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| BVerwG, 01.07.2008 - 9 KSt 3.08 (zu 9 B 18.08) |
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (2)
- VG Ansbach, 26.11.2008 - AN 14 M 08.30436
Unzulässige Anhörungsrüge; unzulässige Gegenvorstellung
Die Gegenvorstellung ist unzulässig, da sie gleichlautend mit der gleichzeitig erhobenen - unzulässigen - Gehörsrüge begründet wurde, die Gegenstand des dafür vom Gesetzgeber geschaffenen Rechtsbehelfs der Anhörungsrüge (§ 152 a VwGO; vgl. insoweit beispielsweise Bundesverwaltungsgericht, B.v. 1. Juli 2008 - 9 KSt 3.08 u.a.) ist. - VG Aachen, 01.09.2008 - 5 K 1763/08
Nichtberücksichtigung eines Klageabweisungsantrags in einer Kostenentscheidung …
Rn. 5 vgl. Bundesverfassungsgericht (BVerfG), Beschluss vom 10. November 2004 - 1 BvR 179/03 -, NVwZ 2005, 204; Bundesverwaltungsgericht (BVerwG), u.a. Beschlüsse vom 11. Februar 2008 - 5 B 17.08 -, vom 1. Juli 2008 - 9 KSt 3.08 - und vom 25. Juli 2008 - 8 B 51.08 -, alle (juris); Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen (OVG NRW), u.a. Beschluss vom 25. Juni 2008 - 13 C 179/08 - (juris).
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