Rechtsprechung
| OVG Rheinland-Pfalz, 12.05.1981 - 9 C 58/80 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- ArgeLandentwicklung
Abwägungsgebot; Ermessensausübung; Flurbereinigungsgericht; Klagebefugnis der Teilnehmergemeinschaft; Planfeststellung
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Planfeststellung/Klagebefugnis der Teilnehmergemeinschaft; Planfeststellung/Abwägungsgebot; Flurbereinigungsgericht/Ermessensausübung
Wird zitiert von ... (6) Zitiert selbst (4)
- BVerwG, 14.02.1975 - IV C 21.74
Schutzauflagen zugunsten betroffener Grundstücke - Planfeststellungsbeschluss zum …
Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 12.05.1981 - 9 C 58/80
Dieses Abwägungsgebot verleiht dem von der Planung betroffenen Rechtsträger ein subjektiv öffentliches Recht auf eine gerechte Abwägung seiner rechtlich geschützten Belange mit entgegengesetzten anderen Belangen (BVerwGE 48, 56 (66)).Die gerichtliche Überprüfung im Rahmen des Abwägungsgebotes hat sich daher auf die Frage zu beschränken, ob die Planungsbehörde die abwägungserheblichen Gesichtspunkte rechtlich und tatsächlich zutreffend bestimmt, und ob sie die aufgezeigten Grenzen der ihr obliegenden Gewichtung eingehalten hat (BVerwGE 48, 56 (63, 64);… Quadflieg, Recht der Flurbereinigung, Stand 1981, Rdnr. 70 zu § 41 FlurbG).
- BVerwG, 12.12.1969 - IV C 105.66
Rechtsnatur der Genehmigung eines Bebauungsplans; Rechtsfolgen der …
Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 12.05.1981 - 9 C 58/80
Die Befugnis zur Aufstellung und Feststellung des Wege- und Gewässerplanes schließt einen weitgehenden Spielraum an Gestaltungsfreiheit ein, da Planung ohne eine solche Gestaltungsfreiheit nicht denkbar ist (vgl. BVerwGE 34, 301 (304), 48, 56 (59)). - BVerwG, 30.04.1969 - IV C 6.68
Wesen des Abwägungsgebot in der Bauleitplanung; Enteignende Vorwirkung eines …
Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 12.05.1981 - 9 C 58/80
Überdies folgt aus dem Wesen einer rechtsstaatlichen Planung - ohne daß es hierfür einer ausdrücklichen Regelung im Flurbereinigungsgesetz bedürfte -, daß der Planungsträger der Flurbereinigung verpflichtet ist, die von der Planung berührten öffentlichen Interessen und gemeinschaftlichen Belange der Teilnehmer gegeneinander und untereinander gerecht abzuwägen (vgl. BVerwG in BauR 1970, 35 (36); DÖV 1978, 410 (411)). - BVerwG, 09.07.1964 - I CB 43.64
Wegeausbau; Obstbäume/Erstattungspflicht für zu übernehmende Obstbäume; …
- BVerwG, 26.10.2006 - 10 C 12.05
Flurbereinigung; Flurbereinigungsplan; Wegefläche; Grunddienstbarkeit; Geh- und …
Doch ist damit noch nicht die Frage beantwortet, ob die Verpflichtung, dass die Grundstücke durch Wege zugänglich gemacht werden müssen (§ 44 Abs. 3 Satz 3 Halbs. 1 FlurbG), einen davon zu trennenden, abfindungsunabhängigen Anspruch begründet, der als solcher selbstständig durchgesetzt werden kann (so VGH München, Urteil vom 4. Dezember 1980 - 13 A 80 A.318 - RzF - 20 zu § 44 Abs. 3 Satz 3 FlurbG sowie OVG Koblenz, Urteil vom 12. Mai 1981 - 9 C 58/80 - RdL 1981, 241 ;… a.A.: Schwantag, in: Seehusen/Schwede, FlurbG, 7. Aufl. 1997, § 59 Rn. 12). - OVG Niedersachsen, 28.09.2006 - 15 KF 8/04
