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Rechtsprechung
   OVG Niedersachsen, 12.11.1991 - 9 L 20/90   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1991,3052
OVG Niedersachsen, 12.11.1991 - 9 L 20/90 (https://dejure.org/1991,3052)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 12.11.1991 - 9 L 20/90 (https://dejure.org/1991,3052)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 12. November 1991 - 9 L 20/90 (https://dejure.org/1991,3052)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen (Leitsatz)

    Gebührenbemessung; Entsorgung; Hauskläranlage; Frischwasserverbrauch; Äquivalenzprinzip; Gleicheitsgrundsatz; Abwasserbehandlung; Leistungsproportionalität; Gebührenmaßstab; Abwassergebühren; Veranlagungszeitraum

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Gebührenbemessung; Entsorgung; Hauskläranlage; Frischwasserverbrauch; Äquivalenzprinzip; Gleicheitsgrundsatz; Abwasserbehandlung; Leistungsproportionalität; Gebührenmaßstab; Abwassergebühren; Veranlagungszeitraum

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 1992, 375
 
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Wird zitiert von ... (19)Zitiert selbst (7)

  • BVerwG, 16.09.1981 - 8 C 48.81

    Gleichheitssatz - Äquivalenzprinzip - Erhebung von Entwässerungsgebühren - Grund- …

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 12.11.1991 - 9 L 20/90
    Auch wenn es bei der Gebührenbemessung nicht darum gehen kann, die durch die Benutzung des einzelnen Gebührenschuldners verursachten Kosten zu ermitteln (BVerwG, Urt. v. 16.9.1981 - 8 C 48.81 - DVBl 1982, 77), macht doch die Aufgliederung der Leistung der Gemeinde deutlich, daß gleiche Gebühren für die Entsorgung von 275 m³ Fäkalschlamm aus einer abflußlosen Grube und von 5 m³ Klärschlamm und Abwasser aus einer Hauskläranlage, in die 275 m³ Abwasser eingeleitet worden sind, den Gleichheitssatz in Verbindung mit dem Äquivalenzprinzip gröblich verletzen.

    Die "Typisierungsschwelle" kann jedoch im Gebührenrecht nicht ausschließlich von der Zahl der Fälle abhängig gemacht werden, die von der Regel abweichen, vielmehr muß auch berücksichtigt werden, welche Gebührenmehrbelastung mit der Vernachlässigung der Unterschiede verbunden wäre (vgl. BVerwG, Urt. v. 16.9.1981 - 8 C 48.81 - DVBl 1982, 76: Bis zu 10 Prozent Gebührenmehrbelastung im Rahmen der Typengerechtigkeit unbedenklich).

  • BVerwG, 19.09.1983 - 8 N 1.83

    Fester Grundbetrag bei Entwässerungsbeitrag gleichheitswidrig

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 12.11.1991 - 9 L 20/90
    Das BVerwG (Beschl. v. 19.9.1983 - 8 N 1.83 - BVerwGE 68, 36) hat zum Beitragsrecht ausgesprochen, daß der Satzungsgeber bei der Gestaltung der Beitragsmaßstäbe an die Regelfälle eines Sachbereichs anknüpfen und die Besonderheiten von Einzelfällen außer Betracht lassen dürfe.
  • BVerwG, 18.04.1975 - VII C 41.73

    Vereinbarkeit der öffentlichen Bekanntmachung von Ortsrecht durch Offenlegung mit …

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 12.11.1991 - 9 L 20/90
    Das Äquivalenzprinzip fordert in Verbindung mit dem Gleichheitssatz nämlich, daß die Benutzungsgebühr im allgemeinen nach dem Umfang der Benutzung bemessen wird, so daß "bei etwa gleicher Inanspruchnahme der gemeindlichen Einrichtung etwa gleichhohe Gebühren und bei unterschiedlicher Benutzung diesen Unterschieden in etwa angemessene Gebühren gezahlt werden" (BVerwG, Urteil vom 18.4.1975 - VII C 41.73 - KStZ 1975, 191).
  • OVG Niedersachsen-Schleswig-Holstein, 09.10.1990 - 9 L 279/89

