Rechtsprechung
| BVerwG, 11.11.1993 - 9 C 53.93 |
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Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer
Verfahrenseinstellung nach Zurücknahme einer Revision
Wird zitiert von ...
- VGH Hessen, 02.11.2005 - 6 UE 2262/03 Auf die örtlich begrenzte Gruppenverfolgung, von der Kurden in den Notstandsprovinzen der Türkei nach der Rechtsprechung des Senats seit Mitte 1993 betroffen waren (vgl. das bereits genannte Urteil vom 14.10.1998 - 6 UE 214/98.A - S. 35 ff. und Urteil vom 27.01.1999 - 6 UE 1293/96.A - S. 17 f.), als sog. objektiven Nachfluchtgrund können sich die Kläger nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts schon deshalb nicht berufen, weil sie sich zum Zeitpunkt des Einsetzens der Gruppenverfolgung nicht in dem verfolgungsbetroffenen Gebiet aufgehalten haben (vgl. Urteil vom 09.09.1997 - 9 C 53.93 - EZAR203Nr. 11).
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