Rechtsprechung
| VG Schleswig, 27.11.2019 - 9 C 97/19 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- openjur.de
- Justiz Schleswig-Holstein
Zulassung zum Studium der Humanmedizin an der Christian-Albrechts-Universität zu Kiel zum Wintersemester 2019/2020
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (4) Zitiert selbst (29)
- BVerwG, 04.03.2015 - 6 B 39.14
Ausschöpfung der Studienplatzkapazität; Studiengang Medizin; …
Auszug aus VG Schleswig, 27.11.2019 - 9 C 97/19
Genauso wenig ist es kapazitätsrechtlich erforderlich, Gruppengrößen oder Anrechnungsfaktoren normativ zu regeln (BVerwG, B. v. 04.03.2015 - 6 B 39.14 -, juris) und für die aufnehmenden Studiengänge jeweils Curricular(norm)werte festzusetzen (vgl. OVG Schleswig, B. v. 08.04.2014 - 3 NB 123/13 -).Die Gruppengröße in den importierenden Studiengängen kann abstrakt oder nach den in der Hochschulwirklichkeit in den letzten Jahren durchschnittlich festgestellten Gruppengrößen bestimmt werden (BVerwG, B. v. 06.03.2016 - 6 B 39/14 -, juris).
- OVG Rheinland-Pfalz, 12.04.2016 - 6 B 10087/16
Kapazitätsberechnung bei zulassungsbeschränktem Studienfach
Auszug aus VG Schleswig, 27.11.2019 - 9 C 97/19
Ausgehend davon hält es die Kammer auch nicht für erforderlich, jeweils die Einhaltung des Curricularnormwertes für den aufnehmenden Studiengang zu überprüfen; auch für ein solches Erfordernis gibt § 12 HZVO nichts her (so auch OVG Münster, B. v. 19.12.2013 - 13 C 107/13 - VGH Kassel, B. v. 24.09.2009 - 10 B 1142/09 - anders OVG Lüneburg, B. v. 15.04.2014 - 2 NB 103/13 - und OVG Koblenz, B. v. 12.04.2016 - 6 B 10087/16 -, alle juris).Dies ist nicht zu beanstanden (vgl. OVG Koblenz, B. v. 12.04.2016 - 6 B 10087/16 -, juris Rn. 7).
- VGH Baden-Württemberg, 20.11.2013 - NC 9 S 174/13
Kein Anspruch auf Zulassung zum Studium aus Überschreitung des Gesamt-CNW für den …
Auszug aus VG Schleswig, 27.11.2019 - 9 C 97/19
Dabei ist nach der ständigen Rechtsprechung der Kammer (vgl. Vorjahresbeschluss) und des OVG Schleswig (z.B. B. v. 26.03.2014 - 3 NB 1/14 -) kein Schwundabschlag zu berücksichtigen (vgl. auch OVG Lüneburg, B. v. 16.04.2014 - 2 NB 145/13 - und VGH Mannheim, U. v. 20.11.2013 - NC 9 S 174/13 -, juris).
