Rechtsprechung
| BVerwG, 16.03.2005 - 9 C 7.04 |
Volltextveröffentlichungen (8)
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AbwAG § 4 Abs. 1, Abs. 5, § 6 Abs. 1, § 9 Abs. 5, Abs. 6; WHG § 7 a Abs. 1
Abwasserabgabe; Abgabeermäßigung; Veranlagungsjahr; Teilzeitraum; Jährlichkeitsprinzip; Heraberklärung; Anreizfunktion; Lenkungswirkung; Sonderabgabe; Bescheidanpassung. - Bundesverwaltungsgericht
AbwAG § 4 Abs. 1, Abs. 5, § 6 Abs. 1, § 9 Abs. 5, Abs. 6
Abgabeermäßigung; Abwasserabgabe; Anreizfunktion; Bescheidanpassung; Heraberklärung; Jährlichkeitsprinzip; Lenkungswirkung; Sonderabgabe; Teilzeitraum; Veranlagungsjahr
- Judicialis
AbwAG § 4 Abs. 1; ; AbwAG § 4 Abs. 5; ; AbwAG § 6 Abs. 1; ; AbwAG § 9 Abs. 5; ; AbwAG § 9 Abs. 6; ; WHG § 7 a Abs. 1
- Wolters Kluwer
Voraussetzungen für die Ermäßigung des Abgabesatzes für das Einleiten von Abwasser in ein Gewässer; Bestehen eines Anspruchs auf Abgabeermässigung für Teilzeiträume; Sinn und Zweck von § 9 Abwasserabgabegesetz (AbwAG) im Hinblick auf Abgabeermäßigungen; Auslegung des § ...
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Ermäßigung der Abwasserabgabe für Teilzeiträume des Veranlagungsjahres
- datenbank.nwb.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VG Münster, 16.02.2001 - 7 K 636/97
- OVG Nordrhein-Westfalen, 14.10.2003 - 9 A 1408/01
- BVerwG, 14.07.2004 - 9 B 2.04
- BVerwG, 16.03.2005 - 9 C 7.04
Papierfundstellen
- BVerwGE 123, 132
- NVwZ 2005, 1067
- DÖV 2005, 828
Wird zitiert von ... (17) Zitiert selbst (6)
- BVerwG, 28.10.1998 - 8 C 17.97
Abgabesatz; Abwasserabgabe; Abwasserabgabesatz; Ermäßigung des Abgabesatzes; …
Auszug aus BVerwG, 16.03.2005 - 9 C 7.04
§ 9 Abs. 6 AbwAG lässt vielmehr eine Abgabeermäßigung für - den Anforderungen des § 4 Abs. 5 AbwAG entsprechende, also u.a. mindestens drei Monate umfassende - Teilzeiträume des Veranlagungsjahres zu (vgl. auch BVerwG, Urteil vom 28. Oktober 1998 - BVerwG 8 C 17.97 - Buchholz 401.64 § 9 AbwAG Nr. 5).Zwar mag es in der Tat nahe liegen, für die in § 9 Abs. 5 AbwAG unmittelbar geregelten Fälle des Bescheides nach § 4 Abs. 1 AbwAG und der Erklärung nach § 6 Abs. 1 AbwAG von der Geltung des Jährlichkeitsprinzips auszugehen (so BVerwG, Urteil vom 28. Oktober 1998 - BVerwG 8 C 17.97 - a.a.O. S. 11 f.).
- BVerfG, 31.05.1990 - 2 BvL 12/88
Absatzfonds
Auszug aus BVerwG, 16.03.2005 - 9 C 7.04
Auf dieser Grundlage bedarf es keiner Entscheidung über die von der Klägerin aufgeworfene Frage, ob eine Auslegung von § 9 Abs. 6 AbwAG, die das Ziel des Gewässerschutzes ausblendet, noch mit den verfassungsrechtlichen Vorgaben an eine Sonderabgabe (vgl. insbesondere BVerfGE 82, 159 ; 91, 186 ; 101, 141 ) vereinbar wäre. - BVerfG, 11.10.1994 - 2 BvR 633/86
'Kohlepfennig'
Auszug aus BVerwG, 16.03.2005 - 9 C 7.04
Auf dieser Grundlage bedarf es keiner Entscheidung über die von der Klägerin aufgeworfene Frage, ob eine Auslegung von § 9 Abs. 6 AbwAG, die das Ziel des Gewässerschutzes ausblendet, noch mit den verfassungsrechtlichen Vorgaben an eine Sonderabgabe (vgl. insbesondere BVerfGE 82, 159 ; 91, 186 ; 101, 141 ) vereinbar wäre.