    Gemeinden; Gebührenkalkulation; Abschreibungen; Beitragsfinanzierte öffentliche …

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 12.11.1991 - 9 L 20/90
    Schließlich ist die Festsetzung der Gebühr für die Entsorgung der Hauskläranlage aber auch aus formellen Gründen rechtswidrig, weil die Gebühr als Gegenleistung der Entsorgung nicht am Beginn des Veranlagungszeitraums vor der Leistung erhoben werden darf (…vgl. OVG Lüneburg, Urt. v. 13.2.1990 - 9 L 113/89 - dng 90, 159 = NStN 90, 182 = Nds. Rpfl 90, 214; Urt. v. 9.10.1990 - 9 L 279/89 dng 91, 29 = NStN 91, 18 = Nds. Rpfl 91, 95).
  • OVG Niedersachsen-Schleswig-Holstein, 13.02.1990 - 9 L 113/89

    Kommunalabgaben; Wiederkehrende Abgaben; Festsetzung; Anliegergrundstücke; …

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 12.11.1991 - 9 L 20/90
    Schließlich ist die Festsetzung der Gebühr für die Entsorgung der Hauskläranlage aber auch aus formellen Gründen rechtswidrig, weil die Gebühr als Gegenleistung der Entsorgung nicht am Beginn des Veranlagungszeitraums vor der Leistung erhoben werden darf (vgl. OVG Lüneburg, Urt. v. 13.2.1990 - 9 L 113/89 - dng 90, 159 = NStN 90, 182 = Nds. Rpfl 90, 214;… Urt. v. 9.10.1990 - 9 L 279/89 dng 91, 29 = NStN 91, 18 = Nds. Rpfl 91, 95).
  • OVG Niedersachsen-Schleswig-Holstein, 24.05.1989 - 9 L 3/89
    Auszug aus OVG Niedersachsen, 12.11.1991 - 9 L 20/90
    Wie der Senat in seiner Rechtsprechung zum Beitragsrecht dargelegt hat, liegt die Bestimmung der öffentlichen Einrichtung weitgehend im Organisationsermessen der Gemeinde (vgl. Urt. v. 24.5.1989 - 9 L 3/89 - dng 89, 231 = NStN 89, 250 = NdsRpfl 89, 185).
  • OVG Niedersachsen-Schleswig-Holstein, 16.02.1990 - 9 L 61/89

    Gemeinde; Kanalbenutzungsgebühr; Einwohnergleichwert; Bemessungsmaßstab; …

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 12.11.1991 - 9 L 20/90
    Wie der Senat im Urteil vom 16. Februar 1990 (- 9 L 61/89 - dng 90, 231 = Nds. Rpfl 1990, 276) aus dem gesetzlich festgelegten Vorrang des Wirklichkeitsmaßstabes abgeleitet hat, darf eine Gemeinde, wenn die Bemessung der Benutzungsgebühren nach einem Wirklichkeitsmaßstab schwierig oder wirtschaftlich nicht vertretbar ist, auch unter mehreren Wahrscheinlichkeitsmaßstäben nicht beliebig auswählen, sondern muß dabei auch die Wirklichkeitsnähe der Maßstäbe berücksichtigen.
  • OVG Niedersachsen, 03.05.2021 - 9 KN 162/17

    Allgemeinanteil; Allgemeininteresse; Anliegergrundstück; Anliegergrundstücke; …

    Rn. 113 Es entspricht der ständigen Rechtsprechung des Senats, dass der die öffentliche Einrichtung betreibenden Kommune bei der Bestimmung des Umfangs der Einrichtung ein gerichtlich nur beschränkt überprüfbares Organisationsermessen zukommt (…vgl. Senatsurteil vom 12.10.2012 - 9 KN 47/10 - juris Rn. 46 zum Abfallgebührenrecht;… Senatsurteil vom 24.5.1989 - 9 L 3/89 - juris Rn. 25 und Senatsbeschluss vom 12.2.1993 - 9 M 5946/92 - juris Rn. 3 zum Kanalbaubeitragsrecht; Senatsurteil vom 12.11.1991 - 9 L 20/90 - juris Rn. 20 zum Kanalbenutzungsgebührenrecht).
  • OVG Thüringen, 29.01.2007 - 4 KO 759/05

