Rechtsprechung
| VG Berlin, 14.07.2015 - 9 L 105.15 |
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Vorläufige Aufnahme bei Schulversuch
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (2)
- VG Berlin, 14.07.2015 - 9 L 121.15
Vorläufige Aufnahme bei Schulversuch
Auszug aus VG Berlin, 14.07.2015 - 9 L 105.15
Rn. 13 Von diesen drei Schulplätzen stehen allerdings zwei den Antragstellern der Verfahren VG 9 L 121.15 und VG 9 L 159.15 zu.Gleiches gilt für die Antragsteller der Verfahren VG 9 L 121.15 und VG 9 L 159.15, die ebenfalls Geschwisterkinder im Grundschulbereich der Nelson-Mandela-Schule haben.
Diese sieben Plätze ergeben sich aus den zehn vorhandenen Schulplätzen unter Abzug der Geschwisterkinder (P... sowie Antragsteller der Verfahren VG 9 L 121.15 und VG 9 L 159.15).
- VerfGH Berlin, 19.02.2007 - VerfGH 180/06
Teils aus Subsidiaritätsgründen unzulässige, im Übrigen unbegründete …
Auszug aus VG Berlin, 14.07.2015 - 9 L 105.15
Die Bevorzugung dieses Personenkreises und die damit verbundene Ungleichbehandlung von dauerhaft in Berlin lebenden Familien ist durch das pädagogische Programm, die Zielstellung und die Organisation der Nelson-Mandela-Schule gerechtfertigt (vgl. Verfassungsgerichtshof des Landes Berlin, Beschluss vom 19. Februar 2007 - VerfGH 180/06, 180 A/06 - zur Bevorzugung von Bediensteten des Auswärtigen Amtes, die der Rotation unterliegen), die in besonderer Weise auf Kinder zugeschnitten sind, von denen wegen des in Folge der beruflichen Verpflichtungen eines Erziehungsberechtigten notwendigen Wechsels ins Ausland angenommen werden kann, dass ihnen im Verlauf ihrer schulischen Laufbahn Nachteile drohen, die mit Hilfe einer zweisprachigen, auf internationale Inhalte besonders ausgerichteten Unterrichtung und Erziehung ausgeglichen werden können.
- OVG Berlin-Brandenburg, 07.11.2018 - 3 S 75.18
Aufnahme in eine Grundschule mit besonderer pädagogischer Prägung; Notwendigkeit …
Rn. 16 Eine Hochmobilität der Antragsteller ist erst recht zu verneinen, wenn man im Hinblick auf den Sinn des Wortes "Hochmobilität" sowie im Hinblick darauf, dass singuläre Auslandsaufenthalte zur Begründung von Hochmobilität nicht ausreichen (Ziffer III. 2. des Genehmigungsschreibens), mit der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichts Berlin einen regelmäßigen Wechsel des Dienstortes (Rotation) verlangt (so z.B. VG Berlin…, Beschluss vom 5. Oktober 2016 - 3 L 452.16 - juris Rn. 15 ; zu der aus der Sicht des VG Berlin "äußerst lax" gehandhabten und als rechtswidrig bewerteten Verwaltungspraxis des Antragsgegners vgl. z.B. Beschluss vom 14. Juli 2015 - 9 L 105.15 - juris Rn. 11 ).
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