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| FG Baden-Württemberg, 17.03.1992 - 9 Ko 6/91 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- EFG 1992, 485
Wird zitiert von ... (6)
- FG Hessen, 26.11.2002 - 12 Ko 1552/00
Erörterungsgebühr; Kosten; mehrere Verfahren; Erörterungstermin; Beiziehung; …
In diesem Fall kommt es nicht mehr darauf an, ob das Gericht einen förmlichen Beweisbeschluss erlassen hat, statt des Spruchkörpers der Vorsitzende oder der Berichterstatter tätig wurde, das Gericht sich der Beweisaufnahme gar nicht bewusst war oder der mit keiner Beweisaufnahme beauftragte Berichterstatter eigenmächtig gehandelt hat (z.B. Beschlüsse des Finanzgerichts - FG - Baden-Württemberg vom 17.3.1992 9 Ko 6/91, EFG 1992, 485, und des FG Bremen vom 13.1.2000 2 99 302 Ko 2, EFG 2000, 289 ; beide m.w.N.). - FG Hamburg, 23.11.2005 - V 213/02
Verfahrensrecht/Kostenrecht: Voraussetzungen für eine Erledigungs- und eine …
In diesem Fall kommt es nicht mehr darauf an, ob das Gericht einen förmlichen Beweisbeschluss erlassen hat, ob statt des Spruchkörpers der Vorsitzende oder der Berichterstatter tätig wurde, das Gericht sich der Beweisaufnahme gar nicht bewusst war oder der mit einer Beweisaufnahme beauftragte Berichterstatter eigenmächtig gehandelt hat (z.B. Beschlüsse des Finanzgerichts - FG - Baden-Württemberg vom 17.03.1992, 9 Ko 6/91, EFG 1992, 485, und des FG Bremen vom 13.1.2000, 2 99 302 Ko 2, EFG 2000, 289 ; beide m.w.N.). - FG Hessen, 20.12.2004 - 12 Ko 92/02
Beweisgebühr bei Einholen einer schriftlichen Information
Wird der objektive Wille des Gerichts, Beweis erheben zu wollen, nach außen erkennbar, so liegt ein Beweisaufnahmeverfahren i. S. d. § 31 Abs. 1 Nr. 3 BRAGO auch dann vor, wenn das Gericht zwar keinen förmlichen Beweisbeschluss erlässt, tatsächlich jedoch eine Beweisaufnahme durchführt und der Rechtsanwalt am Beweisaufnahmeverfahren beteiligt ist (BVerfG in BVerfGE 77, 360, und in BVerfGE 96, 217; vgl. ferner die Beschlüsse des FG Baden-Württemberg vom 17.3.1992 9 Ko 6/91, EFG 1992, 485, und des FG Bremen vom 13.1.2000 2 99 302 Ko 2, EFG 2000, 289; beide m.w.N.).
- FG Niedersachsen, 10.06.2005 - 3 KO 24/05
Charakter einer gerichtlichen Kostenentscheidung als Verhandlungsgebühr im Sinne …
In diesem Fall kommt es nicht mehr darauf an, ob das Gericht einen förmlichen Beweisbeschluss erlassen hat, statt des Spruchkörpers der Vorsitzende oder der Berichterstatter tätig wurde, das Gericht sich der Beweisaufnahme gar nicht bewusst war oder der mit keiner Beweisaufnahme beauftragte Berichterstatter eigenmächtig gehandelt hat (z.B. Beschlüsse des Finanzgerichts - FG - Baden-Württemberg vom 17.3.1992 9 Ko 6/91, EFG 1992, 485, und des FG Bremen vom 13.1.2000 2 99 302 Ko 2, EFG 2000, 289; beide m.w.N.). - FG Hessen, 16.01.2002 - 12 Ko 3253/00
Erinnerung; Kosten; Beweisgebühr; Beweisaufnahme; Prozessstoff; Fotografie; …
Insoweit herrscht Einigkeit in der Kostenrechtsprechung, dass ein Beweisaufnahmeverfahren i. S. d. § 31 Abs. 1 Nr. 3 BRAGO auch dann vorliegt, wenn das Gericht zwar keinen förmlichen Beweisbeschluss erlassen, tatsächlich jedoch eine Beweisaufnahme durchgeführt hat (z.B. Beschlüsse des FG Baden-Württemberg vom 17.3.1992 9 Ko 6/91, EFG 1992, 485, und des FG Bremen vom 13.1.2000 2 99 302 Ko 2, EFG 2000, 289 ; beide m.w.N.). - FG Baden-Württemberg, 15.12.2011 - 2 KO 2625/09
Erinnerung gegen Kostenfestsetzungsbeschluss: Entstehen einer Beweisgebühr - …
In diesem Fall kommt es nicht mehr darauf an, ob das Gericht einen förmlichen Beweisbeschluss erlassen hat, statt des Spruchkörpers der Vorsitzende oder der Berichterstatter tätig wurde, das Gericht sich der Beweisaufnahme gar nicht bewusst war oder der mit keiner Beweisaufnahme beauftragte Berichterstatter eigenmächtig gehandelt hat (z. B. Beschlüsse des Finanzgerichts - FG - Baden-Württemberg vom 17. März 1992 9 Ko 6/91, EFG 1992, 485, und des FG Bremen vom 13. Januar 2000 2 99 302 Ko 2, EFG 2000, 289; beide m.w.N.).
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