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Rechtsprechung
   OVG Niedersachsen, 26.05.1993 - 9 L 163/90   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1993,9040
OVG Niedersachsen, 26.05.1993 - 9 L 163/90 (https://dejure.org/1993,9040)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 26.05.1993 - 9 L 163/90 (https://dejure.org/1993,9040)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 26. Mai 1993 - 9 L 163/90 (https://dejure.org/1993,9040)
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Wird zitiert von ... (7)Zitiert selbst (3)

  • BVerwG, 27.01.1982 - 8 C 24.81

    Erschließungsbeitragsrecht - Ablösungsbestimmungen - Ablösungsvereinbarung - …

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 26.05.1993 - 9 L 163/90
    Diese Bezugnahme auf die für die Ermittlung des Erschließungsaufwandes und dessen Verteilung maßgebenden Vorschriften des Erschließungsbeitragsrechts reicht als Mindestinhalt von Ablösungsbestimmungen aus (BVerwG; Urt. v. 27. Januar 1992 - 8 C 24.81 -, BRS 43, Nr. 121).
  • BVerwG, 12.06.1970 - IV C 5.68

    Vorliegen einer Schrschließungseinheit; Erschließung eines Eckgrundstücks

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 26.05.1993 - 9 L 163/90
    Während Bundesrecht bestimmt, daß und unter welchen Umständen Abschnitte und Erschließungseinheiten gebildet werden können, bestimmt das Landesrecht, welches Organ der Gemeinde für die interne Entschließung zuständig ist (BVerwG, Urt. v. 12. Juni 1970 - IV C 5.68 -, DVBl 1970, 904).
  • OVG Niedersachsen-Schleswig-Holstein, 13.11.1990 - 9 A 220/86

    Verjährung von Erstattungsansprüchen; Rückabwicklung einer Ablösungsvereinbarung; …

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 26.05.1993 - 9 L 163/90
    Der vertraglich vereinbarte Ablösebetrag ist eine kommunale Abgabe im Sinne dieser Vorschriften (Urt. d. Sen. v. 13. November 1990 - 9 OVG A 220/86 - dng 1991, 102).
  • OVG Thüringen, 22.01.2008 - 4 EO 660/03

    Ausbaubeiträge; Zum Anlagenbegriff des ThürKAG bei Verkehrsanlagen und zum …

    Diese grundsätzliche Bedeutung schließt die Annahme einer laufenden Angelegenheit, die alltägliche und häufig wiederkehrende Verwaltungsgeschäfte der Gemeinde umfasst, aus (ebenso Driehaus in Driehaus, Kommunalabgabenrecht, a. a. O., Rn. 108 und 114 f. zu § 8 m. w. Nw.; Lohmann in ders., a. a. O., Rn. 910 zu § 8; HessVGH, Beschluss vom 05.07.2006 - 5 ZU 2743/05 - KStZ 2006, 196; Nds.OVG, Urteil vom 26.05.1993 - 9 L 163/90 - zitiert nach Juris; SächsOVG, Urteil vom 02.02.2005 - 5 B 510/03 - SächsVBl.
  • VGH Baden-Württemberg, 25.03.2002 - 2 S 1696/00

    Nichtigkeit einer Ablösungsvereinbarung - fehlerhafte Erschließungsraumermittlung

    Hat der insoweit zuständige Gemeinderat eine zusammenfassende Aufwandsermittlung und -verteilung für mehrere eine Erschließungseinheit bildende Anlage nicht getroffen, kann Gegenstand der Ablösungsvereinbarung kraft Gesetzes nur die einzelne Erschließungsanlage sein (so OVG Lüneburg, U. v. 26.5.1993 - 9 L 163/90 - n.v. und dazu BVerwG, B. v. 29.10.1993 - 8 B 186.93 - n.v. ; OVG Saarland, B. v. 12.2.1998, KStZ 1998, 138).
  • VG Schleswig, 26.04.2006 - 4 A 46/06
    Einem auf die Unwirksamkeit eines Vergleichsvertrags gestützten Erstattungsanspruch kann außerdem der Einwand der unzulässigen Rechtsausübung dann entgegengehalten werden, wenn die Gemeinde als Gläubigerin des ursprünglichen Beitragsanspruchs im Vertrauen auf den Vergleichsvertrag davon abgesehen hat, den Anspruch durch Bescheid geltend zu machen und der Beitragsanspruch nach Feststellung der Nichtigkeit verjährt ist (OVG Lüneburg, Urteil vom 26.05.1993 9 L 163/90 -, JURIS;… Habermann, aaO, Rn. 394).

    Denn deren Beitragsansprüche sind erloschen, während dem Grundstückseigentümer der Vorteil der hergestellten Wasserversorgungsanlage erhalten bleibt (vgl. zu dieser Erwägung OVG Lüneburg, Urteil vom 26.05.1993 9 L 163/90 -, aaO).

  • VGH Baden-Württemberg, 14.02.2002 - 2 S 1696/00

    Treu und Glauben/Klagebefugnis, Erschließungsbeitrag/Ablösung, …

    Hat der insoweit zuständige Gemeinderat eine zusammenfassende Aufwandsermittlung und -verteilung für mehrere eine Erschließungseinheit bildende Anlage nicht getroffen, kann Gegenstand der Ablösungsvereinbarung kraft Gesetzes nur die einzelne Erschließungsanlage sein (so OVG Lüneburg, U. v. 26.5.1993 - 9 L 163/90 - n.v. und dazu BVerwG, B. v. 29.10.1993 - 8 B 186.93 - n.v. ; OVG Saarland, B. v. 12.2.1998, KStZ 1998, 138).
  • VG Münster, 29.04.2009 - 3 K 2214/07
    Vgl. dazu VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 25.3.2002 - 2 S 1696/00 -, juris; OVG Nds., Urteil vom 26.5.2003 - 9 L 163/90 -, juris.
  • VG Greifswald, 21.11.2018 - 3 A 2289/16

    Ablösung des Anschlussbeitrags

    Urt. v. 26.05.1993 - 9 L 163/90 -, juris).
  • VG München, 13.11.2012 - M 2 K 12.3606

    Erschließungsbeitrag; Vorausleistung maßgebliche Anlage; Aufwand; Verteilung

    Selbst wenn aber 1976 nur der Aufwand für den Abschnitt abgelöst worden wäre, stünde der Annahme einer Abschnittsbildung entgegen, dass eine Ablösevereinbarung für einen Abschnitt selbst noch keine Abschnittsbildung darstellt, sondern eine solche voraussetzen würde (BVerwG, Beschl. v. 29.10.1993 Az. 8 B 186/93 RdNr. 2; Hess. VGH Beschl. v. 5.7.2006 Az. 5 ZU 2743/05 ; Nieders. OVG Urt. V. 26.5.1993 Az. 9 L 163/90 RdNr.9).
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