Rechtsprechung
| VG Hamburg, 16.03.2022 - 9 E 353/22 |
Volltextveröffentlichung
- VG Hamburg
Erfolgreicher Eilantrag gegen eine Zwangsgeldfestsetzung wegen eines angenommenen Verstoßes gegen eine lebensmittelrechtliche Allgemeinverfügung
Wird zitiert von ... (6) Zitiert selbst (5)
- OVG Hamburg, 19.08.2021 - 5 Bs 56/21
"Nicotin Pouches" als Lebensmittel i.S.v. Art. 2 Abs. 1 EGV 178/2002; …
Auszug aus VG Hamburg, 16.03.2022 - 9 E 353/22
Ein Aufnehmen im o.g. Sinne verlangt vielmehr, dass die betreffenden Stoffe oder Erzeugnisse bei bestimmungs- bzw. erwartungsgemäßem Gebrauch (zumindest auch und in nicht bloß marginalem Umfang) über den Magen-Darm-Trakt in den menschlichen Körper gelangen (vgl. hierzu und zum Folgenden: OVG Hamburg, Beschl. v. 19.8.2021, 5 Bs 56/21, juris Ls. 1, Rn. 20 ff.).Denn die in Art. 2 Abs. 2 Satz 1 erfolgte Klarstellung, dass zu den "Lebensmitteln" auch Kaugummi gehört, spricht nicht für einen Begriff des "Aufnehmens", der jegliche Art des Zugangs von Stoffen in den menschlichen Körper auch außerhalb des Magen-Darm-Trakts umfasst (OVG Hamburg, Beschl. v. 19.8.2021, 5 Bs 56/21, juris Rn. 28;… a. A. OVG Lüneburg, Beschl. v. 9.2.2021, a. a. O., Rn. 26).
Dies spricht jedoch gegen ein weites Verständnis in dem Sinne, dass unter "Aufnahme" jegliche Art der Zufuhr von Stoffen in den menschlichen Körper zu verstehen ist, weil dann das fehlende Verschlucken des Kaugummis von vornherein unerheblich und der diesbezügliche Klarstellungsbedarf nicht erkennbar wäre (OVG Hamburg, Beschl. v. 19.8.2021, 5 Bs 56/21, juris Rn. 29 m.w.N.).
- OVG Niedersachsen, 09.02.2021 - 13 ME 580/20
Beschwerde; Gesundheitsschädlichkeit; Lebensmittel; Nikotinbeutel; …
Auszug aus VG Hamburg, 16.03.2022 - 9 E 353/22
Denn entgegen der Ansicht der Antragsgegnerin ist von dem Begriff des "Aufnehmens" im Sinne des Art. 2 Abs. 1 VO (EG) Nr. 178/2002 eine etwaige Resorption über die Mundschleimhaut nicht umfasst (a.A. OVG Lüneburg, Beschl. 9.2.2021, 13 ME 580/20, juris Rn. 24;… VG Augsburg, Beschl. v. 19.6.2020, Au 9 S 20.847, juris Rn. 40).Denn die in Art. 2 Abs. 2 Satz 1 erfolgte Klarstellung, dass zu den "Lebensmitteln" auch Kaugummi gehört, spricht nicht für einen Begriff des "Aufnehmens", der jegliche Art des Zugangs von Stoffen in den menschlichen Körper auch außerhalb des Magen-Darm-Trakts umfasst (…OVG Hamburg, Beschl. v. 19.8.2021, 5 Bs 56/21, juris Rn. 28; a. A. OVG Lüneburg, Beschl. v. 9.2.2021, a. a. O., Rn. 26).
- VG Augsburg, 19.06.2020 - Au 9 S 20.847
Lebensmittelrechtliche Anordnung des öffentlichen Rückrufs
Auszug aus VG Hamburg, 16.03.2022 - 9 E 353/22
Denn entgegen der Ansicht der Antragsgegnerin ist von dem Begriff des "Aufnehmens" im Sinne des Art. 2 Abs. 1 VO (EG) Nr. 178/2002 eine etwaige Resorption über die Mundschleimhaut nicht umfasst (…a.A. OVG Lüneburg, Beschl. 9.2.2021, 13 ME 580/20, juris Rn. 24; VG Augsburg, Beschl. v. 19.6.2020, Au 9 S 20.847, juris Rn. 40).Andererseits trifft es nicht zu, dass sämtliche in Art. 2 Abs. 3 angeführten Erzeugnisse dort ausdrücklich aus dem Anwendungsbereich des Lebensmittelrechts gleichsam wieder "herausgenommen werden mussten", weil sie an sich unter den Begriff des Lebensmittels in Art. 2 Abs. 1 fallen würden (so aber VG Augsburg, Beschl. v. 19.6.2020, a. a. O. Rn. 41).