    Kommunalaufsichtsrecht; Frischwassermaßstab als geeigneter Maßstab für …

    Teilweise beruht die Gegenauffassung auf der vom Senat aus den oben dargestellten Gründen nicht geteilten Annahme, dass der Mengenmaßstab gegenüber dem Frischwassermaßstab für die Beseitigungsgebühr zu bevorzugen sei, weil er ein Wirklichkeitsmaßstab sei (so HessVGH, Beschluss vom 17.05.1991 - 5 TH 2437/89 - KStZ 1991, 235; VG Gelsenkirchen, Urteil vom 22.08.1984 - 3 K 2253/83 - ZKF 1986, 133; hierzu kritisch: Rüttgers, GemH 1985, 173) bzw. weil der Satzungsgeber verpflichtet sei, unter mehreren Wahrscheinlichkeitsmaßstäben den wirklichkeitsnäheren (und praktikableren) Mengenmaßstab zu wählen (so OVG Lüneburg, Urteil vom 12.11.1991 - 9 L 20/90 - OVGE MüLü 42, 425 und VG Gelsenkirchen…, Urteil vom 22.08.1984 - 3 K 2253/83 - a. a. O.;… Lichtenfeld in Driehaus, a. a. O., Rn. 761a zu § 6).

    Soweit die Bemessung der Gebühren für die Entsorgung aus Kleinkläranlagen nach dem Frischwassermaßstab wegen einer fehlenden Relation zur Leistung als Verstoß gegen das Äquivalenzprinzip und den Gleichheitsgrundsatz erachtet wird (so VGH Bad.-Württ., Urteil vom 11.05.1995 - 2 S 2568/92 - ESVGH 45, 277; OVG Lüneburg, Urteil vom 12.11.1991 - 9 L 20/90 - a. a. O.; OVG Brandenburg, Urteil vom 22.01.2003 - 2 A 581/00 - bezogen auf Grundgebühren für abflusslose Gruben; Oehler, BayKAG, Stand 11/2006, Anm. 4.1a zu Art. 8), liegen dem andere tatsächliche Verhältnisse zugrunde, als sie im Verbandsgebiet des Klägers festzustellen sind.

    Die Wahl des Frischwassermaßstabs verstößt bei der tatsächlichen Entsorgungssituation im Verbandsgebiet des Klägers auch nicht gegen den allgemeinen Gleichheitssatz, weil der Frischwassermaßstab ohne Abstufung der Gebührensätze einheitlich für Kleinkläranlagen nach DIN 4261 - Teil 1 (mechanische Absetzgruben) und Teil 2 (vollbiologische Kläranlagen) und abflusslose Gruben zugrunde gelegt wird (vgl. zu den insoweit bestehenden Bedenken: OVG Rh.-Pf., Urteil vom 17.06.2004 - 12 A 10507/04 - ZfW 2006, 45; OVG Brandenburg, Urteil vom 22.01.2003 - 2 A 581/00 - OVG Lüneburg, Urteile vom 12.11.1991 - 9 L 20/90 - a. a. O. und vom 09.05.1995 - 9 K 1947/93 - zitiert nach Juris;… Oehler, BayKAG, a. a. O., Anm. 4.1a zu Art. 8).

    Insofern haben schon der Beklagte und das Verwaltungsgericht letztlich zu Recht darauf hingewiesen, dass leistungsrelevante Unterschiede innerhalb der dezentralen Abwasserentsorgung nach dem Grundsatz der Typengerechtigkeit nicht zu einer Differenzierung der Gebührenbemessung innerhalb der Maßstabsregelung zwingen (vgl. zum Grundsatz der Typengerechtigkeit nur BVerwG, Urteil vom 16.09.1981 - 8 C 48.81 - Buchholz 401.84 Benutzungsgebühren Nr. 45; OVG Lüneburg, Urteil vom 12.11.1991 - 9 L 20/90 - a. a. O.).

