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Rechtsprechung
   VG Frankfurt/Main, 26.01.2006 - 9 E 2233/04   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2006,25652
VG Frankfurt/Main, 26.01.2006 - 9 E 2233/04 (https://dejure.org/2006,25652)
VG Frankfurt/Main, Entscheidung vom 26.01.2006 - 9 E 2233/04 (https://dejure.org/2006,25652)
VG Frankfurt/Main, Entscheidung vom 26. Januar 2006 - 9 E 2233/04 (https://dejure.org/2006,25652)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    Wirkung eines einmal gestellten Antrags auf Bewilligung von Altersteilzeit eines Beamten

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    ALTERSTEILZEIT

 
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Wird zitiert von ... (6)Zitiert selbst (4)

  • BVerwG, 06.07.1989 - 2 C 52.87

    Beamtenrecht - Teilzeitbeschäftigung - Mangelnde Wahlmöglichkeit

    Auszug aus VG Frankfurt/Main, 26.01.2006 - 9 E 2233/04
    Der Gegenseitigkeit der Rechte und Pflichten im Beamtenverhältnis widerspräche es, wenn gleichwohl der Beamte noch nach der Bewilligung des Urlaubs die Möglichkeit hätte, sich einseitig von seiner Zustimmung zu lösen und durch Rücknahme des Antrags der rechtmäßig ausgesprochenen Rechtsänderung nachträglich die Grundlage zu entziehen (so auch zur entsprechenden Vorschrift im bremischen Landesbeamtenrecht: OVG Bremen, Beschluss vom 19.12.2003 - 2 A 362/03 -, NordÖR 2004, 78;… dieser Rechtsprechung folgend: von Roetteken, HBR IV, § 85b HBG, Rn. 42 mwN; ebenso für die Rücknahme eines Antrags auf Urlaub ohne Dienstbezüge: BVerwG, Urteil vom 15.05 1997, - 2 C 3.96 -, BVerwGE 104, 375, für die Rücknahme eines Antrags auf Versetzung in den Ruhestand: BVerwG, Beschluss vom 17.09.1996 - 2 B 98.96 -, ZBR 1997, 20 und für die Rücknahme eines Antrags auf Teilzeitbeschäftigung: BVerwG, Urteil vom 6.07.1989 - 2 C 52.87 -, BVerwGE 82, 196; für die Rücknahme eines Entlassungsantrags vgl. § 41 Abs. 1 Satz 3 HBG).
  • BVerwG, 17.09.1996 - 2 B 98.96

    Recht der Richter und Staatsanwälte - Keine Rechtsverletzung durch Entsprechen …

    Auszug aus VG Frankfurt/Main, 26.01.2006 - 9 E 2233/04
    Der Gegenseitigkeit der Rechte und Pflichten im Beamtenverhältnis widerspräche es, wenn gleichwohl der Beamte noch nach der Bewilligung des Urlaubs die Möglichkeit hätte, sich einseitig von seiner Zustimmung zu lösen und durch Rücknahme des Antrags der rechtmäßig ausgesprochenen Rechtsänderung nachträglich die Grundlage zu entziehen (so auch zur entsprechenden Vorschrift im bremischen Landesbeamtenrecht: OVG Bremen, Beschluss vom 19.12.2003 - 2 A 362/03 -, NordÖR 2004, 78;… dieser Rechtsprechung folgend: von Roetteken, HBR IV, § 85b HBG, Rn. 42 mwN; ebenso für die Rücknahme eines Antrags auf Urlaub ohne Dienstbezüge: BVerwG, Urteil vom 15.05 1997, - 2 C 3.96 -, BVerwGE 104, 375, für die Rücknahme eines Antrags auf Versetzung in den Ruhestand: BVerwG, Beschluss vom 17.09.1996 - 2 B 98.96 -, ZBR 1997, 20 und für die Rücknahme eines Antrags auf Teilzeitbeschäftigung: BVerwG, Urteil vom 6.07.1989 - 2 C 52.87 -, BVerwGE 82, 196; für die Rücknahme eines Entlassungsantrags vgl. § 41 Abs. 1 Satz 3 HBG).
  • BVerwG, 15.05.1997 - 2 C 3.96

    Antrag auf Urlaub ohne Dienstbezüge - Freiwilligkeit - Rücknahme nach Bewilligung …

