Rechtsprechung
| OVG Niedersachsen-Schleswig-Holstein, 11.12.1990 - 9 L 237/89 |
Zitiervorschläge
OVG Niedersachsen-Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 11.12.1990 - 9 L 237/89 (https://dejure.org/1990,10172)
OVG Niedersachsen-Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 11. Dezember 1990 - 9 L 237/89 (https://dejure.org/1990,10172)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1990,10172) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.
Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (3) Zitiert selbst (4)
- BVerfG, 23.10.1951 - 2 BvG 1/51
Südweststaat
Auszug aus OVG Niedersachsen-Schleswig-Holstein, 11.12.1990 - 9 L 237/89
Aufgrund der Nichtvereinbarkeit mit höherrangigem Recht war § 4 Nr. 2 ABS von Anfang an rechtsunwirksam (vgl. hierzu BVerfG, Urt. v. 23.10.1951 - 2 BvG 1/51 -, E 1, 14, 37). - BVerfG, 23.03.1977 - 2 BvR 812/74
Verfassungsrechtliche Prüfung der Gemeindegetränkesteuer in Bayern
Auszug aus OVG Niedersachsen-Schleswig-Holstein, 11.12.1990 - 9 L 237/89
Der Fortgeltung einer Satzung steht nicht entgegen, daß die im Zeitpunkt des Erlasses der Satzung gegebenen Voraussetzungen später entfallen sind (BVerfG, Beschl. v. 23.3.1977 - 2 BvR 812/74 =, E 44, 216, 226). - BVerwG, 30.11.1989 - 3 C 47.88
Festsetzung des Streitgegenstandswertes für ein Revisionsverfahren - Ansetzung …
Auszug aus OVG Niedersachsen-Schleswig-Holstein, 11.12.1990 - 9 L 237/89
Kompetenzlos erlassenes Recht ist nicht schwebend unwirksam, sondern endgültig nichtig (vgl. BVerwG, Urt. v. 30.11.1989 - 3 C 47.88 -, RdL 1990, 219). - OVG Niedersachsen-Schleswig-Holstein, 28.02.1990 - 9 L 263/89
Abwasserbeseitigung; Grundstückseigentümer; Rechtsverletzung; Antrag; Befreiung; …
Auszug aus OVG Niedersachsen-Schleswig-Holstein, 11.12.1990 - 9 L 237/89
Wassergesetz zieht (vgl. Beschl. d. Sen. v. 28.2.1990 - 9 L 263/89 -, DÖV 1990, 668 = Nds. Rpfl. 1990, 234).
- OVG Niedersachsen, 21.09.2006 - 9 LA 2/06
Verpflichtung von Grundstückseigentümern zur Eigenentsorgung von …
Durch § 149 Abs. 3 NWG soll aus wasserwirtschaftlichen Gründen eine Versickerung des Niederschlagswassers an Ort und Stelle erreicht und zugleich die öffentliche Kanalisation von "überflüssigen" Regenwassermengen entlastet werden (vgl. Nds. Landtag - Drucks. 11/1870, S. 31 - OVG Lüneburg, Urt. v. 11.12.1990 - 9 L 237/89 - dng 1991, 163;… Nds. OVG, Urt. v. 11.8.1992 - 9 L 4536/91 - u. v. 23.11.1994 - 9 L 1458/93 - Haupt/Reffken/Rhode, Niedersächsisches Wassergesetz, Stand: August 2006, § 149 Rn. 14). - OVG Niedersachsen, 23.11.1994 - 9 L 1458/93
Abwasseranlage; Änderung; Anschluß- und Benutzungszwang; Grundstückseigentümer; …
Zwar hat der erkennende Senat in seinem Urteil vom 11.8.1992 (…aaO; vgl. auch Urt. v. 11.12.1990 - 9 L 237/89 -, dng 1991, 163) ausgeführt, daß ein satzungsrechtlich einmal wirksam begründeter Anschluß- und Benutzungszwang auch hinsichtlich des Niederschlagswassers fortbesteht, bis die Gemeinde von der ihr in § 149 Abs. 3 Nr. 1 NWG n. F. eröffneten Möglichkeit, für das Niederschlagswasser ihre eigene Beseitigungspflicht zu beenden und diejenige der Grundstückseigentümer zu begründen, durch Aufhebung ihres Satzungsrechts zum Anschluß- und Benutzungszwang wirksam Gebrauch macht. - OVG Niedersachsen, 11.08.1992 - 9 L 4536/91
Gemeinde; Anschluß- und Benutzungszwang; Beseitigung des Niederschlagswassers; …
Danach ist der Kl. verpflichtet, sein Grundstück an die öffentliche Niederschlagswasserkanalisation anzuschließen, weil diese vor seinem Grundstück betriebsbereit vorhanden ist und auf seinem Grundstück Abwasser anfällt; Abwasser im wasserwirtschaftlichen Sinne ist auch das von Niederschlägen aus dem Bereich bebauter oder befestigter Flächen abfließende Wasser (Urt. d. Sen. v 11.12.1990 - 9 L 237/89 - dng 1991, 163).
dejure.org
Übersicht OVG Niedersachsen-Schleswig-Holstein
Einloggen | Registrieren
Bitte loggen Sie sich ein, um diese Funktion zu nutzen. Falls Sie noch kein Benutzerkonto haben, können Sie sich in weniger als einer Minute eines kostenlos anlegen "Registrieren".
Externe Links öffnen jetzt in einem neuen Tab. Sie können dieses Verhalten auch auf Ihrer Einstellungsseite ändern.