- OVG Hamburg, 05.03.2008 - 4 Bs 99/07
Streitwert in Hauptsacheverfahren nach dem Hundegesetz
Auszug aus VG Hamburg, 16.03.2022 - 9 E 353/22
Die bedingte Zwangsgeldfestsetzung bedarf eines weiteren Verwaltungsakts, in dem u.a. festgestellt wird, dass die adressierte Person gegen ihre Verpflichtungen verstoßen hat und nunmehr das Zwangsgeld zu zahlen ist und ggf. beigetrieben wird (vgl. OVG Hamburg, Beschl. v. 31.8.2021, 5 Bs 200/21, n.v.; Beschl. v. 5.3.2008, 4 Bs 99/07, juris Rn. 2).Entsprechend Ziffer 1.7.1 Satz 2 des Streitwertkatalogs wäre der Streitwert für das Klageverfahren mit der Hälfte des bedingt festgesetzten Zwangsgeldes von 10.000 Euro, also mit insgesamt 5.000 Euro, zu bemessen, da die bedingte Zwangsgeldfestsetzung nach hamburgischem Recht eher der Androhung eines Zwangsgelds entspricht (vgl. OVG Hamburg, Beschl. v. 5.3.2008, 4 Bs 99/07, juris Rn. 2).
- BVerwG, 20.06.2012 - 3 B 87.11
Irreführende Bezeichnung von Lebensmitteln; Aufzählung von Zutaten; Beurteilung …
Auszug aus VG Hamburg, 16.03.2022 - 9 E 353/22
Die Mundöle werden unzweideutig als kosmetische Mittel zur Anwendung in der Mundhöhle beworben, so dass bei aufmerksamen und verständigen Durchschnittsverbraucherinnen und -verbrauchern (vgl. BVerwG, Beschl. v. 20.6.2012, 3 B 87/11, juris.
- VGH Baden-Württemberg, 16.08.2023 - 9 S 969/23
Einstufung von CBD-Öl-Mundtropfen als Lebensmittel
Diese Überlegungen hat das Verwaltungsgericht Hamburg in der von der Antragstellerin angeführten Entscheidung (Beschluss vom 16.03.2023 - 9 E 353/22 -, juris) auf ein Produkt mit CBD-Öl übertragen. - VGH Baden-Württemberg, 08.05.2026 - 9 S 2058/24
Unbestimmtheit eines Verbots des Inverkehrbringens cannabidiolhaltiger neuartiger …
So habe das Verwaltungsgericht Hamburg ein Mundöl mit Cannabidiol im Beschluss vom 16.03.2022 - 9 E 353/22 - als kosmetisches Mittel eingeordnet.So zeigen zahlreiche Rechtsstreitigkeiten zu cannabidiolhaltigen Produkten, dass - worauf auch das Verwaltungsgericht hinweist - sich die Abgrenzung, ob diese Produkte als Lebensmittel, Aroma, Kosmetikprodukt (vgl. zuletzt zur Einordnung CBD-haltiger Mundöle als Kosmetikprodukt OLG Koblenz…, Urteil vom 17.03.2026 - 9 U 1155/25 -, juris Rn. 139 ff.; ebenso VG Hamburg, Beschluss vom 16.03.2022 - 9 E 353/22 -) oder Arzneimittel (vgl. zur Einordnung von CBD-Ölen als Arzneimittel Bayerischer VGH…, Beschluss vom 27.02.2023 - 20 CS 22.2652 u.a. -, juris Rn. 8 ff.; ähnlich VG Köln…, Urteil vom 22.03.2022 - 7 K 954/20 -, juris Rn. 40 ff.; zur Abgrenzungsproblematik ebenfalls OLG Koblenz…, Urteil vom 17.03.2026 - 9 U 1155/25 -, juris Rn. 92 ff.; VG Düsseldorf…, Urteil vom 25.10.2024 - 26 K 2072/23 -, juris Rn. 76 ff.) einzuordnen sind, im Einzelfall als schwierig erweist.
