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Rechtsprechung
   VG Potsdam, 22.07.2016 - 9 L 1364/15.NC   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2016,30374
VG Potsdam, 22.07.2016 - 9 L 1364/15.NC (https://dejure.org/2016,30374)
VG Potsdam, Entscheidung vom 22.07.2016 - 9 L 1364/15.NC (https://dejure.org/2016,30374)
VG Potsdam, Entscheidung vom 22. Juli 2016 - 9 L 1364/15.NC (https://dejure.org/2016,30374)
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Wird zitiert von ... (9)Zitiert selbst (19)

  • VG Potsdam, 06.05.2013 - 9 L 522/12
    Auszug aus VG Potsdam, 22.07.2016 - 9 L 1364/15
    Soweit die Lehrverpflichtungsverordnung danach Bandbreiten enthält, hat der Senat der Universität das Regeldeputat nach Maßgabe von Tätigkeitsschwerpunkten und Personalkategorien mit Beschlüssen vom 24. September 2009 (... und vom 26. September 2012 (... weiter differenziert, für die Gruppe der akademischen Mitarbeiter/innen bezogen auf den streitbefangenen Berechnungszeitraum zuletzt mit dem Senatsbeschluss vom 18. Juni 2014 (... Die Kammer hat keine Veranlassung, von diesen Regelungen abzuweichen (vgl. zu den Senatsbeschlüssen vom 24. September 2009 und vom 26. September 2012 Beschlüsse der Kammer vom 6. Mai 2013 - VG 9 L 522/12.NC -, juris Rn. 12 und 14…, vom 1. April 2014 - VG 9 L 570/13.NC -, juris Rn. 7 f. …sowie vom 26. Februar 2015 - VG 9 L 814/14 -, juris Rn. 9).

    Diese Festlegung, die durch die Senatsbeschlüsse vom 26. September 2012 und vom 18. Juni 2014 beibehalten wurde und nicht zu beanstanden ist (vgl. Beschluss der Kammer vom 6. Mai 2013 - VG 9 L 522/12.NC -, juris Rn. 14), führt zu einem Lehrdeputat von jeweils (4 LVS x 0, 67-Stellenanteil = 2,68) aufgerundet 3 LVS.

    Der Antragsgegner hat bezogen auf die Mitarbeiter (Stelle 3464), (Anteile der Stellen 932 und 2594), (Anteil an der Stelle 932), (Anteil der Stelle 2594), (Stelle 628), (Stelle 666) und (Stelle 3520) bereits für die vergangenen Berechnungszeiträume den Nachweis für die Qualifizierungsmöglichkeit geführt (Beschlüsse vom 6. Mai 2013 - VG 9 L 522/12.NC -, juris Rn. 19…, vom 1. April 2014 - VG 9 L 570/13.NC -, aaO, Rn. 18 …und vom 26. Februar 2015 - VG 9 L 814/14 -, juris Rn. 20; abrufbar jeweils auch unter www.gerichtsentscheidungen.berlin-brandenburg.de).

    Rn. 35 Die für die Studienfachberatung gemäß § 6 Abs. 3 Satz 2 Nr. 5 LehrVV gewährten Deputatsverminderungen von je 1 LVS für die akademischen Mitarbeiter und begegnen wie in den vorangegangenen Berechnungszeiträumen keinen Bedenken (vgl. Beschlüsse der Kammer vom 6. Mai 2013 - VG 9 L 522/12.NC -, juris, Rn. 34…, vom 1. April 2014 - VG 9 L 570/13.NC -, aaO, Rn. 30 …und vom 26. Februar 2015 - VG 9 L 814/14, aaO, Rn. 34).

    Rn. 42 (1) Für den Bachelorstudiengang Sporttherapie und Prävention hat die Lehreinheit Psychologie einen Curricularanteil von 0, 0133 zu erbringen (vgl. Beschlüsse der Kammer vom 6. Mai 2013 - VG 9 L 522/12.NC -, juris Rn. 38 …und vom 26. Februar 2015 - VG 9 L 814/14 -, juris Rn. 40).

    Rn. 44 (2) Für den Bachelorstudiengang Patholinguistik hat die Kammer bereits einen von der Lehreinheit Psychologie zu erbringenden Curricularanteil von 0, 1934 errechnet (vgl. Beschluss der Kammer vom 6. Mai 2013 - VG 9 L 522/12.NC -, juris Rn. 40).