  • OVG Berlin-Brandenburg, 10.10.2007 - 9 A 72.05

    Normenkontrolle; Straßenreinigungssatzung; Erschlossensein; Außenbereich; …

    An diesem Ergebnis ändert sich auch dann nichts, wenn man die Grenzziehung nicht ausschließlich von einer quantitativen Betrachtung abhängig macht, sondern zudem berücksichtigt, welche Bedeutung die Vernachlässigung der Unterschiede für die Kostenverursachung bzw. den Umfang der Leistungsgewährung hat (vgl. zum Erfordernis einer qualitativen Betrachtung Niedersächsisches OVG, Urteil vom 12. November 1991 - 9 L 20/90 -, NVwZ-RR 1992, 375).
  • VGH Baden-Württemberg, 11.05.1995 - 2 S 2568/92

    Zutrittsrecht zwecks Entsorgung von Kleinkläranlagen auf Wohngrundstücken mit GG …

    Auch die Bandbreite der Entleerungszeiträume reicht von mehrmals im Jahr bis zur einmaligen Leerung im Zweijahresabstand oder gar mehr (von diesen Unterschieden geht auch das Arbeitsblatt A 123 Juni 1985, Regelwerk Abwasser-Abfall, Behandlung und Beseitigung von Schlamm aus Kleinkläranlagen aus; vgl. auch die Stellungnahme des Amtes für Wasserwirtschaft und Bodenschutz Waldshut vom 11.4.1995; ebenso OVG Lüneburg, Urteil vom 12.11.1991 - 9 L 20/90 -, OVGE 42, 425, 427).

    Der Senat weist jedoch darauf hin, daß das oben Gesagte auch für die Bemessung von Abfuhrgebühren für Klärschlämme und (erst recht) für eine gemeinsame Abfuhr- oder Reinigungsgebühr für Klärschlämme und Abwässer aus geschlossenen Gruben gilt (vgl. in diesem Sinn OVG Lüneburg, Urteil vom 12.11.1991 - 9 L 20/90 -, OVGE 42, S. 425; VG Koblenz, Urteil vom 4.3.1993 - 2 K 1942/92. KO -).

  • OVG Bremen, 17.12.2025 - 2 D 107/25

    Rechtswidrige Erhöhung der Jahrmarktgebühren, 2 D 107/25, Urteil vom 17.12.2025 - …

    Diesbezüglich - also z.B. für das Abfallgebührenrecht (…NdsOVG, Urt. v. 03.05.2021 - 9 KN 162/17, juris Rn. 113), für das Kanalbaubeitragsrecht (NdsOVG, Urt. v. 12.11.1991 - 9 L 20/90, juris Rn. 20), für das Straßenausbaubeitragsrecht und für das Abwassergebührenrecht (…ThürOVG, Urt. v. 09.11.2021 - 4 KO 659/20, juris Rn. 61 f.) - ist anerkannt, dass es im gerichtlich nur beschränkt überprüfbaren Organisationsermessen des Ortsgesetzgebers steht, festzulegen, ob zur Aufgabenwahrnehmung nur jeweils eine einheitliche kommunale öffentliche Einrichtung bestimmt ist, für die die Gebühren dann (jedenfalls grundsätzlich) auf Grundlage einer Gesamtkalkulation mit einheitlicher Bemessungsregelung bemessen werden können (…vgl. z.B. OVG LSA, Urt. v. 05.07.2007 - 4 L 264/06, juris Rn. 28 f) oder ob er mehrere Einrichtungen ausgestaltet, mit der Folge, dass auch der Aufwand für die Beitragserhebung jeweils getrennt zu ermitteln ist (…vgl. NdsOVG, Urt. v. 03.05.2021 - 9 KN 162/17, juris Rn. 113).
  • OVG Niedersachsen, 09.05.1995 - 9 K 1947/93

    Hauskläranlage; Abwasserbeseitigung; Entsorgung von Fäkalschlamm; Abwasser; …

    Dies ist nach der Rechtsprechung des erkennenden Senats nicht zu beanstanden, weil Arbeitsweise und Arbeitsergebnis bei abflußlosen Gruben und Hauskläranlagen nicht so verschieden sind, daß eine Vergleichbarkeit schlechterdings ausgeschlossen ist (vgl. Urt. v. 12.11.1991 - 9 L 20/90).

