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| VG Schleswig, 20.01.2021 - 9 C 56/20 |
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- Justiz Schleswig-Holstein
Keine vorläufige Zulassung zum Studium der Humanmedizin an der Christian-Albrechts-Universität zu Kiel zum Wintersemester 2020/2021 (Sammelentscheidung)
Wird zitiert von ... (5) Zitiert selbst (29)
- VG Schleswig, 27.11.2019 - 9 C 97/19
Zulassung zum Studium der Humanmedizin an der Christian-Albrechts-Universität zu …
Auszug aus VG Schleswig, 20.01.2021 - 9 C 56/20
Dabei haben sich hinsichtlich der Planstellen und der Deputatsreduzierungen nur geringe Unterschiede zum Vorjahr ergeben (vgl. VG Schleswig, Beschluss vom 27. November 2019 - 9 C 97/19 - juris Rn. 13 ff.).Hinsichtlich der Ausstattung der einzelnen Institute und der sich zu diesem Studienjahr ergebenden Veränderungen wird auf den Vorjahresbeschluss (VG Schleswig, Beschluss vom 27. November 2019 - 9 C 97/19 - juris Rn. 15) und die Ausführungen der Antragsgegnerin in ihren Schriftsätzen Bezug genommen.
Dies ist nicht zu beanstanden (vgl. VG Schleswig, Beschluss vom 27. November 2019 - 9 C 97/19 - juris Rn. 22).
Dies hat die Kammer in den vergangenen Jahren akzeptiert (vgl. VG Schleswig, Beschluss vom 27. November 2019 - 9 C 97/19 - juris Rn. 20).
Die gewährten Deputatsreduzierungen sind bereits in den Vorjahren von der Kammer akzeptiert worden (vgl. VG Schleswig, Beschluss vom 27. November 2019 - 9 C 97/19 - juris Rn. 38 ff. m.w.N., zuletzt bestätigt durch OVG Schleswig, Beschluss vom 26. Januar 2018 - 3 NB 34/17 - n. v.).
Dabei handelt es sich um eine Verlängerung der bereits in den Vorjahren bestehenden Lehrdeputatsermäßigung, die von der Kammer in der Vergangenheit anerkannt wurde (vgl. VG Schleswig, Beschluss vom 27. November 2019 - 9 C 97/19 - juris Rn. 38).
Sie wurde durch das Präsidium für die Zeit vom 1. April 2020 bis zum 31. März 2024 gewährt und im Übrigen für Herrn Prof. Dr. Xxxx in den vergangenen Jahren von der Kammer stets anerkannt (vgl. VG Schleswig, Beschluss vom 27. November 2019 - 9 C 97/19 - juris Rn. 38 m.w.N.).
Da die Antragsteller dagegen im Übrigen keine Bedenken erhoben haben, die Kammer die Ermäßigungen in den Vorjahren eingehend geprüft und das OVG Schleswig die Beschlüsse der Kammer jeweils bestätigt hat, wird auf den Vorjahresbeschluss (VG Schleswig, Beschluss vom 27. November 2019 - 9 C 97/19 - juris Rn. 38 ff. m.w.N.) und die schriftsätzlichen Ausführungen der Antragsgegnerin Bezug genommen.
Dabei ist nach der ständigen Rechtsprechung der Kammer (VG Schleswig, Beschluss vom vom 27. November 2019 - 9 C 97/19 - juris Rn. 50) und des OVG Schleswig (z. B. Beschluss vom 26. März 2014 - 3 NB 1/14 - n. v.) kein Schwundabschlag zu berücksichtigen (vgl. auch VGH Mannheim, Urteil vom 20. November 2013.
Die Vorlesungen, die gleichzeitig für Zahn- und Humanmediziner?innen angeboten werden, wurden unter Berücksichtigung der Rechtsprechung des Vorjahresbeschlusses in der Exportberechnung nicht berücksichtigt (VG Schleswig, Beschluss vom 27. November 2019 - 9 C 97/19 - juris Rn. 61).
In dem Modul Proteinbiochemie nahmen Biochemie-Studierende nach Angaben der Antragsgegnerin nicht teil; bei dem Modul Neurochemie gab es keine vorklinische Beteiligung (vgl. VG Schleswig, Beschluss vom 27. November 2019 - 9 C 97/19 - juris Rn. 66).
Denn der betroffene Studienplatz wird auch im Falle der Beurlaubung rechtlich nicht "frei" und kann daher auch nicht anderweitig besetzt werden, weil der oder die Studierende jederzeit seine oder ihre Beurlaubung abbrechen und "seinen" oder "ihren" Studienplatz wieder in Anspruch nehmen kann (stRspr, vgl. VG Schleswig, Beschluss vom 27. November 2019 - 9 C 97/19 - juris Rn. 85, OVG Schleswig, zuletzt Beschluss vom 29. Mai 2012 - 3 NB 164/11 - n. v.).