    Rn. 46 Der Curricularanteil für die von der Lehreinheit Psychologie im Modul VM 205 zu erbringende Lehre beträgt 0, 0734 und berechnet sich wie folgt (vgl. ausführlich Beschluss der Kammer vom 6. Mai 2013 - VG 9 L 522/12.NC, juris Rn. 42):.

    Rn. 49 (3) Für die von der Lehreinheit Psychologie für das EWS-Modul der Master-Lehramtsstudiengänge LSIP und LSIP/SP zu erbringende Dienstleistung ist ein Curricularanteil von 0, 0660 anzuerkennen (vgl. Beschluss der Kammer vom 6. Mai 2013 - VG 9 L 522/12.NC -, juris Rn. 47).

    Rn. 51 (4) Für die von der Lehreinheit Psychologie für das EWS-Modul des Master-Lehramtsstudiengangs LG zu erbringende Dienstleistung ist ein Curricularanteil in Höhe von 0, 1260 zu berücksichtigen (vgl. Beschluss der Kammer vom 6. Mai 2013 - VG 9 L 522/12.NC -, juris Rn. 49).

    Hierzu hat die Kammer in dem Beschluss vom 6. Mai 2013 - VG 9 L 522/12.NC - (…juris Rn. 59 ff.) ausgeführt:.

    Der von Antragstellerseite erneut vorgebrachte Vorwurf der unzulässigen Niveaupflege wegen Unterschreitung der Gruppengrößen sowohl bei den Vorlesungen als auch den Seminaren enthält ebenfalls keine neuen Aspekte; er ist aus den Gründen des Beschlusses der Kammer vom 6. Mai 2013 (VG 9 L 522/12.NC, juris) bezogen auf den für den Bachelorstudiengang in Ansatz gebrachten CNW nach wie vor nicht gerechtfertigt.

  • VG Potsdam, 26.02.2015 - 9 L 814/14

    Hochschulzugangsrecht, soweit Hochschulen ihre Aufnahmebedingungen durch Bewerber …

    Auszug aus VG Potsdam, 22.07.2016 - 9 L 1364/15
    Soweit die Lehrverpflichtungsverordnung danach Bandbreiten enthält, hat der Senat der Universität das Regeldeputat nach Maßgabe von Tätigkeitsschwerpunkten und Personalkategorien mit Beschlüssen vom 24. September 2009 (... und vom 26. September 2012 (... weiter differenziert, für die Gruppe der akademischen Mitarbeiter/innen bezogen auf den streitbefangenen Berechnungszeitraum zuletzt mit dem Senatsbeschluss vom 18. Juni 2014 (... Die Kammer hat keine Veranlassung, von diesen Regelungen abzuweichen (vgl. zu den Senatsbeschlüssen vom 24. September 2009 …und vom 26. September 2012 Beschlüsse der Kammer vom 6. Mai 2013 - VG 9 L 522/12.NC -, juris Rn. 12 und 14…, vom 1. April 2014 - VG 9 L 570/13.NC -, juris Rn. 7 f. sowie vom 26. Februar 2015 - VG 9 L 814/14 -, juris Rn. 9).

    Der Antragsgegner hat bezogen auf die Mitarbeiter (Stelle 3464), (Anteile der Stellen 932 und 2594), (Anteil an der Stelle 932), (Anteil der Stelle 2594), (Stelle 628), (Stelle 666) und (Stelle 3520) bereits für die vergangenen Berechnungszeiträume den Nachweis für die Qualifizierungsmöglichkeit geführt (…Beschlüsse vom 6. Mai 2013 - VG 9 L 522/12.NC -, juris Rn. 19…, vom 1. April 2014 - VG 9 L 570/13.NC -, aaO, Rn. 18 und vom 26. Februar 2015 - VG 9 L 814/14 -, juris Rn. 20; abrufbar jeweils auch unter www.gerichtsentscheidungen.berlin-brandenburg.de).

    Die Kammer hat bereits zum vorangegangenen Berechnungszeitraum ausgeführt (Beschluss vom 26. Februar 2015 - VG 9 L 814/14 -, aaO, Rn. 24), dass es sich bei dem Stelleninhaber um einen unbefristet beschäftigten akademischen Mitarbeiter handelt, der als Lehrkraft für besondere Aufgaben tätig ist.

