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Rechtsprechung
   VGH Bayern, 20.03.2014 - 9 CS 14.369   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2014,8363
VGH Bayern, 20.03.2014 - 9 CS 14.369 (https://dejure.org/2014,8363)
VGH Bayern, Entscheidung vom 20.03.2014 - 9 CS 14.369 (https://dejure.org/2014,8363)
VGH Bayern, Entscheidung vom 20. März 2014 - 9 CS 14.369 (https://dejure.org/2014,8363)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de

    Nachbarrechtsbehelf; Gebot der Rücksichtnahme; Trafostation; Erweiterung eines bestehenden Umspannwerks

  • ra.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (6)Zitiert selbst (5)

  • BVerwG, 05.10.1990 - 7 C 55.89

    Immissionsschutzrechliches Genehmigungsverfahren - Schutz Dritter im …

    Auszug aus VGH Bayern, 20.03.2014 - 9 CS 14.369
    Denn es gibt regelmäßig kein Recht eines Drittbetroffenen auf Durchführung des richtigen Verwaltungsverfahrens (vgl. BVerwG, U.v. 5.10.1990 - 7 C 55/89 und 7 C 56/89, juris Rn.).
  • BVerwG, 15.11.1991 - 4 C 17.88

    Bauplanungsrecht: Zulässigkeit einer "unselbständigen" Lagerhalle

    Auszug aus VGH Bayern, 20.03.2014 - 9 CS 14.369
    Die Erwägungen, die das Verwaltungsgericht in der angegriffenen Entscheidung unter Hinweis auf die Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (U.v. 15.11.1991 - 4 C 17/88, juris Rn. 14; vgl. auch BVerwG, B.v. 28.7.2010 - 4 B 29/10) in Bezug auf das Verhältnis Trafostation - bestehendes Umspannwerk angestellt hat (siehe dort Nr. 2.1. und 2.1.2), gelten hierbei entsprechend auch für das Verhältnis Ausbau des Umspannwerks zum vorhandenen Umspannwerk unter Einbeziehung der hier verfahrensgegenständlichen Trafostation.
  • OVG Rheinland-Pfalz, 29.10.2008 - 1 A 11330/07

    Keine Verfahrensrechtsverletzung Dritter bei Genehmigung im vereinfachten …

    Auszug aus VGH Bayern, 20.03.2014 - 9 CS 14.369
    Die Verletzung von Verfahrensvorschriften entfaltet für sich genommen grundsätzlich noch keine drittschützende Wirkung, vielmehr kommt es darauf an, ob die angegriffene Zulassung eines Vorhabens eigene materielle Rechte des Dritten verletzt (vgl. OVG Rheinland-Pfalz, U.v. 29.10.2008 - 1 A 11330/07, juris Rn. 35).
  • VG Ansbach, 12.06.2014 - AN 9 S 14.00382

    Baurecht; Antrag auf Anordnung der aufschiebenden Wirkung; Rücksichtnahmegebot …

    Auszug aus VGH Bayern, 20.03.2014 - 9 CS 14.369
    Insoweit ist ein vorläufiges Rechtsschutzverfahren vor dem Verwaltungsgericht bereits anhängig (Az. des Verwaltungsgerichts AN 9 S 14.00382).
  • AG Schwäbisch Gmünd, 02.02.1989 - 7 C 56/89
    Auszug aus VGH Bayern, 20.03.2014 - 9 CS 14.369
    Denn es gibt regelmäßig kein Recht eines Drittbetroffenen auf Durchführung des richtigen Verwaltungsverfahrens (vgl. BVerwG, U.v. 5.10.1990 - 7 C 55/89 und 7 C 56/89, juris Rn.).
  • VG Ansbach, 13.10.2015 - AN 9 K 15.01173

    Nachbarklage, Baugenehmigung, Erweiterung, Umspannwerk, Rücksichtnahmegebot, …

    Die hiergegen eingelegte Beschwerde wies der Bayerische Verwaltungsgerichthof mit Beschluss vom 20. März 2014 zurück (vgl. BayVGH, B.v. 20.3.2014, 9 CS 14.369).

    Rn. 22 Der Kläger habe keinen Anspruch auf Durchführung eines "einheitlichen Genehmigungsverfahrens" (vgl. VGH München, B.v. 20.3.2014 - 9 CS 14.369).

    Im Übrigen verweist die Beigeladene auf die Ausführungen ihrer Beschwerdeerwiderung an den Bayerischen Verwaltungsgerichtshof im Verfahren 9 CS 14.369.

