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Rechtsprechung
   OVG Niedersachsen, 26.11.1997 - 9 L 234/96   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1997,7007
OVG Niedersachsen, 26.11.1997 - 9 L 234/96 (https://dejure.org/1997,7007)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 26.11.1997 - 9 L 234/96 (https://dejure.org/1997,7007)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 26. November 1997 - 9 L 234/96 (https://dejure.org/1997,7007)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

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Wird zitiert von ... (9)Zitiert selbst (1)

  • OVG Niedersachsen, 29.03.1995 - 9 L 4417/94

    Abfall; Anreiz zur Abfallvermeidung; Kommunale Abgaben; Behältervolumen; …

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 26.11.1997 - 9 L 234/96
    Dieses Gebot bedeutet ferner, daß die mengenabhängigen Gebühren für die Abfallentsorgung im Verhältnis zueinander in deutlich unterschiedlicher Höhe bemessen werden müssen (Fortführung des Senatsurteils v. 29.3.1995 - 9 L 4417/94 -).

    Mit einer solchen Gebühr werden die durch das Bereitstellen und ständige Vorhalten der Einrichtung entstehenden verbrauchsunabhängigen Betriebskosten abgegolten, sie wird nicht nach dem Maß der Benutzung, also unabhängig von der anfallenden Abfallmenge bemessen (Urt. d. Sen. v. 29.3.1995 - 9 L 4417/94 - Nds. VBI. 1995, 204 (207) mit Rechtsprechungsnachweisen).

    Der Senat hat bereits ausgesprochen, daß im Hinblick auf die Zielsetzung des § 3 a Abs. 2 Satz 2 NAbfG eine sehr weitgehende Differenzierung bei der Gebührenbemessung nicht geboten ist, vielmehr, abgesehen vom Grundsatz der Leistungsbezogenheit der Gebühr und dem Äquivalenzprinzip, andere Rechtsgüter wie das System einer geordneten Abfallentsorgung und Belange des Umweltschutzes dem kommunalen Satzungsgeber Grenzen setzen; der Senat hat unter diesen letzteren Gesichtspunkten eine "krasse" Differenzierung etwa verbunden mit einer extrem niedrigen Gebührenbemessung für rechtlich bedenklich gehalten, weil bei einer solchen Gebührengestaltung die Gefahr bestehe, daß zahlreiche Abfallbesitzer sich verbotswidrig des Hausmülls u.a. durch wilde Ablagerung oder durch Einfüllen beim Nachbarn entledigten, um einer Gebührenlast zu entgehen (Urt. v. 29.3.1995 aaO, S. 206).

  • OVG Niedersachsen, 24.06.1998 - 9 L 2722/96

    Abfallbeseitigung; Kommunalabgaben; Gebührenbelastung; Erforderlichkeitsprinzip

    Bei der Beurteilung, ob die Grundgebühr mehr als 50 % der gesamten Gebührenbelastung ausmacht und daher unvereinbar mit § 12 Abs. 2 Satz 2 NAbfG ist (vgl. Urt. d. Sen. v. 26.11.1997 - 9 L 234/96 - NSt-N 1998, 138), wird nicht auf ein besonders geringes Behältervolumen oder auf alle denkbaren Fallgruppen abgestellt, sondern auf den Regelfall sowie eine durchschnittliche Abfallmenge, die der Senat mit 10 Liter pro Person und Woche bemißt.

    In einem Urteil vom 26. November 1997 (9 L 234/96, NSTN 1998, 138) hat der Senat ausgeführt:.

    Insoweit ergänzt der Senat sein Urteil vom 26. November 1997 (aaO).

  • OVG Thüringen, 16.02.2011 - 1 KO 1367/04

    Verhältnis von Grund- und Leistungsgebühr bei Abfallbeseitigung

    Es entspricht allgemeiner Lebenserfahrung, dass mehrere in einem Haushalt lebende Personen auch mehr Abfall erzeugen und daher das Abfallsystem stärker in Anspruch nehmen (vgl. NiedersächsOVG, Urteil vom 26.11.1997 - 9 L 234/96 - m. w. N.).

