 - (…a.a.O. S. 354 ff.) aufgezeigten Kriterien, wie insbesondere Existenzgründungsversuchen, Wohnraumbeschaffung auf Dauer oder der Länge des Aufenthalts.".
Im Rahmen der Würdigung aller Fluchtumstände wird möglicherweise auch von Bedeutung sein, daß der Beigeladene nach seinem Bekunden seinen Paß vernichtet und vor dem Berufungsgericht eingeräumt hat, über seinen Reiseweg zunächst falsche Angaben gemacht zu haben (vgl. dazu Senatsurteil vom 21. Juni 1988 - BVerwG 9 C 12.88 - BVerwGE 79, 347 [BVerwG 21.06.1988 - 9 C 12/88] ).
- BVerwG, 21.11.1989 - 9 C 55.89
Bewilligung von Prozesskostenhilfe
Auszug aus BVerwG, 21.11.1989 - 9 C 52.89
Keine Beendigung der Flucht eines politisch Verfolgten in einem sicheren Drittland bereits deshalb, weil er nicht schon bei Verlassen des Verfolgerlandes den Willen zur Weiterwanderung hatte (wie Senatsurteil vom heutigen Tag - BVerwG 9 C 55.89 - zur Veröffentlichung in der Entscheidungssammlung bestimmt).Hierzu hat der Senat in einer Parallelsache - BVerwG 9 C 55.89 - mit zur Veröffentlichung in der Entscheidungssammlung bestimmtem Urteil vom heutigen Tage ausgeführt:.
- BVerwG, 15.12.1987 - 9 C 285.86
Ausgestaltung - Bedeutung - Entscheidungsverfahren - Bundesamt - Ausländerbehörde …
Auszug aus BVerwG, 21.11.1989 - 9 C 52.89
Dieser Zustand ändert sich nicht dadurch, daß der Verfolgte einen anderen Staat, der ihm Sicherheit hätte bieten können, lediglich als Fluchtweg benutzt (Senatsurteil vom 15. Dezember 1987 - BVerwG 9 C 285.86 - BVerwGE 78, 332 [BVerwG 15.12.1987 - 9 C 285/86] ). - BVerwG, 30.05.1989 - 9 C 44.88
Drittstaat - Flüchtling - Aufbau einer Lebensgrundlage - Verfolgung
Auszug aus BVerwG, 21.11.1989 - 9 C 52.89
An der Bejahung dieser Frage würde sich das Berufungsgericht mit Recht nicht von vornherein durch die in Eritrea seit Jahren bestehende Bürgerkriegssituation gehindert sehen (vgl. Senatsurteil vom 30. Mai 1989 - BVerwG 9 C 44.88 - DÖV 1989, 993 = Dok. Ber. A 1989, 245). - BVerwG, 20.12.1960 - I C 148.59
Behandlung eines in einem anderen Konventionsland als ausländischer Flüchtling …
Auszug aus BVerwG, 21.11.1989 - 9 C 52.89
Jede andere Betrachtungsweise wäre auch lebensfremd und würde an die Flucht die Maßstäbe einer normalen Reise anlegen, was nicht angängig ist (vgl. Urteil vom 20. Dezember 1960 - BVerwG 1 C 148.59 - Buchholz 402.22 Art. 1 GK Nr. 7).
- BVerwG, 20.03.1990 - 9 C 6.90
Fluchtbeendigung durch Erreichen eines sicheren Drittstates - Beteiligung an …
An der Bejahung dieser Frage müßte sich das Berufungsgericht wegen der in Eritrea bestehenden Bürgerkriegsituation nicht grundsätzlich gehindert sehen (vgl. BVerfG, Beschluß vom 10. Juli 1989 - 2 BvR 502/86 u.a. - BVerfGE 80, 315 ; Urteile vom 21. Oktober 1989 - BVerwG 9 C 52.89 - und vom 21. November 1989 - BVerwG 9 C 73.89 -).
Bitte loggen Sie sich ein, um diese Funktion zu nutzen. Falls Sie noch kein Benutzerkonto haben, können Sie sich in weniger als einer Minute eines kostenlos anlegen "Registrieren".