Rechtsprechung
| VGH Bayern, 24.03.2016 - 9 CE 16.63 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- openjur.de
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Vollstreckung der bestandskräftigen Anordnung zur Errichtung einer Feuerwehraufstellfläche für Feuerwehrfahrzeuge samt Zufahrt
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Vollstreckung der bestandskräftigen Anordnung zur Errichtung einer Feuerwehraufstellfläche für Feuerwehrfahrzeuge samt Zufahrt
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VG Ansbach, 11.12.2015 - AN 3 E 15.1001
- VGH Bayern, 24.03.2016 - 9 CE 16.63
Wird zitiert von ... (4) Zitiert selbst (6)
- VGH Bayern, 30.05.2016 - 9 ZB 16.89
Abweichung von der erforderlichen Breite einer Feuerwehrzufahrt
Auszug aus VGH Bayern, 24.03.2016 - 9 CE 16.63
Rn. 16 Hinsichtlich des weiteren Sach- und Streitstands wird auf den Sachvortrag der Beteiligten, den Inhalt der Gerichtsakten (auch in den Verfahren 9 ZB 16.87, 9 ZB 16.88 und 9 ZB 16.89) und der beigezogenen Behördenakten des Antragsgegners verwiesen.Rn. 29 e) Soweit sich die Antragstellerin auf einen "begründeten Abweichungsantrag" beruft, ist mangels näherer Angaben im Beschwerdevorbringen davon auszugehen, dass es ihr um den im Schreiben vom 5. Mai 2015 höchst vorsorglich gestellten Antrag geht, die vorhandene Zufahrt mit einer Breite von 4, 71 m in Abweichung zur DIN 14090 als ausreichend anzusehen, den der Antragsgegner mit Bescheid vom 18. Mai 2015 mangels Atypik abgelehnt hat (vgl. auch Urteil des Verwaltungsgerichts vom 29.10.2015 - AN 3 K 15.00912 - und Zulassungsverfahren Az. 9 ZB 16.89).
- VG Ansbach, 05.03.2015 - AN 3 K 14.01570
Anforderungen an Atypik; Stellplätze
Auszug aus VGH Bayern, 24.03.2016 - 9 CE 16.63
Rn. 25 a) Da die Anordnung zur Errichtung einer Feuerwehraufstellfläche für Feuerwehrfahrzeuge einschließlich der Zufahrt nach Abweisung der Klage der Antragstellerin gegen den Bescheid vom 15. September 2014 durch rechtskräftiges Urteil des Verwaltungsgerichts vom 5. März 2015 (Az. AN 3 K 14.01570) bestandskräftig geworden ist, ist die Antragstellerin im Vollstreckungsverfahren mit den Einwänden gegen den zu vollstreckenden Verwaltungsakt - abgesehen von den Fällen des Art. 21 Satz 2 VwZVG - ausgeschlossen.Die Klage der Antragstellerin gegen diese Anordnung wurde mit rechtskräftig gewordenem Urteil des Verwaltungsgerichts vom 5. März 2015 (Az. AN 3 K 14.01570) abgewiesen.
- VGH Bayern, 30.05.2016 - 9 ZB 16.87
Rechtsschutzbedürfnis bei Verlängerung der Frist zur Herstellung einer …
Auszug aus VGH Bayern, 24.03.2016 - 9 CE 16.63
Rn. 16 Hinsichtlich des weiteren Sach- und Streitstands wird auf den Sachvortrag der Beteiligten, den Inhalt der Gerichtsakten (auch in den Verfahren 9 ZB 16.87, 9 ZB 16.88 und 9 ZB 16.89) und der beigezogenen Behördenakten des Antragsgegners verwiesen.