- VGH Hessen, 24.09.2009 - 10 B 1142/09
Erlass einer einstweiligen Anordnung - Zulassung zum Studiengang Medizin - …
Auszug aus VG Schleswig, 27.11.2019 - 9 C 97/19
Ausgehend davon hält es die Kammer auch nicht für erforderlich, jeweils die Einhaltung des Curricularnormwertes für den aufnehmenden Studiengang zu überprüfen; auch für ein solches Erfordernis gibt § 12 HZVO nichts her (so auch OVG Münster, B. v. 19.12.2013 - 13 C 107/13 - VGH Kassel, B. v. 24.09.2009 - 10 B 1142/09 - anders OVG Lüneburg, B. v. 15.04.2014 - 2 NB 103/13 - und OVG Koblenz, B. v. 12.04.2016 - 6 B 10087/16 -, alle juris). - OVG Niedersachsen, 03.09.2010 - 2 NB 394/09
Einstweilige Anordnung bzgl. der Zulassung zu einem Vollstudienplatz oder …
Auszug aus VG Schleswig, 27.11.2019 - 9 C 97/19
Die Kammer hat in den Vorjahren in ständiger Rechtsprechung die von der Antragsgegnerin für Vorlesungen angenommene Gruppengröße von 180 gebilligt und ist dabei der Rechtsprechung des OVG Lüneburg (B. v. 03.09.2010 - 2 NB 394/09 - und v. 11.07.2008 - 2 NB 487/07 u.a. -, juris) und des OVG Schleswig (B. v. 30.09.2011 - 3 NB 18/11 -, n.v.) gefolgt. - OVG Nordrhein-Westfalen, 08.05.2008 - 13 C 75/08
Anspruch auf nähere Quantifizierung der Mitwirkung eines Lehrkörpers bei …
Auszug aus VG Schleswig, 27.11.2019 - 9 C 97/19
Gegenstand, Art und Umfang (d.h. die Zahl der erforderlichen Semesterwochenstunden) der Studienanforderungen und damit die entsprechenden als Dienstleistungsexport zu erbringenden Veranstaltungen müssen normativ, d.h. in der Regel in staatlichen Prüfungsvorschriften oder hochschulrechtlichen Studien- oder Prüfungsordnungen geregelt sein (st. Rspr. der Kammer seit B. v. 20.11.2012 - 9 C 54/12 - OVG Lüneburg, B. v. 09.09.2015 - 2 NB 368/14 - OVG Münster, B. v. 08.08.2008 - 13 C 75/08 - und VGH Kassel, B. v. 10.03.1994 - 3 Ga 23024/93 Nc -, jeweils juris;… Bahro/Berlin, Hochschulzulassungsrecht, 4. Aufl. S. 398). - OVG Niedersachsen, 09.09.2015 - 2 NB 368/14
Kapazität; Kapazitätserschöpfungsgebot; Mitternachtszählung; Privatpatienten; …
Auszug aus VG Schleswig, 27.11.2019 - 9 C 97/19
Gegenstand, Art und Umfang (d.h. die Zahl der erforderlichen Semesterwochenstunden) der Studienanforderungen und damit die entsprechenden als Dienstleistungsexport zu erbringenden Veranstaltungen müssen normativ, d.h. in der Regel in staatlichen Prüfungsvorschriften oder hochschulrechtlichen Studien- oder Prüfungsordnungen geregelt sein (st. Rspr. der Kammer seit B. v. 20.11.2012 - 9 C 54/12 - OVG Lüneburg, B. v. 09.09.2015 - 2 NB 368/14 - OVG Münster, B. v. 08.08.2008 - 13 C 75/08 - und VGH Kassel, B. v. 10.03.1994 - 3 Ga 23024/93 Nc -, jeweils juris;… Bahro/Berlin, Hochschulzulassungsrecht, 4. Aufl. S. 398). - OVG Nordrhein-Westfalen, 19.12.2013 - 13 C 107/13
Antrag auf vorläufige Zulassung zum Studium der Humanmedizin im 1. Klinischen …
Auszug aus VG Schleswig, 27.11.2019 - 9 C 97/19
Ausgehend davon hält es die Kammer auch nicht für erforderlich, jeweils die Einhaltung des Curricularnormwertes für den aufnehmenden Studiengang zu überprüfen; auch für ein solches Erfordernis gibt § 12 HZVO nichts her (so auch OVG Münster, B. v. 19.12.2013 - 13 C 107/13 - VGH Kassel, B. v. 24.09.2009 - 10 B 1142/09 - anders OVG Lüneburg, B. v. 15.04.2014 - 2 NB 103/13 - und OVG Koblenz, B. v. 12.04.2016 - 6 B 10087/16 -, alle juris). - VGH Baden-Württemberg, 11.06.2013 - NC 9 S 675/12
Auslegung von § 11 KapVO VII (juris: KapVO BW 202); Grundsatz der Unzulässigkeit …
Auszug aus VG Schleswig, 27.11.2019 - 9 C 97/19