- BVerfG, 09.11.1999 - 2 BvL 5/95
Ausgleichsfonds
Auszug aus BVerwG, 16.03.2005 - 9 C 7.04
Auf dieser Grundlage bedarf es keiner Entscheidung über die von der Klägerin aufgeworfene Frage, ob eine Auslegung von § 9 Abs. 6 AbwAG, die das Ziel des Gewässerschutzes ausblendet, noch mit den verfassungsrechtlichen Vorgaben an eine Sonderabgabe (vgl. insbesondere BVerfGE 82, 159 ; 91, 186 ; 101, 141 ) vereinbar wäre. - BVerwG, 26.11.2003 - 9 C 4.03
Abwasserabgabe; Überwachungswert; erhöhter Teil der Abgabe; Erklärungswert; …
Auszug aus BVerwG, 16.03.2005 - 9 C 7.04
Das hat der Senat gerade im Zusammenhang mit Vorschriften des Abwasserabgabengesetzes betont (BVerwG, Urteil vom 26. November 2003 - BVerwG 9 C 4.03 - BVerwGE 119, 258 ). - BVerwG, 26.01.2005 - 9 B 49.04
Abwasserabgabe; Abgabesatzermäßigung; Bescheidanpassung; Anschluss; zeitliche …
Auszug aus BVerwG, 16.03.2005 - 9 C 7.04
Vielmehr muss sie spätestens zu Beginn des neuen Veranlagungszeitraums erfolgen; es obliegt dem Abgabenschuldner, sich um die Bescheidanpassung zu diesem Zeitpunkt zu bemühen (BVerwG, Beschluss vom 26. Januar 2005 - BVerwG 9 B 49.04 - juris).
- BVerwG, 11.12.2020 - 5 C 9.19
Grenzen der Erhebung eines jugendhilferechtlichen Kostenbeitrags bei jungen …
Denn auch Ausnahmevorschriften sind nach den allgemeinen Auslegungsgrundsätzen auszulegen und können je nach der ihnen innewohnenden Zweckrichtung einer einschränkenden oder ausdehnenden Auslegung zugänglich sein (stRspr, vgl. z.B. BVerwG, Urteile vom 7. November 1995 - 9 C 73.95 - BVerwGE 100, 23 , vom 26. November 2003 - 9 C 4.03 - BVerwGE 119, 258 und vom 16. März 2005 - 9 C 7.04 - BVerwGE 123, 132 ). - VGH Bayern, 15.04.2025 - 8 BV 22.183
Rückwirkende Erteilung einer beschränkten wasserrechtlichen Erlaubnis
Rn. 45 Unabhängig davon weist das AbwAG selbst Durchbrechungen dieses Prinzips auf (vgl. BVerwG, U.v. 16.3.2005 - 9 C 7.04 - BVerwGE 123, 132 = juris Rn. 19 ff.;… OVG NW, B.v. 22.12.2005 - 9 A 541/03 - NVwZ-RR 2006, 641 = juris Rn. 26).Rn. 46 Eine solche ergibt sich etwa aus § 9 Abs. 6 i.V.m. § 4 Abs. 5 AbwAG, wenn der Einleiter unterjährig erklärt, dass er die Bescheidswerte für einen bestimmten Zeitraum unterschreitet oder eine geringere als die im Bescheid festgelegte Abwassermenge einleitet (vgl. BVerwG, U.v. 16.3.2005 - 9 C 7.04 - BVerwGE 123, 132 = juris Rn. 19 ff.).