    Rn. 122 Zu Recht hat die Kammer festgestellt, dass bei der Überprüfung, ob das Verhältnis der Grundgebühr zur Gesamtgebühr zulässig ist, bei dem Durchschnitts- bzw. Regelfall, d.h. bei der überwiegenden Mehrzahl der Fälle bei gewöhnlichem Abfallverhalten anzusetzen ist (vgl. OVG Lüneburg, Urteil vom 24.06.1998 - 9 L 2722/96 -, Urteil vom 26.11.1997 - 9 L 234/96 -, jeweils zitiert nach juris).

    Soweit in der Rechtsprechung früher ein Verhältnis von 50 % als höchstes zulässiges Maß festgesetzt wurde, ist diese Rechtsprechung vor dem Hintergrund des jeweiligen Landesrechts aufgegeben worden (vgl. früher: NiedersächsOVG, Urteil vom 26.11.1997 - 9 L 234/96 -, jetzt: Urteil vom 07.06.2004, a. a. O. Rdnr. 32).

  • OVG Sachsen-Anhalt, 03.11.2006 - 4 L 284/05

    Zur Erhebung von Abfallgebühren und insbesondere der Auslegung des § 6 Abs. 3 …

    Vielmehr ergibt sich der Umfang dieser Vorteile unmittelbar nur durch die Ermittlung der tatsächlichen Gebührenbelastung und des Anteils des vom Betroffenen durch sein Verhalten beeinflussbaren Gebührenbestandteils (vgl. OVG Niedersachsen, Urteile v. 24. Juni 1998 - 9 L 2722/96 -, KStZ 1999, 172, 174 f. und v. 26. November 1997 - 9 L 234/96 -, zit. nach JURIS;… OVG Thüringen, Urt. v. 11. Juni 2001 - 4 N 47/96 -, LKV 2002, 526, 532;… vgl. auch VGH Baden-Württemberg, Urt. v. 29. Oktober 2003 - 2 S 1019/02 -, NVwZ-RR 2004, 286, 290).

    Der Personenmaßstab rechtfertigt sich daraus, dass die Kosten für das Bereitstellen und Vorhalten von Mitteln der Einrichtung Abfallentsorgung steigen, je mehr als Benutzer in Betracht kommende Personen dem Haushalt angehören, weil ein Zusammenhang zwischen der Zahl der in einem Haushalt befindlichen Personen, der Menge des von ihnen erzeugten Abfalls und der dadurch bedingten Inanspruchnahme der öffentlichen Einrichtung besteht (vgl. OVG Niedersachsen, Urt. v. 26. November 1997 - 9 L 234/96 -, zit. nach JURIS).

  • OVG Niedersachsen, 20.01.2000 - 9 L 2396/99

    Abfallbeseitigung; Abfallbeseitigungsgebühr; Abfallvermeidung; …

    Betreibt eine Gemeinde neben der Restabfallentsorgung eine getrennte Entsorgung von Bioabfällen, so liegt ein zur Rechtswidrigkeit der Abfallbeseitigungsgebühr führendes Missverhältnis zwischen Grundgebühr und Zusatzgebühr (vgl. Urteile des Senats v. 26.11.1997 - 9 L 234/96 -, NSt-N 1998, 138 = ZKF 1998, 204 u. v. 24.6.1998 - 9 L 2722/96 -, NdsVBl.

    Nach der Rechtsprechung des Senats (Urteile v. 26.11.1997 - 9 L 234/96 - NSt-N 1998, 138 = ZKF 1998, 204 und v. 24.6.1998 - 9 L 2722/96 -, aaO) entspricht zwar eine Grundgebühr für die (Rest-)Abfallentsorgung, deren Höhe 50 v.H. der gesamten Gebührenbelastung des Gebührenpflichtigen übersteigt, nicht den Anforderungen des § 12 Abs. 2 Satz 2 NAbfG, insbesondere nicht dem Gebot, bei der Gebührengestaltung einen Anreiz zur Abfallvermeidung zu schaffen, wenn dieses "Missverhältnis" zwischen Grundgebühr und Zusatzgebühr im Regelfall bei einer durchschnittlichen Restabfallmenge von 10 l pro Person und Woche auftritt.