- OLG Koblenz, 17.03.2026 - 9 U 1155/25
CBD-Mundöl I
Während eine vor allem in der verwaltungsgerichtlichen Rechtsprechung verbreitete Ansicht den Begriff der Aufnahme weit auslegt und hierunter auch die Aufnahme über die Mundschleimhaut in die Blutbahn fasst (…vgl. OVG Lüneburg, LMuR 2021, 203 Rn. 18;… VGH Baden-Württemberg BeckRS 2023, 21955 und BeckRS 2025, 33018 Rn. 21;… VG München BeckRS 2023, 16399 Rn. 39 ff., VG Augsburg BeckRS 2021, 31811 Rn. 42;… VG Hannover BeckRS 2020, 41141 Rn. 22; VG Hamburg LMuR 2021, 423;… offen gelassen VG Ansbach BeckRS 2022, 23337 Rn. 39;… Sosnitza/Meisterernst/Rathke, 193. EL Juli 2025, EG-Lebensmittel-Basisverordnung Art. 2 Rn. 33), ist dieser nach anderer, jedenfalls in der Literatur weit verbreiteter Auffassung (…vgl. Streinz/Meisterernst/Meisterernst, 2. Aufl. 2025, BasisVO Art. 2 Rn. 8 "bislang herrschende Meinung") im Sinne einer Aufnahme durch den Magen zu verstehen (vgl. VG Hamburg, Beschluss vom 16.03.2022 - 9 E 353/22, justiz.hamburg.de, bestätigt durch nicht veröffentlichten Beschluss des OVG Hamburg vom 18.07.2022, - 3 Bs 51/22, vgl. Bl. 16f. Schutzschrift; OVG Hamburg…, Beschluss vom 19.8.2021 - 5 Bs 56/21, juris Streinz/Meisterernst/Meisterernst, 2. Aufl. 2025, BasisVO Art. 2 Rn. 8;… Wehlau, LFGB, § 2 LFGB, Rn. 19;… Meisterernst, Lebensmittelrecht, § 4, Rn. 5;… MAH MedR/Friedrich, 4. Aufl. 2026, § 18 Rn. 320 Teufer, ZLR 2020, 602 ff.;… Streinz/Kraus LebensmittelR-HdB/Rützler, 48. EL Juni 2024, II. Rn. 3).
- VGH Baden-Württemberg, 25.11.2025 - 9 S 1424/24
Verkaufsverbot; Streitwert; Produkt; Halbierung
Rn. 17 aa) Die Antragstellerin begründet ihre Auffassung, dass es sich bei den von Nr. 1 der angefochtenen Verfügung betroffenen "CBD-Mundölen" nicht um Lebensmittel handele, im Wesentlichen damit, dass es nach der Rechtsprechung des Oberverwaltungsgerichts Hamburg (Beschluss vom 16.03.2022 - 9 E 353/22 -, juris), des Verwaltungsgerichts Hamburg (Beschluss vom 18.07.2022 - 3 BS 51/22 -, juris) und des Verwaltungsgerichts Düsseldorf (Beschluss vom 22.06.2023 - 16 L 771/23 -, juris) keine allgemeine Verkehrsauffassung in Bezug auf CBD-Öle gebe, sondern jeweils auf die individuelle Produktaufmachung abzustellen sei. - VGH Baden-Württemberg, 07.06.2023 - 9 S 412/23
Verkaufsverbot und weitere lebensmittelrechtliche Anordnungen betreffend CBD-Öle; …
Das Verwaltungsgericht Hamburg (Beschluss vom 16.03.2022 - 9 E 353/22 -) habe explizit darauf verwiesen, dass sich der aufmerksame, verständige Durchschnittsverbraucher mit der konkreten Zweckbestimmung, Kennzeichnung und Aufmachung eines Produktes mit CBD auseinandersetze und nicht davon ausgegangen werden könne, dass die Verbraucher eine spezifische Produktanwendung nur deshalb ignorierten, weil die Produkte zuvor als Nahrungsergänzungsmittel oder Aromaöle vertrieben worden seien. - VG Düsseldorf, 22.06.2023 - 16 L 771/23 Rn. 8 - 9 E 353/22 -, dejure.org,.
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