Rechtsprechung
| VG Karlsruhe, 04.09.2003 - 9 K 4682/02 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- openjur.de
Bindungswirkung einer negativen Entscheidung des Bundesamtes zu § 53 Abs 6 S 1 AuslG 1990
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (4) Zitiert selbst (5)
- BVerwG, 07.09.1999 - 1 C 6.99
Duldung, zielstaatsbezogene Abschiebungshindernisse, erhebliche Gefahr für Leib …
Auszug aus VG Karlsruhe, 04.09.2003 - 9 K 4682/02
Soweit dieses Vorbringen auf die Gefahr politischer Verfolgung und das Vorliegen eines Abschiebungshindernisses nach § 53 Abs. 1 bis 4 AuslG zielt, stehen seiner Berücksichtigung im ausländerrechtlichen Verfahren ohne weiteres die Bescheide des Bundesamts für die Anerkennung ausländischer Flüchtlinge (vom 18.01.1994 - betreffend die Kläger zu 1 bis 3) - und vom 07.02.1997 - betreffend den Kläger zu 4)) entgegen, wonach die Anträge der Kläger auf Anerkennung als Asylberechtigte abgelehnt und das Vorliegen der Voraussetzungen des § 51 Abs. 1 AuslG sowie das Vorliegen von Abschiebungshindernissen nach § 53 Abs. 1 bis 4 AuslG verneint wurden; denn an diese Entscheidungen des Bundesamts, die in den nachfolgenden verwaltungsgerichtlichen Verfahren bestätigt wurden, ist die Ausländerbehörde gemäß § 42 S. 1 AsylVfG gebunden (vgl. BVerwG, Urt. v. 07.09.1999 - 1 C 6.99 -, NVwZ 2000, 204; VGH Bad.-Württ., Beschl. v. 06.12.1999 - 13 S 514/99 -, NVwZ 2000, 589).Dem Eintritt der Bindungswirkung steht nicht entgegen, dass die von den Klägern geltend gemachte Gefahr, als Angehörige der ethnischen Minderheit der Ashkali im Kosovo Übergriffen der albanischen Bevölkerungsmehrheit ausgesetzt zu sein, in der letzten verwaltungsgerichtlichen Tatsacheninstanz, auf die bei Anwendung des § 42 S. 1 AsylVfG abzustellen ist, in der Sache nicht geprüft worden ist (vgl. BVerwG, Urt. v. 07.09.1999, a.a.O.).
Nach Sinn und Zweck der dem Bundesamt übertragenen Kompetenz zur Prüfung zielstaatsbezogener Abschiebungshindernisse nach § 53 AuslG und der Bindungswirkung seiner diesbezüglichen Entscheidungen, mit denen Doppelprüfungen mit möglicherweise widersprechenden Ergebnissen und dadurch bedingten Verfahrensverzögerungen unvereinbar wären (vgl. BVerwG, Urt. v. 07.09.1999, a.a.O.), liegt es auf der Hand, dass sich die Ausländerbehörde nicht nur bei der Entscheidung über die Erteilung von Duldungen, sondern auch bei der Prüfung der tatbestandlichen Voraussetzungen des § 30 Abs. 3 und 4 AuslG eigenständiger Feststellungen zum Vorliegen eines zielstaatsbezogenen Abschiebungshindernisses nach § 53 Abs. 6 S. 1 AuslG enthalten muss.
- BVerwG, 12.07.2001 - 1 C 2.01
Abschiebungsschutz; Abschiebungshindernisse; Abschiebestopp wegen allgemeiner …
Auszug aus VG Karlsruhe, 04.09.2003 - 9 K 4682/02
Diese Änderung der Sachlage können sie aber gegenüber dem Bundesamt für die Anerkennung ausländischer Flüchtlinge im Rahmen eines Antrags auf Wiederaufgreifen des Verfahrens zu § 53 Abs. 6 AuslG geltend machen, ohne dass ihnen die Bestands- bzw. Rechtskraft der früher ergangenen Entscheidungen entgegen gehalten werden könnte (BVerwG, Urt. v. 12.07.2001 - 1 C 2.01 -, BVerwGE 114, 379). - VGH Baden-Württemberg, 20.09.2001 - A 14 S 2130/00
Roma/Ashkali - bei Anspruch auf Duldung keine Feststellung von …
Auszug aus VG Karlsruhe, 04.09.2003 - 9 K 4682/02
In seinem Urteil vom 08.10.2002 - A 11 K 11280/02 - hat der Einzelrichter der 11. Kammer des erkennenden Verwaltungsgerichts die Verpflichtungsbegehren zu § 53 Abs. 6 S. 1 AuslG im Anschluss an die Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofs Baden-Württemberg (Urteile v. 11.04.2001 - A 14 S 1850/00 - u. v. 20.09.2001 - A 14 S 2130/00 -) nämlich daran scheitern lassen, dass die Kläger aufgrund der damaligen ausländerrechtlichen Erlasslage wirksam vor Abschiebung geschützt seien, so dass Verfassungsrecht die Durchbrechung der Sperrwirkung des § 53 Abs. 6 S. 2 AuslG nicht gebiete. - VGH Baden-Württemberg, 06.12.1999 - 13 S 514/99
Umfang des Beschwerdeausschlusses im Asylverfahren - abgelehnte Aussetzung der …
Auszug aus VG Karlsruhe, 04.09.2003 - 9 K 4682/02
