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Rechtsprechung
   VGH Bayern, 22.09.2009 - 9 CS 08.2859   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2009,72578
VGH Bayern, 22.09.2009 - 9 CS 08.2859 (https://dejure.org/2009,72578)
VGH Bayern, Entscheidung vom 22.09.2009 - 9 CS 08.2859 (https://dejure.org/2009,72578)
VGH Bayern, Entscheidung vom 22. September 2009 - 9 CS 08.2859 (https://dejure.org/2009,72578)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • openjur.de

    Pferdehaltung; Fortnahme von Pferden; anderweitige pflegliche Unterbringung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (9)Zitiert selbst (2)

  • VGH Bayern, 08.04.2009 - 9 ZB 08.2082

    Tierschutz; Pferdehaltung; Betreuungsverbot

    Auszug aus VGH Bayern, 22.09.2009 - 9 CS 08.2859
    Mit rechtskräftigen Beschlüssen des Senats vom 8. April 2009 (Az. 9 ZB 08.2083, 9 ZB 08.2082) hat der Senat zuletzt die Wiedergestattung der Pferdehaltung durch Frau … verneint und ein Betreuungsverbot bestätigt, da bei einer neuerlichen Ortseinsicht am 5. Juni 2008 wiederum erhebliche Missstände vorgefunden worden waren.
  • VGH Bayern, 08.04.2009 - 9 ZB 08.2083

    Tierschutz; Pferdehaltung; keine Wiedergestattung der Pferdehaltung

    Auszug aus VGH Bayern, 22.09.2009 - 9 CS 08.2859
    Mit rechtskräftigen Beschlüssen des Senats vom 8. April 2009 (Az. 9 ZB 08.2083, 9 ZB 08.2082) hat der Senat zuletzt die Wiedergestattung der Pferdehaltung durch Frau … verneint und ein Betreuungsverbot bestätigt, da bei einer neuerlichen Ortseinsicht am 5. Juni 2008 wiederum erhebliche Missstände vorgefunden worden waren.
  • VGH Bayern, 06.07.2020 - 23 CS 20.383

    Tierhaltungs- und Betreuungsverbot wegen tierschutzwidriger Unterbringung

    Dem Anhörungserfordernis des Art. 28 Abs. 1 BayVwVfG ist bereits dann Genüge getan, wenn dem Betroffenen Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben wird (vgl. BayVGH, B.v. 22.9.2009 - 9 CS 08.2859 - juris Rn. 3).
  • OVG Schleswig-Holstein, 05.06.2019 - 4 MB 42/19

    Erhebliche Vernachlässigung im Falle einer Pferdehaltung

    Liegen die speziellen Voraussetzungen für eine Fortnahme vor, besteht von Gesetzes wegen kein zwingender Vorrang milderer Maßnahmen i.S.d. § 16a Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 TierSchG wie etwa einer Aufforderung zur Herstellung tierschutzgerechter Zustände (VGH München, Beschl. v. 22.09.2009 - 9 CS 08.2859 -, juris Rn. 4).
  • VG Bayreuth, 23.05.2023 - B 1 K 22.21

    Feststellungsinteresse, Erhebliche Vernachlässigung, Schwerwiegende …

    Die Fortnahme setzt nicht voraus, dass an den Halter vorher Anordnungen nach § 16a Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 TierSchG zur Herstellung einer tierschutzkonformen Haltung ergangen sind (vgl. BayVGH, B.v. 22.9.2009 - 9 CS 08.2859 - juris Rn. 4).
  • VG Schleswig, 28.02.2020 - 1 B 4/20

    Anordnung der aufschiebenden Wirkung gegen eine tierschutzrechtliche …

    § 16a Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 TierSchG regelt vielmehr als Spezialbefugnisnorm die Voraussetzungen, unter denen ein Tier fortgenommen und auf Kosten des Tierhalters anderweitig pfleglich untergebracht werden kann (vgl. BayVGH, Beschluss vom 22. September 2009 - 9 CS 08.2859 - juris Rn. 4).
  • VG Bayreuth, 06.06.2023 - B 1 K 21.603

    Fortnahme, Veräußerung, Bestandsreduzierung, Anordnung der Sterilisation, …

    Rn. 32 Die Fortnahme setzt dabei grundsätzlich nicht voraus, dass an den Halter vorher Anordnungen nach § 16a Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 TierSchG zur Herstellung einer tierschutzkonformen Haltung ergangen sind (vgl. BayVGH, B.v. 22.9.2009 - 9 CS 08.2859 - juris Rn. 4).
  • VG Bayreuth, 18.11.2024 - B 1 S 24.955

    Aufschiebende Wirkung, Leistungsbescheid, Kostenbescheid, Fortnahme, …

    Die sofortige Fortnahme setzt nicht voraus, dass an den Halter vorher Anordnungen nach § 16a Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 TierSchG zur Herstellung einer tierschutzkonformen Haltung ergangen sind (vgl. BayVGH, B.v. 22.9.2009 - 9 CS 08.2859 - juris Rn. 4).
  • VG Würzburg, 14.01.2020 - W 8 S 19.1636

    Fortnahme und Übereignung eines Hundes

    § 16a Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 TierSchG regelt vielmehr als Spezialbefugnisnorm eindeutig die Voraussetzungen, unter denen ein Tier fortgenommen und auf Kosten des Tierhalters anderweitig pfleglich untergebracht werden kann (vgl. BayVGH, B.v. 22.9.2009 - 9 CS 08.2859 - juris Rn. 4).
  • VG Regensburg, 24.02.2016 - RN 5 S 16.183

    Herausgabe von Equidenpässen

    Jedenfalls aber lässt sie sich als "Minus" bzw. als Annex zur Fortnahme der Pferde auf § 16a Abs. 1 Satz 1 TierSchG stützen (so auch BayVGH Beschluss vom 22. September 2009 - 9 CS 08.2859 -, juris - Rn. 4; VG Arnsberg…, Beschluss vom 29. März 2015 - 8 L 469/15 -, juris - Rn. 40).
  • VG Schleswig, 30.04.2026 - 7 B 31/26

    Antrag auf Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung eines Widerspruchs gegen …

    § 16a Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 TierSchG regelt vielmehr als Spezialbefugnisnorm die Voraussetzungen, unter denen ein Tier fortgenommen und auf Kosten des Tierhalters anderweitig pfleglich untergebracht und veräußert werden kann (vgl. BayVGH, Beschluss vom 22. September 2009 - 9 CS 08.2859 - juris Rn. 4).
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