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| OVG Niedersachsen-Schleswig-Holstein, 16.02.1990 - 9 L 283/89 |
Zitiervorschläge
OVG Niedersachsen-Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 16.02.1990 - 9 L 283/89 (https://dejure.org/1990,33521)
OVG Niedersachsen-Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 16. Februar 1990 - 9 L 283/89 (https://dejure.org/1990,33521)
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Verfahrensgang
- VG Stade, 10.05.1989 - 1 A 254/88
- OVG Niedersachsen-Schleswig-Holstein, 16.02.1990 - 9 L 283/89
- BVerwG, 04.07.1990 - 7 B 91.90
Wird zitiert von ... (3)
- VG Frankfurt/Oder, 19.05.2011 - 5 K 28/07
Ausschließlich gemeinschaftliche Heranziehung von Miteigentümern zum Anschluss- …
Maßgeblicher Zeitpunkt für die Beurteilung der Sachlage und Rechtslage ist hier der Zeitpunkt der gerichtlichen Entscheidung, weil es sich bei der zum Vollzug des satzungsmäßigen Anschluss- und Benutzungszwanges erforderlichen Aufforderung an den Verpflichteten (vgl. dazu: OVG Lüneburg, Urteil vom 23. November 1994 - 9 L 1458/93 - und Urteil vom 16. Februar 1990 - 9 L 283/89 -) um einen Verwaltungsakt mit Dauerwirkung handelt. - OVG Niedersachsen, 11.08.1992 - 9 L 4536/91
Gemeinde; Anschluß- und Benutzungszwang; Beseitigung des Niederschlagswassers; …
Bei der zum Vollzug des satzungsmäßigen Anschluß- und Benutzungszwanges erforderlichen Aufforderung des Verpflichteten (vgl. Urt. d. Sen. v. 16.2.1990 - 9 L 283/89) handelt es sich nämlich um einen Verwaltungsakt mit Dauerwirkung. - VG Frankfurt/Oder, 18.02.2011 - 5 K 828/07 Maßgeblicher Zeitpunkt für die Beurteilung der Sachlage und Rechtslage ist hier der Zeitpunkt der gerichtlichen Entscheidung, weil es sich bei der zum Vollzug des satzungsmäßigen Anschluss- und Benutzungszwanges erforderlichen Aufforderung an den Verpflichteten (vgl. dazu: OVG Lüneburg, Urteil vom 23. November 1994 - 9 L 1458/93 - und Urteil vom 16. Februar 1990 - 9 L 283/89 -) um einen Verwaltungsakt mit Dauerwirkung handelt.
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