    Für den Vortrag von Antragstellerseite, es handele sich keineswegs um Überlastmittel für kurzfristige Überlastsituationen, sondern um dauerhafte Finanzierungen zur Verbesserungen der Lehrsituation an den Hochschulen, ist nichts Substantielles ersichtlich, zumal die Überlast der Lehreinheit Psychologie mit Blick auf die im WS 2014/2015 erfolgte Auslastung mit 187 Studierenden im Erstsemester des Bachelorstudienganges bei einer errechneten Kapazität von 103 Plätzen (vgl. Beschluss der Kammer vom 26. Februar 2015 - VG 9 L 814/14 -, juris Rn. 96 f.) offenkundig ist.

    Rn. 35 Die für die Studienfachberatung gemäß § 6 Abs. 3 Satz 2 Nr. 5 LehrVV gewährten Deputatsverminderungen von je 1 LVS für die akademischen Mitarbeiter und begegnen wie in den vorangegangenen Berechnungszeiträumen keinen Bedenken (…vgl. Beschlüsse der Kammer vom 6. Mai 2013 - VG 9 L 522/12.NC -, juris, Rn. 34…, vom 1. April 2014 - VG 9 L 570/13.NC -, aaO, Rn. 30 und vom 26. Februar 2015 - VG 9 L 814/14, aaO, Rn. 34).

    Insofern fehlt es bereits an einer großen Anzahl von anderen Wahlpflichtfächern, da lediglich die Wahl zwischen dem von der Lehreinheit Psychologie angebotenen Modul WP-M 3a "Pädagogisch-psychologische Diagnostik, Beratung und Intervention" und dem von der Lehreinheit Erziehungswissenschaften angebotenen Modul WP-M 3b "Diagnostik, Beratung und Förderung bei sonderpädagogischem Förderbedarf" besteht (vgl. Beschluss der Kammer vom 26. Februar 2015 - VG 9 L 814/14, aaO, Rn. 38).

    Rn. 42 (1) Für den Bachelorstudiengang Sporttherapie und Prävention hat die Lehreinheit Psychologie einen Curricularanteil von 0, 0133 zu erbringen (…vgl. Beschlüsse der Kammer vom 6. Mai 2013 - VG 9 L 522/12.NC -, juris Rn. 38 und vom 26. Februar 2015 - VG 9 L 814/14 -, juris Rn. 40).

    Die Kammer beanstandet dies aber nicht und legt der Berechnung dieselben Werte schon deshalb zugrunde, weil die auf der Basis der erwarteten zweiten Satzungsänderung in Ansatz gebrachten Curricularanteile - zugunsten der Kapazität - insgesamt wegen des geringeren Curricularanteils in dem deutlich stärker nachgefragten Bachelorstudiengang zu einem niedrigeren Dienstleistungsbedarf führen als die auf der Grundlage der noch geltenden Studien- und Prüfungsordnung, wonach sich für den Bachelorstudiengang ein Curricularanteil in Höhe von 0, 0176 und für den Masterstudiengang ein Curricularanteil in Höhe von 0, 0978 errechnet (s. Beschluss der Kammer vom 26. Februar 2015 - VG 9 L 814/14 -, juris Rn. 55 und 64).

    Dies entspricht der Rechtsprechung der Kammer, die hierzu zuletzt in dem Beschluss vom 26. Februar 2015 - VG 9 L 814/14 - (…aaO, Rn. 84 ff.) ausgeführt hat:.

    Soweit der Antragsgegner über die festgesetzte Zulassungszahl von 85 hinaus im Wege der Überbuchung einen weiteren Studienplatz vergeben hat, zehrt auch dieser die Kapazität auf (vgl. Beschluss der Kammer vom 26. Februar 2015 - VG 9 L 814/14 -, juris, Rn. 96).

