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Rechtsprechung
   OVG Niedersachsen, 15.02.1999 - 9 L 1269/97, (alt: 9 L 1269/97, 9 L 1270/97, 9 L 1271/97)   

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https://dejure.org/1999,14828
OVG Niedersachsen, 15.02.1999 - 9 L 1269/97, (alt: 9 L 1269/97, 9 L 1270/97, 9 L 1271/97) (https://dejure.org/1999,14828)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 15.02.1999 - 9 L 1269/97, (alt: 9 L 1269/97, 9 L 1270/97, 9 L 1271/97) (https://dejure.org/1999,14828)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 15. Februar 1999 - 9 L 1269/97, (alt: 9 L 1269/97, 9 L 1270/97, 9 L 1271/97) (https://dejure.org/1999,14828)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 5 Abs. 3 NKAG; § 17 Abs. 1 BauNVO
    Rechtmäßigkeit der Bemessung von Gebühren für eine Niederschlagswasserbeseitigung nach einem Wahrscheinlichkeitsmaßstab; Gebotenheit einer Differenzierung zwischen verschiedenen Befestigungsarten i.R.d. Heranziehung zu Benutzungsgebühren für die ...

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Rechtmäßigkeit der Bemessung von Gebühren für eine Niederschlagswasserbeseitigung nach einem Wahrscheinlichkeitsmaßstab; Gebotenheit einer Differenzierung zwischen verschiedenen Befestigungsarten i.R.d. Heranziehung zu Benutzungsgebühren für die ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (8)Zitiert selbst (9)

  • BVerfG, 15.11.1994 - 1 BvR 1675/91

    Verfassungsmäßigkeit einer Kurabgabe

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 15.02.1999 - 9 L 1269/97
    Ob der vom Kläger beanstandete Gebührenmaßstab auch dann noch ohne weitere Differenzierung nach der Art der Befestigung unbebauter Flächen als hinreichend wirklichkeitsnah akzeptiert werden kann, wenn zunehmend mehr Eigentümer von an Niederschlagswasserkanalisationen angeschlossenen Grundstücken aus ökologischen Gründen dazu übergehen, für die Pflasterung ihrer unbebauten Grundstücksflächen sog. "Öko-Pflaster" zu verwenden, bedarf in diesem Verfahren keiner Entscheidung (vgl. VG Schleswig, Urt. v. 9.10.1995 - 4 A 8/95 -, ZKF 1996, 207 nur LS, wonach bei Dachflächen mit geschlossener Pflanzendecke für die Bemessung der Gebühren für die Niederschlagswasserbeseitigung eine Privilegierung dergestalt vertretbar erscheint, dass diese Flächen nicht zu 100%, sondern lediglich mit einem geringeren Flächenanteil in die Gebührenberechnung eingestellt werden).
  • BVerwG, 19.01.1989 - 8 B 117.88

    Oberflächenentwässerung - Gebührenberechnung - Gleichheitssatz

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 15.02.1999 - 9 L 1269/97
    In einer weiteren Entscheidung vom 19. Januar 1989 (- 8 B 117.88 -, KStZ 1989, 136) wird die Bemessung wiederkehrender Beiträge für die Oberflächenentwässerung nach dem Produkt von Grundstücksflächen und Abflussbeiwerten, die den Grundflächenzahlen des § 17 Abs. 1 BauNVO entsprechen, als mit dem Gleichheitssatz vereinbar bewertet.
  • VG Schleswig, 09.10.1995 - 4 A 8/95
    Auszug aus OVG Niedersachsen, 15.02.1999 - 9 L 1269/97
    Ob der vom Kläger beanstandete Gebührenmaßstab auch dann noch ohne weitere Differenzierung nach der Art der Befestigung unbebauter Flächen als hinreichend wirklichkeitsnah akzeptiert werden kann, wenn zunehmend mehr Eigentümer von an Niederschlagswasserkanalisationen angeschlossenen Grundstücken aus ökologischen Gründen dazu übergehen, für die Pflasterung ihrer unbebauten Grundstücksflächen sog. "Öko-Pflaster" zu verwenden, bedarf in diesem Verfahren keiner Entscheidung (vgl. VG Schleswig, Urt. v. 9.10.1995 - 4 A 8/95 -, ZKF 1996, 207 nur LS, wonach bei Dachflächen mit geschlossener Pflanzendecke für die Bemessung der Gebühren für die Niederschlagswasserbeseitigung eine Privilegierung dergestalt vertretbar erscheint, dass diese Flächen nicht zu 100%, sondern lediglich mit einem geringeren Flächenanteil in die Gebührenberechnung eingestellt werden).
  • BVerwG, 27.06.1985 - 8 C 30.84

