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| VG Frankfurt/Main, 22.12.2005 - 9 E 6816/04 |
Volltextveröffentlichungen (4)
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§ 40 BBesG
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- BVerfG, 24.11.1998 - 2 BvL 26/91
Beamtenkinder
Auszug aus VG Frankfurt/Main, 22.12.2005 - 9 E 6816/04
Sie verwies darin auf die gesetzliche Regelung, die so bemessen sei, dass bei einer Gesamtbetrachtung die verfassungsrechtlichen Vorgaben erfüllt seien, wie sie sich dem Beschluss des BVerfG vom 24. November 1998 - 2 BvL 26/91 u. a. (BVerfGE 99, 300) entnehmen ließen.Unter Hinweis auf die Entscheidung des BVerwG wie auch die dieser Entscheidung zugrundeliegende Entscheidung des BVerfG (2 BvL 26/91 u.a. - BVerfGE 99, 300) vertieft er seine Ausführungen aus dem Verwaltungsverfahren.
Die an den Kläger gezahlte Besoldung lag in dem genannten Zeitraum im Hinblick auf die Zahlung des Familienzuschlags und den Umstand, dass in diesem Zeitraum mehr als zwei Kinder bei der Zahlung des Familienzuschlags zu berücksichtigen waren, unterhalb der verfassungsrechtlich vorgegebenen Mindestgrenze nach Maßgabe des Beschlusses des Bundesverfassungsgerichts vom 24. November 1998 (2 BvL 26/91 u. a. - BVerfGE 99, 300, 304, 323 ff.).
An diesen Grundsätzen hat das BVerfG im Beschluss vom 24. November 1998 festgehalten (BVerfGE 99, 300, 331).
- BVerwG, 17.06.2004 - 2 C 34.02
Besoldung kinderreicher Beamter; Gesetzesbindung der Besoldung; …
Auszug aus VG Frankfurt/Main, 22.12.2005 - 9 E 6816/04
Rn. 2 Mit Schreiben vom 19. September 2004 machte der Kläger unter Hinweis auf das Urteil des BVerwG vom 17. Juni 2004 (2 C 34.02) bei der Hessischen Bezügestelle einen Anspruch auf erhöhten Familienzuschlag geltend.Die im Hinblick auf § 31 Abs. 2 BVerfGG mit Gesetzeskraft ausgestattete Entscheidung des BVerfG tritt anstelle eines förmlichen Gesetzes und ermächtigt und zwingt Verwaltung wie Gerichte, die Entscheidung umzusetzen (BVerwG Urteil vom 17. Juni 2004 - 2 C 34.02, ZBR 2005, 36 ff.).
Hinzu kommt hier, dass der Kläger letztlich erst aufgrund der Entscheidung des BVerwG vom 17. Juni 2004 (ZBR 2005, 36) mit guten Gründen annehmen konnte, dass seine Besoldung den verfassungsrechtlichen Mindestanforderungen nach wie vor nicht genügte, und infolgedessen erst dann einen Anlass hatte, mit hinreichender Aussicht auf Erfolg weitergehende Besoldungsansprüche im Hinblick auf den Unterhalt für sein drittes Kind geltend zu machen.
- VG Karlsruhe, 26.01.2005 - 11 K 3674/04
Besoldung kinderreicher Beamter; Familienzuschlag
Auszug aus VG Frankfurt/Main, 22.12.2005 - 9 E 6816/04
115 % - dem vom BVerfG vorgegebenen Maßstab, dem die Besoldung in Bezug auf das dritte und jedes weitere Kind zu genügen habe - auf entsprechende Berechnungen des VG Karlsruhe in dessen Urteil vom 26. Januar 2005 (11 K 3674/04), die der Kläger ebenfalls zum Gegenstand des Verfahrens gemacht hat.Rn. 18 Die Änderungen des Besoldungsrechts wie auch im Steuer- und Kindergeldrecht in der Folgezeit (im einzelnen: VG Karlsruhe, Urteil v. 26. Januar 2005 - 11 K 3674/04, Umdruck S. 7) haben indes nicht dazu geführt, dass die verfassungsrechtlichen Anforderungen an die angemessene Besoldung von Beamten mit kinderreichen Familien in dem von der Klage umfassten Zeitraum als gewahrt angesehen werden könnten.
Für die Berechnung des Gesamtbedarfs des dritten Kindes und weiterer Kinder auf der Grundlage der Vorgaben des BVerfG greift die Kammer auf Berechnungen zurück, die das Verwaltungsgericht Karlsruhe in seinem bereits erwähnten Urteil vom 26. Januar 2005 (Az.: 11 K 3674/04, Seite 12-17 d. Urteilsabdrucks) im Einzelnen umfassend dargelegt und die der Kläger in dieses Verfahren eingeführt und seinen eigenen Berechnungen zugrunde gelegt hat.