  • VG Potsdam, 01.04.2014 - 9 L 570/13

    Studienplatzvergabe (Nc Verfahren) Psychologie

    Auszug aus VG Potsdam, 22.07.2016 - 9 L 1364/15
    Soweit die Lehrverpflichtungsverordnung danach Bandbreiten enthält, hat der Senat der Universität das Regeldeputat nach Maßgabe von Tätigkeitsschwerpunkten und Personalkategorien mit Beschlüssen vom 24. September 2009 (... und vom 26. September 2012 (... weiter differenziert, für die Gruppe der akademischen Mitarbeiter/innen bezogen auf den streitbefangenen Berechnungszeitraum zuletzt mit dem Senatsbeschluss vom 18. Juni 2014 (... Die Kammer hat keine Veranlassung, von diesen Regelungen abzuweichen (vgl. zu den Senatsbeschlüssen vom 24. September 2009 …und vom 26. September 2012 Beschlüsse der Kammer vom 6. Mai 2013 - VG 9 L 522/12.NC -, juris Rn. 12 und 14, vom 1. April 2014 - VG 9 L 570/13.NC -, juris Rn. 7 f. …sowie vom 26. Februar 2015 - VG 9 L 814/14 -, juris Rn. 9).

    Der Antragsgegner hat bezogen auf die Mitarbeiter (Stelle 3464), (Anteile der Stellen 932 und 2594), (Anteil an der Stelle 932), (Anteil der Stelle 2594), (Stelle 628), (Stelle 666) und (Stelle 3520) bereits für die vergangenen Berechnungszeiträume den Nachweis für die Qualifizierungsmöglichkeit geführt (…Beschlüsse vom 6. Mai 2013 - VG 9 L 522/12.NC -, juris Rn. 19, vom 1. April 2014 - VG 9 L 570/13.NC -, aaO, Rn. 18 …und vom 26. Februar 2015 - VG 9 L 814/14 -, juris Rn. 20; abrufbar jeweils auch unter www.gerichtsentscheidungen.berlin-brandenburg.de).

    Rn. 35 Die für die Studienfachberatung gemäß § 6 Abs. 3 Satz 2 Nr. 5 LehrVV gewährten Deputatsverminderungen von je 1 LVS für die akademischen Mitarbeiter und begegnen wie in den vorangegangenen Berechnungszeiträumen keinen Bedenken (…vgl. Beschlüsse der Kammer vom 6. Mai 2013 - VG 9 L 522/12.NC -, juris, Rn. 34, vom 1. April 2014 - VG 9 L 570/13.NC -, aaO, Rn. 30 …und vom 26. Februar 2015 - VG 9 L 814/14, aaO, Rn. 34).

    Die Deputatsermäßigung für Prof. in Höhe von 1 LVS entspricht ebenfalls der Rechtsprechung der Kammer (vgl. Beschluss vom 1. April 2014, - VG 9 L 570/13.NC -, aaO, Rn. 31).

    Rn. 54 (5) Zu Recht hat der Antragsgegner auch einen Curricularanteil von 0, 0747 für den Studienbereich Bildungswissenschaften für das Lehramt für die Sekundarstufen I und II als Dienstleistungsexport berücksichtigt (vgl. Beschluss der Kammer vom 1. April 2014 - VG 9 L 570/13.NC.

    Rn. 71 Die Kammer hat daran schon im letzten Berechnungszeitraum auch unter Berücksichtigung des Vorbringens von Antragstellerseite festgehalten und zudem festgestellt, dass der für den Bachelorstudiengang festgesetzte CNW im Übrigen nicht deswegen zu beanstanden ist, weil darin für die Betreuung der Bachelorarbeit ein Anteil von 0, 3 in Ansatz gebracht wurde (vgl. Beschlüsse der Kammer vom 1. April 2014 - VG 9 L 570/13.NC -, aaO, Rn. 73 …und vom 6. März 2014 - VG 9 L 657/13.NC -, juris Rn. 37).

  • OVG Berlin, 07.07.2004 - 5 NC 3.04
    Auszug aus VG Potsdam, 22.07.2016 - 9 L 1364/15
    Die insoweit gebotene verwaltungsgerichtliche Kontrolle ist im Eilverfahren wegen der erheblichen Schwierigkeiten regelmäßig auf eine Plausibilitätskontrolle beschränkt (OVG Berlin, Beschluss vom 7. Juli 2004 - OVG 5 NC 3.04 -, amtl. Abdruck S. 2f; vgl. auch OVG Berlin-Brandenburg…, Beschluss vom 22. Februar 2013 - OVG 5 NC 139.12 -, amtl.

    Rn. 70 Ist der CNW anhand der Studien- und Prüfungsordnung nicht nachvollziehbar und führen auch die diesbezüglichen Ausführungen der Hochschulseite nicht weiter, kommt eine Substitution der unzulänglichen Angaben in Betracht (vgl. hierzu OVG Berlin, Beschluss vom 7. Juli 2004 - OVG 5 NC 3.04 -, amtl. Abdruck S. 4 f.).