- VGH Bayern, 30.05.2016 - 9 ZB 16.88
Darlegung der Berufungszulassungsgründe
Auszug aus VGH Bayern, 24.03.2016 - 9 CE 16.63
Rn. 16 Hinsichtlich des weiteren Sach- und Streitstands wird auf den Sachvortrag der Beteiligten, den Inhalt der Gerichtsakten (auch in den Verfahren 9 ZB 16.87, 9 ZB 16.88 und 9 ZB 16.89) und der beigezogenen Behördenakten des Antragsgegners verwiesen. - VGH Bayern, 21.10.2010 - 15 CS 10.1243
Fälligerklärung und erneute Androhung von Zwangsgeld; Einwendungen gegen den zu …
Auszug aus VGH Bayern, 24.03.2016 - 9 CE 16.63
Auch auf dem "Umweg" über die Frage der Ermessensausübung bei der Zwangsmittelandrohung und Zwangsmittelanwendung (Art. 37 Abs. 1 Satz 1, Art. 29 Abs. 1 VwZVG) kann die Rechtmäßigkeit der bestandskräftigen Anordnung vom 15. September 2014 daher nicht erneut zur Überprüfung gestellt werden (vgl. BayVGH, B. v. 21.10.2010 - 15 CS 10.1243 - juris Rn. 15). - VGH Bayern, 12.12.2005 - 1 CS 05.2258
Auszug aus VGH Bayern, 24.03.2016 - 9 CE 16.63
Soweit sich das Beschwerdevorbringen der Antragstellerin in einer Kritik an der im Bescheid vom 15. September 2014 angeordneten Errichtung einer den Anforderungen der Richtlinie über Flächen für die Feuerwehr und der DIN 14090 genügenden Feuerwehraufstellfläche einschließlich ihrer Zufahrt erschöpft, handelt es sich um keine Gründe i. S. v. Art. 21 Satz 2 VwZVG, die erst nach Erlass des Bescheids vom 15. September 2014 entstanden sind oder die im Klageverfahren gegen diese Anordnung nicht hätten geltend gemacht werden können (vgl. BayVGH, B. v. 12.12.2005 - 1 CS 05.2258 - juris Rn. 20).
- VGH Bayern, 14.10.2026 - 9 CE 26.1389
Coronavirus, SARS-CoV-2, Einstweilige Anordnung auf vorläufige Einstellung der …
Auch auf dem "Umweg" über die Frage der Ermessensausübung bei der Zwangsmittelandrohung und Zwangsmittelanwendung (Art. 37 Abs. 1 S. 1, Art. 29 Abs. 1 VwZVG) kann die Rechtmäßigkeit einer bestandskräftigen Anordnung nicht erneut zur Überprüfung gestellt werden (vgl. BayVGH, B.v. 24.3.2016 - 9 CE 16.63 - juris Rn. 25). - VGH Bayern, 20.05.2020 - 8 CS 20.772
Vollstreckung einer wasserrechtlichen Anordnung zur Prüfung von Öltanks
Rn. 27 2.4 Soweit die Beschwerde eine erstinstanzliche "Auseinandersetzung mit der Ermessensentscheidung des Antragsgegners" vermisst, ist darauf hinzuweisen, dass die Rechtmäßigkeit der bestandskräftigen Anordnung vom 2. Oktober 2019 auch auf dem "Umweg" über die Frage der Ermessensausübung bei der Androhung und Anwendung von Zwangsmitteln (Art. 37 Abs. 1 Satz 1, Art. 29 Abs. 1 VwZVG) nicht erneut zur Überprüfung gestellt werden kann (BayVGH, B.v. 24.3.2016 - 9 CE 16.63 - juris Rn. 25;… B.v. 21.10.2010 - 15 CS 10.1243 - juris Rn. 15). - VGH Bayern, 30.05.2016 - 9 ZB 16.89
Abweichung von der erforderlichen Breite einer Feuerwehrzufahrt
Der Senat hat bereits im Beschluss vom 24. März 2016 (vgl. Verfahren 9 CE 16.63) darauf hingewiesen, dass die erforderliche Zufahrtsbreite ohne weiteres durch ein entsprechendes Kürzen der Einfriedungsmauer zur U.-straße erfolgen kann. - VG Ansbach, 07.03.2022 - AN 3 K 21.01172
Erfolgreicher Rechtsschutz gegen Fälligstellung von Zwangsgeldern im Zusammenhang …
Eine Rechtmäßigkeitsprüfung des Grundverwaltungsakts wird auch nicht über den Umweg der für den Erlass einer Zwangsmittelandrohung notwendigen Ermessensausausübung (vgl. Art. 29 Abs. 1, Abs. 3 VwZVG) zur Vollstreckungsvoraussetzung (BayVGH, B.v. 24.3.2016 - 9 CE 16.63 - juris Rn. 25 m.w.N.).
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