Eine solche vereinfachende Regelung widerspricht auch nicht dem Kapazitätserschöpfungsgebot, das generell von typisierenden und pauschalierenden Regelungen geprägt ist (vgl. VGH Mannheim, U. v. 11.06.2013 - NC 9 S 675/12 -, der - auf der Grundlage des baden-württembergischen Landesrechtes - auch die Vorgabe konkreter Stundenzahlen für entbehrlich hält; OVG Lüneburg, B. v. 10.12.2010 - 2 NB 199/10 - VGH München, B. v. 26.07.2011 - 7 CE 11.10288 -, alle juris;… a.A. Zimmerling/Brehm, Kapazitätsrecht, Band 2, 2013, Rn. 478 ff.). - OVG Saarland, 17.07.2006 - 3 X 3/06
Vorläufige Zulassung zum Studium der Humanmedizin im Wintersemester 2005/2006 im …
Auszug aus VG Schleswig, 27.11.2019 - 9 C 97/19
Es liegt in ihrem Organisationsermessen, die für den ersten Studienabschnitt vorgesehenen Ausbildungsinhalte von Lehrpersonal der Lehreinheit Vorklinik vermitteln zu lassen, wenn sie diese Handhabung für geeignet hält, den Studierenden die erforderlichen Kenntnisse zu vermitteln (vgl. OVG Schleswig, B. v. 15.04.2004 - 3 NB 16/03 u.a. -, juris; OVG Saarlouis, B. v. 17.07.2006 - 3 X 3/06 - u.a.; OVG Lüneburg, B. v. 30.11.2004 - 2 NB 403/03 -, juris). - OVG Niedersachsen, 10.12.2010 - 2 NB 199/10
Zulassung zum Studium der Zahnmedizin im Sommersemester 2010
- OVG Niedersachsen, 15.04.2014 - 2 NB 103/13
Kürzung des für die Kapazitätsberechnung maßgeblichen Curriculareigenanteils im …
- OVG Saarland, 16.07.2012 - 2 B 56/12
Vorläufige Zulassung zum Studium der Humanmedizin an der Universität des …
- OVG Niedersachsen, 16.04.2014 - 2 NB 145/13
Bestimmung der Berechnungsmethode für die Berechnung der Zulassungszahl für …
- OVG Niedersachsen, 11.07.2008 - 2 NB 487/07
Zulassung zum Studium der Humanmedizin - Sommersemester 2007 - Beschwerde im …
- OVG Schleswig-Holstein, 15.04.2004 - 3 NB 16/03
Curricularanteil, Dienstleistungsexport, Humanmedizin, Schwundquote, …
- VG Freiburg, 14.02.2012 - NC 6 K 2025/09
Hochschulrecht; Hochschulzulassung - Akademische Mitarbeiter; unbefristet; …
- VGH Bayern, 26.07.2011 - 7 CE 11.10288
Universität Würzburg; Humanmedizin; Wintersemester 2010/2011; …
- BVerwG, 20.02.2007 - 7 C 19.07
Vorläufige Streitwertfestsetzung nach dem Marktwert der Emissionsberechtigungen
- VGH Hessen, 10.03.1994 - 3 Ga 23024/93
Zulassung zum Humanmedizinstudium
- OVG Niedersachsen, 18.07.2016 - 2 NB 336/15
Beobachtungspflicht; Curricularanteil; Curricularnormwert; Kapazität; …
- VG Leipzig, 28.01.2015 - 2 K 455/13
Anspruch auf Zulassung auf einen Studienplatzes außerhalb der festgesetzten …
- AG Wipperfürth, 08.04.2003 - 9 C 28/03
Nachbarrechtliche Streitigkeit; Beschädigung eines Traktors durch einen …
- VG Schleswig, 15.11.2016 - 9 C 225/16
Einstweilige Anordnung auf Zulassung zum Studium der Humanmedizin
- BVerfG, 22.10.1991 - 1 BvR 393/85
Zulassung zum Studium
- BVerfG, 31.03.2004 - 1 BvR 356/04
Anforderungen an die Sachverhaltsaufklärung in einem verwaltungsgerichtlichen …
- OVG Nordrhein-Westfalen, 04.09.2017 - 13 C 16/17
Zulassung zum Studium der Humanmedizin i.R.d. Kapazitätserschöpfungsgebots
- VG Schleswig, 15.11.2016 - 9 C 133/16
Zulassung zum Studium der Humanmedizin
- VG Schleswig, 08.11.2018 - 9 C 50/18
Zulassung zum Studium der Humanmedizin im 1. Fachsemester im Wintersemester …
- VG Schleswig, 20.01.2021 - 9 C 56/20
Keine vorläufige Zulassung zum Studium der Humanmedizin an der …
Dabei haben sich hinsichtlich der Planstellen und der Deputatsreduzierungen nur geringe Unterschiede zum Vorjahr ergeben (vgl. VG Schleswig, Beschluss vom 27. November 2019 - 9 C 97/19 - juris Rn. 13 ff.).Hinsichtlich der Ausstattung der einzelnen Institute und der sich zu diesem Studienjahr ergebenden Veränderungen wird auf den Vorjahresbeschluss (VG Schleswig, Beschluss vom 27. November 2019 - 9 C 97/19 - juris Rn. 15) und die Ausführungen der Antragsgegnerin in ihren Schriftsätzen Bezug genommen.
