Rechtsprechung
| VG Frankfurt/Main, 01.11.2002 - 9 G 4223/02 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- openjur.de
- Justiz Hessen
§ 80 Abs 7 VwGO
Generelle Untersagung unerlaubter Tätigkeiten durch Verfügung nach Beanstandung einzelner Tätigkeiten. - Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Generelle Untersagung unerlaubter Tätigkeiten durch Verfügung nach Beanstandung einzelner Tätigkeiten.
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (4)
- VG Frankfurt/Main, 17.11.2003 - 9 E 2836/02 Einen an das in der Zwischenzeit zuständig gewordene erkennende Gericht gerichteten Antrag nach § 80 Abs. 7 VwGO lehnte die Kammer durch Beschluss vom 01.11.2002 - 9 G 4223/02(2) - ab; der HessVGH wies die Beschwerde des Klägers gegen diesen Beschluss durch Beschluss vom 08.03.2003 - 6 TG 3154/02 - zurück.
Rn. 19 Die Verwaltungsvorgänge der Beklagten (6 Bände) und die Akten des erkennenden Gerichts 9 G 4223/02(2), 9 G 4718/02(2), 9 G 4753/02(2), 9 G 4795/02(2) sowie die Akten des VG Köln 14 L 2133/01 (2 Bände) wurden zum Gegenstand der mündlichen Verhandlung gemacht.
Dies entspricht im übrigen im Ergebnis der Rechtsauffassung der Kammer, die dem im Eilverfahren zwischen denselben Beteiligten ergangenen Beschluss vom 01.11.2002 (9 G 4223/02(2)) zu Grunde liegt und die im Ergebnis auch vom HessVGH geteilt wird (Beschluss vom 03.03.2003 - 6 TG 3154/02 - im Eilverfahren zwischen denselben Beteiligten; so aber auch Beschluss vom 09.04.2003 - 6 TG 3151/02 - in dem Verfahren der X ... GbR gegen die Beklagte).
- VGH Hessen, 09.04.2003 - 6 TG 3151/02
Finanzportfolioverwaltung - Abwicklung - Befugnisse des Abwicklers
Auch seine Bemühungen, nach § 80 Abs. 7 VwGO nachträglich die Abänderung dieses Beschlusses zu seinen Gunsten zu erreichen, scheiterten durch die Beschlüsse des Verwaltungsgerichts Frankfurt am Main vom 1. November 2002 - 9 G 4223/02 - und des beschließenden Senats vom 3. März 2003 - 6 TG 3154/02 -. - VG Frankfurt/Main, 08.11.2007 - 1 E 2256/05
Erlaubnispflichtige Finanzportfolioverwaltung durch eine Publikums-GbR im Rahmen …
Die hiergegen geführten Rechtschutzverfahren blieben ohne Erfolg (OVG Nordrhein-Westfalen, Beschl. v. 27.05.2002, Az.: 4 B 61/02; VG Frankfurt am Main, Beschl. v. 01.11.2002, Az.: 9 G 4223/02; Hess. VGH, Beschl. v. 08.03.2003, Az.: 6 TG 3154/02; VG Frankfurt am Main, Urt. V. 17.11.2003, Az.: 9 E 2836/02; BVerwG; Urt. V. 22.09.2004, Az.: 6 C 29.03. - VG Frankfurt/Main, 02.01.2003 - 9 G 4387/02
Untersagung nicht genehmigter Finanzportfolioverwaltung
Die Kammer hat insoweit in ihrem Beschluss vom 01.11.2002 (9 G 4223/02 ) in einem anderen Eilverfahren zwischen den selben Beteiligten folgendes ausgeführt:.
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