    Auszug aus VG Frankfurt/Main, 26.01.2006 - 9 E 2233/04
    Der Gegenseitigkeit der Rechte und Pflichten im Beamtenverhältnis widerspräche es, wenn gleichwohl der Beamte noch nach der Bewilligung des Urlaubs die Möglichkeit hätte, sich einseitig von seiner Zustimmung zu lösen und durch Rücknahme des Antrags der rechtmäßig ausgesprochenen Rechtsänderung nachträglich die Grundlage zu entziehen (so auch zur entsprechenden Vorschrift im bremischen Landesbeamtenrecht: OVG Bremen, Beschluss vom 19.12.2003 - 2 A 362/03 -, NordÖR 2004, 78;… dieser Rechtsprechung folgend: von Roetteken, HBR IV, § 85b HBG, Rn. 42 mwN; ebenso für die Rücknahme eines Antrags auf Urlaub ohne Dienstbezüge: BVerwG, Urteil vom 15.05 1997, - 2 C 3.96 -, BVerwGE 104, 375, für die Rücknahme eines Antrags auf Versetzung in den Ruhestand: BVerwG, Beschluss vom 17.09.1996 - 2 B 98.96 -, ZBR 1997, 20 und für die Rücknahme eines Antrags auf Teilzeitbeschäftigung: BVerwG, Urteil vom 6.07.1989 - 2 C 52.87 -, BVerwGE 82, 196; für die Rücknahme eines Entlassungsantrags vgl. § 41 Abs. 1 Satz 3 HBG).
  • OVG Bremen, 19.12.2003 - 2 A 362/03

    Einseitge Lösung des Beamten aus der Teilzeit wegen nachträglich eingetretener …

    Auszug aus VG Frankfurt/Main, 26.01.2006 - 9 E 2233/04
    Der Gegenseitigkeit der Rechte und Pflichten im Beamtenverhältnis widerspräche es, wenn gleichwohl der Beamte noch nach der Bewilligung des Urlaubs die Möglichkeit hätte, sich einseitig von seiner Zustimmung zu lösen und durch Rücknahme des Antrags der rechtmäßig ausgesprochenen Rechtsänderung nachträglich die Grundlage zu entziehen (so auch zur entsprechenden Vorschrift im bremischen Landesbeamtenrecht: OVG Bremen, Beschluss vom 19.12.2003 - 2 A 362/03 -, NordÖR 2004, 78;… dieser Rechtsprechung folgend: von Roetteken, HBR IV, § 85b HBG, Rn. 42 mwN; ebenso für die Rücknahme eines Antrags auf Urlaub ohne Dienstbezüge: BVerwG, Urteil vom 15.05 1997, - 2 C 3.96 -, BVerwGE 104, 375, für die Rücknahme eines Antrags auf Versetzung in den Ruhestand: BVerwG, Beschluss vom 17.09.1996 - 2 B 98.96 -, ZBR 1997, 20 und für die Rücknahme eines Antrags auf Teilzeitbeschäftigung: BVerwG, Urteil vom 6.07.1989 - 2 C 52.87 -, BVerwGE 82, 196; für die Rücknahme eines Entlassungsantrags vgl. § 41 Abs. 1 Satz 3 HBG).
  • VG Minden, 02.09.2008 - 10 K 647/08
    Rn. 14 Sie beruft sich zur Untermauerung ihrer Rechtsauffassung, dass ein Beamter seinen wirksam gestellten Antrag auf Gewährung von Altersteilzeit im Blockmodell nach Bekanntgabe des Bewilligungsbscheides nicht mehr einseitig zurücknehmen könne, auf die Entscheidungen des Bayerischen Verwaltungsgerichts (VG) Ansbach vom 10. September 2007 - AN 11 S 07.02263 -, des VG Frankfurt am Main vom 26. Januar 2006 - 9 E 2233/04 - und des Bundesverwaltungsgerichts (BVerwG) vom 15. Mai 1997 - 2 C 3.96 -.

    Rn. 24 Vgl. für die Rücknahme eines Antrags auf Beurlaubung ohne Dienstbezüge BVerwG, Urteil vom 15. Mai 1997 - 2 C 3 /96 -, BVerwGE 104, 375 (378); hinsichtlich eines Antrags auf Versetzung in den Ruhestand BVerwG, Beschluss vom 17. September 1996 - 2 B 98.96 -, ZBR 1997, 20; für die Rücknahme eines Antrags auf Teilzeitbeschäftigung sinngemäß BVerwG, Urteil vom 06. Juli 1989 - 2 C 52.87 -, BVerwGE 82, 196 ff; in Bezug auf einen Antrag auf Gewährung von Altersteilzeit OVG Bremen, Beschluss vom 19. Dezember 2003 - 2 A 362/03 -, NordÖR 2004, 78 f.; ferner Verwaltungsgericht Ansbach, Beschluss vom 10. September 2007 - AN 11 S 07.02263 - und Verwaltungsgericht Frankfurt am Main, Urteil vom 26. Januar 2006 - 9 E 2233/04 -.