Dies ist nicht zu beanstanden (vgl. VG Schleswig, Beschluss vom 27. November 2019 - 9 C 97/19 - juris Rn. 22).
Dies hat die Kammer in den vergangenen Jahren akzeptiert (vgl. VG Schleswig, Beschluss vom 27. November 2019 - 9 C 97/19 - juris Rn. 20).
Die gewährten Deputatsreduzierungen sind bereits in den Vorjahren von der Kammer akzeptiert worden (vgl. VG Schleswig, Beschluss vom 27. November 2019 - 9 C 97/19 - juris Rn. 38 ff. m.w.N., zuletzt bestätigt durch OVG Schleswig, Beschluss vom 26. Januar 2018 - 3 NB 34/17 - n. v.).
Dabei handelt es sich um eine Verlängerung der bereits in den Vorjahren bestehenden Lehrdeputatsermäßigung, die von der Kammer in der Vergangenheit anerkannt wurde (vgl. VG Schleswig, Beschluss vom 27. November 2019 - 9 C 97/19 - juris Rn. 38).
Sie wurde durch das Präsidium für die Zeit vom 1. April 2020 bis zum 31. März 2024 gewährt und im Übrigen für Herrn Prof. Dr. Xxxx in den vergangenen Jahren von der Kammer stets anerkannt (vgl. VG Schleswig, Beschluss vom 27. November 2019 - 9 C 97/19 - juris Rn. 38 m.w.N.).
Da die Antragsteller dagegen im Übrigen keine Bedenken erhoben haben, die Kammer die Ermäßigungen in den Vorjahren eingehend geprüft und das OVG Schleswig die Beschlüsse der Kammer jeweils bestätigt hat, wird auf den Vorjahresbeschluss (VG Schleswig, Beschluss vom 27. November 2019 - 9 C 97/19 - juris Rn. 38 ff. m.w.N.) und die schriftsätzlichen Ausführungen der Antragsgegnerin Bezug genommen.
Dabei ist nach der ständigen Rechtsprechung der Kammer (VG Schleswig, Beschluss vom vom 27. November 2019 - 9 C 97/19 - juris Rn. 50) und des OVG Schleswig (z. B. Beschluss vom 26. März 2014 - 3 NB 1/14 - n. v.) kein Schwundabschlag zu berücksichtigen (vgl. auch VGH Mannheim, Urteil vom 20. November 2013.
Die Vorlesungen, die gleichzeitig für Zahn- und Humanmediziner?innen angeboten werden, wurden unter Berücksichtigung der Rechtsprechung des Vorjahresbeschlusses in der Exportberechnung nicht berücksichtigt (VG Schleswig, Beschluss vom 27. November 2019 - 9 C 97/19 - juris Rn. 61).
In dem Modul Proteinbiochemie nahmen Biochemie-Studierende nach Angaben der Antragsgegnerin nicht teil; bei dem Modul Neurochemie gab es keine vorklinische Beteiligung (vgl. VG Schleswig, Beschluss vom 27. November 2019 - 9 C 97/19 - juris Rn. 66).
