Rechtsprechung
| VGH Bayern, 10.11.2020 - 9 CS 20.1278 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- openjur.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
- rechtsportal.de
Duldung denkmalschutzrechtlicher Maßnahmen an dem jeweils im Miteigentum stehenden Anwesen
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Duldungsanordnung ist nur vorläufige Sicherungsmaßnahme!
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VG Ansbach, 23.04.2020 - AN 9 S 19.1144
- VGH Bayern, 10.11.2020 - 9 CS 20.1278
Wird zitiert von ... (3) Zitiert selbst (7)
- VGH Bayern, 27.02.2019 - 10 CS 19.180
Untersagung der Kampfhundehaltung ohne erforderliche Erlaubnis
Auszug aus VGH Bayern, 10.11.2020 - 9 CS 20.1278
Pauschale oder formelhafte Wendungen, mit denen nicht das besondere Interesse an der sofortigen Vollziehung im jeweiligen Einzelfall darlegt wird, genügen grundsätzlich nicht (vgl. BayVGH, B.v. 27.2.2019 - 10 CS 19.180 - juris Rn. 10).In Fällen, wie hier, in denen sich die Gründe für den Erlass des Verwaltungsakts und für die Anordnung der sofortigen Vollziehung decken, also insoweit eine "(Teil-) Identität" besteht, darf die Behörde zum Zweck der Vereinfachung auch auf die Begründung des Verwaltungsakts Bezug nehmen, soweit sie in ihrem Bescheid deutlich macht, dass sie in der Begründung des Verwaltungsakts auch die Gründe für die Anordnung der sofortigen Vollziehung sieht (vgl. BayVGH, B.v. 27.2.2019 - 10 CS 19.180 - juris Rn. 11).
Ob die genannten Aspekte das besondere Vollzugsinteresse nach § 80 Abs. 2 Satz 1 Nr. 4 VwGO tatsächlich tragen, spielt für die Frage der formellen Rechtmäßigkeit der Anordnung des Sofortvollzugs keine Rolle (BayVGH, B.v. 27.2.2019 - 10 CS 19.180 - juris Rn. 12).
- VGH Bayern, 30.01.2019 - 9 CS 18.2533
Zu den Voraussetzungen der sofortigen Vollziehung einer Beseitigungsanordnung
Auszug aus VGH Bayern, 10.11.2020 - 9 CS 20.1278
Andererseits sind an das Begründungserfordernis inhaltlich jedoch keine allzu hohen Anforderungen zu stellen, soweit die schriftliche Begründung, zu erkennen gibt, dass die Behörde eine Anordnung des Sofortvollzugs im konkreten Fall für geboten erachtet (vgl. BayVGH, B.v. 30.1.2019 - 9 CS 18.2533 - juris Rn. 16 m.w.N.). - VGH Bayern, 02.08.2018 - 9 CS 18.996
Erfolgloser Eilantrag gegen die Anordnung der Einstellung der Bauvorbereitung und …
Auszug aus VGH Bayern, 10.11.2020 - 9 CS 20.1278
Dabei sind regelmäßig die besonderen, auf den konkreten Fall bezogenen Gründe anzugeben, die die Behörde dazu bewogen haben, den Suspensiveffekt auszuschließen (vgl. BayVGH, B.v. 2.8.2018 - 9 CS 18.996 - juris Rn. 14).
- VGH Bayern, 19.07.2019 - 9 CS 19.794
Geräuschimmissionen durch Klimageräte bei Lkw-Anlieferung
Auszug aus VGH Bayern, 10.11.2020 - 9 CS 20.1278
Bei summarischer Prüfung der Sach- und Rechtslage, wie sie das Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes kennzeichnet, sind die Erfolgsaussichten in der Hauptsache zwar als offen anzusehen, die demnach vorzunehmende Abwägung der gegenseitigen Interessen (vgl. BayVGH, B.v. 19.7.2019 - 9 CS 19.794 - juris Rn. 20) fällt aber zu Lasten der Antragsteller aus. - VG Ansbach, 15.11.2016 - AN 9 K 14.00389
Erlaubnis zum Abriss eines denkmalgeschützten Gebäudes bei unverhältnismäßigem …
Auszug aus VGH Bayern, 10.11.2020 - 9 CS 20.1278
Eine Klage gegen den Versagungsbescheid der Antragsgegnerin vom 20. März 2013 zu einem Antrag auf Abbruchgenehmigung für den Stall wurde mit rechtskräftigem Urteil vom 15. November 2016 (AN 9 K 14.00389) abgewiesen. - VGH Bayern, 20.08.2010 - 15 CS 10.1669
Beschwerde; Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung (abgelehnt); …
Auszug aus VGH Bayern, 10.11.2020 - 9 CS 20.1278
Sollte sich erweisen, dass den Antragstellern eine Sanierung im getätigten Umfang nicht zuzumuten ist oder dass eine sinnvolle Nutzung der Gebäude nicht mehr möglich ist, müssten sie die Kosten der hier in Rede stehenden Sicherungsmaßnahmen nicht zur Gänze bzw. gar nicht tragen, weil sich diese dann insoweit als unverhältnismäßig darstellen würden (vgl. BayVGH, B.v. 20.8.2010 - 15 CS 10.1669 - juris Rn. 15 m.w.N.;… B.v. 5.2.2008 - 15 CS 08.45 - juris Rn. 20). - VGH Bayern, 05.02.2008 - 15 CS 08.45
Beschwerde; Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung (abgelehnt); …
Auszug aus VGH Bayern, 10.11.2020 - 9 CS 20.1278
Sollte sich erweisen, dass den Antragstellern eine Sanierung im getätigten Umfang nicht zuzumuten ist oder dass eine sinnvolle Nutzung der Gebäude nicht mehr möglich ist, müssten sie die Kosten der hier in Rede stehenden Sicherungsmaßnahmen nicht zur Gänze bzw. gar nicht tragen, weil sich diese dann insoweit als unverhältnismäßig darstellen würden (…vgl. BayVGH, B.v. 20.8.2010 - 15 CS 10.1669 - juris Rn. 15 m.w.N.; B.v. 5.2.2008 - 15 CS 08.45 - juris Rn. 20).
