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| BVerwG, 10.06.1982 - 9 C 69.82 |
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Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer
Verstoß gegen den grundgesetzlich geschützten Anspruchs auf rechtliches Gehör
Verfahrensgang
- VGH Bayern, 29.11.1979 - 22 XI 77
- BVerwG, 29.09.1981 - 9 B 299.80
- BVerwG, 10.06.1982 - 9 C 69.82
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (1)
- BVerwG, 27.07.1977 - 8 C 12.76
Begründungserfordernis - Tatsachengericht - Entscheidungserhebliche Tatsache
Auszug aus BVerwG, 10.06.1982 - 9 C 69.82
Soweit das Berufungsgericht seine Feststellungen auch auf gerichtsbekannte Tatsachen gestützt haben sollte - auch darüber gibt das angefochtene Urteil keine Auskunft -, hätte es nach dem Grundsatz des rechtlichen Gehörs diese Tatsachen mit den Beteiligten erörtern müssen (BVerwG, Urteil vom 27. Juli 1977 - BVerwG 8 C 12.76 - [Buchholz 310 § 108 VwGO Nr. 97]).
- OVG Nordrhein-Westfalen, 23.01.2002 - 21 A 1590/01
Besorgnis der Befangenheit des Einzelrichters
Rn. 18 Vgl. BVerfG, Beschlüsse vom 18. Juni 1985 - 2 BvR 414/84 -, NJW 1986, 371, 372, vom 19. Mai 1988 - 2 BvR 1048/87 -, NVwZ-RR 1988, 122, vom 2. Mai 1995 - 2 BvR 611/95 -, NVwZ-Beilage Nr. 8/1995, 57, vom 2. März 1993 - 2 BvR 2075/92 -, NVwZ 1993, 769 und vom 18. Juli 2001 - 2 BvR 982/00 -, AuAS 2001, 201; BVerwG, Urteil vom 10. Juni 1982 - 9 C 69.82 -, InfAuslR 1982, 250, 251; OVG NRW, Beschlüsse vom 5. Dezember 2000 - 14 A 4529/99.A - AuAS 2001, 83, und vom 19. November 2001 - 8 A 2152/01.A. - jeweils mit weiteren Nachweisen.
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