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| AG Berlin-Tempelhof/Kreuzberg, 08.08.2017 - 9 C 62/17 |
Zitiervorschläge
AG Berlin-Tempelhof/Kreuzberg, Entscheidung vom 08.08.2017 - 9 C 62/17 (https://dejure.org/2017,30256)
AG Berlin-Tempelhof/Kreuzberg, Entscheidung vom 08. August 2017 - 9 C 62/17 (https://dejure.org/2017,30256)
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Volltextveröffentlichungen (3)
- mietrechtsiegen.de
Rücknahme Mieterhöhungsverlangen - Erledigung der Hauptsache
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Rücknahme eines Mieterhöhungsverlangens: Hauptsacheerledigung oder Klagerücknahme?
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Besprechungen u.ä. (2)
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)
Rücknahme eines Mieterhöhungsverlangens: Hauptsacheerledigung oder Klagerücknahme? (IMR 2017, 427)
- ibr-online (Entscheidungsbesprechung)
Rücknahme eines Mieterhöhungsverlangens: Hauptsacheerledigung oder Klagerücknahme? (IMR 2017, 1103)
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (1)
- BGH, 13.05.1993 - I ZR 113/91
Titelschutz für Rundfunksendungen - Erledigung der Hauptsache im …
Auszug aus AG Berlin-Tempelhof/Kreuzberg, 08.08.2017 - 9 C 62/17
Unabhängig davon ist auch der Sachverhalt der von den Klägern herangezogenen Entscheidung des Bundesgerichtshofs - Urteil vom 13.05.1993, Gesch.Z. I ZR 113/91 - nicht mit dem vorliegenden Sachverhalt vergleichbar.
- OLG Braunschweig, 20.12.2022 - 4 U 57/21
Widerruf; Verbraucher; Verbraucherdarlehensvertrag; negative Feststellungsklage; …
Hingegen verdiene diesen Schutz nicht derjenige Kläger, der durch sein eigenes willensgesteuertes Verhalten den Erfolg seiner Klage vereitele, es sei denn, dass sein Verhalten auf billigenswerten Gründen beruhe (in diesem Sinne: OLG Schleswig, Urteil vom 3. September 1985 - 6 U 32/85 -, NJW-RR 1986, 38 ; OLG Koblenz, Beschluss vom 7. Juli 1982 - 6 W 338/82 -, WRP 1982, 657 f.; Thüringer Landesarbeitsgericht…, Urteil vom 10. April 2001 - 5 Sa 403/2000 -, Rn. 188, juris; ferner: AG Tempelhof-Kreuzberg, Urteil vom 8. August 2017 - 9 C 62/17 -, Rn. 22-24, juris; Landgericht Braunschweig, Urteil vom 16. Juni 2022 - 5 O 1888/20 -, n.v., Anlage B 48).
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