Rechtsprechung
| FG München, 23.01.2008 - 9 K 1258/07 |
Zitiervorschläge
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2008,33526) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.
Volltextveröffentlichungen (3)
- openjur.de
Kindergeld für ein ausbildungsplatzsuchendes Kind - Nachweis der ernsthaften Bemühungen um einen Ausbildungsplatz
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Kindergeld für ein ausbildungsplatzsuchendes Kind; Nachweis der ernsthaften Bemühungen um einen Ausbildungsplatz
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
- datenbank.nwb.de (Kurzinformation)
Kindergeld für ein Ausbildungsplatz suchendes Kind
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (1)
- FG Düsseldorf, 11.08.2006 - 18 K 5042/05
Kindergeld; Ausbildungsplatz; Berufsausbildung; Rentenversicherung; …
Auszug aus FG München, 23.01.2008 - 9 K 1258/07
Der Senat schließt sich insoweit der Auffassung des Finanzgerichts Düsseldorf im Urteil vom 11. August 2006 18 K 5042/05 Kg, (Entscheidungen der Finanzgerichte - EFG - 2006, 1764) an.
- FG Düsseldorf, 21.07.2009 - 10 K 809/07
Voraussetzungen für das Bestehen eines Kindergeldanspruchs nach Abbruch der …
Richtig ist allerdings, dass Bestätigungen über Anrechnungszeiten nicht als Grundlagenbescheide qualifiziert werden können, an die die Familienkassen gebunden wären (vergl. dazu die Urteile des Finanzgerichts Düsseldorf vom 11. August 2006 - 18 K 5042/05 Kg, a.a.O., des Finanzgerichts München vom 23. Januar 2008 - 9 K 1258/07, abrufbar bei [...] und des Finanzgerichts des Landes Sachsen-Anhalt vom 12. Februar 2008 - 4 K 435/06, EFG 2008, 1393).
dejure.org
Übersicht FG München
Einloggen | Registrieren
Bitte loggen Sie sich ein, um diese Funktion zu nutzen. Falls Sie noch kein Benutzerkonto haben, können Sie sich in weniger als einer Minute eines kostenlos anlegen "Registrieren".
Externe Links öffnen jetzt in einem neuen Tab. Sie können dieses Verhalten auch auf Ihrer Einstellungsseite ändern.