Rechtsprechung
| OVG Nordrhein-Westfalen, 19.05.1992 - 9 G 11/86 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- ArgeLandentwicklung
Rechtsschutzbedürfnis; Wertermittlung; Widerspruch; Zulässigkeit
Enthalten in der kostenlosen behördlichen Rechtsprechungsdatenbank RzF, welche zunächst heruntergeladen und installiert werden muß. - ArgeLandentwicklung (Volltext/Auszüge)
Widerspruch/Zulässigkeit; Widerspruch/Rechtsschutzbedürfnis; Wertermittlung/Rechtsschutzbedürfnis; Rechtsschutzbedürfnis/Wertermittlung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Rechtsschutzinteresse; Altbesitzflurstücke; Flurbereinigungsplan; Wertermittlung; Aufstellung des Wertermittlungsrahmens; Bestandskraft des Wertermittlungsrahmens; Flurbereinigungsgericht; Isolierte Aufhebung des Wertermittlungsrahmens
Wird zitiert von ... (5)
- OVG Nordrhein-Westfalen, 15.08.2000 - 9a D 72/98
Vornahme der Wertberechnung eines Flurstückes; Einzuhaltende Formalitäten bei …
Durch Urteil des Senats vom 19. Mai 1992 - 9 G 11/86 - wurde das Verfahren eingestellt, soweit der Kläger die Klage gegen die Feststellung der Ergebnisse der Wertermittlung bezüglich diverser Grundstücke zurückgenommen hatte.Rn. 21 Wegen der weiteren Einzelheiten des Sach- und Streitstandes wird auf den Inhalt dieser und der Gerichtsakten 9 G 11/86, 9 G 24/86, 9 G 22/89, 9a D 141/93.G sowie der vom Beklagten und der Gemeinde B. vorgelegten Verwaltungsvorgänge Bezug genommen, die Gegenstand der mündlichen Verhandlung gewesen sind.
- VGH Baden-Württemberg, 09.12.2010 - 7 S 3291/08
Zur Frage der Besorgnis der Befangenheit und den Pflichten des Teilnehmers eines …
Beanstandet werden kann zum zweiten, dass die von der Wertermittlungsrüge betroffenen Grundstücke nicht im Einklang mit den im Wertermittlungsrahmen niedergelegten Grundsätzen bewertet worden sind (…BVerwG, Beschl. v. 25.09.1990 - 5 B 85.90 -, juris Rdnr. 6;… Urt. v. 23.08.1962 - 1 C 130.56 -, RdL 1963, 107/108; OVG Nordrhein-Westfalen, Urt. v. 19.05.1992 - 9 G 11/86 -, RdL 1995, 40). - BVerwG, 15.03.2010 - 9 B 90.09
Unternehmensflurbereinigung; Abfindung der Teilnehmer; Wertermittlung
a) Die Beschwerde rügt, das Flurbereinigungsgericht habe seine Amtsermittlungspflicht (§ 86 Abs. 1 VwGO) verletzt, weil es die dem Urteil des Oberverwaltungsgerichts Münster vom 19. Mai 1992 - 9 G 11/86 - (RdL 1995, 40) zugrunde liegenden Gerichtsakten, aus denen es allein die zutreffenden Schlüsse auf den dortigen Sachverhalt hätte ziehen können, nicht beigezogen habe. - VGH Bayern, 30.05.2017 - 13 A 16.1130
Überprüfung der Wertermittlung nach Flurbereinigungsgesetz
Neben der Identität von Einlage- und Abfindungsfläche bzw. der unveränderten Wiederzuteilung des Einlageflurstücks ist jedoch weiter Voraussetzung, dass der Flurbereinigungsplan für den betroffenen Teilnehmer keinen Abzug nach § 47 FlurbG und keine Belastung durch einen Beitrag gemäß § 19 FlurbG vorsieht (…BayVGH, U.v. 19.6.2006 a.a.O.; OVG NW, U.v. 19.5.1992 - 9 G 11/86 - RdL 1995, 40 = RzF 12 zu § 32;… vgl. auch Mayr in Wingerter/Mayr, a.a.O., § 22 Rn. 10), da sich das Grundstück nur dann auf der Einlage- und der Abfindungsseite als neutraler durchlaufender Rechnungsposten darstellt. - OVG Mecklenburg-Vorpommern, 28.01.2009 - 9 K 25/05
Flurneuordnungsverfahren: Voraussetzung der Beurteilung einer ortsnahen …
In solchen Fällen würde eine Änderung der ermittelten Wertzahlen das Zuteilungsergebnis wohl unberührt lassen (…so BayVGH, 19.06.2006 - 13 A 05.957 -juris, Rn. 16; Hoecht, Erforderlichkeit des Wertermittlungsverfahrens in der Flurbereinigung, AgrarR 1988, 213 l.Sp.; vgl. abweichend: OVG Münster, 19.05.1992 - 9 G 11/86 -, RdL 1995, 40, 41).
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