    Die Frage, ob dieses Vorhaben in untrennbarem Zusammenhang mit der Errichtung der Trafostation 3060 steht und deshalb auch nur "als Gesamtvorhaben" hätte genehmigt werden dürfen, ist für die Erfolgsaussichten der Klage unerheblich, da es regelmäßig kein Recht eines Drittbetroffenen auf Durchführung des richtigen Verwaltungsverfahrens gibt (vgl. BVerwG, U.v. 5.10.1990 - 7 C 55/89 und 7 C 56/89 - juris; vgl. auch BayVGH, B.v. 20.3.2014 - 9 CS 14.369 - juris und B.v. 9.7.2015 - 9 CS 14.454 - juris Rn. 12).

    Rn. 29 Das streitgegenständliche Vorhaben (Erweiterung der 110 kV-Anlage um ein weiteres Trafofeld inkl. Umspanner und zugehörigem Trafofundament) ist räumlich und funktional als Bestandteil des gesamten Umspannwerks zu sehen, so dass diese Erweiterung bauplanungsrechtlich als Änderung des bestehenden Umspannwerks der Beigeladenen unter Einbeziehung der Trafostation UF 3060 anzusehen ist (vgl. auch BayVGH, B.v. 20.3.2014 - 9 CS 14.369 - juris Rn. 3).

    Da vorliegend nach Aktenlage einiges dafür spricht, die nähere Umgebung als Gemengelage einzustufen (vgl. auch VGH München, B.v. 20.3.2014 - 9 CS 14.369 - juris) könnten nach Nr. 6.7 der TA Lärm die für die zum Wohnen dienenden Gebiete geltenden Immissionsrichtwerte sogar auf einen geeigneten Zwischenwert bis hin zu dem für Mischgebiete von 45 dB (A) erhöht werden.

  • VG Ansbach, 12.06.2014 - AN 9 S 14.00382

    Baurecht; Antrag auf Anordnung der aufschiebenden Wirkung; Rücksichtnahmegebot …

    Die hiergegen eingelegte Beschwerde wies der Bayerische Verwaltungsgerichthof mit Beschluss vom 20. März 2014 zurück (vgl. BayVGH, B.v. 20.3.2014, 9 CS 14.369).

    Der Antragsteller habe keinen Anspruch auf Durchführung eines "einheitlichen Genehmigungsverfahrens" (vgl. VGH München, B.v. 20.3.2014 - 9 CS 14.369).

    Im Übrigen verweist die Beigeladene auf die Ausführungen ihrer Beschwerdeerwiderung an den Bayerischen Verwaltungsgerichtshof im Verfahren 9 CS 14.369.

    Die Frage, ob dieses Vorhaben in untrennbarem Zusammenhang mit der Errichtung der Trafostation ... steht und deshalb auch nur "als Gesamtvorhaben" hätte genehmigt werden dürfen, ist für die Erfolgsaussichten des vorliegenden Eilantrags unerheblich, da es regelmäßig kein Recht eines Drittbetroffenen auf Durchführung des richtigen Verwaltungsverfahrens gibt (vgl. BVerwG, U.v. 5.10.1990 - 7 C 55/89 und 7 C 56/89, juris; vgl. auch BayVGH, B.v. 20.3.2014, 9 CS 14.369).

    Rn. 32 Das streitgegenständliche Vorhaben (Erweiterung der 110 kV-Anlage um ein weiteres Trafofeld inkl. Umspanner und zugehörigem Trafofundament) ist räumlich und funktional als Bestandteil des gesamten Umspannwerks zu sehen, so dass diese Erweiterung bauplanungsrechtlich als Änderung des bestehenden Umspannwerks der Beigeladenen unter Einbeziehung der Trafostation ... anzusehen ist (vgl. auch BayVGH, B.v. 20.3.2014, 9 CS 14.369, Rn. 3).

    Da vorliegend nach Aktenlage einiges dafür spricht, die nähere Umgebung als Gemengelage einzustufen (vgl. auch VGH München, B.v. 20.3.2014 - 9 CS 14.369 - juris) könnten nach Nr. 6.7 der TA Lärm die für die zum Wohnen dienenden Gebiete geltenden Immissionsrichtwerte sogar auf einen geeigneten Zwischenwert bis hin zu dem für Mischgebiete von 45 dB (A) erhöht werden.