Denn der Bundesgesetzgeber bezweckt mit dem Abwasserabgabengesetz nicht nur das Ziel der Verwaltungsvereinfachung, sondern insbesondere auch die Schaffung eines Anreizes, um die Einleiter zu weiteren Gewässerschutzinvestitionen zu veranlassen (vgl. z.B. BT-Drs. 10/5533 S. 1 f. und 8 f.; BT-Drs. 11/4942 S. 1 und 6 f.; Nr. 1.1 VwVBayAbwAG; vgl. BVerwG, U.v. 16.3.2005 - 9 C 7.04 - BVerwGE 123, 132 = juris Rn. 35).
- VG Bayreuth, 18.10.2021 - B 7 K 20.1505
Teilrücknahme einer beschränkten wasserrechtlichen Erlaubnis, Zulässigkeit der …
Insbesondere bietet die Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts vom 16.03.2005 - 9 C 7/04 -, auf die auch das Schreiben des Bayerischen Staatsministeriums für Umwelt und Verbraucherschutz vom 10.11.2014 Bezug nimmt, keine hinreichende Stütze für die Annahme, dass dem Jahreswechsel im vorliegenden Kontext eine rechtserhebliche Bedeutung zukomme.Zwar ist es durchaus geboten, im Rahmen des bei der Erteilung wasserrechtlicher Erlaubnisse auszuübenden Bewirtschaftungsermessens auch solche Interessen des Antragstellers einzubeziehen, die sich aus dem Blickwinkel der zu seinen Lasten ggf. festzusetzenden Abwasserabgabe ergeben (vgl. BVerwG, U.v. 16.3.2015 - 9 C 7.04, juris-Rn. 22 a.E.).
Jedenfalls dürfen damit nicht andere im Gesetz enthaltene Wertungen überspielt werden, die eine Betrachtung von Teilzeiträumen nahelegen; beispielsweise hat das Bundesverwaltungsgericht eine Abgabeermäßigung auch für Teilzeiträume des Veranlagungsjahres ausdrücklich anerkannt (vgl. BVerwG, U.v. 16.3.2005 - 9 C 7.04 und hierzu SZDK/Zöllner, AbwAG, § 11, Rn. 4 m.w.N.).
- VG Magdeburg, 28.11.2013 - 9 A 166/12
Erlass einer Abwasserabgabe
Rn. 23 Rechtswidriges Verwaltungshandeln sei gegeben, weil der Beklagte verpflichtet gewesen sei, dem klägerischen Interesse an der Erlangung der Ermäßigung nach § 9 Abs. 5 AbwAG in zeitlicher Hinsicht Rechnung zu tragen (BVerwGE 123, 132 (134)).Dass eine rückwirkende Wirksamstellung des GEi -Werts rechtlich möglich sei, ergebe sich bereits aus der höchstrichterlichen Rechtsprechung (BVerwGE 123, 132 (134); 13, 1 (7); 55, 212 (215)) und der Kommentarliteratur, da so dem Jährlichkeitsprinzip Rechnung getragen werde.
Es ist aber nicht erkennbar, dass sich eine solche Entscheidung als ermessenfehlerfrei erweisen könnte, wenn sie dem Interesse des Einleiters an der Erlangung der Ermäßigung nach § 9 Abs. 5 AbwAG nicht in zeitlicher Hinsicht Rechnung trägt (vgl. BVerwG, Urteil vom 16.03.2005 - 9 C 7.04 - juris).
- VGH Bayern, 23.03.2023 - 23 CS 23.195
Sperrverfügung gegenüber Access-Provider - Verantwortlichkeit des …
Rn. 36 Es steht auch nicht zu befürchten, dass die Regelung des § 9 Abs. 1 Satz 3 Nr. 5 GlüStV 2021 leer liefe (Beispiele zur Vermeidung eines Auslegungsergebnisses, das der auszulegenden Vorschrift praktisch jeden Anwendungsbereich nimmt, etwa bei BVerwG, U.v. 16.3.2005 - 9 C 7.04 - BVerwGE 123, 132 - juris Rn. 22 ff.;… U.v. 14.10.2003 - 1 C 20.02 - BVerwGE 119, 111 - juris Rn. 21;… B.v. 7.7.1993 - 6 P 4.91 - juris Rn. 38). - OVG Nordrhein-Westfalen, 09.01.2008 - 9 A 209/05
Antrag auf teilweisen Erlass einer Abwasserabgabe; Verpflichtung der Behörde zur …
Die Wasserbehörde hat bei der Festsetzung eines abwasserabgaberelevanten Überwachungswertes zu erwägen, ob sie im Interesse des Abgabepflichtigen an der Erlangung der Ermäßigung des Abgabesatzes nach § 9 Abs. 5 AbwAG einen Bescheidwert, der den Anforderungen des § 7a Abs. 1 WHG nicht entspricht, erst zum Beginn des Folgejahres wirksam werden lassen soll (wie BVerwG, Urteil vom 16.3.2005 - 9 C 7.04 -, NVwZ 2005, 1067).BVerwG, Urteil vom 16.3.2005 - 9 C 7.04 -, NVwZ 2005, 1067.