  • BVerwG, 15.12.1989 - 7 C 17.89

    Kapazitätsverordnung - Zulassung - Studienanfängerzahlen - Studiengang - …

    Auszug aus VG Potsdam, 22.07.2016 - 9 L 1364/15
    Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (BVerwG, Urteil vom 15. Dezember 1989 - 7 C 17/89 -, juris Rn. 12 zu der - nur leicht abweichenden - Regelung in § 11 Abs. 2 KapVO des baden-württembergischen Ministeriums für Wissenschaft und Kunst vom 24. Juni 1986 ) ist danach für die Ermittlung der in die Kapazitätsberechnung einzusetzenden Studienanfängerzahl für nicht zugeordnete Studiengänge in erster Linie die voraussichtliche Zulassungszahl maßgebend.
  • OVG Berlin-Brandenburg, 20.11.2009 - 5 NC 72.09

    FU/Tiermedizin; Sommersemester 2009; höhere Semester; Jahreszulassung; …

    Auszug aus VG Potsdam, 22.07.2016 - 9 L 1364/15
    Dass es - wie vereinzelt von Antragstellerseite geltend gemacht - an einem normativen Stellenplan fehlt, beanstandet die Kammer daher vorliegend (noch) nicht (vgl. OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 20. November 2009 - OVG 5 NC 72.09 -, juris Rn. 17; OVG Saarland…, Beschluss vom 24. Juli 2014 - OVG 1 B 117/14.NC -, juris Rn. 28 f).
  • BVerfG, 09.03.1992 - 1 BvR 413/85

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an den Zugang zum Hochschulstudium

    Auszug aus VG Potsdam, 22.07.2016 - 9 L 1364/15
    Dabei muss er aber die Bedingungen rationaler Abwägung beachten und deshalb von Annahmen ausgehen, die dem aktuellen Erkenntnis- und Erfahrungsstand entsprechen sowie eine etwaige Kapazitätsminderung auf das unbedingt erforderliche Maß beschränken (vgl. BVerfG, Beschluss vom 9. März 1992 - 1 BvR 413/85 -, juris Rn. 49ff).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 26.06.2013 - 13 C 47/13

    Ermittlung der Bewerber bzw. Studienanfänger eines Studiengangs im Vorjahr zur …

    Auszug aus VG Potsdam, 22.07.2016 - 9 L 1364/15
    Das Gebot der erschöpfenden Nutzung des Lehrangebots verlangt daher nur, dass die Anteilquoten nicht willkürlich, gezielt kapazitätsvernichtend oder zur Berufslenkung festgelegt werden, sondern anhand sachlicher Kriterien (vgl. OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 26. Juni 2013 - 13 C 47/13 -, juris Rn. 4 ff. m.w.N.).
  • VGH Baden-Württemberg, 02.05.2007 - NC 9 S 105/06

    Außerachtlassung der klinisch-theoretischen Medizin für die Kapazitätsberechnung …

    Auszug aus VG Potsdam, 22.07.2016 - 9 L 1364/15
    An diesem Ergebnis ändert sich auch nichts bei Berücksichtigung des auf den Bachelorstudiengang entfallenden geringeren Curricularanteils (vgl. zu unterschiedlichen Umrechnungsformen VGH Mannheim, Beschluss vom 2. Mai 2007 - NC 9 S 105/06 -, juris Rn. 39ff. und OVG Saarbrücken…, Beschluss vom 7. Juli 2016 - 1 B 75/16.NC u.a. -, juris Rn. 39ff.) Diese Studienplätze sind zum Zwecke der vollständigen Kapazitätsauslastung den Antragstellern für die Bachelorstudienplätze zur Verfügung zu stellen (…vgl. Zimmerling/Brehm, Hochschulkapazitätsrecht, Band 2, 2013, Rn. 538 m.w.N.).
  • OVG Saarland, 24.07.2014 - 1 B 117/14