Denn der betroffene Studienplatz wird auch im Falle der Beurlaubung rechtlich nicht "frei" und kann daher auch nicht anderweitig besetzt werden, weil der oder die Studierende jederzeit seine oder ihre Beurlaubung abbrechen und "seinen" oder "ihren" Studienplatz wieder in Anspruch nehmen kann (stRspr, vgl. VG Schleswig, Beschluss vom 27. November 2019 - 9 C 97/19 - juris Rn. 85, OVG Schleswig, zuletzt Beschluss vom 29. Mai 2012 - 3 NB 164/11 - n. v.).
- VG Schleswig, 13.02.2025 - 9 C 51/24
Zulassung zum Studium der Humanmedizin an der Christian-Albrechts-Universität zu …
Rn. 42 Die gewährten Deputatsreduzierungen für Frau Dr. D., Herrn Dr. E., Frau Dr. F. sowie Frau Dr. H. sind bereits in den Vorjahren von der Kammer nicht beanstandet worden (…vgl. Vorjahresbeschluss, juris Rn. 31 ff.; VG Schleswig…, Beschluss vom 15.06.2022 --- 9 C 36/21 ---, juris Rn. 31 ff.; VG Schleswig, Beschluss vom 27.11.2019 --- 9 C 97/19 ---, juris Rn. 38 ), wurden mit Vorlage entsprechender Präsidiumsbeschlüsse belegt und dauerten im Zeitpunkt des Berechnungsstichtages und des Beginns des Studienjahres 2024/2025 noch an.Sie wurde durch das Präsidium mit dem als Anlage "AG 15" vorgelegten Beschluss des Präsidiums vom 20.11.2024 für die Zeit vom 01.10.2024 bis zum 30.09.2026 gewährt und im Übrigen für Herrn Prof. Dr. J. in den vergangenen Jahren von der Kammer stets anerkannt (vgl. VG Schleswig, Beschluss vom 27.11.2019 --- 9 C 97/19 ---, juris Rn. 38 m. w. N.).
In den Folgejahren hat die Antragsgegnerin für den Dienstleistungsexport in den Studiengang Zahnmedizin einen CAq-Wert von 0, 7513 angesetzt, der kapazitätsgünstig unter dem Wert von 0, 8666 lag und daher nicht zu beanstanden war (VG Schleswig, Beschluss vom 27.11.2019 --- 9 C 97/19 ---, juris Rn. 61 ; VG Schleswig…, Beschluss vom 20.01.2021 --- 9 C 56/20 ---, juris Rn. 78 ).
Ausgehend von der oben dargelegten Auffassung der Kammer zur ausschließlichen Berücksichtigung von Lehrveranstaltungen, die nicht gemeinsam von Studierenden der Human- und Zahnmedizin besucht werden, kann also die Vorlesung "Topographische Anatomie begleitend zum Präpkurs" nur einfach mit 1, 33 SWS für den Dienstleistungsexport berücksichtigt werden (vgl. dazu VG Schleswig, Beschluss vom 27.11.2019 --- 9 C 97/19 ---, juris Rn. 61 ).
In den Kapazitätsberechnungen der Vorjahre ist die Berücksichtigung der Doppel- und Zweitstudierenden aufgrund ihrer Anzahl regelmäßig nicht zu vernachlässigen gewesen, da sich daraus meist ein Unterschied von mindestens einem Studienplatz ergeben hat (…vgl. Vorjahresbeschluss, juris Rn. 65, 86; VG Schleswig…, Beschluss vom 15.06.2022 --- 9 C 36/21 ---, juris Rn. 66, 89; VG Schleswig…, Beschluss vom 20. Januar 2021 - 9 C 56/20 -, juris Rn. 79 ; VG Schleswig, Beschluss vom 27.11.2019 --- 9 C 97/19 ---, juris Rn. 62 ).
Seit 2019 wendet die Antragsgegnerin eine zu den Vorjahren veränderte Berechnungsmethode an (VG Schleswig, Beschluss vom 27.11.2019 --- 9 C 97/19 ---, juris Rn. 66 ).