Soweit dieses Vorbringen auf die Gefahr politischer Verfolgung und das Vorliegen eines Abschiebungshindernisses nach § 53 Abs. 1 bis 4 AuslG zielt, stehen seiner Berücksichtigung im ausländerrechtlichen Verfahren ohne weiteres die Bescheide des Bundesamts für die Anerkennung ausländischer Flüchtlinge (vom 18.01.1994 - betreffend die Kläger zu 1 bis 3) - und vom 07.02.1997 - betreffend den Kläger zu 4)) entgegen, wonach die Anträge der Kläger auf Anerkennung als Asylberechtigte abgelehnt und das Vorliegen der Voraussetzungen des § 51 Abs. 1 AuslG sowie das Vorliegen von Abschiebungshindernissen nach § 53 Abs. 1 bis 4 AuslG verneint wurden; denn an diese Entscheidungen des Bundesamts, die in den nachfolgenden verwaltungsgerichtlichen Verfahren bestätigt wurden, ist die Ausländerbehörde gemäß § 42 S. 1 AsylVfG gebunden (…vgl. BVerwG, Urt. v. 07.09.1999 - 1 C 6.99 -, NVwZ 2000, 204; VGH Bad.-Württ., Beschl. v. 06.12.1999 - 13 S 514/99 -, NVwZ 2000, 589). - VGH Baden-Württemberg, 11.04.2001 - A 14 S 1850/00
Rückübernahmeweigerung für nicht-albanische Minderheiten aus dem Kosovo - Duldung
Auszug aus VG Karlsruhe, 04.09.2003 - 9 K 4682/02
In seinem Urteil vom 08.10.2002 - A 11 K 11280/02 - hat der Einzelrichter der 11. Kammer des erkennenden Verwaltungsgerichts die Verpflichtungsbegehren zu § 53 Abs. 6 S. 1 AuslG im Anschluss an die Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofs Baden-Württemberg (Urteile v. 11.04.2001 - A 14 S 1850/00 - u. v. 20.09.2001 - A 14 S 2130/00 -) nämlich daran scheitern lassen, dass die Kläger aufgrund der damaligen ausländerrechtlichen Erlasslage wirksam vor Abschiebung geschützt seien, so dass Verfassungsrecht die Durchbrechung der Sperrwirkung des § 53 Abs. 6 S. 2 AuslG nicht gebiete.
- VGH Baden-Württemberg, 21.06.2004 - 11 S 770/04
Erforderlichkeit kumulativen Vorliegens nicht zu vertretenden Abschiebungs- und …
Die strikte Bindungswirkung des § 42 Satz 1 AsylVfG würde dadurch bezüglich einer tatbestandlichen Vorfrage des § 30 Abs. 3 AuslG ausgehöhlt (…ebenso VG Freiburg a.a.O sowie - für einen Fall einer negativen Bindungswirkung - VG Karlsruhe, Urteil vom 4.9.2003 - 9 K 4682/02 - [VENSA] und VG Stuttgart, Urteil vom 22.5.2003, - 4 K 891/02 - [VENSA]). - VG Karlsruhe, 16.11.2006 - 8 K 551/06
Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis; Vernichtung oder Unterdrückung von …
Dies war weitgehend bereits in der Rechtsprechung der Instanzgerichte zu § 30 Abs. 3 und 4 AuslG 1990 geklärt, der § 25 Abs. 5 AufenthG als Vorläufer-Vorschrift vorausging, und betraf die zielstaatsbezogenen Abschiebungshindernisse nach § 53 AuslG 1990, die das Aufenthaltsgesetz in den § 60 Abs. 1 nachfolgenden Absätzen übernommen hat (vgl. VGH Bad.-Würt., Urt. v. 21.06.2004 - 11 S 770/04 -, InfAusR 2004, 429, Urt. v. 06.10.2004 - 11 S 1448/03 - VG Karlsruhe, Urt. v. 04.09.2003 - A 9 K 4682/02 -, Vensa;… VG Freiburg, Urt. v. 06.08.2003, AuAS 2004, 14). - VG Freiburg, 24.11.2003 - 1 K 513/02
Psychische Erkrankung als Vollstreckungshindernis
Diese kann nur durch ein neues Änderungsverfahren vor dem Bundesamt für die Anerkennung ausländischer Flüchtlinge beseitigt werden (…VG Freiburg, Urt. v. 06.08.2003 - 1 K 308/02; VG Karlsruhe, Urt. v. 04.09.2003 - 9 K 4682/02;… VG Stuttgart, Urt. v. 22.05.2002 - 4 K 891/02 - alle veröffentlicht in VENSA). - VG Freiburg, 21.11.2003 - 1 K 306/02
Aufenthaltsbefugnis für erwerbstätige Flüchtlinge aus Bosnien-Herzegowina.
Rn. 14 Nach dem klaren Wortlaut (Abschnitt I Nr. 1, 4.Absatz) und der damit offensichtlich in Einklang stehenden tatsächlichen Handhabung der Ausländerbehörde scheitert die Erteilung einer Aufenthaltsbefugnis bereits daran, dass der Kläger zum Zeitpunkt der Antragstellung nicht in einem zweijährigen dauerhaften Beschäftigungsverhältnis stand (…zur Auslegung und Anwendung von Anordnungen nach § 32 AuslG vgl. BVerwG, Urt. v. 19.09.2000 - 1 C 19.99 - ; VGH Bad.-Württ., Beschl. v. 05.01.2001 - 11 S 2034/00 - VBlBW 2001, 491 sowie VG Freiburg, Urt. v. 13.06.2001 - 1 K 1682/00 und VG Karlsruhe, Urt. v. 04.09.2003 - 9 K 4682/02 - VENSA).
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