Rechtsprechung
| VGH Bayern, 21.11.2022 - 9 CS 22.2043 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- openjur.de
- BAYERN | RECHT
VwGO § 80 Abs. 5; VwZVG Art. 19, Art. 31, Art. 36, Art. 37
Wiederholte Zwangsgeldandrohung
Verfahrensgang
- VG Ansbach, 17.08.2022 - AN 9 S 22.01489
- VG Ansbach, 17.08.2022 - AN 9 S 22.1489
- VGH Bayern, 21.11.2022 - 9 CS 22.2043
Wird zitiert von ... (6) Zitiert selbst (4)
- VGH Bayern, 15.01.2016 - 9 ZB 14.1146
Keine offensichtliche Genemigungsfähigkeit eines Vorhabens
Auszug aus VGH Bayern, 21.11.2022 - 9 CS 22.2043
Das Beschwerdevorbringen verweist zwar zutreffend auf die von der Rechtsprechung entwickelten Abgrenzungskriterien, wonach die Schwelle zur Vergnügungsstätte überschritten ist, wenn - etwa ausweislich der Schaufensterwerbung - Live-Wetten vermittelt werden und der Kunde die aktuellen Quoten sowie die Ergebnisse der Wettkämpfe auf Monitoren verfolgen und ggf. seine weiteren Wetten danach ausrichten kann (BayVGH, B.v. 15.1.2016 - 9 ZB 14.1146 - juris Rn. 7 f.;… B.v. 15.6.2021 - 9 ZB 19.2484 - juris Rn. 12).Der Senat hat dazu in seinem Beschluss vom 15. Januar 2016 (Az.: 9 ZB 14.1146, a.a.O. Rn. 8) ausgeführt: "Die Ausstattung eines Wettbüros mit Sitzgruppen oder TV-Bildschirmen, das Bereitstellen von Getränken und Speisen oder das Vorhalten von Unterhaltungsspielen sind weitere Indizien für das Vorliegen einer Vergnügungsstätte, aber keine unabdingbare Voraussetzung hierfür".
- VGH Bayern, 04.07.2022 - 1 ZB 22.323
Keine Berufungszulassung bei Klage gegen Androhung eines Zwangsgeld
Auszug aus VGH Bayern, 21.11.2022 - 9 CS 22.2043
Die fortgesetzte Missachtung eines Verbots rechtfertigt regelmäßig die Steigerung der Zwangsgeldhöhe (vgl. zum Ganzen BayVGH, B.v. 4.7.2022 - 1 ZB 22.323 - juris Rn. 6 f. m.w.N.).Zudem müssen in Fällen, in denen für die Bestimmung der Zwangsgeldhöhe nicht allein auf das wirtschaftliche Interesse der Betroffenen abgestellt wird, hierzu in der Regel keine dezidierten Überlegungen angestellt werden (BayVGH, B.v. 4.7.2022 - 1 ZB 22.323 - a.a.O.;… vgl. auch B.v. 9.11.2021 - 9 ZB 19.1586 - juris Rn. 10).
- VGH Bayern, 09.11.2021 - 9 ZB 19.1586
Nutzungsuntersagung des Betriebs eines Wettbüros
Auszug aus VGH Bayern, 21.11.2022 - 9 CS 22.2043
Zudem müssen in Fällen, in denen für die Bestimmung der Zwangsgeldhöhe nicht allein auf das wirtschaftliche Interesse der Betroffenen abgestellt wird, hierzu in der Regel keine dezidierten Überlegungen angestellt werden (…BayVGH, B.v. 4.7.2022 - 1 ZB 22.323 - a.a.O.; vgl. auch B.v. 9.11.2021 - 9 ZB 19.1586 - juris Rn. 10). - VGH Bayern, 15.06.2021 - 9 ZB 19.2484
Erfolglose Berufungszulassung im Verfahren gegen eine an die Vermieterin einer …
Auszug aus VGH Bayern, 21.11.2022 - 9 CS 22.2043
Das Beschwerdevorbringen verweist zwar zutreffend auf die von der Rechtsprechung entwickelten Abgrenzungskriterien, wonach die Schwelle zur Vergnügungsstätte überschritten ist, wenn - etwa ausweislich der Schaufensterwerbung - Live-Wetten vermittelt werden und der Kunde die aktuellen Quoten sowie die Ergebnisse der Wettkämpfe auf Monitoren verfolgen und ggf. seine weiteren Wetten danach ausrichten kann (…BayVGH, B.v. 15.1.2016 - 9 ZB 14.1146 - juris Rn. 7 f.; B.v. 15.6.2021 - 9 ZB 19.2484 - juris Rn. 12).
- VGH Bayern, 14.10.2026 - 9 CE 26.1389
Coronavirus, SARS-CoV-2, Einstweilige Anordnung auf vorläufige Einstellung der …
Mit Beschluss vom 17. August 2022 wurde der Antrag auf Anordnung der aufschiebenden Wirkung abgelehnt; die hiergegen gerichtete Beschwerde wurde mit Senatsbeschluss vom 21. November 2022 (9 CS 22.2043) zurückgewiesen.Die fortgesetzte Missachtung eines Verbots rechtfertigt regelmäßig die Steigerung der Zwangsgeldhöhe (vgl. BayVGH, B.v. 21.11.2022 - 9 CS 22.2043 - juris Rn. 7;… B.v. 4.7.2022 - 1 ZB 22.323 - juris Rn. 6 f. m.w.N.).