    Rn. 26 Vgl. zu einer solchen Härtefallentscheidung OVG Bremen, Beschluss vom 19. Dezember 2003 - 2 A 362/03 - und Verwaltungsgericht Frankfurt am Main, Urteil vom 26. Januar 2006 - 9 E 2233/04 -.

  • VGH Bayern, 21.06.2016 - 3 ZB 15.1491

    Rückwirkende Aufhebung einer Beurlaubung nach deren Ablauf

    Rn. 12 Das Verwaltungsgericht ist dem Urteil des Verwaltungsgerichts Frankfurt vom 26. Januar 2006 (9 E 2233/04 - juris Rn. 10) folgend, davon ausgegangen, dass einer einmal ausgesprochenen Beurlaubung nach deren Ablauf nicht mehr die Grundlage entzogen werden dürfe.
  • VG Ansbach, 05.09.2017 - AN 1 K 15.01278

    Rechtmäßige Reduzierung der Arbeitszeit um die Hälfte

    Die Gegenseitigkeit der Rechte und Pflichten im Beamtenrecht bewirkt, dass beispielsweise einer einmal ausgesprochenen Beurlaubung nach deren Ablauf nicht mehr die Grundlage entzogen werden darf (vgl. auch VG Frankfurt, Urteil vom 26.01.2006, Az. 9 E 2233/04, Rdnr. 10, zitiert nach juris, m.w.N.), da sich rückwirkend der Arbeitszeitstatus des Beamten ändern bzw. erhöhen würde.
  • VG Frankfurt/Main, 30.05.2006 - 9 E 4725/05

    Folgen unterbliebener Belehrung bei Beantragung von Altersteilzeit

    Es widerspräche der Gegenseitigkeit der Rechte und Pflichten im Beamtenverhältnis, wenn gleichwohl der Beamte noch nach der Bewilligung eine Möglichkeit hätte, sich einseitig von seiner Zustimmung zu dieser Rechtsänderung zu lösen und etwa durch eine Rücknahme seines Antrags der rechtmäßigen Bewilligung der Altersteilzeit die Grundlage zu entziehen (Kammer, Urteil vom 26.01.2006 - 9 E 2233/04 (1) m. w. N. (nicht rechtskräftig) - Landesrechtsprechungsdatenbank; zu einer vergleichbaren Vorschrift im LBG Bremen OVG Bremen, B. v. 19.12.2003 - 2 A 362/03 -, NordÖR 2004, 78;… zu alledem v. Roetteken in HBR IV, § 85b Rn. 42 m. w. N.).
  • VG Aachen, 30.01.2017 - 1 K 2352/15

    Anfechtung; Antrag; Beamter; Beurlaubung; Erklärung; Rücknahme; Ruhestand; …

    Rn. 27 Vgl. BVerwG, Beschluss vom 17. September 1996 - 2 B 98/96 -, juris Rn. 8; vgl. auch VG Frankfurt, Urteil vom 26. Januar 2006 - 9 E 2233/04 -, juris Rn. 10, m.w.N.
  • VG Frankfurt/Main, 13.04.2011 - 9 K 3729/10

    Altersteilzeitbeschäftigung

    Es widerspräche der Gegenseitigkeit der Rechte und Pflichten im Beamtenverhältnis, wenn die Beamtin, der Beamte gleichwohl auch nach der Bewilligung noch eine Möglichkeit hätte, sich einseitig von der Zustimmung zu dieser Rechtsänderung zu lösen und etwa durch eine Rücknahme des Antrags der rechtmäßigen Bewilligung der Altersteilzeit die Grundlage zu entziehen (Kammer, Urteil v. 26. Januar 2006 - 9 E 2233/04(1) m. w. N.; Urteil v. 30. Mai 2006 - 9 E 4725/05(2); zu einer vergleichbaren Vorschrift im LBG Bremen OVG Bremen, Beschluss vom 19. Dezember 2003 - 2 A 362/03, Nord ÖR 2004, 78;… s. von Roetteken in HBR IV, § 85 b HBG Rdnr. 42 m. w. N.).
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