    Zulassung zum Studium der Humanmedizin; Einsatz von Mitteln zur …

    Auszug aus VG Potsdam, 22.07.2016 - 9 L 1364/15
    Dass es - wie vereinzelt von Antragstellerseite geltend gemacht - an einem normativen Stellenplan fehlt, beanstandet die Kammer daher vorliegend (noch) nicht (vgl. OVG Berlin-Brandenburg…, Beschluss vom 20. November 2009 - OVG 5 NC 72.09 -, juris Rn. 17; OVG Saarland, Beschluss vom 24. Juli 2014 - OVG 1 B 117/14.NC -, juris Rn. 28 f).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 08.05.2009 - 5 NC 84.08

    Außerkapazitäre Zuweisung eines Studienplatzes im Bachelorkombinationsstudiengang …

  • OVG Berlin-Brandenburg, 04.04.2011 - 5 NC 96.10

    Kürzung der Curriculareigenanteile um die Curricularanteile für die Betreuung der …

  • OVG Saarland, 07.07.2016 - 1 B 75/16

    Kapazitätsberechnung; allgemeines Stellenprinzip; tatsächliche Besetzung einer …

  • OVG Berlin-Brandenburg, 22.02.2013 - 5 NC 139.12

    TU Berlin; Maschinenbau (Master); Sommersemester 2012; Curricular-normwert; …

  • OVG Niedersachsen, 24.04.2015 - 2 NB 78/15

    Kapazitätsunterlagen; Rechtsmittelbelehrung; Vorlagepflicht

  • VG Potsdam, 06.03.2014 - 9 L 657/13

    Studienplatzvergabe (Nc Verfahren)

  • VG Berlin, 31.08.2015 - 30 L 286.14

    Zulassung zum Studium der Psychologie

  • VG Berlin, 28.10.2014 - 3 L 544.14

    Vorläufige Zulassung zu einem Studium wegen fehlerhafter Kapazitätsermittlung

  • VG Berlin, 09.01.2014 - 3 L 630.13

    Zulassung zum Studium der Psychologie

  • VG Potsdam, 05.05.2017 - 12 L 933/16

    Studienplatzvergabe (Nc Verfahren) Psychologie

    Die Kammer folgt auch nicht der von Antragstellerseite vereinzelt vertretenen Auffassung, es fehle schon deswegen an einer wirksamen Kapazitätsberechnung, weil der Antragsgegner seine Berechnung nach der Entscheidung des Gerichts zur Kapazität im vorangegangenen Berechnungszeitraum (Beschluss vom 22. Juli 2017 - VG 9 L 1364/15.NC -, juris; abrufbar auch unter www.gerichtsentscheidungen.berlin-brandenburg.de) nicht korrigiert hat.

    Das Gericht hat bereits zu den vorangegangenen Berechnungszeiträumen ausgeführt (…Beschlüsse der 9. Kammer des VG Potsdam vom 26. Februar 2015 - VG 9 L 814/14 -, aaO, Rn. 24, und vom 22. Juli 2016 - VG 9 L 1364/15.NC -, aaO, Rn. 26), dass es sich bei dem Inhaber der Stelle um einen unbefristet beschäftigten akademischen Mitarbeiter handelt, der als Lehrkraft für besondere Aufgaben tätig ist.

    Daraus folgt, dass der Verordnungsgeber nicht davon ausgegangen ist, Dienstleistungsbedarf dürfe nur für Studiengänge mit festgesetzten Zulassungszahlen in die Kapazitätsberechnung einfließen (vgl. VG Potsdam, Beschluss vom 22. Juli 2016 - VG 9 L 1364/15.NC -, juris Rn. 39 m.w.N. sowie OVG Berlin-Brandenburg, Beschuss vom 17. März 2009 - OVG 5 NC 89.08 -, juris Rn. 51).

    Rn. 52 (2) Für den Bachelorstudiengang Sporttherapie und Prävention hat die Lehreinheit Psychologie einen Curricularanteil von 0, 0133 zu erbringen (vgl. zuletzt VG Potsdam Beschluss vom 22. Juli 2016 - VG 9 L 1364/15.NC -, juris Rn. 42).

    Der Antragsgegner hat offenkundig die dazu für den vorangegangenen Berechnungszeitraum ergangene Rechtsprechung (VG Potsdam, Beschluss vom 22. Juli 2016 - VG 9 L 1364/15.NC -, juris Rn. 59) berücksichtigt.

    Dass der Antragsgegner für den Bachelor- und für den Masterstudiengang Psychologie gleiche Quoten gebildet hat, hat das Gericht schon im vorangegangenen Berechnungszeitraum für zulässig gehalten (VG Potsdam, Beschluss vom 22. Juli 2016 - VG 9 L 1364/15.NC -, juris, Rn. 74); die Kammer hat keinen Anlass von diesen Erwägungen abzurücken.

