Rechtsprechung
| BVerwG, 19.10.1984 - 9 CB 68.84 |
Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer
Anforderungen an die Strafverfolgung im Heimatstaat als asylerhebliche politische Verfolgung - Asylrechtliche Relevanz drohender strafrechtlicher Verfolgung in Bangla-Desh im Falle einer Rückkehr wegen politischer Betätigung gegen den Verfolgerstaat in Deutschland - ...
Verfahrensgang
- VGH Baden-Württemberg, 14.06.1984 - A 12 S 797/83
- BVerwG, 19.10.1984 - 9 CB 68.84
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (6)
- BVerwG, 17.05.1983 - 9 C 36.83
Zum Begriff der politischen Verfolgung
Auszug aus BVerwG, 19.10.1984 - 9 CB 68.84
Andererseits kann sich ein Staat gegen gewaltsame Angriffe auf seinen Gebietsbestand oder seine Grundordnung mit den Mitteln des Strafrechts auch auf eine Weise schützen, welche die allein asylrelevanten Merkmale des Betroffenen unberücksichtigt läßt, so daß in diesem Fall eine strafrechtliche Verfolgung nicht unter den Schutz des Asylrechts fällt (vgl. Urteile des erkennenden Senats vom 17. Mai 1983 - BVerwG 9 C 36.83 und 9 C 874.82 - BVerwGE 67, 184 [BVerwG 17.05.1983 - 9 C 36/83] und 67, 195 ; Urteil vom 8. Mai 1984 - BVerwG 9 C 161.83 - InfAuslR 1984, 216). - BGH, 21.12.1962 - I ZB 27/62
"Nicht mit Gründen versehen"
Auszug aus BVerwG, 19.10.1984 - 9 CB 68.84
Eine Entscheidung ist nur dann nicht mit Gründen versehen, wenn aus ihr nicht zu erkennen ist, welche tatsächlichen Feststellungen und welche rechtlichen Erwägungen für sie maßgebend waren (Urteil vom 16. Dezember 1970 - BVerwG 6 C 61.66 - Buchholz 237.2 § 190 LBG Berlin 66 Nr. 1), wenn also das Urteil überhaupt keine Gründe hat oder aber vorhandene Gründe ganz unverständlich, verworren oder inhaltslos sind (BGHZ 39, 333 [BGH 21.12.1962 - I ZB 27/62]). - BVerwG, 08.05.1984 - 9 C 161.83
Anspruch auf Gewährung von Asyl - Voraussetzungen für die Gewährung …
Auszug aus BVerwG, 19.10.1984 - 9 CB 68.84
Andererseits kann sich ein Staat gegen gewaltsame Angriffe auf seinen Gebietsbestand oder seine Grundordnung mit den Mitteln des Strafrechts auch auf eine Weise schützen, welche die allein asylrelevanten Merkmale des Betroffenen unberücksichtigt läßt, so daß in diesem Fall eine strafrechtliche Verfolgung nicht unter den Schutz des Asylrechts fällt (vgl. Urteile des erkennenden Senats vom 17. Mai 1983 - BVerwG 9 C 36.83 und 9 C 874.82 - BVerwGE 67, 184 [BVerwG 17.05.1983 - 9 C 36/83] und 67, 195 ; Urteil vom 8. Mai 1984 - BVerwG 9 C 161.83 - InfAuslR 1984, 216).
- BVerwG, 27.04.1982 - 9 C 308.81
Antrag auf Anerkennung als Asylberechtigter - Voraussetzungen eines …
Auszug aus BVerwG, 19.10.1984 - 9 CB 68.84
Die bloße Möglichkeit allerdings, daß sich die politischen Verhältnisse in der Heimat des Asylbewerbers in weiterer Zukunft verändern können und er dann vielleicht verfolgt wird, vermag einen Asylanspruch nicht zu begründen (Urteile des Senats vom 31. März 1981 - BVerwG. 9 C 237.80 - Buchholz 402.24 § 28 AuslG Nr. 27 und vom 27. April 1982 - BVerwG 9 C 308.81 - Buchholz 402.24 § 28 AuslG Nr. 37). - BVerwG, 31.03.1981 - 9 C 237.80
Asylsuchender - Rückkehr in Heimatstaat - Politische Verfolgung - …
Auszug aus BVerwG, 19.10.1984 - 9 CB 68.84
Die bloße Möglichkeit allerdings, daß sich die politischen Verhältnisse in der Heimat des Asylbewerbers in weiterer Zukunft verändern können und er dann vielleicht verfolgt wird, vermag einen Asylanspruch nicht zu begründen (Urteile des Senats vom 31. März 1981 - BVerwG. 9 C 237.80 - Buchholz 402.24 § 28 AuslG Nr. 27 und vom 27. April 1982 - BVerwG 9 C 308.81 - Buchholz 402.24 § 28 AuslG Nr. 37). - BVerwG, 16.12.1970 - VI C 61.66
Rechtsstellung eines durch Gerichtsbeschluss wegen geschäftsmäßiger Besorgung …
Auszug aus BVerwG, 19.10.1984 - 9 CB 68.84
Eine Entscheidung ist nur dann nicht mit Gründen versehen, wenn aus ihr nicht zu erkennen ist, welche tatsächlichen Feststellungen und welche rechtlichen Erwägungen für sie maßgebend waren (Urteil vom 16. Dezember 1970 - BVerwG 6 C 61.66 - Buchholz 237.2 § 190 LBG Berlin 66 Nr. 1), wenn also das Urteil überhaupt keine Gründe hat oder aber vorhandene Gründe ganz unverständlich, verworren oder inhaltslos sind (BGHZ 39, 333 [BGH 21.12.1962 - I ZB 27/62]).
- BVerwG, 31.05.1985 - 9 CB 17.85
Asylrechtliche Bedeutung der Gruppenverfolgung - Ermittlung der Gefahr einer …
Eine Entscheidung ist nur dann nicht mit Gründen versehen, wenn aus ihr nicht zu erkennen ist, welche tatsächlichen Feststellungen und welche rechtlichen Erwägungen für sie maßgebend waren (Urteil vom 16. Dezember 1970 - BVerwG 6 C 61.66 - Buchholz 237.2 § 190 LBG Berlin 66 Nr. 1; Beschluß vom 19. Oktober 1984 - BVerwG 9 CB 68.84 -), wenn also das Urteil überhaupt keine Gründe hat oder aber vorhandene Gründe ganz unverständlich, verworren oder inhaltslos sind (BGHZ 39, 333 [BGH 21.12.1962 - I ZB 27/62] [337]).
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