  • VG Ansbach, 12.06.2014 - AN 9 E 14.00526

    Baurecht

    Die hiergegen eingelegte Beschwerde wies der Bayerische Verwaltungsgerichthof mit Beschluss vom 20. März 2014 zurück (vgl. BayVGH, B.v. 20.3.2014, 9 CS 14.369).

    Der Antragsteller habe keinen Anspruch auf Durchführung eines "einheitlichen Genehmigungsverfahrens" (vgl. VGH München, B.v. 20.3.2014 - 9 CS 14.369).

    Im Übrigen verweist die Beigeladene auf die Ausführungen ihrer Beschwerdeerwiderung an den Bayerischen Verwaltungsgerichtshof im Verfahren 9 CS 14.369.

    Rn. 24 Wegen der weiteren Einzelheiten des Sach- und Streitstandes wird auf die Gerichtsakten sowie auf die Gerichtsakten des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs zum Verfahren 9 CS 14.369 und die beigezogenen Behördenakten Bezug genommen.

    Es ist weder näher dargelegt noch ersichtlich, inwiefern von dem vorhandenen Umspannwerk, dessen "Schaltanlage" nunmehr schon annähernd 20 Jahre besteht, unter Einbeziehung der an diese Schaltanlage unmittelbar angebauten und vollständig eingehausten Trafostation für das Anwesen des Antragstellers eine entscheidungserhebliche Brandgefahr ausgehen sollte (so auch VGH München, B.v. 20.3.2014 - 9 CS 14.369 - juris).

  • VGH Bayern, 10.04.2019 - 9 ZB 15.2481

    Nachbarklage gegen Erweiterung eines Umspannwerks

    Seine jeweiligen Beschwerden hiergegen blieben erfolglos (BayVGH, B.v. 20.3.2014 - 9 CS 14.369 und B.v. 9.7.2015 - 9 CS 14.1454).

    Wegen der weiteren Einzelheiten des Sach- und Streitstands wird auf den Inhalt der Gerichtsakten beider Rechtszüge einschließlich der Verfahren AN 9 S 13.01316, AN 9 S 14.00382, 9 CS 14.369 und 9 CS 14.1454 sowie der vorgelegten Behördenakten des Landratsamts Bezug genommen.

    Es kommt allein darauf an, ob die angegriffene Zulassung eines Vorhabens eigene materielle Rechte des Dritten verletzt (vgl. BayVGH, B.v. 20.3.2014 - 9 CS 14.369 - juris Rn. 2;… B.v. 9.7.2015 - 9 CS 14.1454 - juris Rn. 12).

    Die noch in Betracht kommende Außenbereichslage der streitbefangenen Grundstücke könnte ebenfalls nicht zu einem Gebietserhaltungsanspruch des Klägers führen (vgl. BayVGH, B.v. 20.3.2014 - 9 CS 14.369 - juris Rn. 6).

  • VGH Bayern, 09.07.2015 - 9 CS 14.1454

    Nachbarrechtsbehelf; Erweiterung eines bestehenden Umspannwerks; Gebot der …

    Rn. 10 Wegen der weiteren Einzelheiten des Sach- und Streitstands wird auf den Inhalt der Gerichtsakten und der vorgelegten Behördenakten des Landratsamts sowie auf die beigezogenen Gerichtsakten des Verfahrens Az. 9 CS 14.369 (betreffend die Baugenehmigung für die Trafostation) Bezug genommen.

    Rn. 12 1. Der Senat hält an seiner schon im Beschluss vom 20. März 2014 Az. 9 CS 14.369 vertretenen Auffassung fest, dass die zwischen den Beteiligten strittige Frage, ob zwischen der Trafostation und dem hier gegenständlichen Vorhaben ein untrennbarer Zusammenhang besteht und beide Vorhaben deshalb nur "als Gesamtvorhaben" hätten genehmigt werden dürfen, für den Erfolg des Rechtsbehelfs unerheblich ist.

  • VG München, 12.06.2020 - M 28 K 18.3517

    Immissionsschutzrecht, Nachbarklage, Drittschutz, Änderungsgenehmigung für die …

    Vielmehr kommt es regelmäßig darauf an, ob die angegriffene Zulassung eines Vorhabens eigene materielle Rechte des Dritten verletzt (vgl. BVerwG U.v. 5.10.1990 - 7 C 55/89 - NvwZ 1991, 369 ff.; BVerwG, U.v. 17.12.1986 - 7 C 29/85 - BVerwGE 75, 285 ff.; BayVGH, B.v. 20.3.2014 - 9 CS 14.369 - juris Rn. 2).
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