Rechtsprechung
| VG Gießen, 18.03.2008 - 9 E 2055/07 |
Volltextveröffentlichung
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (2)
- VG Hannover, 13.06.2001 - 2 A 1814/00
Auszug aus VG Gießen, 18.03.2008 - 9 E 2055/07
Zwar ist ein Verzicht auf den Rechtsanspruch auf Reisekosten durch einen Beamten grundsätzlich nicht ausgeschlossen, weil die Reisekostenerstattung nicht als Teil der Besoldung anzusehen ist, bei der ein Verzicht durch § 2 Abs. 3 des Bundesbesoldungsgesetzes ausgeschlossen wird (vgl. VG Hannover, Beschluss vom 13.06.2001 - 2 A 1814/00 -).Auch hinsichtlich künftiger Ansprüche - wie vorliegend - wird ein vorhergehender Verzicht grundsätzlich möglich sein, sofern eine derartige Verzichtserklärung schriftlich abgegeben wird (vgl. VG Hannover, Beschluss vom - 6 - 13.06.2001, a.a.O.).
- VGH Bayern, 02.08.2007 - 14 B 04.3576
Erstattung der vollen Reisekosten für Lehrer - vollständige Urteilsgründe liegen …
Auszug aus VG Gießen, 18.03.2008 - 9 E 2055/07
Dem Beklagten ist nämlich die Geltendmachung der Verzichtserklärung des Klägers gegenüber seinem Anspruch auf Erstattung seiner angemessenen tatsächlichen Aufwendungen für die Dienstreise unter dem Gesichtspunkt der unzulässigen Rechtsausübung verwehrt, weil vorliegend von einer qualifizierten Fürsorgepflichtverletzung durch den Dienstherrn auszugehen ist (vgl. Bay. VGH, Urteil vom 02.08.2007 - 14 B 04.3576 -).Es obliegt nach Auffassung des Gerichts dem Dienstherrn, im Rahmen des das Beamtenverhältnis prägenden Dienst- und Treueverhältnisses zum Schutz des Beamten derartige Konflikte gar nicht erst entstehen zu lassen; der Dienstherr ist deshalb aufgrund seiner Fürsorgepflicht gehalten, den Beamten von vornherein nicht vor die Wahl zu stellen, ob er die geforderte Verzichtserklärung abgibt und die Klassenfahrt stattfindet oder nicht (siehe dazu Bay. VGH, Urteil vom 02.08.2007, a.a.O.).
- VG Kassel, 22.01.2015 - 1 K 1979/14
Erstattung von Reisekosten
Rn. 17 Der Einzelrichter verkennt in diesem Zusammenhang nicht, dass die Festlegung einer Pauschalvergütung durch die oberste Dienstbehörde nach Maßgabe des § 16 HRKG in der Art, wie sie das Hessische Kultusministerium für die hier in Rede stehende Fallkonstellation getroffen hat, die Anwendbarkeit der §§ 4 Abs. 1, 5 ff. HRKG und die hiernach mögliche weitergehende Kostenerstattung regelmäßig ausschließt (vgl. zu der insoweit vergleichbaren Problematik im Zusammenhang mit § 17 HRKG a. F./§ 17 BRKG a. F. auch BVerwG, Urteil vom 26. Juli 1976 - VI C 152.73 -, juris; siehe auch Bay. VGH, Urteil vom 2. August 2007 - 14 B 04.3576 -, ebenfalls juris sowie VG Gießen, Urteil vom 28. März 2008 - 9 E 2055/07 -, nicht veröffentlicht, wonach der Geltendmachung einer Reisekostenvergütung in entsprechenden Fallkonstellationen auch das vorherige Unterzeichnen einer Verzichtserklärung durch die begleitende Lehrkraft nicht entgegensteht).
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