  • VG Potsdam, 05.05.2017 - 12 L 945/16

    Studienplatzvergabe (Nc Verfahren) Psychologie Master

    Die Kammer folgt auch nicht der von Antragstellerseite vereinzelt vertretenen Auffassung, es fehle schon deswegen an einer wirksamen Kapazitätsberechnung, weil der Antragsgegner seine Berechnung nach der Entscheidung des Gerichts zur Kapazität im vorangegangenen Berechnungszeitraum (Beschluss vom 22. Juli 2017 - VG 9 L 1364/15.NC -, juris; abrufbar auch unter www.gerichtsentscheidungen.berlin-brandenburg.de) nicht korrigiert hat.

    Das Gericht hat bereits zu den vorangegangenen Berechnungszeiträumen ausgeführt (…Beschlüsse der 9. Kammer des VG Potsdam vom 26. Februar 2015 - VG 9 L 814/14 -, aaO, Rn. 24, und vom 22. Juli 2016 - VG 9 L 1364/15.NC -, aaO, Rn. 26), dass es sich bei dem Inhaber der Stelle um einen unbefristet beschäftigten akademischen Mitarbeiter handelt, der als Lehrkraft für besondere Aufgaben tätig ist.

    Daraus folgt, dass der Verordnungsgeber nicht davon ausgegangen ist, Dienstleistungsbedarf dürfe nur für Studiengänge mit festgesetzten Zulassungszahlen in die Kapazitätsberechnung einfließen (vgl. VG Potsdam, Beschluss vom 22. Juli 2016 - VG 9 L 1364/15.NC -, juris Rn. 39 m.w.N. sowie OVG Berlin-Brandenburg, Beschuss vom 17. März 2009 - OVG 5 NC 89.08 -, juris Rn. 51).

    Rn. 52 (2) Für den Bachelorstudiengang Sporttherapie und Prävention hat die Lehreinheit Psychologie einen Curricularanteil von 0, 0133 zu erbringen (vgl. zuletzt VG Potsdam Beschluss vom 22. Juli 2016 - VG 9 L 1364/15.NC -, juris Rn. 42).

    Der Antragsgegner hat offenkundig die dazu für den vorangegangenen Berechnungszeitraum ergangene Rechtsprechung (VG Potsdam, Beschluss vom 22. Juli 2016 - VG 9 L 1364/15.NC -, juris Rn. 59) berücksichtigt.

    Dass der Antragsgegner für den Bachelor- und für den Masterstudiengang Psychologie gleiche Quoten gebildet hat, hat das Gericht schon im vorangegangenen Berechnungszeitraum für zulässig gehalten (VG Potsdam, Beschluss vom 22. Juli 2016 - VG 9 L 1364/15.NC -, juris, Rn. 74); die Kammer hat keinen Anlass von diesen Erwägungen abzurücken.

  • VG Potsdam, 02.08.2018 - 12 L 1198/17

    Studienplatzvergabe (Nc-Verfahren) Psychologie

    Sie entsprechen der bisherigen Rechtsprechung des Gerichts (zuletzt ausführlich Beschluss vom 22. Juli 2016 - VG 9 L 1364/15.NC -, juris Rn. 65ff.), von der abzurücken die Kammer keinen Anlass hat.

    Auch sind die für die Seminare und Übungen berücksichtigten Gruppengrößen gegenüber den bislang in Ansatz gebrachten unverändert geblieben und entsprechen damit der Rechtsprechung des Gerichts (zuletzt ausführlich Beschluss vom 22. Juli 2016 - VG 9 L 1364/15.NC -, juris Rn. 65ff).

  • VG Potsdam, 03.09.2018 - 12 L 1159/17

    Studienplatzvergabe (Nc-Verfahren) Psychologie

    Sie entsprechen der bisherigen Rechtsprechung des Gerichts (zuletzt ausführlich Beschluss vom 22. Juli 2016 - VG 9 L 1364/15.NC -, juris Rn. 65ff.), von der abzurücken die Kammer keinen Anlass hat.