  • OVG Niedersachsen, 07.06.2004 - 9 KN 502/02

    Abfall; Abfallbeseitigungsgebühr; Gebührenaufkommen; Grundgebühr; …

    An der vom Senat entwickelten Rechtsprechung des Verhältnisses der Grundgebühr zur Zusatzgebühr des einzelnen Gebührenaufkommens (seit Urt. v. 26.11.1997 - 9 L 234/96 - NSt-N 1998, 138) wird nicht festgehalten.

    Allerdings ist der Vortrag des Antragstellers zutreffend, dass das vom Antragsgegner in seiner Abfallgebührensatzung zugrunde gelegte Verhältnis der Grundgebühr (bzw. grundgebührenähnlichen Gebühr) zur Zusatz- bzw. Leerungsgebühr nicht dem vom Senat in seinem Urteil vom 26.11.1997 (9 L 234/96 - NSt-N 1998, 138) entwickelten und danach in ständiger Rechtsprechung angewendeten Grundsätzen entspricht (…Zusammenfassung der Rechtsprechung des Senats m.w.Nachw., vgl. Urt. v. 2.11.2000 - 9 K 2785/98 - NVwZ-RR 2001, 600 = NdsVBl 2001, 253).

  • OVG Niedersachsen, 24.06.1998 - 9 L 2504/96

    Heranziehung zur Zahlung einer Abfallbeseitigungsgebühr ; Unwirksamkeit des …

    In einem Urteil vom 26. November 1997 (9 L 234/96, NSTN 1998, 138) hat der Senat ausgeführt:.

    Insoweit ergänzt der Senat sein Urteil vom 26. November 1997 (a.a.O.).

  • VGH Baden-Württemberg, 11.10.2004 - 2 S 1998/02

    Verpflichtung, die Gebührentatbestände in der Abfallgebührensatzung so …

    Die nach dem Vortrag des Antragsgegners mit einer Änderung seiner Organisations- und Maßstabsgestaltung im Sinne der gebotenen Anreizwirkung verbundenen zusätzlichen Kosten erscheinen im Hinblick auf deren umwelt- und abfallpolitischen Ziele nicht unangemessen , zumal da das Anreizgebot dazu bestimmt ist, eine Verhaltenssteuerung und nicht etwa eine Kostensenkung zu bewirken (ebenso OVG Lüneburg, Urteil vom 26.11.1997, ZKF 1998, 205).
  • OVG Niedersachsen, 02.11.2000 - 9 K 2785/98

    Abfallbeseitigung; Abfallbeseitigungsgebühr; Abfallgebührensatzung; Gebühr; …

    Mit seinem Urteil vom 26. November 1997 (- 9 L 173/96 - abgedruckt das Parallelverfahren 9 L 234/96 in: NSt-N 1998, 138 = ZKF 1998, 205 = NdsMBl. 1998, 1233 (Ls)) hat der Senat seiner Berufung gegen das klagabweisende Urteil des Verwaltungsgerichts vom 27. September 1995 stattgegeben und den angegriffenen Bescheid aufgehoben.
  • VG Dessau, 26.09.2006 - 3 A 178/05

    Rechtmäßigkeit der Heranziehung zur Zahlung von Abfallgebühren auf Grund einer …

    Letzteres beruht auf der Erwägung, dass sich innerhalb einer Grund- oder Festgebühr - deren Höhe von der anfallenden Abfallmenge gerade unabhängig ist -Anreize im Sinne von § 6 Abs. 3 Satz 1 AbfG LSA a.F. nicht verwirklichen lassen (vgl. OVG Lüneburg, Urt. v. 26. November 1997 - 9 L 234/96 -, JURIS;… VG Minden, a.a.O., S. 242).
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