- BVerwG, 04.03.2015 - 6 B 39.14
Ausschöpfung der Studienplatzkapazität; Studiengang Medizin; …
Auszug aus VG Schleswig, 20.01.2021 - 9 C 56/20
Genauso wenig ist es kapazitätsrechtlich erforderlich, Gruppengrößen oder Anrechnungsfaktoren normativ zu regeln (BVerwG, Beschluss vom 4. März 2015 - 6 B 39.14 - juris Rn. 17) und für die aufnehmenden Studiengänge jeweils Curricular(norm)werte festzusetzen (vgl. OVG Schleswig, Beschluss vom 8. April 2014 - 3 NB 123/13 - n. v.).Die Gruppengröße in den importierenden Studiengängen kann abstrakt oder nach den in der Hochschulwirklichkeit in den letzten Jahren durchschnittlich festgestellten Gruppengrößen bestimmt werden (BVerwG, Beschluss vom 4. März 2016 - 6 B 39/14 - juris Rn. 17).
- OVG Rheinland-Pfalz, 12.04.2016 - 6 B 10087/16
Kapazitätsberechnung bei zulassungsbeschränktem Studienfach
Auszug aus VG Schleswig, 20.01.2021 - 9 C 56/20
Ausgehend davon hält es die Kammer auch nicht für erforderlich, jeweils die Einhaltung des Curricularnormwertes für den aufnehmenden Studiengang zu überprüfen; auch für ein solches Erfordernis gibt § 12 HZVO nichts her (so auch OVG Münster…, Beschluss vom 19. Dezember 2013 - 13 C 107/13 - juris Rn. 18; VGH Kassel…, Beschluss vom 24. September 2009 - 10 B 1142/09.MM.W8 - juris Rn. 12 f.; anders: OVG Lüneburg…, Beschluss vom 15. April 2014 - 2 NB 103/13 - juris Rn. 42 ff. und OVG Koblenz, Beschluss vom 12. April 2016 - 6 B 10087/16 - juris Rn. 10 ff.).Dies ist nicht zu beanstanden (vgl. OVG Koblenz, Beschluss vom 12. April 2016 - 6 B 10087/16 - juris Rn. 7).
- VG Freiburg, 14.02.2012 - NC 6 K 2025/09
Hochschulrecht; Hochschulzulassung - Akademische Mitarbeiter; unbefristet; …
Auszug aus VG Schleswig, 20.01.2021 - 9 C 56/20
Solange eine Entfristung vor dem Arbeitsgericht nicht erfolgreich geltend gemacht wurde, wäre eine arbeitsrechtliche Unwirksamkeit der Befristung kapazitätsrechtlich ohne Belang (OVG Schleswig, Beschluss vom 5. Oktober 2012 - 3 NV 5/12 - n. v.; OVG Münster…, Beschluss vom 31. Juli 2012 - 13 C 28/12 - juris Rn. 14; vgl. auch VG Freiburg, Urteil vom 14. Februar 2012 - NC 6 K 2025/09 - juris Rn. 37).Der sich daraus ergebende und in die Berechnung eingestellte Curricularanteil der Vorklinik von 0, 7513 (Anlage 1 zum Schriftsatz vom 21. Oktober 2020) liegt unter dem nach dem früheren Beispielsstundenplan der ZVS angenommenen Mindestwert von 0, 8666 (vgl. OVG Lüneburg…, Beschluss vom 18. Juli 2016 - 2 NB 336/15 - juris Rn. 7; und VG Freiburg, Urteil vom 14. Februar 2012 - NC 6 K 2025/09 - juris Rn. 86;… Zimmerling/Brehm a. a. O. Rn. 485 ff. m. w. N.).