- BVerfG, 22.03.1990 - 2 BvL 1/86
Die Besoldung von Beamten und Richtern mit mehr als zwei Kindern war im Zeitraum …
Auszug aus VG Frankfurt/Main, 22.12.2005 - 9 E 6816/04
Zwar hat das BVerfG in seinem Beschluss vom 22. März 1990 (BVerfGE 81, 363, 385) ausgeführt, dass ein Beamter nicht erwarten könne, er werde aus Anlass einer verfassungsrechtlich gebotenen Besoldungskorrektur gewissermaßen ohne eigenes Zutun nachträglich in den Genuss der Befriedigung eines womöglich jahrelang zurückliegenden Unterhaltsbedarfs kommen können, den er selbst gegenüber seinem Dienstherrn nicht zeitnah geltend gemacht hat.
- OVG Rheinland-Pfalz, 12.02.2008 - 10 A 10925/07
Zeitnahe Geltendmachung des Anspruchs auf zusätzliche familienbezogene …
Damit folgt der Senat - wie auch schon in seinem Beschluss vom 7. März 2006 - 10 A 11743/05.OVG - der ganz überwiegend in der Rechtsprechung vertretenen Auffassung (vgl. dazu VG Hamburg, Urteil vom 22. Juni 2005 - 10 K 6262/04 -, VGH Kassel, Beschluss vom 7. September 2006 - 1 ZU 1110/06 -, VG Arnsberg, Urteil vom 30. November 2006 - 5 K 415/05 -, OVG Saarlouis, Urteil vom 23. März 2007 - 1 R 25/06 - und VGH Mannheim, Urteil vom 19. Juni 2007 - 4 S 1927/05 - a. A. VG Frankfurt, Urteil vom 22. Dezember 2005 - 9 E 6816/04(2) - und VG Darmstadt…, Urteil vom 24. November 2006 - 5 E 2168/05(3) - sowie Pechstein in ZBR 2007, S. 73). - VG Berlin, 04.06.2007 - 28 A 125.05
Verpflichtung des Dienstherrn zur Gewährung des kindbezogenen Familienzuschlages
23 Grenze für die Verpflichtung des Beklagten, höhere kindbedingte Besoldung zu bezahlen, sind daher, wie bei der übrigen Besoldung auch, die allgemeinen Verjährungsvorschriften (VG Oldenburg…, Urteil vom 8. November 2006 - 6 A 330/05 -, juris Rn. 10 f.; VG Frankfurt am Main, Urteil vom 22. Dezember 2005 - 9 E 6816/04 - ders. Urteil vom 6. März 2006 - 9 E 1460/05 - VG Darmstadt, Urteil vom 24. November 2006 - 5 E 2168/05 - ZBR 2007, 99; VG Berlin, Urteil vom 24. Oktober 2006 - VG 28 A 312.05 - ders. Urteil vom 19. Dezember 2006 - VG 28 A 156.05 - und Urteil vom 24. Januar 2007 - VG 28 A 124.05 - Pechstein ZBR 2007, 73 ff.). - VG Berlin, 20.06.2007 - 28 A 115.05
Nachzahlungsanspruch eines Beamten mit mehr als 2 Kindern
Grenze für die Verpflichtung des Beklagten, höhere kindbedingte Besoldung zu bezahlen, sind, wie bei der übrigen Besoldung auch, die allgemeinen Verjährungsvorschriften (VG Oldenburg…, Urteil vom 8. November 2006 - 6 A 330/05 -, juris Rn. 10 f.; VG Frankfurt am Main, Urteil vom 22. Dezember 2005 - 9 E 6816/04 - ders. Urteil vom 6. März 2006 - 9 E 1460/05 - VG Darmstadt, Urteil vom 24. November 2006 - 5 E 2168/05 - ZBR 2007, 99; VG Berlin, Urteil vom 24. Oktober 2006 - VG 28 A 312.05 - ders. Urteil vom 19. Dezember 2006 - VG 28 A 156.05 - und Urteil vom 24. Januar 2007 - VG 28 A 124.05 - Pechstein ZBR 2007, 73 ff.). - VG Berlin, 20.06.2007 - 28 A 177.05
Beamtenbesoldung: familienbezogenen Gehaltsbestandteile; Berechnung des …
Grenze für die Verpflichtung der Beklagten, höhere kindbedingte Besoldung zu bezahlen, sind, wie bei der übrigen Besoldung auch, die allgemeinen Verjährungsvorschriften (VG Oldenburg…, Urteil vom 8. November 2006 - 6 A 330/05 -, juris Rn. 10 f.; VG Frankfurt am Main, Urteil vom 22. Dezember 2005 - 9 E 6816/04 - ders. Urteil vom 6. März 2006 - 9 E 1460/05 - VG Darmstadt, Urteil vom 24. November 2006 - 5 E 2168/05 - ZBR 2007, 99; VG Berlin, Urteil vom 24. Oktober 2006 - VG 28 A 312.05 - ders. Urteil vom 19. Dezember 2006 - VG 28 A 156.05 - und Urteil vom 24. Januar 2007 - VG 28 A 124.05 - Pechstein ZBR 2007, 73 ff.).
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