Mit dem im Beschwerdeverfahren wiederholten Vortrag zur noch nicht manuell erfolgten Abschaltung der Bildschirme im Rahmen dieser Ortseinsicht hat sich der Senat in seinem Beschluss vom 21. November 2022 (Az.: 9 CS 22.2043) ausführlich befasst; auf die dortigen Ausführungen (…Rn. 6) wird verwiesen.
- VG Ansbach, 01.07.2026 - AN 9 E 25.801
Anforderungen an Erfüllung einer Nutzungsuntersagung, deklaratorischer Charakter …
Rn. 12 Die gegen diesen Beschluss eingereichte Beschwerde der Antragstellerin wurde mit Beschluss des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs vom 21. November 2022 (9 CS 22.2043) zurückgewiesen.In der nachfolgenden Beschwerdeentscheidung (9 CS 22.2043) sei der Bayerische Verwaltungsgerichtshof davon ausgegangen, dass es sich bei der von der Antragstellerin betriebenen Wettvermittlungsstelle um eine Vergnügungsstätte in Form eines Wettbüros handele; diese Rechtsauffassung sei ausführlich begründet worden.
- VG Köln, 26.02.2026 - 13 L 43/26 Rn. 49 vgl. zum Ganzen Bayerischer Verwaltungsgerichtshof (BayVGH), Beschluss vom 4. Juli 2022 - 1 ZB 22.323 - juris Rn. 6 f. m.w.Nachw.; Beschluss vom 21. November 2022 - 9 CS 22.2043 -, juris Rn. 7.
Rn. 51 BayVGH, Beschluss vom 9. November 2021 - 9 ZB 19.1586 - juris Rn. 10; Beschluss vom 21. November 2022 - 9 CS 22.2043 -, juris Rn. 7.
- VGH Bayern, 25.10.2024 - 9 CS 24.1376
Wiederholte Androhung eines Zwangsgeldes, Nutzungsuntersagung Wettbüro.
Die fortgesetzte Missachtung eines Verbots rechtfertigt regelmäßig die Steigerung der Zwangsgeldhöhe (vgl. BayVGH, B.v. 21.11.2022 - 9 CS 22.2043 - juris Rn. 7;… B.v. 4.7.2022 - 1 ZB 22.323 - juris Rn. 6 f. m.w.N.).Zudem müssen in Fällen, in denen für die Bestimmung der Zwangsgeldhöhe nicht allein auf das wirtschaftliche Interesse der Betroffenen abgestellt wird, hierzu in der Regel keine dezidierten Überlegungen angestellt werden (BayVGH, B.v. 21.11.2022 - 9 CS 22.2043 - a.a.O.;… B.v. 4.7.2022 - 1 ZB 22.323 - a.a.O.;… vgl. auch B.v. 9.11.2021 - 9 ZB 19.1586 - juris Rn. 10).
- VGH Bayern, 17.06.2026 - 9 B 25.956
Abgrenzung Wettannahmestelle (Laden) und Wettbüro (Vergnügungsstätte)., …
Rn. 51 Im Hinblick auf die erhebliche Missbrauchsgefahr (vgl. hierzu auch BayVGH, B.v. 21.11.2022 - 9 CS 22.2043 - juris Rn. 6;… OVG Berlin-Bbg., B.v. 28.7.2023 - OVG 10 N 67.19 - juris Rn. 11) kommt ein weiteres hinzu: Angesichts der technischen Entwicklung im Mobilfunkbereich und der laut Internet als gesichert anzunehmenden Tatsache, dass in Deutschland ca. 71 Millionen Menschen ein Smartphone besitzen (https://de.statista.com/themen/6137/smartphone-nutzungin-deutschland/) bzw. ca. 90% über ein Smartphone, ein Tablet oder einen Internetanschluss verfügen und weil seit dem neuen Glücksspielstaatsvertrag 2021 (Staatsvertrag zur Neuregelung des Glücksspielwesens in Deutschland vom 29. Oktober 2020, in Kraft seit 1.7.2021, GVBl. 2021, 97 - GlüStV 2021) auch legal die Möglichkeit besteht, im Internet und über Apps zu wetten, stellt sich die Frage, wer zur bloßen Abgabe einer Wette noch eine Wettvermittlungsstelle aufsucht. - OVG Berlin-Brandenburg, 28.07.2023 - 10 N 67.19
Erteilung von drei Baugenehmigungen für die Nutzungsänderung einer im Erdgeschoss …
Denn gerade in derartigen Fällen besteht in tatsächlicher Hinsicht eine hohe Missbrauchsgefahr (vgl. nur Bayerischer VGH, Beschluss vom 21. November 2022 - 9 CS 22.2043 -, juris Rn. 6).
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