Rechtsprechung
| VGH Bayern, 17.02.2012 - 9 CE 11.2554 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- openjur.de
Antrag auf einstweilige Anordnung; Einstellung der Zwangsvollstreckung; Zwangsgeld; Fälligstellung; Ermessensausübung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (4) Zitiert selbst (1)
- VG Würzburg, 29.03.2012 - W 5 K 11.472
Weitere Zwangsgelder; Androhung
Auszug aus VGH Bayern, 17.02.2012 - 9 CE 11.2554
Rn. 2 Zwar habe der Antragsteller die zugrunde liegenden Rückbauverpflichtungen nur teilweise erfüllt, die weitere Zwangsvollstreckung vor einer Entscheidung über die in der Hauptsache erhobene Klage (Az. W 5 K 11.472) sei ihm jedoch wegen der offensichtlichen Rechtswidrigkeit der Fälligstellung der Zwangsgelder nicht zuzumuten.
- VG Würzburg, 29.03.2012 - W 5 K 10.1135
Rückbauanordnung; Rechtsbehelfsverzicht; Treu und Glauben; Umgehung; Wegfall der …
Rn. 38 Die dagegen erhobene Beschwerde des Beklagten wies der Bayer. Verwaltungsgerichtshof mit Beschluss vom 17. Februar 2012 Nr. 9 CE 11.2554 zurück.Die Verfahrensakten W 5 S 10.1136, W 5 E 10.1137, W 5 E 10.1238, W 5 E 11.443, W 5 K 11.472, W 5 S 11.473, W 5 E 11.761 und W 5 K 12.221 des Verwaltungsgerichts Würzburg sowie die Verfahrensakten Nrn. 9 CE 10.3104, 9 CE 11.1599 und 9 CE 11.2554 des Bayer. Verwaltungsgerichtshofs wurden beigezogen.
- VGH Bayern, 25.11.2014 - 9 B 13.1401
Verpflichtungsklage auf Erteilung einer Baugenehmigung für ein Mehrfamilienhaus
Rn. 19 Wegen der weiteren Einzelheiten des Sach- und Streitstands wird auf den Inhalt der Gerichtsakten des Hauptsache- und des vorläufigen Rechtsschutzverfahrens sowie der Verfahren betreffend die Rückbauanordnung (Az. 9 B 13.1400 und 9 CE 11.2554) wie auch auf die entsprechenden Gerichtsakten des Verwaltungsgerichts und die vorgelegten Behördenakten Bezug genommen. - VGH Bayern, 17.10.2016 - 9 B 13.1400
Fortsetzungsfeststellungsklage gegen die Nichtverbescheidung eines Antrags auf …
Rn. 19 Hinsichtlich des weiteren Sach- und Streitstands wird auf den Inhalt der Gerichtsakten (auch in den Verfahren 9 B 13.1401, 9 CE 11.2554, 9 CE 10.3104 sowie W 5 K 12.221, W 5 K 10.1135, W 5 E 11.761, W 5 S 11.473, W 5 E 11.443, W 5 E 10.1238, W E 10.1137, W S 10.1136) und der hierzu beigezogenen Behördenakten der Beklagten verwiesen. - VG Würzburg, 29.03.2012 - W 5 K 11.472
Weitere Zwangsgelder; Androhung
Die Verfahrensakten W 5 K 10.1135, W 5 S 10.1136, W 5 E 10.1137, W 5 E 10.1238, W 5 E 11.443, W 5 S 11.473, W 5 E 11.761 und W 5 K 12.221 des Verwaltungsgerichts Würzburg sowie die Verfahrensakten Nr. 9 CE 10.3104, 9 CE 11.1599 und 9 CE 11.2554 des Bayer. Verwaltungsgerichtshofs wurden beigezogen.
Bitte loggen Sie sich ein, um diese Funktion zu nutzen. Falls Sie noch kein Benutzerkonto haben, können Sie sich in weniger als einer Minute eines kostenlos anlegen "Registrieren".