    Erschließung eines zwischen zwei parallel geführten Anbaustraßen selbständig und …

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 15.02.1999 - 9 L 1269/97
    Die sich daraus ergebenden Ungenauigkeiten sind indes im Rahmen des dem Ortsgesetzgeber bei der Ausgestaltung eines wirklichkeitsnahen Wahrscheinlichkeitsmaßstabes zukommenden weiten Ermessensspielraums hinzunehmen (…vgl. OVG Nordrhein-Westfalen, Urt. v. 20.3.1997 - 9 A 1921/95 -, NWVBl. 1997, 422/423; HessVGH, Beschl. v. 15.7.1994 - 5 UE 2928/93 -, ZKF 1995, 15 und Beschl. v. 7.6.1985 - V N 3/82 -, KStZ 1985, 193/194).
  • BVerwG, 24.09.1987 - 8 C 28.86

    Entwässerungsgebühren - Betragsbemessung - Grundstücksfläche

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 15.02.1999 - 9 L 1269/97
    In diesem Zusammenhang kann auch nicht unerwähnt bleiben, dass das Bundesverwaltungsgericht in einer Entscheidung vom 24. September 1987 (- 8 C 28/86 -, NVwZ 1988, 159) die Bemessung wiederkehrender Beiträge für die Oberflächenentwässerung sogar nur nach dem undifferenzierten Maßstab der Grundstücksfläche für vereinbar sowohl mit dem Gleichheitssatz als auch mit dem Äquivalenzprinzip erachtet hat.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 21.03.1997 - 9 A 1921/95

    Satzungsregelung; Gemeinde ; Benutzungsgebühren ; Niederschlagswasserbeseitigung …

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 15.02.1999 - 9 L 1269/97
    Die sich daraus ergebenden Ungenauigkeiten sind indes im Rahmen des dem Ortsgesetzgeber bei der Ausgestaltung eines wirklichkeitsnahen Wahrscheinlichkeitsmaßstabes zukommenden weiten Ermessensspielraums hinzunehmen (vgl. OVG Nordrhein-Westfalen, Urt. v. 20.3.1997 - 9 A 1921/95 -, NWVBl. 1997, 422/423; HessVGH, Beschl. v. 15.7.1994 - 5 UE 2928/93 -, ZKF 1995, 15 und Beschl. v. 7.6.1985 - V N 3/82 -, KStZ 1985, 193/194).
  • VGH Hessen, 15.06.1994 - 5 UE 2928/93

    Kanalbenutzungsgebühr: Heranziehung zur Regenwassergebühr auch für eine mit einem …

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 15.02.1999 - 9 L 1269/97
    Die sich daraus ergebenden Ungenauigkeiten sind indes im Rahmen des dem Ortsgesetzgeber bei der Ausgestaltung eines wirklichkeitsnahen Wahrscheinlichkeitsmaßstabes zukommenden weiten Ermessensspielraums hinzunehmen (…vgl. OVG Nordrhein-Westfalen, Urt. v. 20.3.1997 - 9 A 1921/95 -, NWVBl. 1997, 422/423; HessVGH, Beschl. v. 15.7.1994 - 5 UE 2928/93 -, ZKF 1995, 15 und Beschl. v. 7.6.1985 - V N 3/82 -, KStZ 1985, 193/194).
  • OVG Niedersachsen-Schleswig-Holstein, 16.02.1990 - 9 L 61/89

    Gemeinde; Kanalbenutzungsgebühr; Einwohnergleichwert; Bemessungsmaßstab; …

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 15.02.1999 - 9 L 1269/97
    Es ist deshalb nicht zu beanstanden, wenn sich eine Gemeinde angesichts dessen bei der Bemessung der Gebühren für den Bereich der Niederschlagswasserbeseitigung eines Wahrscheinlichkeitsmaßstabes bedient (ebenso für die Schmutzwasserbeseitigung : Urt. d. Sen. v, 16.2.1990 - 9 L 61/89 -, NVwZ-RR 1990, 646).
  • VGH Hessen, 07.06.1985 - V N 3/82
    Auszug aus OVG Niedersachsen, 15.02.1999 - 9 L 1269/97
    Die sich daraus ergebenden Ungenauigkeiten sind indes im Rahmen des dem Ortsgesetzgeber bei der Ausgestaltung eines wirklichkeitsnahen Wahrscheinlichkeitsmaßstabes zukommenden weiten Ermessensspielraums hinzunehmen (…vgl. OVG Nordrhein-Westfalen, Urt. v. 20.3.1997 - 9 A 1921/95 -, NWVBl. 1997, 422/423; HessVGH, Beschl. v. 15.7.1994 - 5 UE 2928/93 -, ZKF 1995, 15 und Beschl. v. 7.6.1985 - V N 3/82 -, KStZ 1985, 193/194).
  • VG Lüneburg, 22.07.2020 - 3 A 114/18