- BVerfG, 22.10.1991 - 1 BvR 393/85
Zulassung zum Studium
Auszug aus VG Schleswig, 20.01.2021 - 9 C 56/20
Soweit in dieses Teilhaberecht durch absolute Zulassungsbeschränkungen eingegriffen wird, ist dies nur auf einer gesetzlichen Grundlage statthaft und nur dann verfassungsgemäß, wenn dies zum Schutz eines überragend wichtigen Gemeinschaftsgutes - Funktionsfähigkeit der Universitäten in Wahrnehmung ihrer Aufgaben in Forschung, Lehre und Studium - und nur in den Grenzen des unbedingt Erforderlichen unter erschöpfender Nutzung der vorhandenen, mit öffentlichen Mitteln geschaffenen Ausbildungskapazitäten angeordnet wird (BVerfG, Beschluss vom 22. Oktober 1991 - 1 BvR 393/85 - BVerfGE 85, 36 ff.).Die anhand von Zahlenwerten und Formeln vorzunehmende Ermittlung der Ausbildungskapazität unterliegt einschließlich ihrer Ableitung (BVerfG, Beschluss vom 22. Oktober 1991, a. a. O., BVerfGE 85, 36 ff.) schon im Eilverfahren einer eingehenden verwaltungsgerichtlichen Kontrolle (vgl. BVerfG, Beschluss vom 31. März 2004.
- OVG Nordrhein-Westfalen, 04.09.2017 - 13 C 16/17
Zulassung zum Studium der Humanmedizin i.R.d. Kapazitätserschöpfungsgebots
Auszug aus VG Schleswig, 20.01.2021 - 9 C 56/20
- 13 C 16/17 -, juris Rn. 9 ff.).Für eine allenfalls denkbare faktische Umwandlung einer befristeten in eine unbefristete Stelle gibt es bisher keine Anhaltspunkte (vgl. dazu OVG Münster…, Beschluss vom 10. Mai 2012 - 13 C 6/12 - juris Rn. 17 und vom 4. September 2017 - 13 C 16/17 - juris Rn. 9 ff.).
- VGH Baden-Württemberg, 20.11.2013 - NC 9 S 174/13
Kein Anspruch auf Zulassung zum Studium aus Überschreitung des Gesamt-CNW für den …
Auszug aus VG Schleswig, 20.01.2021 - 9 C 56/20
- NC 9 S 174/13 - juris Rn. 47). - VGH Hessen, 24.09.2009 - 10 B 1142/09
Erlass einer einstweiligen Anordnung - Zulassung zum Studiengang Medizin - …
Auszug aus VG Schleswig, 20.01.2021 - 9 C 56/20
Ausgehend davon hält es die Kammer auch nicht für erforderlich, jeweils die Einhaltung des Curricularnormwertes für den aufnehmenden Studiengang zu überprüfen; auch für ein solches Erfordernis gibt § 12 HZVO nichts her (so auch OVG Münster…, Beschluss vom 19. Dezember 2013 - 13 C 107/13 - juris Rn. 18; VGH Kassel, Beschluss vom 24. September 2009 - 10 B 1142/09.MM.W8 - juris Rn. 12 f.; anders: OVG Lüneburg…, Beschluss vom 15. April 2014 - 2 NB 103/13 - juris Rn. 42 ff. und OVG Koblenz…, Beschluss vom 12. April 2016 - 6 B 10087/16 - juris Rn. 10 ff.). - OVG Niedersachsen, 03.09.2010 - 2 NB 394/09
Einstweilige Anordnung bzgl. der Zulassung zu einem Vollstudienplatz oder …
Auszug aus VG Schleswig, 20.01.2021 - 9 C 56/20
Die Kammer hat in den Vorjahren in ständiger Rechtsprechung die von der Antragsgegnerin für Vorlesungen angenommene Gruppengröße von 180 gebilligt und ist dabei der Rechtsprechung des OVG Lüneburg (Beschluss vom 3. September 2010 - 2 NB 394/09 - juris Rn. 79 ff. …und vom 11. Juli 2008 - 2 NB 487/07 u. a. - juris Rn. 51 ff.) und des OVG Schleswig (Beschluss vom 30. September 2011 - 3 NB 18/11 - n. v.) gefolgt. - OVG Nordrhein-Westfalen, 08.05.2008 - 13 C 75/08
Anspruch auf nähere Quantifizierung der Mitwirkung eines Lehrkörpers bei …
Auszug aus VG Schleswig, 20.01.2021 - 9 C 56/20