- VGH Bayern, 11.08.2021 - 25 CE 21.2085
Maskenpflicht auf Indoorspielplätzen
Rn. 22 Dies ergibt sich zwanglos bereits daraus, dass die dort angeführten Freizeiteinrichtungen - mit Ausnahme der Freizeitparks - keine Fahrgäste aufweisen, so dass die Verweisung auf § 13 Abs. 1 Nr. 2 13. BayIfSMV bei einem Verständnis als Rechtsgrundverweisung, wie es dem Beschluss des Verwaltungsgerichts zugrunde liegt, weitestgehend ins Leere liefe (Beispiele zur Vermeidung eines Auslegungsergebnisses, das der auszulegenden Vorschrift praktisch jeden Anwendungsbereich nimmt etwa bei BVerwG, U.v. 16.3.2005 - 9 C 7/04 - BVerwGE 123, 132 - juris Rn. 22 ff.;… U.v. 14.10.2003 - 1 C 20/02 - BVerwGE 119, 111 juris Rn. 21;… B.v. 7.7.1993 - 6 P 4/91 - juris Rn. 38). - OVG Nordrhein-Westfalen, 28.11.2007 - 9 A 3798/04
Heranziehung eines Betreibers einer Kläranlage zur Abwasserabgabe; Berechnung der …
Kommt es zu einer Anpassung des Bescheides im Anschluss an den Heraberklärungszeitraum, greift § 9 Abs. 6 AbwAG mit der Folge ein, dass bei Vorliegen der weiteren Voraussetzungen für diesen Zeitraum eine Abgabeermäßigung erlangt werden kann (vgl. BVerwG, Urteil vom 16.3.2005 - 9 C 7.04 -, NVwZ 2005, 1067). - BVerwG, 14.07.2004 - 9 B 2.04
Abgabesatzermäßigung nach § 9 Abs. 6 Abwasserabgabengesetz (AbwAG) für …
Das Beschwerdeverfahren wird als Revisionsverfahren unter dem Aktenzeichen BVerwG 9 C 7.04 fortgesetzt; der Einlegung einer Revision durch die Beschwerdeführerin bedarf es nicht. - OVG Nordrhein-Westfalen, 02.06.2026 - 9 A 650/23
Abwasserabgabe; Ermäßigung; Überwachungswert; Einleitungserlaubnis; …
- OVG Nordrhein-Westfalen, 02.06.2026 - 9 A 651/23
Abwasserabgabe; Befreiung; Überwachungswert; Einleitungserlaubnis; …
- OVG Nordrhein-Westfalen, 22.12.2005 - 9 A 541/03
Anspruch eines Wasserverbandes auf Ermäßigung des Abgabesatzes; Ermäßigung des …
- OVG Nordrhein-Westfalen, 22.05.2007 - 9 A 1517/04
Abwasserabgabe
- OVG Nordrhein-Westfalen, 25.07.2005 - 9 A 712/03
Voraussetzungen einer Ermäßigung des Abgabesatzes bei einem Wechsel des …
- OVG Nordrhein-Westfalen, 26.08.2013 - 9 A 1340/12
Festsetzung einer Abwasserabgabe für die Einleitung von gereinigtem Schmutzwasser …
- OVG Schleswig-Holstein, 09.06.2004 - 3 NB 1/04
Hochschulzulassungsrecht, einstweilige Anordnung; Hochschulzulassungsrecht - …
- OVG Schleswig-Holstein, 09.06.2004 - 3 NB 2/04
Hochschulzulassungsrecht, einstweilige Anordnung; Hochschulzulassungsrecht - …
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