    Entstehung; Fälligkeit; Gebühren; Kostenüberdeckung; Niederschlagswassergebühr; …

    Im Sinne einer Wahrscheinlichkeitsaussage ist die Annahme denkbar, dass umso mehr Niederschlagswasser in die Niederschlagswasserbeseitigungsanlage gelangt und diese in umso größeren Umfang vorgehalten werden muss, je größer die abflusswirksame Fläche auf den angeschlossenen Grundstücken ist (vgl. Nds. OVG, Urt. v. 15.02.1999 - 9 L 1269/97 -, juris Rn. 3;… Rosenzweig/Freese/von Waldthausen, NKAG, § 5 Rn. 585 f., Stand: 3.2018;… OVG Nordrhein-Westfalen, Urt. v. 25.08.1995 - 9 A 3907/03 -, juris Rn. 11).

    Unter Befestigung ist jede von der natürlichen Beschaffenheit abweichende Verdichtung zu verstehen, z. B. durch Beton, Asphalt bzw. bituminösen Decken, Platten und Pflastersteine (Nds. OVG, Urt. v. 15.02.1999 - 9 L 1269/97 -, juris Rn. 3;… Brüning in: Driehaus, Kommunalabgabenrecht, § 6 Rn. 389, Stand: September 2017).

    Die sich daraus ergebenden Ungenauigkeiten sind jedoch im Rahmen des dem Ortsgesetzgebers zustehenden weiten Ermessensspielraums aus Gründen der Verwaltungspraktikabilität hinzunehmen (…vgl. Rosenzweig/Freese/von Waldthausen, NKAG § 5 Rn. 586, Stand: 3.2018; Nds. OVG, Urt. v. 15.02.1999 - 9 L 1269/97 -, juris Rn. 4).

    Eine Differenzierung nach dem Grad der Verdichtung durch Berücksichtigung eines Abflussbeiwertes, der ausdrückt, wieviel Regenwasser nach der Art der Befestigung regelmäßig abfließt, ist aus Gründen der Verwaltungspraktikabilität nicht erforderlich (Nds. OVG, Urt. v. 24.09.1999 - 9 L 1269/97 -, juris Rn. 4;… Brüning in: Driehaus, Kommunalabgabenrecht, § 6 Rn. 390, Stand: September 2017).

  • OVG Sachsen-Anhalt, 14.05.2019 - 4 K 215/16

    Gebührenbedarfsberechnung einer Niederschlagswassergebührensatzung; …

    Eine weitere Differenzierung nach der Art der befestigten Flächen, d.h. nach Abflussfaktoren, ist nicht zwingend erforderlich, aber auch nicht ausgeschlossen (vgl. OVG Sachsen-Anhalt, Beschl. v. 14. März 2019 - 4 L 36/19 - VGH Baden-Württemberg, Urt. v. 22. September 2016 - 2 S 1450/14 - OVG Niedersachsen, Urt. v. 15. Februar 1999 - 9 L 1269/97 - VG Schwerin, Urt. v. 11. Mai 2012 - 4 A 68/09 -, jeweils zit. nach JURIS;… Driehaus, a.a.O., § 6 Rdnr. 390, 598a, jeweils m.w.N.;… kritisch Driehaus, a.a.O., § 6 Rdnr. 759h aber wohl zu einem gröberen Maßstab, siehe auch Rdnr. 759b; vgl. weiter BVerwG, Beschl. v. 19. Januar 1989 - 8 B 117.88 -, zit. nach JURIS zu einem solchen groben Maßstab).

    Rn. 103 b) Dass die konkrete Ausgestaltung der Abflussfaktoren der Anlage 1 zur GKS 2015 sowie die Anwendungsregelungen dazu den im Rahmen des Wahrscheinlichkeitsmaßstabes bestehenden Ermessensspielraum des Satzungsgebers (…vgl. dazu OVG Sachsen-Anhalt, Beschl. v. 14. März 2019 - 4 L 36/19 - VGH Baden-Württemberg, Urt. v. 22. September 2016, a.a.O.; OVG Niedersachsen, Urt. v. 15. Februar 1999 - 9 L 1269/97 -, a.a.O.) verletzen, ist weder ersichtlich noch ansatzweise substanziiert vorgetragen.

  • VG Göttingen, 30.09.2026 - 3 A 28/24

    Abflussbeiwert; Niederschlagswasserbeseitigung; Neukalkulation; Schätzung; …

    Die mit diesem "ziemlich groben" Maßstab verbundenen Ungenauigkeiten sind im Rahmen des dem Ortsgesetzgeber bei der Ausgestaltung eines wirklichkeitsnahen Wahrscheinlichkeitsmaßstabs zukommenden weiten Ermessensspielraums hinzunehmen (statt aller Nds. OVG, Urt. v. 15.02.1999 - 9 L 1269/97 - juris, Rn. 3).