- 9 C 54/12 - n. v.; OVG Lüneburg, Beschluss vom 9. September 2015 - 2 NB 368/14 - juris Rn. 97; OVG Münster, Beschluss vom 8. August 2008 - 13 C 75/08 - juris Rn. 12 und VGH Kassel, Beschluss vom 10. März 1994 - 3 Ga 23024/93 Nc - juris Rn. 6; Bahro/Berlin, Hochschulzulassungsrecht, 4. Aufl. S. 398). - OVG Nordrhein-Westfalen, 19.12.2013 - 13 C 107/13
Antrag auf vorläufige Zulassung zum Studium der Humanmedizin im 1. Klinischen …
- OVG Niedersachsen, 09.09.2015 - 2 NB 368/14
Kapazität; Kapazitätserschöpfungsgebot; Mitternachtszählung; Privatpatienten; …
- VGH Baden-Württemberg, 11.06.2013 - NC 9 S 675/12
Auslegung von § 11 KapVO VII (juris: KapVO BW 202); Grundsatz der Unzulässigkeit …
- OVG Saarland, 17.07.2006 - 3 X 3/06
Vorläufige Zulassung zum Studium der Humanmedizin im Wintersemester 2005/2006 im …
- OVG Niedersachsen, 10.12.2010 - 2 NB 199/10
Zulassung zum Studium der Zahnmedizin im Sommersemester 2010
- OVG Niedersachsen, 15.04.2014 - 2 NB 103/13
Kürzung des für die Kapazitätsberechnung maßgeblichen Curriculareigenanteils im …
- OVG Saarland, 16.07.2012 - 2 B 56/12
Vorläufige Zulassung zum Studium der Humanmedizin an der Universität des …
- OVG Niedersachsen, 11.07.2008 - 2 NB 487/07
Zulassung zum Studium der Humanmedizin - Sommersemester 2007 - Beschwerde im …
- OVG Schleswig-Holstein, 15.04.2004 - 3 NB 16/03
Curricularanteil, Dienstleistungsexport, Humanmedizin, Schwundquote, …
- VGH Bayern, 26.07.2011 - 7 CE 11.10288
Universität Würzburg; Humanmedizin; Wintersemester 2010/2011; …
- BVerwG, 20.02.2007 - 7 C 19.07
Vorläufige Streitwertfestsetzung nach dem Marktwert der Emissionsberechtigungen
- VGH Hessen, 10.03.1994 - 3 Ga 23024/93
Zulassung zum Humanmedizinstudium
- VG Leipzig, 28.01.2015 - 2 K 455/13
Anspruch auf Zulassung auf einen Studienplatzes außerhalb der festgesetzten …
- OVG Niedersachsen, 18.07.2016 - 2 NB 336/15
Beobachtungspflicht; Curricularanteil; Curricularnormwert; Kapazität; …
- AG Wipperfürth, 08.04.2003 - 9 C 28/03
Nachbarrechtliche Streitigkeit; Beschädigung eines Traktors durch einen …
- BVerfG, 31.03.2004 - 1 BvR 356/04
Anforderungen an die Sachverhaltsaufklärung in einem verwaltungsgerichtlichen …
- OVG Nordrhein-Westfalen, 31.07.2012 - 13 C 28/12
Vorläufige Zulassung zum Studium der Medizin im 1. Fachsemester zum …
- OVG Nordrhein-Westfalen, 10.05.2012 - 13 C 6/12
Herleitung eines Anspruchs auf eine weitergehende kapazitätsrechtliche Erhöhung …
- VG Schleswig, 08.11.2018 - 9 C 50/18
Zulassung zum Studium der Humanmedizin im 1. Fachsemester im Wintersemester …
- VG Schleswig, 13.02.2025 - 9 C 51/24
Zulassung zum Studium der Humanmedizin an der Christian-Albrechts-Universität zu …
Rn. 30 Nach den zur Gerichtsakte gereichten Unterlagen der Antragsgegnerin ist nach Auffassung der erkennenden Kammer nicht zweifelhaft, dass die Stelleneinstufung der Lehrpersonen fehlerfrei erfolgt ist (vgl. VG Schleswig, Beschluss vom 20.01.2021 --- 9 C 56/20 ---, juris Rn. 20 ff.).Insgesamt führt dies zu einem Plus von 2 LVS im Physiologischen Institut und ist daher kapazitätserhöhend (vgl. VG Schleswig, Beschluss vom 20.01.2021 --- 9 C 56/20 ---, juris Rn. 31 ).
In den Folgejahren hat die Antragsgegnerin für den Dienstleistungsexport in den Studiengang Zahnmedizin einen CAq-Wert von 0, 7513 angesetzt, der kapazitätsgünstig unter dem Wert von 0, 8666 lag und daher nicht zu beanstanden war (VG Schleswig…, Beschluss vom 27.11.2019 --- 9 C 97/19 ---, juris Rn. 61 ; VG Schleswig, Beschluss vom 20.01.2021 --- 9 C 56/20 ---, juris Rn. 78 ).