- OVG Niedersachsen, 15.08.2025 - 5 ME 98/24
Beamtenverhältnis auf Probe; Entlassung aus dem Beamtenverhältnis auf Probe; …
Daraus folgt, dass es auf die inhaltliche Richtigkeit oder Tragfähigkeit der Begründung nicht ankommt (vgl. Nds. OVG, Beschluss vom 11.10.2021 - 5 ME 119/21 - Bay. VGH…, Beschluss vom 27.2.2019 - 10 CS 19.180 -, juris Rn. 12 und Beschluss vom 10.11.2020 - 9 CS 20.1278 -, juris Rn. 14;… Eyermann, VwGO, 16. Auflage 2022, § 80 Rn. 55 m. w. N.).Soweit die Antragstellerin in diesem Kontext unter Verweis auf eine Entscheidung des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs (Beschluss vom 10.11.2020 - 9 CS 20.1278 -, juris Rn. 14) weiter einwendet, dass die Behörde im Falle der Teilidentität zwischen den Gründen für den Erlass des Verwaltungsaktes und denjenigen für die Anordnung der sofortigen Vollziehung deutlich machen müsse, "dass sie in den Gründen für den Erlass des Verwaltungsaktes zugleich die Gründe für den Erlass der sofortigen Vollziehbarkeit sieht" (BB, S. 3 i. V. m. S. 2 des Schriftsatzes vom 23. Mai 2024 [S. 42 GA-VG]), trägt auch dieses Vorbringen eine Änderung des Beschlusses des Verwaltungsgerichts nicht.
- VGH Bayern, 21.05.2021 - 22 CS 21.858
Tätigkeit als berufsmäßiger erster Bürgermeister begründet Unzuverlässigkeit als …
In der Rechtsprechung und der Literatur ist jedoch ebenso anerkannt, dass sich die Gründe für den Erlass des Verwaltungsakts und für die Anordnung der sofortigen Vollziehung (ggfs. teilweise) decken können; in diesem Fall darf die Behörde auch auf die Begründung des Verwaltungsakts Bezug nehmen, wenn sie deutlich macht, dass sie in der Begründung des Verwaltungsakts auch die Gründe für die Anordnung der sofortigen Vollziehung sieht (vgl. BayVGH, B.v. 10.11.2020 - 9 CS 20.1278 - juris Rn. 14;… B.v. 27.2.2019 - 10 CS 19.180 - juris Rn. 11;… B.v. 24.10.2007 - 22 CS 07.2749 - juris Rn. 6;… Gersdorf in Posser/Wolff, BeckOK VwGO, Stand 1.10.2019, § 80 Rn. 88;… Schoch in Schoch/Schneider, VwGO, Stand Juli 2020, § 80 Rn. 247 f. m.w.N.). - VG München, 17.04.2024 - M 15 S 24.1133
Einstweilige Anordnung, Prozesskostenhilfe, Verletzung der Mitwirkungspflicht
An das Begründungserfordernis sind inhaltlich keine allzu hohen Anforderungen zu stellen, soweit die schriftliche Begründung zu erkennen gibt, dass die Behörde eine Anordnung des Sofortvollzugs im konkreten Fall für geboten erachtet (vgl. BayVGH, B.v. 10.11.2020 - 9 CS 20.1278 - juris Rn. 13 m.w.N.;… B.v. 30.1.2019 - 9 CS 18.2533 - juris Rn. 16 m.w.N.).
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