Rechtsprechung
| ArbG Ludwigshafen, 17.06.2005 - 9 Ca 1296/04 |
Verfahrensgang
- ArbG Ludwigshafen, 17.06.2005 - 9 Ca 1296/04
- LAG Rheinland-Pfalz, 22.06.2006 - 11 Sa 624/05
- BAG, 07.02.2007 - 9 AZR 111/07
- BAG, 15.04.2008 - 9 AZR 111/07
- LAG Rheinland-Pfalz, 22.09.2008 - 5 Sa 368/08
Wird zitiert von ... (2)
- LAG Rheinland-Pfalz, 22.09.2008 - 5 Sa 368/08
Gleichbehandlungsgrundsatz beim Abschluss von Altersteilzeitverträgen
Auf die Berufung der Klägerin wird das Urteil des Arbeitsgerichts Ludwigshafen vom 17.06.2005 - 9 Ca 1296/04 - aufgehoben.Das Arbeitsgericht Ludwigshafen hat die Klage daraufhin durch Urteil vom 20.05.2005 - 9 Ca 1296/04 - abgewiesen.
das Urteil des Arbeitsgerichts Ludwigshafen, Auswärtige Kammern Landau vom 17.06.2005 (Az.: 9 Ca 1296/04) wird abgeändert und die Beklagte wird verurteilt, das Angebot der Klägerin vom 15.12.2003, Eingang 02.08.2004, auf Umwandlung des bestehenden Arbeitsverhältnisses in ein Altersteilzeitverhältnis nach dem Blockmodel gemäß tarifvertraglicher Vereinbarung ab dem 01.12.2004 zuzustimmen; 2. hilfsweise festzustellen, dass zwischen den Parteien im Hinblick auf die Erklärung des Geschäftsführers im Gütetermin zum Zeitpunkt des Ausscheidens der Mitarbeiterin H. aus einem Altersteilzeitverhältnis zwischen den Parteien ein Altersteilzeitverhältnis im Blockmodel gemäß tarifvertraglicher Vereinbarung zustande gekommen ist; 3. äußerst hilfsweise, das Urteil des Arbeitsgerichts Ludwigshafen, Auswärtige Kammern Landau vom 17.06.2005 (Az.: 9 Ca 1296/04) wird abgeändert und die Beklagte wird verurteilt, das Angebot der Klägerin vom 15.12.2003, Eingang 02.08.2004, auf Umwandlung des bestehenden Arbeitsverhältnis in ein Altersteilzeitverhältnis nach dem Blockmodel gemäß tarifvertraglicher Vereinbarung ab Rechtskraft des vorliegenden Verfahrens zuzustimmen; 4. äußerst hilfsweise, die Beklagte zu verurteilen einer Altersteilzeitvereinbarung zu einem, Zeitpunkt nach Maßgabe der Bestimmung durch das Landesarbeitsgericht zuzustimmen; Die Beklagte hat beantragt,.
Das Landesarbeitsgericht Rheinland-Pfalz hat daraufhin durch Urteil vom 13.04.2006 - 11 Sa 624/05 - die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Ludwigshafen - Auswärtige Kammern Landau - vom 17.06.2005 - 9 Ca 1296/04 - zurückgewiesen und die Klageerweiterung abgewiesen.
- LAG Rheinland-Pfalz, 22.06.2006 - 11 Sa 624/05
Kündigungsanspruch auf Abschluss einer Altersteilzeitvereinbarung nach Erreichen …
Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Ludwigshafen, Auswärtige Kammern Landau, vom 17.06.2005 (Az.: 9 Ca 1296/04), wird zurückgewiesen.das Urteil des Arbeitsgerichts Ludwigshafen, Auswärtige Kammern Landau vom 17.06.2005 (Az.: 9 Ca 1296/04) wird abgeändert und die Beklagte wird verurteilt, das Angebot der Klägerin vom 15.12.2003, Eingang 02.08.2004, auf Umwandlung des bestehenden Arbeitsverhältnisses in ein Altersteilzeitverhältnis nach dem Blockmodel gemäß tarifvertraglicher Vereinbarung ab dem 01.12.2004 zuzustimmen;.
das Urteil des Arbeitsgerichts Ludwigshafen, Auswärtige Kammern Landau vom 17.06.2005 (Az.: 9 Ca 1296/04) wird abgeändert und die Beklagte wird verurteilt, das Angebot der Klägerin vom 15.12.2003, Eingang 02.08.2004, auf Umwandlung des bestehenden Arbeitsverhältnis in ein Altersteilzeitverhältnis nach dem Blockmodel gemäß tarifvertraglicher Vereinbarung ab Rechtskraft des vorliegenden Verfahrens zuzustimmen;.
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