    Auch sind die für die Seminare und Übungen berücksichtigten Gruppengrößen gegenüber den bislang in Ansatz gebrachten unverändert geblieben und entsprechen damit der Rechtsprechung des Gerichts (zuletzt ausführlich Beschluss vom 22. Juli 2016 - VG 9 L 1364/15.NC -, juris Rn. 65ff).

  • VG Potsdam, 03.09.2018 - 12 L 266/18

    Studienplatzvergabe (Nc-Verfahren) Psychologie Bachelor 4. FS

    Sie entsprechen der bisherigen Rechtsprechung des Gerichts (zuletzt ausführlich Beschluss vom 22. Juli 2016 - VG 9 L 1364/15.NC -, juris Rn. 65ff.), von der abzurücken die Kammer keinen Anlass hat.

    Auch sind die für die Seminare und Übungen berücksichtigten Gruppengrößen gegenüber den bislang in Ansatz gebrachten unverändert geblieben und entsprechen damit der Rechtsprechung des Gerichts (zuletzt ausführlich Beschluss vom 22. Juli 2016 - VG 9 L 1364/15.NC -, juris Rn. 65ff).

  • VG Potsdam, 02.08.2018 - 12 L 1071/17

    Hochschulzugangsrecht, soweit Hochschulen ihre Aufnahmebedingungen durch Bewerber …

    Sie entsprechen der bisherigen Rechtsprechung des Gerichts (zuletzt ausführlich Beschluss vom 22. Juli 2016 - VG 9 L 1364/15.NC -, juris Rn. 65ff.), von der abzurücken die Kammer keinen Anlass hat.

    Auch sind die für die Seminare und Übungen berücksichtigten Gruppengrößen gegenüber den bislang in Ansatz gebrachten unverändert geblieben und entsprechen damit der Rechtsprechung des Gerichts (zuletzt ausführlich Beschluss vom 22. Juli 2016 - VG 9 L 1364/15.NC -, juris Rn. 65ff).

  • VG Potsdam, 22.07.2016 - 9 L 1417/15

    Vorläufige Zulassung eines Zweitstudienbewerbers zum Bachelorstudiengang …

    Nach den Angaben des Antragsgegners (Schriftsatz vom 10. März 2016 in den Verfahren VG 9 L 1364/15.NC u.a.) zu den Belegungszahlen im Bachelorstudiengang Sporttherapie und Prävention betrugen die tatsächlichen Studienanfängerzahlen im WS 2013/2014 31 bei einer festgesetzten Zahl von 27, im WS 2014/2015 40 bei einer festgesetzten Zahl von 30; für das WS 2015/2016 wurde eine Studienanfängerzahl von 23 vorgeschlagen, so dass es sich bei einer Gesamtschau bei der Studienanfängerzahl des Studienjahres 2014/2015 um einen "Ausreißer" nach oben handelt.
  • VG Potsdam, 22.07.2016 - 9 L 1445/15

    Hochschulzugangsrecht, soweit Hochschulen ihre Aufnahmebedingungen durch Bewerber …

    Nach den Angaben des Antragsgegners (Schriftsatz vom 10. März 2016 in den Verfahren VG 9 L 1364/15.NC u.a.) zu den Belegungszahlen im Bachelorstudiengang Sporttherapie und Prävention betrugen die tatsächlichen Studienanfängerzahlen im WS 2013/2014 31 bei einer festgesetzten Zahl von 27, im WS 2014/2015 40 bei einer festgesetzten Zahl von 30; für das WS 2015/2016 wurde eine Studienanfängerzahl von 23 vorgeschlagen, so dass es sich bei einer Gesamtschau bei der Studienanfängerzahl des Studienjahres 2014/2015 um einen "Ausreißer" nach oben handelt.
  • OVG Berlin-Brandenburg, 26.04.2018 - 5 NC 33.17

    Universität Potsdam; Masterstudiengang Psychologie; WS 2016/17; 1. FS; …

    Der entsprechende Vortrag des Antragsgegners, die Praxis habe beim Übergang vom Bachelor- zum Masterstudium in der gestuften Studienstruktur für den Studiengang Psychologie eine 100 %-ige Übergangsquote ergeben, ist nachvollziehbar, da der Beruf des klinischen Psychologen und Psychotherapeuten ohne Masterabschluss nicht aufgenommen werden kann (hierzu vgl. bereits VG Potsdam, Beschluss vom 22. Juli 2016 - VG 9 L 1364/15.NC -, juris Rn. 74).
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