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Rechtsprechung
   VG Frankfurt/Main, 30.05.2006 - 9 E 4725/05   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2006,28389
VG Frankfurt/Main, 30.05.2006 - 9 E 4725/05 (https://dejure.org/2006,28389)
VG Frankfurt/Main, Entscheidung vom 30.05.2006 - 9 E 4725/05 (https://dejure.org/2006,28389)
VG Frankfurt/Main, Entscheidung vom 30. Mai 2006 - 9 E 4725/05 (https://dejure.org/2006,28389)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    Folgen unterbliebener Belehrung bei Beantragung von Altersteilzeit

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Folgen unterbliebener Belehrung bei Beantragung von Altersteilzeit

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (4)Zitiert selbst (2)

  • OVG Bremen, 19.12.2003 - 2 A 362/03

    Einseitge Lösung des Beamten aus der Teilzeit wegen nachträglich eingetretener …

    Auszug aus VG Frankfurt/Main, 30.05.2006 - 9 E 4725/05
    Es widerspräche der Gegenseitigkeit der Rechte und Pflichten im Beamtenverhältnis, wenn gleichwohl der Beamte noch nach der Bewilligung eine Möglichkeit hätte, sich einseitig von seiner Zustimmung zu dieser Rechtsänderung zu lösen und etwa durch eine Rücknahme seines Antrags der rechtmäßigen Bewilligung der Altersteilzeit die Grundlage zu entziehen (Kammer, Urteil vom 26.01.2006 - 9 E 2233/04 (1) m. w. N. (nicht rechtskräftig) - Landesrechtsprechungsdatenbank; zu einer vergleichbaren Vorschrift im LBG Bremen OVG Bremen, B. v. 19.12.2003 - 2 A 362/03 -, NordÖR 2004, 78;… zu alledem v. Roetteken in HBR IV, § 85b Rn. 42 m. w. N.).
  • VG Frankfurt/Main, 26.01.2006 - 9 E 2233/04

    Wirkung eines einmal gestellten Antrags auf Bewilligung von Altersteilzeit eines …

    Auszug aus VG Frankfurt/Main, 30.05.2006 - 9 E 4725/05
    Es widerspräche der Gegenseitigkeit der Rechte und Pflichten im Beamtenverhältnis, wenn gleichwohl der Beamte noch nach der Bewilligung eine Möglichkeit hätte, sich einseitig von seiner Zustimmung zu dieser Rechtsänderung zu lösen und etwa durch eine Rücknahme seines Antrags der rechtmäßigen Bewilligung der Altersteilzeit die Grundlage zu entziehen (Kammer, Urteil vom 26.01.2006 - 9 E 2233/04 (1) m. w. N. (nicht rechtskräftig) - Landesrechtsprechungsdatenbank; zu einer vergleichbaren Vorschrift im LBG Bremen OVG Bremen, B. v. 19.12.2003 - 2 A 362/03 -, NordÖR 2004, 78;… zu alledem v. Roetteken in HBR IV, § 85b Rn. 42 m. w. N.).
  • VGH Hessen, 18.03.2009 - 1 A 567/08

    Bei Störfall im Blockmodell während der Freistellungsphase kann …

    Da dem Antrag des Klägers aus den dargelegten Gründen zu entsprechen ist, bedarf es keiner Entscheidung, ob der Anspruch darüber hinaus auch auf den Gesichtspunkt des Schadensersatzes wegen Verletzung der gegenüber dem Kläger bestehenden Hinweispflicht nach § 85d HBG gestützt werden kann (vgl. dazu VG Frankfurt am Main, Urteil vom 30. Mai 2006 - 9 E 4725/05 - Juris).
  • VG Ansbach, 08.12.2008 - AN 11 K 07.01770

    Voraussetzungen für den Widerruf der Bewilligung von Altersteilzeit Umfang der …

    Dies gilt umso mehr deshalb, weil es sich bei der Informationspflicht des § 72 c BBG nicht um eine Form- oder Verfahrensvorschrift handelt, deren Nichtbeachtung zur Rechtswidrigkeit des statusrechtlichen Verwaltungsaktes führt (a. A. wohl nur VG Frankfurt, Urteil vom 30.5.2006, 9 E 4725/05 , das aus der unterbliebenen Belehrung nach § 85 d HBG unter Berufung auf einen allgemeinen "Folgenbeseitigungsanspruch" die Rechtswidrigkeit der Altersteilzeitbewilligung ableitet und einen Anspruch auf Wiederaufgreifen des bereits abgeschlossenen Verwaltungsverfahrens bejaht).
  • VG Lüneburg, 21.02.2008 - 1 B 29/07

    Versetzung; Antrag; Wirksamkeit, äußere; Wirksamkeit, innere; Rücknahme; …

    Ebenso kann offen bleiben, ob dem Antragsteller ggf. ein Folgenbeseitigungsanspruch wegen unterbliebener Belehrung über die Auswirkungen und Folgen seines Antrages auf Versetzung zustünde (VG Frankfurt, Urteil v. 30.5.2006 - 9 E 4725/05 -).
  • VG Frankfurt/Main, 13.04.2011 - 9 K 3729/10

    Altersteilzeitbeschäftigung

    Es widerspräche der Gegenseitigkeit der Rechte und Pflichten im Beamtenverhältnis, wenn die Beamtin, der Beamte gleichwohl auch nach der Bewilligung noch eine Möglichkeit hätte, sich einseitig von der Zustimmung zu dieser Rechtsänderung zu lösen und etwa durch eine Rücknahme des Antrags der rechtmäßigen Bewilligung der Altersteilzeit die Grundlage zu entziehen (Kammer, Urteil v. 26. Januar 2006 - 9 E 2233/04(1) m. w. N.; Urteil v. 30. Mai 2006 - 9 E 4725/05(2); zu einer vergleichbaren Vorschrift im LBG Bremen OVG Bremen, Beschluss vom 19. Dezember 2003 - 2 A 362/03, Nord ÖR 2004, 78;… s. von Roetteken in HBR IV, § 85 b HBG Rdnr. 42 m. w. N.).
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