Rechtsprechung
| OVG Niedersachsen, 28.08.2002 - 9 KN 107/02 |
Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (3)
- OVG Niedersachsen, 31.05.2007 - 1 KN 265/05
Schutz des Interesses eines Handeltreibenden vor der Verschonung von die …
Zu denken ist dabei im Wesentlichen an Fälle, in denen die planende Gemeinde Erklärungen von einigem Verbindlichkeitsgrad abgegeben und damit beim Handeltreibenden ein mehr oder minder stark ausgeprägtes und schützenswertes Vertrauen dahin begründet hat, Überlegungen zur Ansiedlung eines oder mehrerer Konkurrenten würden erst gar nicht angestellt oder aber im Falle, dass dies doch geschieht, dabei berücksichtigt, die Konkurrenz mit Rücksicht auf solche Zusagen geringer als zunächst beabsichtigt ausfallen zu lassen (vgl. zum Vorstehenden auch Nds. OVG, Urt. v. 28.8.2002 - 9 KN 107/02 -, Veröffentlichung nicht bekannt). - OVG Niedersachsen, 16.05.2019 - 1 KN 72/17
Abwägungserheblichkeit; Abwägungsgebot; Antragsbefugnis; Konkurrenzschutz; Lärm; …
Zu denken ist dabei im Wesentlichen an Fälle, in denen die planende Gemeinde Erklärungen von einigem Verbindlichkeitsgrad abgegeben und damit beim Handeltreibenden ein mehr oder minder stark ausgeprägtes und schützenswertes Vertrauen dahin begründet hat, Überlegungen zur Ansiedlung eines oder mehrerer Konkurrenten würden erst gar nicht angestellt oder aber im Falle, dass dies doch geschieht, dabei berücksichtigt, die Konkurrenz mit Rücksicht auf solche Zusagen geringer als zunächst beabsichtigt ausfallen zu lassen (vgl. zum Vorstehenden auch Nds. OVG, Urt. v. 28.8.2002 - 9 KN 107/02 -, Veröffentlichung nicht bekannt)..Dazu gehört das Interesse eines Gewerbetreibenden vor Konkurrenzschutz grundsätzlich nicht (Urt. d. Sen. v. 19.4.2012 - 1 KN 175/09 - v. 31.5.2007 - 1 KN 265/05 -, BRS 71 Nr. 40; Urt. d. 9. Sen. v. 28.8.2002 - 9 KN 107/02 - BVerwG, Beschl. v. 26.2.1997 - 4 NB 5.97 -, BRS 59 Nr. 50 m. Nachweisen d. Rspr. d. BVerwG).
- OVG Niedersachsen, 22.11.2016 - 1 MN 101/16
Abwägungsbelang; Abwägungserheblichkeit; Antragsbefugnis; Konkurrenz; …
Zu denken ist dabei im Wesentlichen an Fälle, in denen die planende Gemeinde Erklärungen von einigem Verbindlichkeitsgrad abgegeben und damit beim Handeltreibenden ein mehr oder minder stark ausgeprägtes und schützenswertes Vertrauen dahin begründet hat, Überlegungen zur Ansiedlung eines oder mehrerer Konkurrenten würden erst gar nicht angestellt oder aber im Falle, dass dies doch geschieht, dabei berücksichtigt, die Konkurrenz mit Rücksicht auf solche Zusagen geringer als zunächst beabsichtigt ausfallen zu lassen (vgl. zum Vorstehenden auch Nds. OVG, Urt. v. 28.8.2002 - 9 KN 107/02 -, Veröffentlichung nicht bekannt).".Zum anderen hätte eine Zusage des Bürgermeisters gemäß § 86 Abs. 2 NKomVerfG schriftlich erfolgen müssen, sollte ihr Verbindlichkeit zukommen (Nds. OVG, Urt. v. 28.8.2002 - 9 KN 107/02 -, V.n.b.).
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