Rechtsprechung
| ArbG Dessau-Roßlau, 02.06.2023 - 9 Ca 154/22 |
Verfahrensgang
- ArbG Dessau-Roßlau, 02.06.2023 - 9 Ca 154/22
- LAG Sachsen-Anhalt, 04.04.2024 - 8 Sa 188/23
Wird zitiert von ... (2)
- LAG Sachsen-Anhalt, 04.04.2024 - 8 Sa 188/23
Besetzung einer Stelle - Berücksichtigung im Auswahlverfahren
Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Dessau-Roßlau vom 02.06.2023 - 9 Ca 154/22 - wird.Rn. 87 1. "Die Verfügungsbeklagte verpflichtet sich, das Stellenbesetzungsverfahren gemäß Stellenausschreibung vom 17.November 2021 betreffend die Position der Direktorin/des Direktors als Vorstand der Stiftung, vergütet nach der Besoldungsgruppe B5 des Besoldungsgesetzes des Landes Sachsen-Anhalt, nicht abzubrechen, bis eine Entscheidung des Arbeitsgerichts Dessau-Roßlau im Rechtsstreit 9 Ca 154/22 in der 1. Instanz ergangen ist.
Rn. 89 Mit Schriftsatz vom 20.10.2022 hatte die Klägerin zunächst das hier streitgegenständliche Hauptsacheverfahren - 9 Ca 154/22 - zu dem einstweiligen Verfügungsverfahren - 8 Ga 1/22 - bei dem Arbeitsgericht Dessau-Roßlau eingereicht und mit Schriftsatz vom 02.06.2023 um das Hauptsacheverfahren in dem Verfahren 10 Ga 1/23 erweitert.
Rn. 115 1. das Urteil des Arbeitsgerichts Dessau-Roßlau vom 02.06.2023 - 9 Ca 154/22 - abzuändern soweit die Klage abgewiesen wurde und die beklagte Stiftung zu verurteilen, das Stellenbesetzungsverfahren gemäß Stellenausschreibung vom 17.11.2021 betreffend die Position der Direktorin/des Direktors als Vorstand der Stiftung, vergütet nach der Besoldungsgruppe B 5 des Besoldungsgesetzes des Landes Sachsen-Anhalt, fortzusetzen;.
Rn. 120 die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Dessau-Roßlau vom 02.06.2023 - 9 Ca 154/22 - zurückzuweisen.
- LAG Sachsen-Anhalt, 02.05.2024 - 8 SaGa 9/23
Stellenbesetzungsverfahren - öffentliches Amt - Dokumentation der …
Rn. 7 - 8 SaGa 5/22 -) erfolgreich die Besetzung der Stelle mit einer Mitbewerberin bis zu der Entscheidung im Hauptsacheverfahren verhindert hatte, brach die Verfügungsbeklagte das Bewerbungsverfahren rechtswirksam ab (Urteil des Arbeitsgerichts Dessau-Roßlau vom 02.06.2023 - 9 Ca 154/22 - und Urteil des Landesarbeitsgerichts Sachsen-Anhalt vom 04.04.2024 - 8 Sa 188/23 -).
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