    Über das Ausmaß und die Tragweite der Leistungs- und Kostenunterschiede, die angesichts der verschiedenartigen Konsistenz und Zusammensetzung von Fäkalschlamm einerseits und Abwasser aus abflußlosen Gruben andererseits bestehen, liegen zwar keine gesicherten Erkenntnisse vor (vgl. auch das Urt. d. erk. Sen. v. 12.11.1991- 9 L 20/90 - Abdruck, S. 7).

  • VG Aachen, 07.10.2016 - 7 K 1721/16

    Schmutzwassergebühr; Starkverschmutzerzuschlag

    Rn. 34 Vgl. zur sog. Typsierungsschwelle auch OVG Nds, Urteil vom 12.11.1991 - 9 L 20/90 -, juris Rn. 26; VG Cottbus, Urteil vom 05.02.2009 - 6 K 24/08 -, juris Rn. 56; Lichtenfeld, in: Driehaus, Kommunalabgabenrecht, § 6 Rn. 760 (Stand: März 2014).
  • VG Cottbus, 14.06.2007 - 6 K 1420/03

    Rechtmäßigkeit der Gebührenerhebung für die Schmutzwasserbeseitigung

    beide nicht zu (vgl. OVG Lüneburg, Urteil vom 12. November 1991 - 9 L 20/90 -, juris Rn. 29; VGH Mannheim…, Urteil vom 11. Mai 1995 - 2 S 2568/92 -, juris Rn. 69 ff. sowie Düwel a.a.O., § 6 Rn. 1053).
  • VG Lüneburg, 22.07.2020 - 3 A 114/18

    Entstehung; Fälligkeit; Gebühren; Kostenüberdeckung; Niederschlagswassergebühr; …

    Den Umfang der öffentlichen Einrichtung bestimmt der Einrichtungsträger im Rahmen seines Organisationsermessens (Nds. OVG, Urt. v. 12.11.1991 - 9 L 20/90 -, juris Rn. 20).
  • OVG Niedersachsen, 15.09.2005 - 9 ME 309/04

    Abwassergebühr; Einleitung von aus einer Baugrube abgepumptem Grundwasser

    Die Grundsätze der Typengerechtigkeit und der Verwaltungspraktikabilität vermögen eine Ungleichbehandlung sachlich erst dann nicht mehr zu rechtfertigen, wenn die durch die Ungleichbehandlung bedingte Gebührenmehrbelastung der Gebührenpflichtigen eine bestimmte Quantitätsgrenze überschreitet, die nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (…Urt. v. 16.9.1981 - 8 C 48/81 - a.a.O.) und des Senats (vgl. Urt. v. 12.11.1991 - 9 L 20/90 - OVGE 42, 425 = NVwZ-RR 1992, 375 = NSt-N 1992, 47 = Gemeindehaushalt 1993, 17) mit 10% angesetzt werden kann.
  • VG Cottbus, 03.07.2019 - 6 K 1685/15

    Gebühren für Fäkalienentsorgung

  • VG Cottbus, 01.10.2019 - 6 K 1108/17

    Gebühren für Fäkalienentsorgung

  • VG Cottbus, 09.03.2023 - 6 K 897/19
  • VG Cottbus, 24.10.2019 - 6 K 1847/16

    Gebühren für Fäkalienentsorgung

  • VG Cottbus, 05.07.2019 - 6 K 650/16

    Schmutzwasserbeitrag

  • VG Cottbus, 27.05.2019 - 6 K 884/15

    Gebühren für Fäkalienentsorgung

  • OVG Niedersachsen, 12.02.1993 - 9 M 5946/92

    Kanalbaubeitrag - öffentliche Einrichtung;; Einrichtung, öffentliche; …

  • VG Braunschweig, 11.09.2002 - 8 A 307/01

    Abschreibung; Abwasseranlage; Abwassergebühren; Beleuchtung; Erforderlichkeit; …

  • VG Darmstadt, 14.07.1992 - IV/2 E 1209/89

    Gebührenbescheid für Kanalbenutzug; Leistungsgerechte Differenzierung bei der …

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