    Die Kommunen sind berechtigt, aber nicht verpflichtet, diesen Maßstab, etwa durch Einführung von Abflussbeiwerten, zu verfeinern (…vgl. BVerwG, Beschl. v. 19.01.1989 - 8 B 117.88 - juris, Rn. 5; Nds. OVG, Urt. v. 15.02.1999 - 9 L 1269/97 - juris, Rn. 3f.).

  • VG Magdeburg, 11.05.2021 - 9 A 349/19

    Rechtmäßigkeit einer Niederschlagswassergebühr; Umfang der Einleitfläche

    Die sich daraus ergebenden Ungenauigkeiten sind jedoch im Rahmen des dem Ortsgesetzgebers zustehenden weiten Ermessensspielraums aus Gründen der Verwaltungspraktikabilität hinzunehmen (vgl. OVG Lüneburg, U.v. 15.02.1999 - 9 L 1269/97 -, juris Rn. 4).

    Eine Differenzierung nach dem Grad der Verdichtung durch Berücksichtigung eines Abflussbeiwertes, der ausdrückt, wieviel Regenwasser nach der Art der Befestigung regelmäßig abfließt, ist aus Gründen der Verwaltungspraktikabilität nicht erforderlich (OVG Lüneburg, U.v. 24.09.1999 - 9 L 1269/97 -, juris Rn. 4;… VG Lüneburg, U.v. 22.07.2020 - 3 A 114/18 -, juris Rn. 44;… Brüning in: Driehaus, Kommunalabgabenrecht, § 6 Rn. 390, Stand: September 2017).

  • VG Ansbach, 28.10.2008 - AN 1 K 08.00539

    Niederschlagswassergebühren

    Ferner müsse die Satzung auch keine Regeln zur Unterscheidung verschiedener Arten von Belägen enthalten, auch wenn verschiedene Beläge ein unterschiedliches Abflussverhalten hätten (vgl. OVG Niedersachsen vom 15.2.1999, 9 L 1269/97).

    Hiervon ausgehend sind die sich aus der Nichtberücksichtigung von Pflasterzwischenräumen und Fugen ergebenden Ungenauigkeiten im Rahmen des dem Ortsgesetzgeber bei der Ausgestaltung eines wirklichkeitsnahen Wahrscheinlichkeitsmaßstabs eingeräumten weiten Ermessensspielraums hinzunehmen (vgl. VGH Hessen, Beschluss vom 15.6.1994, 5 UE 2928/93; OVG Niedersachsen, Urteil vom 15.2.1999, 9 L 1269/97).

  • VG Schwerin, 11.05.2012 - 4 A 68/09

    Bemessung von Niederschlagswassergebühren nach versiegelter Fläche; …

    Gegen die Art und Weise dieser Differenzierung und ihre jeweilige Gewichtung nach Abflussfaktoren ist nichts zu erinnern (…zur grundsätzlichen möglichen, aber nicht zwingend erforderlichen Regelung von Abflussbeiwerten siehe Aussprung, a. a. O., § 6 Anm. 11.3.2.2.2 S. 399; OVG Lüneburg, Urt. v. 15. Febr. 1999 - 9 L 1269/97 -, juris, Rn. 7).
  • VG Düsseldorf, 02.03.2011 - 5 K 1546/10

    Erhebung getrennter Abwassergebühren für die Beseitigung von Schmutz- und …

    Rn. 43 vgl. OVG NRW, Urteil vom 1. September 1999 - 9 A 5715/98 -, Juris Rn. 29 ff.; VGH Kassel, Beschluss vom 15. Juni 1994 - 5 UE 2928/93 -, NVwZ-RR 1995, 110; OVG Lüneburg, Urteil vom 24. September 1999 - 9 L 1269/97 - ZKF 2001, 135; Driehaus, in: Driehaus, Loseblattkommentar zum Kommunalabgabenrecht, Stand: März 2009/40, § 6 Rn. 390;.
  • VG Magdeburg, 05.11.2003 - 9 A 71/03
    Es handelt sich um einen anerkannten, den Anforderungen des § 5 Abs. 3 KAG LSA genügenden Wahrscheinlichkeitsmaßstab (vgl. OVG Lüneburg, U. v. 15.02.1999 - 9 L 1269/97 -, Nds. VBl. 2000, S. 91;… OVG Münster, U. v. 20.03.1997 - 9 A 1921/95 -, NWVBl. 1997, S. 4222 jeweils mit weiteren Nachweisen).
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