In den Kapazitätsberechnungen der Vorjahre ist die Berücksichtigung der Doppel- und Zweitstudierenden aufgrund ihrer Anzahl regelmäßig nicht zu vernachlässigen gewesen, da sich daraus meist ein Unterschied von mindestens einem Studienplatz ergeben hat (…vgl. Vorjahresbeschluss, juris Rn. 65, 86; VG Schleswig…, Beschluss vom 15.06.2022 --- 9 C 36/21 ---, juris Rn. 66, 89; VG Schleswig, Beschluss vom 20. Januar 2021 - 9 C 56/20 -, juris Rn. 79 ; VG Schleswig…, Beschluss vom 27.11.2019 --- 9 C 97/19 ---, juris Rn. 62 ).
- VG Schleswig, 27.09.2024 - 9 C 25/23
Zulassung zum Studium der Humanmedizin an der Christian-Albrechts-Universität zu …
Rn. 19 Nach den zur Gerichtsakte gereichten Unterlagen der Antragsgegnerin ist nach Auffassung der erkennenden Kammer nicht zweifelhaft, dass die Stelleneinstufung der Lehrpersonen fehlerfrei erfolgt ist (vgl. VG Schleswig, Beschluss vom 20.01.2021 --- 9 C 56/20 ---, juris Rn. 20 ff.).Keine Bedenken hat die Kammer gegen die unveränderte Praxis der Antragsgegnerin, das Stundendeputat des Herrn Prof. Dr. C. bei der Kapazitätsberechnung außer Betracht zu lassen (vgl. VG Schleswig, Beschluss vom 20.01.2021 --- 9 C 56/20 ---, juris Rn. 31 ).
In den Folgejahren hat die Antragsgegnerin für den Dienstleistungsexport in den Studiengang Zahnmedizin einen CAq-Wert von 0, 7513 angesetzt, der kapazitätsgünstig unter dem Wert von 0, 8666 lag und daher nicht zu beanstanden war (VG Schleswig…, Beschluss vom 27.11.2019 --- 9 C 97/19 ---, juris Rn. 61 ; VG Schleswig, Beschluss vom 20.01.2021 --- 9 C 56/20 ---, juris Rn. 78 ).
- OVG Schleswig-Holstein, 19.11.2025 - 3 NB 3/24
Zulassung zum Studium der Humanmedizin 1. Fachsemester
Rn. 4 Das Verwaltungsgericht geht im angegriffenen Beschluss insgesamt davon aus, dass sich die reguläre Stellenausstattung gegenüber den Vorjahren nicht verändert habe und dass die Antragsgegnerin von einer zutreffenden Anzahl an Planstellen und verfügbaren Lehrveranstaltungsstunden ausgegangen sei (…vgl. Beschl.-Abdr. S. 9 und die Stellenübersicht auf Beschl.-Abdr. S. 7 sowie die Vorjahresbeschlüsse des Verwaltungsgerichts vom 15.06.2022 - 9 C 36/21 -, juris Rn. 14 -24, und vom 20.01.2021 - 9 C 56/20 -, juris Rn. 14 -34, mit denen die von der Antragsgegnerin zugrunde gelegte Stellenausstattung und die Deputatsberechnung jeweils gebilligt wurde).Soweit in diese Berechnung indes die Prämisse aus dem Berechnungszeitraum für das Wintersemester 2020/2021 übernommen wurde, dass im Anatomischen Institut 3, 5 unbefristete Stellen der Wertigkeit E13/E14 bzw. A13/A14 und 7 befristete Qualifikationsstellen der Wertigkeit A13/A14 bzw. E13/E14 zur Verfügung stünden (vgl. VG Schleswig, Beschl. v. 20.01.2021 - 9 C 56/20 -, juris Rn. 16 ), erweist sich diese als unzutreffend.
- OVG Schleswig-Holstein, 17.07.2025 - 3 NB 11/22
Zulassung zum Studium der Humanmedizin im 1. Fachsemester, hier: Berechnung des …
Rn. 4 a. Betreffend das Anatomische Institut geht das Verwaltungsgericht im angegriffenen Beschluss von einer Verringerung des unbereinigten Lehrangebots um eine Lehrveranstaltungsstunde (LVS) gegenüber der von der Kammer mit Beschluss vom 20. Januar 2021 - 9 C 56/20 u. a. - (im Folgenden: Vorjahresbeschluss) gebilligten Vorjahresberechnung, mithin von nunmehr 91, 5 LVS, aus (vgl. Beschl.-Abdr. S. 5). - VG Schleswig, 15.06.2022 - 9 C 36/21
Keine vorläufige Zulassung zum Studium der Humanmedizin an der …
Das ist eine Reduktion um 4 LVS im Vergleich zum Vorjahr (vgl. Beschluss der Kammer vom 20.01.2021 ? 9 C 56/20 u. a.?, n. v. S. 5 f.; im Folgenden: Vorjahresbeschluss).
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