Zusammenlegung von Grundstücken im Hinblick auf eine nachhaltige Verbesserung der …
Die Befugnis zur Aufstellung und Feststellung eines Wege- und Gewässerplans schließt einen weiten Spielraum an Gestaltungsfreiheit ein, da eine Planung ohne eine solche Gestaltungsfreiheit nicht denkbar ist (vgl. OVG Koblenz, Urt. v. 12. Mai 1981 - 9 C 58/80 -, RdL 1981, 241).Die darin liegende Gewichtung der von der Planung berührten öffentlichen und privaten Belange ist vielmehr im Gegenteil ein wesentliches Element der planerischen Gestaltungsfreiheit und als solches der verwaltungsgerichtlichen Kontrolle entzogen (…vgl. BVerwG, Urt. v. 12. Dezember 1969 - BVerwG IV C 105.66 -, BVerwGE 34, 301, 309;… Urt. v. 4. Juli 1974 - BVerwG 42.73 -, BVerwGE 45, 309, 313/314;… Urt. v. 14. Februar 1975 - BVerwG IV C 21.74 -, BVerwGE 48, 56, 63/64;… diese für das Bauplanungsrecht entwickelten Grundsätze gelten auch für die Aufstellung des Planes nach § 41 FlurbG: vgl. Nds. OVG, Urt. v. 22. Oktober 1980 - F OVG A 216/78 -, RzF 36 I S. 123; OVG Koblenz, Urt. v. 12. Mai 1981 - 9 C 58/80 -, RdL 1981, 241, 242).
- OVG Rheinland-Pfalz, 05.07.1983 - 9 C 33/82
Planfeststellung/Klagebefugnis der Gemeinde
Aus § 37 Abs. 1 Satz 1 FlurbG wie auch allgemein aus dem Wesen einer rechtsstaatlichen Planung folgt, daß der Planungsträger der Flurbereinigung verpflichtet ist, die von der Planung berührten öffentlichen und gemeinschaftlichen Belange gegeneinander und untereinander gerecht abzuwägen (vgl. Urteil des erkennenden Senats vom 12. Mai 1981 - 9 C 58/80 - in RdL 1981, 241).Dieses Abwägungsgebot verleiht dem von der Planung betroffenen Rechtsträger ein subjektiv-öffentliches Recht auf eine gerechte Abwägung seiner rechtlich geschützten Belange mit entgegengesetzten anderen Belangen (BVerwGE 48, 56/66/; Urteil des erkennenden Senats vom 12. Mai 1981 a.a.O.).
- VGH Bayern, 14.07.2015 - 13 A 14.2106
Die Zuteilung eines nur schwer zu bewirtschaftenden Steilhangs durch den …
Im Übrigen ist zu bedenken, dass für die Teilnehmergemeinschaft bei der Festlegung des Wegenetzes im Rahmen der Aufstellung des Plans nach § 41 FlurbG ein weites Planungsermessen besteht (BayVGH, U.v. 6.10.2009 - 13 A 08.2090 - RdL 2010, 105; NdsOVG, U.v. 28.9.2006 - 15 KF 8/04 - RdL 2007, 70; OVG RhPf, U.v. 12.5.1981 - 9 C 58/80 - RdL 1981, 241;… Wingerter in Wingerter/Mayr, a.a.O., § 41 Rn. 7). - VGH Bayern, 06.10.2009 - 13 A 08.2090
Rechtsschutz gegen Wege- und Gewässerplan, der Grabenverlegung vorsieht
Rn. 25 Bei der Aufstellung des Wege- und Gewässerplans hat die Flurbereinigungsbehörde ein Planungsermessen (OVG RhPf vom 12.5.1981 RdL 1981, 241; NdsOVG vom 22.10.1980 RzF 46 zu § 36 Abs. 1;… Wingerter, a.a.O., Rd.Nr. 7 zu § 41). - VGH Bayern, 28.12.1994 - 13 AS 94.3195
Planfeststellung/Problemlösung; Planfeststellung/Problembewältigung; …
Diese vornehmlich zur straßenrechtlichen Planfeststellung entwickelten Grundsätze gelten ebenso in Anwendung des Flurbereinigungsgesetzes (vgl. OVG Koblenz vom 12.05.1981, RdL 1981, 241), wie auch die Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts für das abschnittsweise Vorgehen bei einer Weinbergflurbereinigung bestätigt (BVerwG vom 06.03.1961, RdL 1961, 136).
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