In dem Modul Proteinbiochemie nahmen Biochemie-Studierende nach Angaben der Antragsgegnerin nicht teil; bei dem Modul Neurochemie gab es keine vorklinische Beteiligung (vgl. VG Schleswig, Beschluss vom 27.11.2019 --- 9 C 97/19 ---, juris Rn. 66 ).
- VG Schleswig, 15.06.2022 - 9 C 36/21
Keine vorläufige Zulassung zum Studium der Humanmedizin an der …
Die gewährten Deputatsreduzierungen sind bereits in den Vorjahren von der Kammer nicht beanstandet worden (vgl. VG Schleswig, Beschluss vom 27.11.2019 ? 9 C 97/19 ?, juris Rn. 38 ff. m. w. N.).Dabei handelt es sich um eine Verlängerung der bereits in den Vorjahren bestehenden Lehrdeputatsermäßigung, die von der Kammer in der Vergangenheit anerkannt wurde (vgl. VG Schleswig, Beschluss vom 27.11.2019 ? 9 C 97/19 ?, juris Rn. 38).
Sie wurde durch das Präsidium für die Zeit vom 01.04.2020 bis zum 31.03.2024 gewährt und im Übrigen für Herrn Prof. Dr. xx in den vergangenen Jahren von der Kammer stets anerkannt (vgl. VG Schleswig, Beschluss vom 27.11.2019 ? 9 C 97/19 ?, juris Rn. 38 m. w. N.).
Da die Antragstellerin dagegen im Übrigen keine Bedenken erhoben hat, die Kammer die Ermäßigungen in den Vorjahren eingehend geprüft und das OVG Schleswig die Beschlüsse der Kammer jeweils bestätigt hat, wird auf den Beschluss zum Studienjahr 2019/2020 (VG Schleswig, Beschluss vom 27.11.2019 ? 9 C 97/19 ?, juris Rn. 38 ff. m. w. N.) und die schriftsätzlichen Ausführungen der Antragsgegnerin Bezug genommen.
Die Vorlesungen, die gleichzeitig für Zahn- und Humanmediziner·innen angeboten werden, wurden unter Berücksichtigung der Rechtsprechung der Kammer in den Vorjahren in der Exportberechnung nicht berücksichtigt (VG Schleswig, Beschluss vom 27.11.2019 ? 9 C 97/19 ?, juris Rn. 61).
Seit 2019 wendet die Antragsgegnerin eine zu den Vorjahren veränderte Berechnungsmethode an (VG Schleswig, Beschluss vom 27.11.2019 ? 9 C 97/19 ?, juris Rn. 66).
In dem Modul Proteinbiochemie nahmen Biochemie-Studierende nach Angaben der Antragsgegnerin nicht teil; bei dem Modul Neurochemie gab es keine vorklinische Beteiligung (vgl. VG Schleswig, Beschluss vom 27.11.2019 ? 9 C 97/19 ?, juris Rn. 66).
- VG Schleswig, 27.09.2024 - 9 C 25/23
Zulassung zum Studium der Humanmedizin an der Christian-Albrechts-Universität zu …
In den Folgejahren hat die Antragsgegnerin für den Dienstleistungsexport in den Studiengang Zahnmedizin einen CAq-Wert von 0, 7513 angesetzt, der kapazitätsgünstig unter dem Wert von 0, 8666 lag und daher nicht zu beanstanden war (VG Schleswig, Beschluss vom 27.11.2019 --- 9 C 97/19 ---, juris Rn. 61 ; VG Schleswig…, Beschluss vom 20.01.2021 --- 9 C 56/20 ---, juris Rn. 78 ).Seit 2019 wendet die Antragsgegnerin eine zu den Vorjahren veränderte Berechnungsmethode an (VG Schleswig, Beschluss vom 27.11.2019 --- 9 C 97/19 ---, juris Rn. 66 ).
In dem Modul Proteinbiochemie nahmen Biochemie-Studierende nach Angaben der Antragsgegnerin nicht teil; bei dem Modul Neurochemie gab es keine vorklinische Beteiligung (vgl. VG Schleswig, Beschluss vom 27.11.2019 --- 9 C 97/19 ---, juris Rn. 66 ).
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