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| VGH Bayern, 11.04.2013 - 9 CS 13.20 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (2)
- openjur.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (6) Zitiert selbst (1)
- VG Saarlouis, 08.02.2012 - 5 L 48/12
Ablehnung einstweiligen Rechtsschutzes gegen tierschutzrechtliche Anordnungen …
Auszug aus VGH Bayern, 11.04.2013 - 9 CS 13.20
Rn. 22 Der Antragsgegner verweist demgegenüber auf die Auffassung des Verwaltungsgerichts des Saarlandes (im Beschluss vom 8.2.2012 - 5 L 48/12 - juris Rn. 146), wonach "die Regelvermutung alle genannten Merkmale der Selbständigkeit, Planmäßigkeit, Fortsetzung und Gewinnerzielungsabsicht" erfasst.
- OVG Nordrhein-Westfalen, 17.02.2017 - 20 A 1897/15
Erlaubnispflicht der Tätigkeit des gewerbsmäßigen Haltens von Wirbeltieren; …
Rn. 37 - Bay. VGH, Beschluss vom 11. April 2013 - 9 CS 13.20 -, juris, und OVG Schl.-H., Urteil vom 6. Dezember 2012 - 4 LB 11.11 -, juris -. - VGH Bayern, 13.01.2021 - 23 ZB 20.2291
Tierschutzrechtliche Anordnungen für Betrieb einer Hundezucht
Dass und wie die Klägerseite die insoweit einschlägige Regelvermutung (vgl. BayVGH, B.v. 11.4.2013 - 9 CS 13.20 - juris Rn. 21) von Nr. 12.2.1.5.1 der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zur Durchführung des Tierschutzgesetzes (v. 9.2.2000, BANz. Nr. 36a v. 22.2.2000, im Folgenden: AVV) widerlegt haben will, wonach von einem gewerbsmäßigen Züchten regelmäßig dann auszugehen ist, wenn "drei oder mehr fortpflanzungsfähige Hündinnen" gehalten werden, wo der Kläger nunmehr sechs Hündinnen und drei Rüden hält (vgl. VG Regensburg, Gerichtsakte, Bl. 72), hat sie nicht dargelegt. - VGH Bayern, 13.01.2021 - 23 ZB 20.2286
Androhung von Zwangsgeldern gegenüber einer Hundezucht
Dass und wie die Klägerseite mit ihrem Einwand die Regelvermutung (vgl. BayVGH, B.v. 11.4.2013 - 9 CS 13.20 - juris Rn. 21) von Nr. 12.2.1.5.1 der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zur Durchführung des Tierschutzgesetzes (v. 9.2.2000, BANz. Nr. 36a v. 22.2.2000, im Folgenden: AVV) nunmehr widerlegt haben will, wonach regelmäßig von einem gewerbsmäßigen Züchten auszugehen ist, wenn "drei oder mehr fortpflanzungsfähige Hündinnen" gehalten werden, hat sie nicht vorgetragen.
- VGH Bayern, 13.01.2021 - 23 ZB 20.2287
Erfolgloser Berufungszulassungsantrag wegen Zwangsgeldfestsetzung gegen …
Dass und wie die Klägerseite mit ihrem Einwand die Regelvermutung (vgl. BayVGH, B.v. 11.4.2013 - 9 CS 13.20 - juris Rn. 21) von Nr. 12.2.1.5.1 der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zur Durchführung des Tierschutzgesetzes (v. 9.2.2000, BANz. Nr. 36a v. 22.2.2000, im Folgenden: AVV) nunmehr widerlegt haben will, wonach regelmäßig von einem gewerbsmäßigen Züchten auszugehen ist, wenn "drei oder mehr fortpflanzungsfähige Hündinnen" gehalten werden, hat sie nicht vorgetragen. - OVG Sachsen-Anhalt, 01.10.2024 - 3 M 142/24
Sicherstellung von Hunden im Hinblick auf die Gefahr einer illegalen …
Ein gewerbsmäßiges Züchten kann angenommen werden, wenn aus anderen Gründen die Annahme eines gewerbsmäßigen Züchtens gerechtfertigt ist (vgl. SächsOVG…, Beschluss vom 15. März 2016 - 3 B 302/15 - juris Rn. 12; BayVGH, Beschluss vom 11. April 2013 - 9 CS 13.20 - juris Rn. 22). - VG München, 04.02.2026 - M 23 K 24.5683
Zwangsgeld, Tierschutzrechtliche Übereignungsanordnung, Tierschutzrechtliche …
Züchten ist die durch Auslese mittels Vermehrung erfolgende, zielbewusste Formung von Tieren (VGH München, B.v. 11.04.2013 - 9 CS 13.20).
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